thueringer-landtag.de ↗

Raymond Walk

CDU 02.07.2021 Sitzungen 7/52

Thüringer Gesetz über die weitere Harmonisierung wahlrechtlicher Vorschriften mit dem Wahlrecht des Bundes sowie zur Neueinteilung der Wahlkreise

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich will zunächst einmal unsere Besucher auf der Besuchertribüne begrüßen. Dabei handelt es sich um Mitglieder der Jungen Gruppe der Gewerkschaft der Polizei, nicht nur aus Thüringen, sondern auch aus Rheinland-Pfalz. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Ich finde, es passt sehr gut, weil sie ein spannendes Projekt haben, was ich mal zusammenfasse mit zwei Schlagworten: Demokratie und Respekt. Das sind auch die Punkte, die wir uns hier im Hohen Hause auch immer vornehmen. Ich glaube, die Gelegenheit ist passend, dass ich Ihnen zum einen alles Gute wünsche für Ihr spannendes Projekt, aber zum anderen auch danke stellvertretend für alle Kolleginnen und Kollegen. Ich finde, Sie machen in einer wirklich schwierigen Zeit einen tollen Job. Herzlichen Dank dafür. (Beifall CDU) Der vorliegende Gesetzentwurf verfolgt vor allem zwei Zielrichtungen: zum einen das Absenken von Unterschriftenquoren zur Landtagswahl 2021, aktuell dazu Vorlage 7/2354, und in einem zweiten Punkt die Wahlkreisneueinteilung im Wahlkreis Erfurt, siehe Drucksache 7/3658. Am 14. April 2021, Kollegin Marx hat es bei der Einführung gesagt, haben die rot-rot-grünen Fraktionen den vorliegenden Gesetzentwurf eingereicht, um für den Fall einer gleichzeitigen Durchführung der Bundestagswahl und einer möglichen Landtagswahl am 26. September dieses Jahres weitere Vorkehrungen zu treffen. Im Kern geht es bei dem Gesetzentwurf in dem ersten Punkt um eine erneute Absenkung der Unterschriftenquoren für die Einreichung von Wahlkreisvorschlägen und Landeslisten zu einer möglichen Landtagswahl in diesem Jahr. Die rot-rot-grünen Fraktionen hatten vorgesehen, diese auf 50 für Wahlkreisvorschläge und auf 200 für die Landeslisten zu senken. Ich habe für meine Fraktion bereits in der ersten Beratung und auch in früheren Debatten immer wieder darauf hingewiesen und deutlich gemacht, dass es für meine Fraktion natürlich wichtig und zwingend ist, die verfassungsrechtlichen Hürden einzuhalten. Aber, das sage ich auch in aller Deutlichkeit, wir haben auch immer wieder darauf hingewiesen, dass Wahlkreis- und Landeslistenvorschläge auch in Zeiten wie diesen, auch in der pandemiebedingten Erleichterung zur Aufstellung von Wahlvorschlägen nicht dazu führen darf, dass sozusagen die demokratische Legitimation der eingereichten Wahlvorschläge an Bedeutung verliert. Deswegen gilt es, einen Kompromiss zu finden. Ich finde – vorab schon einmal –, dass uns das gelungen ist. Wir sagen, vielmehr muss doch Maßstab sein, Wahlvorschläge dann zuzulassen, bei denen auch ohne Sonderregelung eine ausreichende Akzeptanz in der Bevölkerung vorgelegen hätte. Das hat auch die Anhörung hier im Ausschuss gezeigt. In der Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschuss vom letzten Donnerstag haben wir dafür gesorgt, dass nun mit den vorgeschlagenen 75 Unterschriften für die Wahlkreisvorschläge und die 300 Unterschriften für Landeslisten beide der von mir eben genannten Aspekte aus unserer Sicht ausreichend berücksichtigt werden. An dieser Stelle möchte ich auch noch mal an die Reduzierung von erforderlichen Unterschriften zur Bundestagswahl erinnern. Der Bundestag hat entschieden, am 9. Juni 2021 ist ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht worden. Da haben wir folgende Zahlen. Für die Bundestagswahl in diesem Jahr gelten folgende Quoren: Für die Landeslisten 442 Unterschriften und für die Kreiswahlvorschläge mindestens 50 Unterschriften. Damit komme ich zu dem zweiten Punkt und damit zu den Zuschnitten im hiesigen Wahlkreis Erfurt. In diesem Punkt geht es um die notwendige Anpassung aufgrund von Bevölkerungsentwicklung in dem Erfurter Wahlkreis. Ich verweise noch einmal auf Kollegin Marx, dazu gibt es eine Beschlussempfehlung aus dem zuständigen Ausschuss vom 24. Juni dieses Jahres. Aufgrund der neuen Bevölkerungszahlen mit Stand vom 31.12.2020 waren weitere marginale Änderungen in den Erfurter Wahlkreisen 24 bis 26 notwendig, welche wir mit dem vorliegenden Änderungsantrag auch hinreichend berücksichtigt haben. Durch die beabsichtigte Änderung wird nun verhindert, dass die Bevölkerungszahl im Wahlkreis 25 Erfurt II um mehr als 25 Prozent von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl aller Landtagswahlkreise abweicht. Damit kommen wir als Gesetzgeber der Pflicht nach, die wir haben, die zwingend erforderliche Wahlkreisneueinteilung Wahlkreis Erfurt II im Vorfeld der möglichen Landtagswahl neu vorzunehmen und das Ganze, wenn man so will, vernünftig und auch minimalinvasiv. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Aus den von mir genannten Gründen werden wir der Beschlussempfehlung aus dem Innen- und Kommunalausschuss und dem dazugehörigen Änderungsantrag heute zustimmen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

Alle Reden von Raymond Walk Protokoll ↗