Dirk Bergner
Besuch der Strafvollzugskommission in den Justizvollzugsanstalten (JVA) wieder ermöglichen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer am Livestream! Die Aufgaben der Strafvollzugskommission sind unter anderem die Besuche in den Vollzugsanstalten gemäß § 13 Abs. 2 Thüringer Petitionsgesetz, Frau Stange. Das habe ich sehr wohl gelesen. Die Strafvollzugskommission konnte ihre Aufgaben in der Pandemie aus Gründen des Infektionsschutzes nicht vollständig wahrnehmen. Aus Sorge, dass wir Abgeordnete SARS-CoV-2 in die Haftanstalten einschleppen, wurden die regelmäßig geplanten Besuche abgesagt. Das brachte Nachteile für die Menschen, die in den Einrichtungen untergebracht sind. Ihnen sind die erleichterten Möglichkeiten für Beschwerden und Bitten nicht mehr zur Verfügung gestellt worden. Sie hatten dadurch nicht mehr die Möglichkeit, mit Personen außerhalb der Einrichtung, in der sie leben, ins Gespräch zu kommen, in einer persönlichen und vertraulichen Atmosphäre mal ein Problem und Beschwerden loszuwerden. Aber auch die Mitglieder der Strafvollzugskommission haben keinerlei Vorstellungen, wie es in einer Strafvollzugsanstalt zugeht und wie es darin aussieht, zumindest die Leute, die zum ersten Mal in der Strafvollzugskommission sind. Das macht es natürlich auch schwer, die schriftlichen Beschwerden der Gefangenen einzuordnen und zu bewerten. Am 21.06. fand endlich der erste Besuch in dieser Legislaturperiode statt. Genau dieser Besuch zeigte mir, wie wichtig Besuche vor Ort sind. Die Gespräche sowohl mit den Bediensteten als auch mit den Inhaftierten förderten Probleme zutage, deren Lösung wir Abgeordnete anstoßen müssen. – Ich will jetzt auf die Probleme nicht noch mal eingehen, denn die sind von Frau Herold sehr ausführlich dargestellt worden. – Deshalb ist es uns sehr wichtig, dass wir aus der Pandemie der letzten eineinhalb Jahre Schlussfolgerungen für die Zukunft ziehen. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, die Voraussetzungen zu schaffen, dass für die Mitglieder der Strafvollzugskommission unabhängig von der Infektionslage jederzeit der Besuch sichergestellt werden kann.
(Beifall AfD)
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Jetzt
klatscht die AfD!) Unabhängig von zukünftigen pandemischen oder epidemischen Lagen soll ein Verzicht auf die Tätigkeit der Strafvollzugskommission nach § 13 Abs. 3 Petitionsgesetz nicht mehr notwendig sein. Wenn ein Besuch trotz Maßnahmen und Bemühungen nicht möglich sein sollte, sollte doch dringend sichergestellt werden, dass Gespräche über Videokonferenzen möglich sind.
(Beifall AfD)
Das löst zwar das Problem des persönlich virtuellen Kontakts, aber gibt den Mitgliedern der Kommission immer noch keine Vorstellung über die Bedingungen, die in den Haftanstalten herrschen. Deswegen bitte ich noch mal um die Überweisung des Antrags in den Justizausschuss. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall FDP)
