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Götze

02.07.2021 Sitzungen 7/52

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bühl beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Die Antwort zu Frage 1: Vorbehaltlich der endgültigen Bescheiderteilung werden die nachgefragten Kommunen voraussichtlich folgende Sonderzuweisungen erhalten: Suhl 639.515,86 Euro, Ilmenau 635.221,91 Euro, Geratal 121.006,45 Euro und Großbreitenbach 303.236,38 Euro. Die Antwort zu Frage 2: Die Sonderzuweisungen sollen noch in diesem Monat – also im Juli – an die Kur- und Erholungsorte ausgezahlt werden. Die Antwort zu Frage 3: Nein, solche Nachweise und Rechtfertigungen sind nicht erforderlich. Die Antwort zu Frage 4: Da sich die Verteilung der Sonderzuweisungen für Kurorte am Kurlastenausgleich orientiert, war zunächst abzuwarten, bis die für den Kurlastenausgleich maßgeblichen Daten der Kommunen vollständig vorlagen. Nachdem dies der Fall war, wurden im Juni die Bescheide für den Kurlastenausgleich versandt. Nunmehr können kurzfristig die Bescheide für die Sonderzuweisungen für Kurorte erstellt und versandt werden, und im Anschluss werden die Mittel ausgezahlt. Für die Ermittlung der Sonderzuweisungen für Erholungsorte war es zunächst notwendig, dass die Ergebnisse der kommunalen Jahresrechnungsstatistik für das Haushaltsjahr 2019 im März 2021 durch das Thüringer Landesamt für Statistik veröffentlicht wurden, da diese einen wesentlichen Bestandteil der Verteilungsparameter der Mittel darstellen. Im nächsten Schritt mussten Auszüge dieser Daten beim TLS sowie eine aktuelle Übersicht der staatlich anerkannten Erholungsorte beim Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft abgefragt werden. Nach der Erarbeitung der Richtlinie über die Verteilung der Sonderzuweisungen an die Erholungsorte und der dazugehörigen Modellrechnung wurde diese mit anderen Ressorts und dem Gemeinde- und Städtebund abgestimmt sowie der Beirat für kommunale Finanzen angehört. Nachdem die Zeichnung der Richtlinie durch Herrn Minister diese Woche erfolgt ist, wird diese zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlicht. Nach der Veröffentlichung der Richtlinie sollen die Sonderzuweisungen für die Thüringer Erholungsorte unverzüglich verbescheidet und ausgezahlt werden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Protokoll ↗