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Georg Maier

02.07.2021 Sitzungen 7/52

Thüringer Gesetz über die weitere Harmonisierung wahlrechtlicher Vorschriften mit dem Wahlrecht des Bundes sowie zur Neueinteilung der Wahlkreise

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, als Innenminister und damit auch als der für das Wahlrecht zuständige Minister begrüße ich den Beschluss des Landtags zur Verabschiedung eines Thüringer Wahlrechtsharmonisierungsgesetzes. Die Anpassungen diverser Regelungen des Landeswahlrechts an die Vorschriften des Bundes erleichtern den Wahlorganen vor Ort ihre anspruchsvolle Arbeit. Die Erhöhung des Erfrischungsgelds ist ein Zeichen der Wertschätzung für das ehrenamtliche Engagement der ca. 30.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die wir in Thüringen für die rechtssichere Durchführung der Wahlen benötigen. Ich begrüße es auch ausdrücklich, dass sich die Mitglieder des Innen- und Kommunalausschusses auf eine weitere Absenkung der notwendigen Anzahl der Unterschriften für die nicht in den Parlamenten vertretenen Parteien verständigen konnten. Auch diese Regelung führt zu einer größeren Rechtssicherheit und berücksichtigt sowohl die Erschwernisse für diese Parteien, unter den Bedingungen einer Pandemie im öffentlichen Raum Unterschriften zu sammeln, als auch das verfassungsrechtliche Erfordernis, durch die Vorlage einer bestimmten Anzahl von Unterschriften die Ernsthaftigkeit einer Bewerbung und Wahlteilnahme nachzuweisen. Schließlich ist es zu begrüßen, dass sich die Regierungsfraktionen mit der Fraktion der CDU sehr kurzfristig für das Plenum nach der abschließenden Beratung des Innen- und Kommunalausschusses am 24. Juni 2021 auf eine Änderung der Einteilung der Wahlkreise für das Stadtgebiet Erfurt verständigen konnten. Nunmehr ist sichergestellt, dass alle Wahlkreise in Thüringen unterhalb der verfassungsrechtlich kritischen Schwelle einer mehr als 25-prozentigen Abweichung der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise liegen. Diese Anpassung war deshalb sehr kurzfristig erforderlich, weil das Statistische Bundesamt erst letzte Woche aktualisierte Bevölkerungszahlen veröffentlichte, die noch berücksichtigt werden mussten und nunmehr auch entsprechend berücksichtigt worden sind. Ich danke an dieser Stelle ausdrücklich Herrn Krombholz als Landeswahlleiter für die schnelle Reaktion und Berechnung dieser aktualisierten Zahlen für Thüringen. Auf gesetzlicher Ebene sind mit der Verabschiedung des vorliegenden Entwurfs die wesentlichen Voraussetzungen für die Durchführung von vorzeitigen Neuwahlen gleichzeitig mit der Bundestagswahl geschaffen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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