Dorothea Marx
Thüringer Gesetz über die weitere Harmonisierung wahlrechtlicher Vorschriften mit dem Wahlrecht des Bundes sowie zur Neueinteilung der Wahlkreise
Vielen Dank, Herr Minister. Ich beende damit die Aussprache und wir kommen zu den Abstimmungen, zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/3658. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Wer stimmt dagegen? Das ist niemand. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Mitglieder der FDP-Fraktion und der AfD-Fraktion. Damit ist dieser Änderungsantrag angenommen. Wir stimmen dann über die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in der Drucksache 7/3606 unter Berücksichtigung des Abstimmungsergebnisses zu dem Änderungsantrag ab. Wer der jetzt veränderten Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind wiederum die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Wer stimmt dagegen? Niemand. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Fraktionen von FDP und AfD. Damit hat auch die Beschlussempfehlung die Mehrheit gefunden. Dann stimmen wir jetzt insgesamt über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/3068 – korrigierte Fassung – in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung ab. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind erneut die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Wer stimmt dagegen? Niemand. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Fraktionen von AfD und FDP. Damit ist der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung angenommen. Wir kommen dann zur Schlussabstimmung. Wer das eben befundene Ergebnis noch einmal in der Schlussabstimmung bekräftigen möchte, den bitte ich jetzt, seine Jastimme durch Aufstehen zu dokumentieren. Das sind die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen und der CDU-Fraktion. Wer stimmt gegen das Gesetz? Das ist niemand. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Fraktionen von AfD und FDP. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen jetzt vereinbarungsgemäß zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 16 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/3575 ERSTE BERATUNG Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Das ist der Fall. Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, das Bundesverfassungsgericht hat am 4. Mai 2020 zwei maßgebliche Beschlüsse hinsichtlich der Amtsangemessenheit der Alimentation von Beamtinnen und Beamten gefasst. In diesen hat es zum einen die Prüfkriterien, die es in seinen Beschlüssen aus dem Jahr 2015 festgelegt hat, konkretisiert und erstmalig eindeutige Vorgaben zur Festlegung des erforderlichen Mindestabstands der Besoldung zum Grundsicherungsniveau gemacht. Zudem hat es die verfassungsrechtlichen Maßstäbe zur Feststellung des Besoldungsbedarfs für das dritte Kind und weitere Kinder neu aufgestellt. Berechnungen auf Basis der nunmehr festgelegten Kriterien haben ergeben, dass die verfügbare Nettoalimentation für die als fiktive Bezugsgröße heranzuziehende vierköpfige Alleinverdienerfamilie – das ist bei der gesamten Bewertung außerordentlich wichtig – in den unteren Besoldungsgruppen teilweise unter dem gebotenen Mindestabstand von 115 Prozent zur Grundsicherung liegt. Gleiches gilt hinsichtlich des Besoldungsbedarfs für das dritte Kind und weitere Kinder. Ferner hat die Überprüfung ergeben, dass derzeit das Grundgehalt der Besoldungsgruppe W3 nunmehr mehr als 10 Prozent unter dem Durchschnitt des Bundes und der Länder liegt. Um eine verfassungsgemäße Alimentation zu gewährleisten, enthält der Gesetzentwurf daher rückwirkend ab 1. Januar 2020 folgende Änderungen: In den Besoldungsgruppen A6 und A7 werden jeweils die Erfahrungsstufen 1 gestrichen. Ich will ergänzen, weil wir auch schon im Haushalts- und Finanzausschuss dazu auf Antrag der CDU-Fraktion gesprochen haben: Das bedeutet natürlich, dass Menschen mit einer geringeren Ausbildung die Möglichkeit, Beamtin oder Beamter im Freistaat Thüringen zu werden, damit völlig versagt wird. Zum Zweiten werden in allen Besoldungsgruppen die kinderbezogenen Familienzuschläge in gleicher Höhe erhöht, und zum Dritten wird in der Besoldungsgruppe W3 das Grundgehalt erhöht. Auch in Thüringen gab es Widersprüche und Klagen von Beamtinnen und Beamten gegen die Besoldungshöhe. Für die Widerspruchsführer und Kläger, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen sind, wird daher eine Nachzahlungsregelung für frühere Jahre im Besoldungsgesetz implementiert. Der Gesetzentwurf gewährleistet damit, basierend auf den derzeit vorliegenden Erkenntnissen, eine verfassungsmäßige Alimentation in Thüringen. Er bewegt sich insbesondere innerhalb des Gestaltungsspielraums, über den der Besoldungsgesetzgeber hinsichtlich der Strukturierung der Besoldung verfügt. So hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss hierzu ausgeführt, dass insbesondere keine Verpflichtung bestehe, eine verfassungsgemäße Alimentation über die Anhebung der Grundbesoldung zu gewährleisten. Vielmehr steht es dem Besoldungsgesetzgeber frei, etwa durch höhere Familienzuschläge bereits für das erste und weiter für das zweite Kind stärker als bisher die Besoldung von den tatsächlichen Lebensverhältnissen abhängig zu machen. Das heißt, das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, die Kinder bringen die Erhöhung mit ein und deswegen ist es rechtens, das auch über die Familienzuschläge zu regeln. Wir sagen, es ist auch geboten. Dies wurde im vorliegenden Gesetzentwurf berücksichtigt, denn von meinem Haus durchgeführte Berechnungen haben ergeben, dass nur bei Familien mit Kindern der Abstand zum Grundsicherungsniveau problematisch ist. Die Ursachen liegen hierfür insbesondere in den zu berücksichtigten Kosten für Kinderbetreuung sowie Bildung und Teilhabe. Um eine verfassungsgemäße Alimentation zu gewährleisten, sollen daher verursachergerecht die kindbezogenen Bestandteile des Familienzuschlags angepasst werden. Ich weise darauf hin, dass die zu berücksichtigenden Berechnungsgrößen stetigen Veränderungen unterliegen. Daher hat das Bundesverfassungsgericht dem Besoldungsgesetzgeber eine kontinuierliche Kontroll- und Begründungspflicht auferlegt. Es ist also eine ständige Aufgabe, die Besoldung auf ihre Verfassungsgemäßheit zu kontrollieren und gegebenenfalls anzupassen. Darüber hinaus wird das Thüringer Finanzministerium im nächsten Jahr das Besoldungsgefüge im Freistaat Thüringen evaluieren. Hierbei sollen auch aufkommensneutrale, strukturelle Veränderungen zur Verbesserung der Attraktivität und der Zukunftsfähigkeit des Freistaats Thüringen geprüft werden. Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf wurde den kommunalen Spitzenverbänden sowie den Spitzenverbänden der Gewerkschaften und Berufsorganisationen mit der Möglichkeit zur Stellungnahme übersandt. Während der DGB den Gesetzentwurf insgesamt als guten Ansatz bewertete, lehnte der Thüringer Beamtenbund leider den gewählten Weg ab und fordert hingegen die Anhebung der Grundgehaltssätze. Das würde bedeuten, in Zahlen ausgedrückt, dass wir – weil ja vom TBB auch eine Rückwirkung für alle Beamtinnen und Beamten gefordert wird – rückwirkend einmalig 600 Millionen aufbringen müssen und zukünftig jährlich 350 Millionen für Beamtinnen und Beamte. Das heißt, die Diskrepanz zwischen Angestellten und Beamtinnen und Beamten unseres Freistaats würde extrem auseinanderfallen. Weitere über den Gesetzentwurf hinausgehende Maßnahmen, die auf eine Erhöhung der Grundbesoldung hinwirken, sind jedoch in Anbetracht der derzeitigen Haushaltssituation nicht angezeigt. Soweit insbesondere vom TBB kritisiert wird, dass sich Änderungen nur auf das Allernotwendigste beschränken, möchte ich betonen, dass durch den Gesetzentwurf die Familienzuschläge nicht nur in den unteren Besoldungsgruppen und auch nicht gestaffelt nach Höhe des Abstands zur Grundsicherung, sondern für alle Beamtinnen und Beamten in gleicher Höhe entsprechend dem Abstand zur Grundsicherung, der sich bei der Besoldungsgruppe A6 ergibt, angehoben werden sollen. Hierdurch werden zugleich Ausstrahlungswirkungen in höhere Besoldungsgruppen vermieden, welche von der Verletzung des Mindestabstandsgebots in den unteren Besoldungsgruppen ausgehen können. Eine Stellungnahme der Landesregierung zu den Ausführungen des Thüringer Beamtenbundes wurde Ihnen mit dem Gesetzentwurf vorgelegt. Sehr geehrte Damen und Herren, darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf ein Gesetz über die Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professorinnen und Professoren neuen Rechts. Danach sollen die Leistungen ehemals ostdeutscher Professorinnen und Professoren, die sich im Rahmen ihrer Angestelltentätigkeit nach der friedlichen Revolution für unsere Hochschulen und deren Erneuerung eingesetzt haben, jedoch trotz ihrer Qualifikation und ihrer persönlichen Integrität aufgrund des Erreichens der Höchstaltersgrenze nicht in ein Beamtenverhältnis übernommen werden konnten, durch eine Einmalzahlung in Höhe von 12.000 Euro angemessen gewürdigt werden. Sie hatten auch Haushaltsmittel für diesen Zweck in den Haushalt 2021 eingestellt. Das zukünftige Gesetz bildet die Rechtsgrundlage für die Auszahlung dieser Mittel. Meine Damen und Herren, wir bitten, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Haushaltsund Finanzausschuss zu überweisen. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
