Götze
Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags 2021
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, nach einem Anhörungsverfahren und intensiven Beratungen ist es gelungen, den vorliegenden Entwurf mitsamt Änderungsantrag in den Ausschüssen zu beschließen, damit heute im Plenum die zweite Lesung stattfinden kann. Das ist insofern sehr erfreulich, als damit der Weg für die notwendigen landesgesetzlichen Anpassungen an die Neuregelung des Glücksspielstaatsvertrags geebnet wurde. Ich möchte ausdrücklich dafür werben, dass dieses Gesetz heute im Plenum verabschiedet wird. Den inhaltlichen Kern der Änderungen im Thüringer Glücksspielgesetz nimmt die Neufassung der Bestimmungen zur Wettstellenvermittlung ein. Diese Änderung soll qualifizierte Anforderungen an den Betrieb von Wettvermittlungsstellen im Rahmen des Erlaubnissystems des Glücksspielstaatsvertrags etablieren, die eine Ordnung und Begrenzung des Angebots und einen effektiven Spielerschutz – auch im stationären Bereich – gewährleisten. Das Niveau des Jugend- und Spielerschutzes der Bestimmung ist sehr hoch und es dürfte ausgeschlossen sein, dass es gerade vor dem Hintergrund der ländlichen Struktur des Landes zu einer maßlosen Dichte und Ausweitung der stationären Sportwettangebote kommen wird. Die entworfene Regelung ist auch dringend erforderlich, damit kann Transparenz und Planbarkeit geschaffen werden, nach welchem Reglement glücksspielrechtliche Erlaubnisse ab dem 1. Juli 2021 erteilt und Aufsichtsmaßnahmen vorgesehen werden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
