Dorothea Marx
Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation sowie über die Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren neuen Rechts
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Dann gebe ich noch einmal Frau Ministerin Taubert das Wort. Bitte. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, natürlich ist dieser Tagesordnungspunkt, weil er sehr komplex ist, sehr gut geeignet, mit Populismus hier ans Rednerpult zu treten und das auch in der Öffentlichkeit zu machen. Ich habe ja die ersten Reflexe gehört. Jetzt sage ich mal: Vielleicht können wir uns darauf verständigen, es geht immer um gerechte Bezahlung von Bediensteten, von Beamtinnen und Beamten, und es geht natürlich – und das sage ich – auch um gerechte Besoldung im Vergleich zu allen anderen, die wir in Thüringen als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben. In einem Teil wird es hier bei der Argumentation auch beim tbb herausgegriffen. Ich bin ja als Finanzministerin in Person, aber auch immer das Finanzministerium in der Kritik des tbb, so nach dem Motto: Bist du nicht willig, dann mach ich dich schlecht. Das ist schon so eingeübt, man kann sich schon gut darauf einstellen. Deswegen finde ich es sehr grenzwertig in der Argumentation des tbb, der sich herausnehmen will, dass man eine 15-prozentige Gehaltserhöhung, die Beschäftigte, also Tarifbeschäftigte und Beamtinnen und Beamte, in den letzten sechs Jahren bekommen haben – 15 Prozent – am Ende ins Gegenteil rechnet und sagt, die Beamtinnen und Beamten haben in den letzten Jahren Gehalt verloren, weil man mit der Lebensarbeitszeit redet und weil man sagt, da habt ihr im Jahre Ultimo drei Monate später die Besoldung angeglichen und deswegen sind wir so schlecht gestellt. – Ich weiß, dass sich kaum jemand mit dieser Materie beschäftigt, sondern einfach die Argumente aufzählt. Deswegen bitte ich darum, wenn wir tatsächlich Einigkeit erzielen können, dass es um gerechte Bezahlung im öffentlichen Dienst und natürlich um die amtsangemessene, verfassungsgemäße Alimentation geht – da geht es überhaupt nicht um Gerechtigkeit, da geht es um eine verfassungsgemäße, amtsangemessene Alimentation. Das ist eben ein Unterschied. Jeder, der sich mit Artikel 33 Grundgesetz und den besoldungsrechtlichen Fragen dazu beschäftigt, weiß das. Es ist erwähnt worden: Wir haben eine hundertseitige Begründung gemacht. Das ist nicht ohne Grund so. Wir wissen, uns ist völlig bewusst, dass es wiederum Beamtinnen und Beamte gibt, die dagegen klagen werden. Da sage ich auch sehr deutlich, ich bin da sehr ehrlich, weil mich manches auch ärgert: Da verstecken sich die A15er und B3er hinter den A6ern – ganz deutlich. Und was wir jetzt als Faktum haben – ich habe es vorhin kurz angerissen –, ist, dass wir Arbeiten, die im öffentlichen Dienst vorhanden sind und die unter A6 Stufe II sind, nicht mehr an eine Beamtin oder einen Beamten geben können. Diese Urteile sagen das noch einmal sehr deutlich. Das heißt, um es ganz krass zu sagen: Die Drecksarbeit können die einfachen Tarifbeschäftigten machen. Das ist nicht gerecht. Deswegen will ich noch einmal dafür werben: Schauen Sie sich die Dinge ganz genau an und reden Sie an der Stelle von Gerechtigkeit! Wir haben einen Auftrag zu erfüllen. Das Bundesverfassungsgericht hat uns an der Stelle Aufgaben gegeben. Ob der Vergleich mit der Grundsicherung tatsächlich ein gerechter Vergleich ist, sei dahingestellt. Wir haben jetzt einmal das Gerichtsurteil. Hier wird die Alleinverdienerfamilie mit zwei Kindern berücksichtigt. Über 50 Prozent dessen, was dazu führt, dass wir verfassungswidrige Alimentationen haben, kommt von den Kindern, von den Kindergartengebühren, von Bildung und Teilhabe. Wir haben auch berechnet, weil es auch Rückmeldungen gibt – auch an mich –: Was ist denn mit den verheirateten Kinderlosen? Was ist denn mit den Alleinstehenden? All das haben wir berechnet, das können Sie nachlesen. Das können wir im Ausschuss dann auch noch einmal vortragen, wenn jemand sich so tief eingearbeitet hat und das gern mit uns diskutieren möchte. Da haben wir keine verfassungswidrige Alimentation. Auch bei den Seniorinnen und Senioren – es ist von einer Fraktion angesprochen worden –, also bei den Ruheständlern haben wir auch keine verfassungswidrige Alimentation. All die Dinge sind durchgeprüft. Wir haben sie Ihnen vorgelegt, wir können Ihnen das im Ausschuss sehr gründlich darstellen. Ich denke, es ist auch nicht redlich, die Frage der gut Ausgebildeten und der Abwanderung als Argument vorzuschieben. Wir haben – das hat Einigkeit gefunden – Lehrerinnen und Lehrer im Beamtenverhältnis. Warum haben wir denn das getan? Weil das so unattraktiv ist? Wir haben Problemlagen bei IT-Beschäftigten. Das haben wir aber auch im Angestelltenbereich, das betrifft nicht nur den Bereich der Beamtinnen und Beamten. Wir haben jetzt erst überhaupt diese technische Laufbahn IT eingeführt nach vielen Widerständen an unterschiedlicher Stelle. Wenn Sie die Ärzte nehmen – die Ärzteschaft – wissen Sie ja –, vor allen Dingen die kommunalen Gebietskörperschaften, die mit uns im Beamtenrecht gleichlaufen, da haben wir eine ewig lange, mittlerweile über Jahrzehnte dauernde Diskussion darüber: Kann ich denn den Arzt in einer A15 gleich verbeamten und ist denn dieses Geld, was am Ende netto kommt, überhaupt jemals ausreichend, um einen in den öffentlichen Dienst zu bringen? Der Arzt sagt: Ja, aber, wenn ich im Krankenhaus arbeite und dazu noch quasi Bereitschaftsdienst habe, dann habe ich ein doppeltes Gehalt A15. Wie wollen Sie denn das im Beamtenrecht abbilden? Sie können es nicht allgemein abbilden. Sie können es eben nur sehr speziell für einzelne Berufsgruppen abbilden. Insofern sind da auch in der Begründung des Beamtenbundes – ich will mich nur auf ihn beziehen, weil das die umfangreichste Rede und Argumentation gegen diese Verfahrensweise ist mit den Familienzuschlägen –, da hat der Beamtenbund auch keine konsistente Argumentation in seiner Vorlage. Deshalb freue ich mich, wenn wir das im Ausschuss diskutieren. Es wäre natürlich schön, wenn es uns auch gelingt, das jetzt noch zu beschließen, weil die Beamtinnen und Beamten – das, denke ich, ist allgemein offensichtlich auch anerkannt – dann auch schon rückwirkend ab 2020 dieses Geld zeitnah erhalten sollten. Herzlichen Dank.
(Beifall SPD)
