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Stephan Tiesler

CDU 02.07.2021 Sitzungen 7/52

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, unser Thüringer Gesetz über das Petitionswesen weist im Bundesmaßstab gesehen bereits jetzt schon sehr weitreichende Regelungen auf und wurde auch im Endergebnis der vorangegangenen Anhörungen – wir hatten es vorhin gehört – von einer Vielzahl der Anzuhörenden gelobt. Doch wie so oft im Leben gibt es immer gute Gründe, es besser zu machen, um damit den stetigen Anforderungen gerecht zu werden. Insofern war es gut und richtig, dass es einen Hinweis zu einer Gesetzesänderung gegeben hat. Aber wie gesagt: Nichts ist so gut, als dass man es nicht verbessern könnte. Daher hat sich auch die CDUFraktion in den letzten Wochen und Monaten aktiv in diesen Entwicklungsprozess eingebracht und den Gesetzentwurf der Regierungskoalition sachkritisch und ausführlich mitdiskutiert. Hierbei halfen auch die zahlreichen Anregungen und Meinungen, welche uns im Rahmen der Anhörung und im Vorfeld gegeben worden sind, auch wenn nicht alle in die Gesetzesvorlage Einzug halten konnten, zum Beispiel – wir haben es gerade gehört – das Thema „Öffentliche Anhörung“. Im Bayerischen Landtag ist es so, dass per se alle Petitionen öffentlich angehört werden. Aber aufgrund des Aufwands, der dadurch entsteht, sind die Petitionen auf alle Landtagsabgeordneten aufgeteilt und werden im jeweils dazugehörigen Ausschuss beraten. Das zeigt also, dass mit dieser öffentlichen Anhörung auch ein Mehraufwand einhergeht. Es ist also auch kritisch zu diskutieren, ob man das aufnehmen möchte. Insofern gab es – wie gesagt – einen intensiven Prozess, welcher sich nun in dem vorliegenden Gesetz widerspiegelt. Als erster guter Punkt ist zu nennen, dass mit der Gesetzesänderung die Diskussionsseite des Landtags für Petitionen eine Moderation erhalten soll. Damit kann das Nutzungsverhalten in bessere Bahnen gelenkt werden oder – besser gesagt – es trägt maßgeblich zur Einhaltung der Netiquette und Sachlichkeit der Nutzerinnen und Nutzer bei. Bezüglich der Praktikabilität ist ja weiterhin auch eine zeitnahe Evaluation verankert – wir haben es gehört, nach einem Jahr soll die gesamte Sache noch mal evaluiert werden –, welche natürlich dann auch der Qualität des Systems zuträglich ist. Wir haben auch gehört, und das möchte ich jetzt gleich noch mit einschieben: Es gab von der Verwaltung hier eine Information, dass die Umsetzung dieser Moderation in dem alten System momentan schwierig ist – die Petitionsplattform ist halt von 2013; wer sich ein bisschen in der Materie auskennt, weiß, dass es sehr aufwendig ist, wenn ich das System von 2013 wieder anfasse. Wir werden – auch wenn wir das Gesetz hier begrüßen – schauen müssen, dass wir irgendwie eine Übergangslösung für die nächsten Monate in diesem Bereich finden. Ein weiterer Punkt ist – ich habe es schon erwähnt –, dass sich viele Anzuhörende auch für die im vorherigen Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün ursprünglich vorgesehene Öffentlichkeit der Ausschusssitzungen aussprachen. Hier haben wir es uns hinsichtlich einer genauen Positionierung nicht leicht gemacht, aber schlussendlich zum einen aufgrund von datenschutzrechtlichen Bedenken, aber vor allem zur wirklichen Wahrung der offenen Diskussionskultur innerhalb des Petitionsausschusses ganz klar davon abgesehen. Gut, dass dies noch einmal verankert wird. (Beifall AfD) Zur weiteren Verbesserung der alltäglichen Arbeit im Ausschuss trägt jetzt sicher auch bei, dass die Mitglieder des Petitionsausschusses frühzeitig über neu eingegangene Petitionen in Kenntnis gesetzt werden und damit auch rechtzeitig entscheiden können, ob schneller Handlungsbedarf besteht. Aktuell werden die Ausschussmitglieder erst von den Petitionen in Kenntnis gesetzt, nachdem diese einen zeitlich zum Teil nicht ganz unerheblichen Vorprozess innerhalb der Verwaltung durchlaufen haben. Insofern gibt es mit dieser Regelung nun die Möglichkeit, lange Wartezeiten für wichtige Entscheidungen für wichtige Petitionen verkürzen zu können. Noch ein weiteres und – wie wir finden – gutes Resultat konnte im Bereich der Mitzeichnung gefunden werden. Grundlegend haben wir als CDU-Fraktion uns immer gegen die Verwendung von Pseudonymen gestellt, da jeder Unterzeichnende für eine Sache, die er unterstützt, auch mit Ross und Reiter genannt werden soll. (Beifall CDU) Aber, wie bereits auf Bundesebene sowie in zahlreichen Landesparlamenten praktiziert, gibt es eben auch sinnvolle Kompromisslösungen. Hierbei müssen auch weiterhin die Namen und Anschriften der Unterzeichner auf den Sammellisten für die Landtagsverwaltung ersichtlich und nachprüfbar sein, aber gerade im Onlineformat können im öffentlich zugänglichen Bereich Pseudonyme verwendet werden, solange im Hintergrund die Klarnamen der Petenten von der Verwaltung nachprüfbar erkannt werden können. Und einen letzten Punkt möchte ich noch nennen: Wir als CDU-Fraktion sind immer für die Verhinderung von Mehrfachzeichnungen eingetreten. Daher liegt auf dem Punkt der zukünftigen Prüfung der Eintragungen auf Mehrfachunterzeichnungen gerade in der Zusammenführung der digitalen und analogen Listen ein wichtiges Augenmerk, damit eben das Sammlungsergebnis nicht verfälscht wird. Zum Schluss noch einmal zusammengefasst: Es liegt hier ein Gesetzentwurf vor, der im Sinne einer praktikablen, aber vor allem – und das sei besonders betont – einer fraktionsübergreifenden, sachlichen Bearbeitung von Petitionen ein stimmiges Ergebnis gibt. Damit werbe ich auch noch mal für Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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