Dorothea Marx
Thüringer Gesetz über die weitere Harmonisierung wahlrechtlicher Vorschriften mit dem Wahlrecht des Bundes sowie zur Neueinteilung der Wahlkreise
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich komme zur Berichterstattung aus dem Innen- und Kommunalausschuss über das Thüringer Gesetz zur weiteren Harmonisierung wahlrechtlicher Vorschriften mit dem Wahlrecht des Bundes sowie zur Neueinteilung der Wahlkreise – Thüringer Wahlrechtsharmonisierungsgesetz –. Der Gesetzentwurf des Thüringer Gesetzes über die Harmonisierung wahlrechtlicher Vorschriften mit dem Wahlrecht des Bundes sowie zur Neueinteilung der Wahlkreise – Thüringer Wahlrechtsharmonisierungsgesetz – wurde durch Beschluss des Landtags in seiner 42. Sitzung am 21. April 2021 an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Der Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 18. Sitzung am 23. April 2021, seiner 19. Sitzung am 27. Mai 2021 und seiner 20. Sitzung am 24. Juni 2021 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf durchgeführt. Wesentliche Änderungen des Gesetzentwurfs stellen die Absenkung der erforderlichen Anzahl an Unterstützungsunterschriften für die Aufstellung von Landeslisten und Wahlkreisvorschlägen für die nicht im Landtag vertretenen Parteien und die Neueinteilung der Wahlkreise im Gebiet der kreisfreien Stadt Erfurt dar. Die Anzahl der Unterstützungsunterschriften wurde mit dem Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen im Jahr 2021 vom 23. März 2021 auf 125 für Wahlkreisvorschläge und 500 für Landeslisten und damit auf die Hälfte der nach dem Thüringer Landeswahlgesetz erforderlichen Anzahl festgesetzt. Die den Gesetzentwurf einbringenden Fraktionen hielten es für angezeigt, die Anzahl der Unterstützungsunterschriften auf 50 für Wahlkreisvorschläge und 200 für Landeslisten abzusenken, um den doppelt erschwerten Umständen bei der Unterschriftensammlung Rechnung zu tragen, die sich aus der pandemiebedingt erschwerten Kontaktaufnahme und aus den verkürzten Sammlungsfristen bei einer potenziellen vorzeitigen Neuwahl ergeben. Der Anzuhörende Dr. Fabian Michel, WWU Münster, und der Thüringer Landeswahlleiter befürworteten eine solche nochmalige Reduktion der notwendigen Unterstützungsunterschriften. Im Rahmen der politischen Abwägung und Kompromissfindung sind die Fraktionen Die Linke, CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu dem Ergebnis gekommen, dass diesen Umständen durch eine Festsetzung der notwendigen Unterstützungsunterschriften auf 300 für Landeslisten und 75 für Wahlkreisvorschläge hinreichend Rechnung getragen wird. Diese Regelung finden Sie nun in der Beschlussempfehlung wieder. Weiterhin beinhaltete der Gesetzentwurf eine Neueinteilung der Wahlkreise 26 Erfurt III und 24 Erfurt II, wobei der Stimmbezirk Johannesvorstadt dem Wahlkreis 24 zugeordnet werden sollte. Diese Neueinteilung der Wahlkreise ist notwendig geworden, weil die durchschnittliche Bevölkerungszahl im Wahlkreis 26 zum 30. Juni 2020 um mehr als 25 Prozent, nämlich plus 27,44 Prozent von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl aller Landtagswahlkreise abwich. Nach § 2 Abs. 4 Satz 3 Thüringer Landeswahlgesetz ist eine Neueinteilung der Wahlkreise zwingend vorzunehmen, wenn die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise um mehr als 25 Prozent abweicht. Hier geht es quasi um das Problem der sonst fehlenden Gleichgewichtigkeit von Stimmen. Die Fraktion der CDU brachte einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf ein, der ebenfalls Gegenstand des schriftlichen Anhörungsverfahrens war. Im Rahmen der Anhörung machten die Parteien Die Linke und SPD deutlich, dass sie die von der CDU-Fraktion beabsichtigte Änderung für einen zu großen Eingriff hielten. Das war die sogenannte Ring-Lösung rund um Erfurt. Im Ergebnis der Ausschussberatung sieht die Beschlussempfehlung nunmehr vor, die Stimmbezirke Ermstedt und Gottstedt dem Wahlkreis 24 und den Stimmbezirk Frienstedt dem Wahlkreis 25 zuzuordnen. Jetzt sozusagen außerhalb der Berichterstattung: Mit Schreiben vom 25. Juni 2021 hat das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales dem Ausschuss jetzt jedoch neu mitgeteilt, dass dieser in der Beschlussempfehlung enthaltene Zuschnitt des Wahlkreises 25 aufgrund der aktuelleren Bevölkerungsberechnung vom 31. Dezember 2020 nunmehr mit 25,22 Prozent vom Bevölkerungsdurchschnitt der Wahlkreise abweicht und somit eine weitere Änderung der Beschlussempfehlung angezeigt wird. Dazu liegt Ihnen ein Änderungsantrag vor. Herzlichen Dank.
(Beifall SPD)
