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Janine Merz

SPD 02.07.2021 Sitzungen 7/52

Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation sowie über die Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren neuen Rechts

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Eingangs wurde schon viel, auch sehr detailliert von unserer Finanzministerin gesagt. Ich will mich hier wirklich ganz speziell auf das Besoldungsrecht beschränken. Es wurde die Notwendigkeit oder das Interesse der sogenannten Lückeprofessoren kurz angerissen, das wir über diesen Gesetzentwurf mit beraten. Aber es geht hier vor allem maßgeblich um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020, das sich auf Urteile der Länder in Nordrhein-Westfalen und des Stadtstaats Berlin bezogen hat. Neben der Bestätigung und inhaltlichen Prüfung der fünf geltenden Parameter zur Überprüfung der Beamtenalimentation hat sich das Bundesverfassungsgericht vor allem der Ermittlung des Alimentationsbedarfs für die dritten und weiteren Kinder zugewandt. Im Ergebnis kommen die Richter zu dem Statement, dass der Mindestabstand der unteren Besoldungsgruppen zum Grundsicherungsniveau nicht eingehalten wurde. Das muss nun angepasst werden, schlussendlich müssen mindestens 15 Prozent über dem Grundsicherungsniveau liegen. Als Vergleichsgröße wurde eine vierköpfige Beamtenfamilie mit einem Alleinverdiener in der untersten Besoldungsgruppe zugrunde gelegt. Hier kann man schon gut streiten, ob das noch der normalen Familie, der Durchschnittsfamilie bei uns Rechnung trägt. Aber alles das können und werden wir dann im Ausschuss mit beraten. Die Maßgaben der beiden Beschlüsse sind auf Thüringen übertragbar und wurden in den vorliegenden Gesetzentwurf eingebracht. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, im Großen und Ganzen ist die Besoldung in Thüringen ordentlich geregelt und verfassungskonform. Bei vier von fünf Parametern, die das Verfassungsgericht überprüft hat, liegt Thüringen im Soll. Im Vergleich zu anderen Bundesländern beispielsweise findet sich der Freistaat im Mittelfeld wieder. Lediglich bei den W3-Professoren gab es Korrekturbedarf, was aber bereits im Gesetzentwurf zur Einführung des EU-Altersgeldes mit erledigt wird. Der hier von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf greift die geschilderte Beschlusslage des Verfassungsgerichts auf und macht einen aus unserer Sicht guten, zielgerichteten und angemessenen Vorschlag zur Behebung der aktuell nicht vollständig verfassungsgemäßen Beamtenbesoldung in Thüringen. Die Kernregelungen in Kürze wurden schon benannt. Es geht maßgeblich um die Anhebung der Familienzuschläge. Pro Kind werden die Zuschläge mitunter um mehr als 300 Euro angehoben. Allein aus familien- und sozialpolitischer Sicht kann ich das im Entwurf nur so begrüßen. Gleichzeitig kann so innerhalb des Besoldungsgefüges kein Ungleichgewicht entstehen, wenn dadurch der Mindestabstand hergestellt wird. Um den Mindestabstand zusätzlich zu gewährleisten, wird in den unteren Besoldungsgruppen A6 und A7 die Eingangsbesoldung wegfallen. Es wird eine Erstattungsregelung für Widerspruchsführer und Kläger eingezogen. Da muss ich als Haushaltspolitikerin Herrn Kemmerich aus rein fiskalischer Sicht widersprechen, dass momentan nur die Widerspruchsführer eine Erstattung erhalten würden. Diese Anpassung gibt es freilich nicht zum Nulltarif. Durch die dauerhafte Anhebung der Kinderzulage im vorliegenden Entwurf entstehen jährlich Mehrkosten in Höhe von 50 Millionen Euro für das Land Thüringen. Nicht zu vergessen sind die Kommunen, deren Kommunalbeamte ebenfalls unter dieses Gesetz fallen. Hier werden schätzungsweise 5 Millionen Euro mehr pro Jahr benötigt. Obendrauf kommen noch mal die rund 4,6 Millionen Euro Nachzahlungen. Mehrfach wurde von verschiedenen Seiten in diesem Zusammenhang die Anhebung der allgemeinen Grundbesoldung ins Spiel gebracht. Natürlich würde auch das eine verfassungskonforme Alimentation gewährleisten. Aber, um es ganz einfach zu sagen, dieser Lösungsansatz ist in der Sache nicht zielgerichtet und letztendlich leider auch nicht finanzierbar. Denn damit würden Besoldungen angehoben, bei denen im Kern keine Un ­ teralimentation vorliegt. Gerecht wäre das nicht. Wie eingangs erwähnt, orientiert sich das Verfassungsgericht in seinen Leitsätzen bei der Bewertung an den Unterhaltskosten für Kinder. Das war der besondere Fokus, der auch im Gesetzentwurf aufgenommen worden ist. Die Anhebung der Familienzulage wurde dabei explizit auch durch das Gericht hervorgehoben. Das ist eben auch der Maßstab für das Gesetz. Zudem würde eine Erhöhung aller Grundbesoldungen, wie von einigen schon angesprochen, in der Summe unseren Landeshaushalt mit jährlich 340 Millionen Euro belasten. Hintergrund ist, dass diese Besoldungsgruppen nicht einfach linear um einen Pauschalbetrag erhöht werden können, denn dann würde der verfassungsgemäß vorgegebene Parameter des Abstandsgebots zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen wieder verletzt. Auch seitens des Verfassungsgerichts wurde in den Urteilen dargelegt, dass eine angemessene Alimentation durch den Dienstherrn und den Gesetzgeber erfolgen muss, dass dieser aber auch eine Einordnung unter anderem der finanziellen Leistungsfähigkeit der öffentlichen Haushalte zugrunde liegen soll. Vor dem Hintergrund gesunkener Steuereinnahmen, einem höheren Schuldenstand aufgrund der Pandemie und den damit verbundenen Zusatzkosten kann niemand ernsthaft der Meinung sein, dass wir pro Jahr bis zu 340 Millionen Euro einfach mal so zusätzlich zur Verfügung haben; von den bereits genannten Kommunen, die ebenfalls von der Erhöhung massiv betroffen wären, nämlich mit mehr als 5 Millionen Euro, ganz zu schweigen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, aus meiner Sicht wurde mit diesem Gesetzentwurf ein guter Vorschlag unterbreitet, der die Besoldung unserer Beamtinnen und Beamten verfassungskonform gestaltet. Über die Details werden wir wie gewohnt im Ausschuss sicher auch viel debattieren und beraten. Ich beantrage die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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