Heike Werner
Garantiert gut versorgt – Medizinische Leistungen in ganz Thüringen sichern
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es haben jetzt schon alle gesagt: die medizinische Versorgung in Thüringen ist uns allen ein Herzensanliegen. Insofern ist es immer gut, im Ausschuss über die Probleme zu sprechen, auch natürlich darüber, was wir alles schon erreicht haben. Insofern freue ich mich auf die Diskussion im Ausschuss. Es sind unter Punkt A, denke ich, viele Dinge beschrieben, die uns nicht nur einen, sondern die genau die Herausforderungen beschreiben, die uns an der Stelle wichtig sind, denen wir gemeinsam mit verschiedenen Wegen und Maßnahmen schon begegnen. Auch das wird dann sicherlich im Ausschuss von mir etwas ausführlicher dargestellt werden. Ich will mit dem aus Sicht einer Landesministerin Allerbesten beginnen, nämlich welche Punkte mir am besten gefallen. Diejenigen, die jetzt den Antrag dabeihaben, können das auch nachschauen. Das sind die Punkte B.II.11, C.III.13 und D.IV.14, herzlichen Dank dafür. Es ist immer wichtig, dass natürlich nicht nur …
(Zwischenruf aus dem Hause)
Genau, lassen wir das mal im Ungewissen als Geheimnis für uns. Ich möchte mich trotzdem bedanken für den Antrag, der nicht nur Dinge aufgreift, die uns wichtig sind, sondern der sich zum Teil an Anträgen orientiert, die es gemeinsam gab, nämlich dem gemeinsamen Antrag von Linke, CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, und auch an Anträgen der FDP. Zur AfD kann ich an der Stelle nur sagen: Ja, Sie können gut abschreiben, aber das ist auch alles. Ein wirkliches Konzept habe ich von Ihnen noch nicht gelesen. Die einzelnen Punkte werden wir, denke ich, im Ausschuss ausführlicher besprechen. Es gibt Punkte – das muss ich sagen, Herr Zippel, ganz ehrlich –, die sich wiederholen. Es gibt bestimmte Dinge, die wir natürlich auch schon angefangen haben und die sogar schon abgeschlossen sind. Es sind aber auch neue Aspekte, die sich wiederfinden. Ich freue mich auf die Diskussion dazu und wie wir das weiterentwickeln. Ich will an der Stelle aber auch sagen, dass der Antrag Forderungen stellt, die sich nicht nur auf das Landesrecht beziehen, sondern es gibt auch eine ganze Menge Forderungen, die eigentlich die Belange der Selbstverwaltung angehen, beispielsweise in den gesetzlichen Krankenkassen, oder die Bundesrecht betreffen. Es gibt auch bestimmte Dinge, die vom Land, wie gesagt, gar nicht zu regeln sind, oder wo die Handlungsspielräume des Landes oder bei den Partnern der Leistungserbringer der Krankenkasse eben auch nicht genügend berücksichtigt sind. Ich habe aber, wie gesagt, Sympathie für den Antrag und glaube, dass wir aber auch feststellen werden, dass die Forderungen jetzt nicht alle neu sind, sondern dass viele Dinge schon auf dem Weg sind, die hier in Thüringen von Bedeutung sind. Ich habe es schon gesagt, wir müssen bei all dem, was wir diskutieren, immer schauen, wer der jeweilige Verantwortliche ist. Es gibt zum Beispiel bei der Frage des Sicherstellungsauftrags natürlich die Kassenärztliche Vereinigung, die hier der Ansprechpartner ist. Bei der Ausgestaltung der Versorgung ist es in weiten Teilen Aufgabe der Vertragspartner und der Gremien der Selbstverwaltung auf Bundes- und Landesebene, die entsprechende Maßnahmen umsetzen können oder entsprechende Dinge auf den Weg bringen können. Die Regelungen zum Datenschutz, zu Datenerhebungs- und übermittlungsbefugnissen finden sich größtenteils ‑ in den Sozialgesetzbüchern wieder. Ich möchte auch darum bitten, dass wir berücksichtigen, dass sich viele Themen des Antrags derzeit bereits auf der Bundesebene in abgeschlossenen oder laufenden Gesetzgebungsverfahren befinden oder in Arbeitsgruppen oder sonstigen Gremien diskutiert werden. Ein Beispiel ist die Arbeitsgruppe zur sektorenübergreifenden Versorgung. Hier sind auch schon erste Eckpunkte auf Bundesebene entstanden. Leider hat durch die Pandemie die Arbeit etwas ruhen müssen. Ich bin aber ganz sicher, dass der Prozess jetzt wieder Fahrt aufnimmt, sobald die äußeren Umstände das zulassen. Auch das Thema „Digitalisierung“ ist ein weiteres Thema, welches – und das haben Sie auch gesagt, Herr Zippel – nicht neu erfunden werden muss. Hier gibt es ganz viel, worauf man aufbauen kann. Es gibt hier auch einige Gesetze, die auf Bundesebene schon beschlossen wurden, zum Beispiel das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen. Es gibt das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation und – nicht zu vergessen – auch beispielsweise die am 1. Januar 2021 geplante Einführung der elektronischen Patientenakte. Mit den Gesetzen wurden und werden dauerhafte Finanzierungsregelungen geschaffen. Telekonsile, mit denen wir in Thüringen gute Erfahrungen gemacht haben und die eben nicht erst gemacht werden müssen, wie das im Antrag steht, sind inzwischen in die Regelfinanzierung – SGB V – überführt worden. Ich will hier an der Stelle auch noch mal sagen, dass es uns allen klar sein muss, dass Digitalisierung kein Selbstzweck ist, sondern dass Digitalisierung nur dort funktioniert, wo wirklich der Mensch im Mittelpunkt steht. Das heißt aber eben auch, dass wir schauen müssen, was wirklich angemessen, was richtig und was auch tragfähig und nachhaltig ist. Hier will ich an eine Forderung anknüpfen, die sich im Antrag wiederfindet, nämlich die Frage einer Testregion. Ich will die Frage stellen, ob wir mit der Vorbereitung und Planung einer telemedizinischen Testregion in Thüringen nicht Gefahr laufen, den Entwicklungen der Digitalisierung auf Bundesebene hinterherzulaufen oder vielleicht gar überrollt zu werden. Ich halte es in dem Bereich für sinnvoll, dass wir diese Entwicklung aktiv begleiten, bei Bedarf auch finanziell unterstützen. Sie fordern in Ihrem Antrag den Abbau bürokratischer und rechtlicher Hemmnisse für eine mögliche Testregion, haben aber nicht benannt, um was es wirklich geht. Es braucht auf jeden Fall auch Vorgaben im Gesundheitswesen.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Steht im
SGB IV! Das macht nur keiner!) Wir brauchen keine Modellvorhaben, denn, das hat Herr Zippel doch vorhin sehr gut beschrieben, wir sind ein Land, das nicht mit Modellvorhaben agieren muss, sondern wir können auf Landesebene tatsächlich die begonnenen Strukturen im Bereich der Digitalisierung flächendeckend ausweiten. Das ist das Petitum an dieser Stelle, sich nicht nur auf eine Testregion zu beschränken, sondern das Thema insgesamt anzufassen. Es gibt, wie gesagt, viele Vorarbeiten, die wir an der Stelle schon geleistet haben. Eine solche Vorarbeit ist die Frage eines Telenotarztes, Herr Zippel, den Sie angesprochen haben. Das ist tatsächlich etwas, was man nicht nur in einer Modellregion ausprobieren sollte, sondern ganz im Gegenteil, es gibt derzeit sogar schon bei der Kassenärztlichen Vereinigung ein planerisches Grundkonzept zunächst für eine Pilotregion, aber dann auch für die Ausweitung auf ganz Thüringen. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie hat die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen bereits ein mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales abgestimmtes Stufenkonzept aufgebaut. Es geht um die Einrichtung von zwei Telearbeitsplätzen, die in Weimar eingerichtet wurden, um zum Beispiel notärztliche Versorgung kurzfristig aufrechterhalten zu können, aber auch großflächig auftretende Notarztausfälle kompensieren zu können. Ich würde darüber gern ausführlicher im Ausschuss berichten wollen. Es gibt im Antrag auch Forderungen – das muss ich an dieser Stelle sagen –, die eher unkonkret oder eher appellatorische Formulierungen sind, beispielsweise, dass wir EU-Fördermittel nutzen sollen. Das ist, denke ich, selbstverständlich. Das muss man hier an der Stelle nicht noch mal sagen. Wichtig ist, da besteht Konsens, dass wir eine sektorenübergreifende Versorgung brauchen – und das sind die bestehenden Telekonsile, die wir, wie gesagt, in Thüringen schon haben –, und dass wir diese weiter stärken und weiterentwickeln. Ein Telekonsil, das es schon seit einer ganzen Weile gibt und das deutschlandweit Vorbildcharakter hat, ist das SATELIT-Netzwerk, wo es um die neurologische Versorgung von Schlaganfallpatientinnen und -patienten geht. Hier sind die verschiedenen Kliniken in Thüringen miteinander vernetzt. Wir können dadurch vor allem eine gute Versorgung in den ländlichen Räumen sicherstellen, und auf diesen gewonnenen Erfahrungen wollen wir natürlich aufbauen. Wir wollen das weiterentwickeln. Das haben wir bei COVID-19 auch schon geschafft und wir sind gerade dabei zu schauen, welche weiteren Krankheitsbilder es gibt, die genau in solche Telekonsile mit eingebaut werden können. Man könnte jetzt ganz viele Dinge zum Thema „Digitalisierung“ nennen. Das will ich an der Stelle nicht leisten. Aber ich möchte zumindest auf eine Frage eingehen, die Sie hier angesprochen haben, nämlich die Frage zu den kommunalen Krankenhäusern: Wie kann man Erleichterung bei der Gründung von MVZs schaffen? Das ist so ein Beispiel, wo wir sagen müssen, das ist tatsächlich schon erledigt für Thüringen, denn mit der Verabschiedung des Sechsten Gesetzes zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung im Rahmen der Novellierung der Thüringer Kommunalordnung haben wir diese Benachteiligung von MVZ in kommunaler Trägerschaft bereits beendet. Denn mit dieser Novellierung der Thüringer Kommunalordnung wurden im Bereich der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen gerade mit Blick auf die Erbringung von Gesundheitsleistungen Erleichterungen geschaffen. Es wurde klargestellt, dass die Gesundheitsversorgung und -vorsorge als Daseinsversorgungsaufgabe bei einer kommunalwirtschaftlichen Betätigung nicht dem Subsidiaritätsprinzip gegenüber einer Erbringung durch andere Private unterfällt. Es wurden also hier entsprechende Änderungen erlassen. Das heißt jetzt im Ergebnis, dass es eben für die MVZ deutliche Erleichterungen gibt und dass Krankenhäuser in kommunaler Trägerschaft, aber auch Medizinische Versorgungszentren, die von ihnen oder den Kommunen unmittelbar gehalten werden, gestärkt werden, damit sie am Markt bestehen können.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Sehr
gut!) Zu einer weiteren Frage noch, und dann würde ich es an der Stelle, zumindest was Beispiele angeht, damit bewenden lassen. Sie haben auch die Forderung aufgestellt, dass es eine Börse geben soll, in der die Niederlassungen, die ausgeschrieben sind, eingestellt werden. Bei der Kassenärztlichen Vereinigung gibt es tatsächlich schon eine Praxisbörse. Dort werden Praxen nicht nur zur Übernahme angeboten, dort können sich Medizinerinnen und Mediziner, die eine Niederlassung anstreben, auch informieren und sich einbringen. Man kann den Kommunen nur empfehlen, sich dort ebenfalls zu informieren. Lassen Sie mich zum Abschluss kommen. Wir werden natürlich an all den Stellen, wo es geht und möglich und notwendig ist, diese Wünsche, Forderungen unterstützen. Wir werden uns natürlich auch auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Strukturen geschaffen werden, die notwendig sind. Aber was wir nicht brauchen, sind Doppelstrukturen. Ich will uns davor warnen, in Aktionismus überzugehen. Nicht jede Idee ist auf andere Bereiche übertragbar. Sie haben beispielsweise ein Gutachten angesprochen, das für den Rettungsdienst in Baden-Württemberg in Auftrag gegeben wurde. Das ist zum Beispiel in Thüringen aufgrund der Struktur, wo der Rettungsdienst angebunden ist, gar nicht möglich. So gibt es auch noch weitere Fragen, die noch mal ganz genau rechtlich geprüft werden sollten. Das würden wir Ihnen aber gern im Ausschuss nahelegen wollen. Ganz zum Schluss noch etwas: Wie gesagt, ich finde, dass es wichtig ist, darüber gemeinsam zu diskutieren. Der Ausschuss ist da auf jeden Fall auch der richtige Ort. Aber ich möchte auch sagen, dass Sie in bestimmten Dingen viel zu zögerlich sind. Sie beschreiben blühende Landschaften, aber wir wissen auch, gerade wenn wir die Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen wollen und zum Beispiel kleine Krankenhäuser erhalten wollen und wenn wir wollen, dass diese eine Perspektive haben – Sie brauchen Krankenhäuser in bestimmten Bereichen für die Notfallversorgung.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Das brau-
chen die doch nicht!) Und auch für die Verknüpfung von ambulanter und stationärer Versorgung braucht es neue Versorgungskonzepte. Dafür gibt es aber noch keine Finanzierung. Gemeinsam mit den Krankenkassen müssen wir hier Konzepte entwickeln, und es braucht eben eine Finanzierung, damit diese Konzepte auch wirklich im ländlichen Raum umsetzbar sind. Dazu braucht es ein Wegkommen von beispielsweise den DRGs, denn mit diesem System sind solche Strukturen im ländlichen Raum nicht umzusetzen. Auch die Fragen zur Kurzzeitpflege usw. – das geht beispielsweise nur mit einer Pflegereform. Oder wenn es um die Niederlassung von Ärztinnen oder Ärzten im ländlichen Raum geht – da braucht es beispielsweise eine Veränderung der Bedarfsplanung. Also Sie sehen, es ist ein weites Feld. Wir können es im Ausschuss, denke ich, genauer und intensiver diskutieren. Ich freue mich auf die Diskussion und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
