Anja Müller
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Präsident, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, ich sage es ganz deutlich: Heute ist ein richtig guter Tag für die direkte Demokratie und die Mitbestimmung der Menschen in Thüringen,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) denn wir werden das Recht, das in der Verfassung verankert ist, für jede und jeden stärken, der sich an den Petitionsausschuss wendet. Ich freue mich darüber sehr, dass wir heute, wie gesagt, ein neues Petitionsgesetz verabschieden. Es ist ein gutes Gesetz, ein gutes Gesetz für die Menschen im Land. Es senkt die Hürden für Bitten und Beschwerden an den Landtag. Es erhöht die Attraktivität des Petitionsrechts und stärkt somit die direkte Demokratie. Ich freue mich auch über den großen Zuspruch, den unser Gesetzentwurf bei Expertinnen und Experten und insbesondere bei den Menschen gefunden hat. Die zahlreichen Zuschriften, die uns im Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf erreicht haben, begrüßen in ihrer überwiegenden Mehrzahl die geplanten Änderungen und insbesondere die Neuerung, dass nun bei veröffentlichten Petitionen auch analoge Unterschriften anerkannt werden. Das ist von großer Bedeutung für die Petentinnen und Petenten. Gerade im Hinblick auf eine älter werdende Bevölkerung stellte die bisherige Regelung, dass Petitionen nur online auf der Plattform mitgezeichnet werden können, eine sehr große Hürde dar. Viele Petentinnen und Petenten ziehen lieber vor Ort los und sammeln in oft mühevoller Kleinarbeit teilweise Hunderte und Tausende Unterschriften in handschriftlicher Form, um sie anschließend dem Petitionsausschuss zu übergeben. Mit der Anerkennung dieser Unterschriften steht der Ausschuss nicht mehr vor der Frage, wie mit diesen Unterschriften umgegangen werden soll – vor allem dann, wenn die Unterschriften auf der Petitionsplattform im Internet eben nicht das Quorum erreicht haben. Mit der nun vollzogenen Klarstellung gibt es da keine Diskussion und keinen Spielraum für parteipolitische Spielchen mehr. Aber auch für die Menschen, die mit digitalen Beteiligungsverfahren besser umgehen können, haben wir zahlreiche Verbesserungen eingeführt. Menschen, die gern online eine Petition mitzeichnen wollen, können dies nun tun, ohne ihre Klarnamen und ihren Wohnort im Internet wiederfinden zu müssen. Stattdessen kann bei Mitzeichnung auch ein Pseudonym gewählt werden, denn gerade in so einem kleinteiligen Land wie Thüringen mit Gemeindegrößen teilweise unter 300 Einwohnern ist es oftmals ein Leichtes, jemanden anhand seines Namens und Wohnorts zu identifizieren. Gerade in der Praxis hatte sich daher immer wieder gezeigt, dass viele Menschen aufgrund von Sicherheitsbedenken und der Angst vor persönlichen Anfeindungen vor einer Mitzeichnung zurückgeschreckt sind. Mit der Möglichkeit, bei Mitzeichnung ein Pseudonym zu wählen, was sich im Übrigen an den Regelungen des Deutschen Bundestags orientiert, ist dieses Problem gelöst. Name und Anschrift der Mitzeichnenden müssen dennoch angegeben und bei der Landtagsverwaltung zur Kontrolle hinterlegt werden. Die Petitionsplattform erfährt darüber hinaus eine umfassende Überarbeitung, denn zukünftig wird es eine Diskussionsmöglichkeit während der Mitzeichnungsphase von Petitionen geben. Das steigert nicht nur die Attraktivität der Plattform, sondern macht auch das Für und Wider einer Petition im öffentlichen Diskurs sichtbar. Damit die Einhaltung der Umgangsformen sichergestellt wird, wird die Diskussionsseite dann moderiert. Zudem haben wir eine Evaluation nicht nur der Diskussionsseite festgeschrieben, sondern auch der gesamten Petitionsplattform, um bei möglichen Problemen bei der technischen Umsetzung noch Anpassungen vornehmen zu können. Zu den Beratungen des Gesetzes im Ausschuss möchte ich sagen, dass ich mich über die konstruktive Zusammenarbeit der demokratischen Fraktionen sehr gefreut habe und dass es uns gelungen ist, ein so gutes Petitionsgesetz auf den Weg zu bringen. Es stellt die Mängel ab, die sich in den letzten Jahren in der Praxis gezeigt haben, und wird dafür sorgen, dass wir gegenüber den privaten Petitionsplattformen attraktiver werden. Allerdings bin ich – und das fällt mir schwer; aber die FDP hat ihren Antrag zurückgezogen, und das macht deutlich, dass sie mit dem Pseudonym auch mitgehen können; danke auch dafür – nicht so glücklich darüber – und das ist, das muss ich ganz offen sagen, der Unterschied zu den Rechtsextremen auf der anderen Seite –, dass der Vorschlag, die Sitzung des Petitionsausschusses öffentlich zu machen, keine Mehrheit gefunden hat.
(Zwischenruf Abg. Gröning, AfD: Das nennt
man Demokratie, Frau Müller!) Insbesondere hat das Anhörungsverfahren, welches wir auch sehr häufig durchführen, gezeigt, dass genau diese Öffentlichkeit von den Menschen gewünscht wird. Gerade im Bürgerausschuss, denn so nenne ich den Petitionsausschuss auch immer gern, sollte bei Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Regelungen öffentlich getagt und damit Transparenz hergestellt werden. Die Transparenz ist unverzichtbar für die lebendige Demokratie. Beispiele aus Bayern und Sachsen-Anhalt, wo die Ausschüsse öffentlich tagen, zeigen es: Die meisten Menschen wollen, dass ihre Petition öffentlich behandelt wird, dass sie an der Beratung der Petition teilnehmen und dass sie transparent nachvollziehen können, wie der Ausschuss zu seiner Entscheidung kommt. Sachverhalte können zudem bei Anwesenheit aller Beteiligten direkt geklärt und Missverständnisse ausgeräumt werden. Die Entscheidung des Ausschusses würde so viel besser verständlich für die Betroffenen und mögliche Nachfolgepetitionen würden vielleicht auch überflüssig. Zwar ist die Öffentlichkeit der Sitzung des Petitionsausschusses vorerst nicht umsetzbar, aber das heißt ja nicht, dass wir sie nicht weiter fordern. Vielleicht werden wir es in einer anderen Legislaturperiode dahin bringen, dass auch dieser Ausschuss – unser Bürgerausschuss –, an den sich jeder wenden kann, öffentlich tagt. Und es ist ja auch feststellbar: Wir sind häufig ein Übersetzer im Petitionsausschuss, wir erklären Verwaltungshandeln, weil die Menschen manchmal nicht mehr verstehen, wie eine Entscheidung zustande kommt, wer für was zuständig ist. Ich sehe Sie dahinten schütteln, ich weiß es, Herr Heym, wir haben da eine kontroverse Diskussion geführt mit der CDU, aber wir sind nicht durchgekommen. Vielleicht schaffen wir es irgendwann, Sie davon zu überzeugen, wenn wir vielleicht mal eine Ausschussreise nach Bayern oder Sachsen-Anhalt machen und die Angst – das große Gespenst – vor einer öffentlichen Sitzung dann verlorengeht. Denn gerade diese Rede eben hat doch deutlich gezeigt: Im Ausschuss kommt kein Wort – hier im Parlament stellt man sich hin. Und ich glaube, das würde dem Bürgerausschuss guttun, wenn er öffentlich tagt. Ich will noch einen Satz verlieren oder einen kleinen Hinweis geben: Die Landtagsverwaltung hat uns am Mittwoch mit einem Brief durch die Parlamentarischen Geschäftsführer darauf aufmerksam gemacht, dass es vielleicht noch Probleme geben könnte bis zur Umsetzung des Diskussionsforums auf der Petitionsplattform. Dennoch bleiben wir dabei und werben dafür, dies einzuführen. Wir werden das mit den Menschen auch draußen kommunizieren, damit stärken wir der Verwaltung auch den Rücken – ich sehe Herrn Niemeyer dahinten sitzen. Dennoch bleiben wir dabei, dieses tolle Gesetz, das die Rechte der Menschen stärkt, heute auf den Weg zu bringen. Ich danke Ihnen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
