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Karawanskij

02.07.2021 Sitzungen 7/52

Fragestunde

Die Verantwortung, wie gerade ausgeführt, liegt erst mal beim TLBV. Ich empfehle, dort weiterhin das Gespräch zu suchen. Dann muss natürlich auch erst mal eine Analyse vorgenommen werden, ob die Gefährdung, die ausgeht und weswegen diese Maßnahme jetzt eingerichtet wird, in einem Verhältnis steht bzw. tatsächlich nachgewiesen werden kann, dass es gefährdend ist oder eine stärkere Gefährdung für Fahrradfahrer vorliegt, um dann entsprechend diese Maßnahme anzupassen. Es ist ja keine willkürliche Maßnahme, sondern sie wird, wie gerade aufgeführt, anhand von unterschiedlichen Gefährdungsstufen eingerichtet und damit sozusagen durchgängig eingerichtet. Also in dem Sinne müsste dann entweder das Gespräch gesucht werden, dass eine andere Sicherheitsmaßnahme ausgeführt wird bzw. ob sie angepasst werden kann. Aber ich empfehle dazu das Gespräch mit dem TLBV bzw. die direkte Erörterung mit dem Straßenbaulastträger.

Protokoll ↗