Dirk Bergner
Befristete Zulassung von Nachtzielgeräten ermöglichen
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte nun auf unsere Forderungen im vorliegenden Antrag eingehen, nachdem die Notwendigkeit schon ausreichend beleuchtet wurde. Derzeit ist die Anwendung einer Nachtzielgerätschaft bei der Jagd grundsätzlich verboten. Die oberste Jagdbehörde kann das Verbot zwar durch Verordnung oder Erlass von Einzelanordnungen aufweichen, siehe hierzu § 29 Abs. 6 Thüringer Jagdgesetz. Diese Einzelanordnungen werden aber derzeit nur mittels einzelner Ausnahmegenehmigungen erteilt – mit entsprechender Bürokratie und Wartezeiten für die Antragssteller. Auch der Bund hat das Problem mittlerweile erkannt, das zuständige Ministerium arbeitet an einer Novellierung des Bundesjagdgesetzes. Hierbei soll unter anderem auch eine Zulassung von Nachtzielgeräten erfolgen. In dieser Legislatur des Bundestags ist aber nichts mehr in dieser Hinsicht geschehen. Wir haben schon darüber gesprochen. Und nach der Wahl und gegebenenfalls einer langen Regierungsfindung wird das nicht gleich die oberste Priorität haben. Ebenfalls soll auf Landesebene die Verordnung zur Ausführung des Thüringer Jagdgesetzes überarbeitet werden, auch hier mit dem Ziel, Nachtzieltechnik zuzulassen. Auch hier ist mit einer Feststellung erst nach der Entscheidungsfindung auf Bundesebene zu rechnen. Umso wichtiger ist es deshalb, für den Zeitraum bis zum Inkrafttreten einer einheitlichen Bundesregelung hier in Thüringen eine Übergangsregelung zu schaffen. Daher machen wir mit dem von uns eingebrachten Antrag in Drucksache 7/2019 ein entsprechendes Angebot an das Hohe Haus. Die Zulassung von Nachtzielgeräten würde neben einer effektiveren Bejagung von Schwarzwild zudem noch weitere positive Effekte bewirken. So würde sich die potenzielle Unfallgefahr bei der nächtlichen Jagd reduzieren. Auch könnten Tiere durch ein besseres Trefferbild sauber, schonend und ohne unnötiges Leid erlegt werden, meine Damen und Herren. Wir fordern daher die Landesregierung auf, den Jägern im Freistaat Thüringen die Verwendung von Nachtzielgeräten zur Nutzung bei der Jagd auf Schwarzwild zu gestatten. Diese Gestattung soll ohne die bisher notwendige Antragsstellung beim zuständigen Ministerium pauschal für alle in Thüringen zur Jagdausübung Berechtigten erteilt werden. Die Dauer der Gestattung ist bis zum Inkrafttreten der Novellierung des Bundesjagdgesetzes oder der Novellierung der Verordnung zur Ausführung des Thüringer Jagdgesetzes festzusetzen. Deswegen erlaube ich mir an dieser Stelle ein Wort zu dem Alternativantrag der AfD. Natürlich klingt der Ansatz einer dauerhaften Lösung erst einmal gut. Aber genau das ist eben die Lösung, die im Bund längst hätte geregelt sein müssen und sicherlich in der kommenden Legislatur auch geregelt wird, und ich sage auch, wenn die FDP in der Bundesregierung vertreten sein sollte: geregelt werden wird; davon bin ich vollkommen überzeugt. Deswegen, meine Damen und Herren, bietet unser Antrag eine sinnvolle Übergangslösung. Unser hier vorliegender Antrag ist kurz und zielführend und sollte heute auch direkt beschlossen werden, ohne noch weitere Monate beraten zu werden. Wir brauchen eine schnelle Lösung für unsere Jägerschaft in Thüringen, eine schnelle Lösung, die auch diesen Kompromiss als Übergang schafft bis zur entsprechenden Regelung im Bundesjagdrecht. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen.
(Beifall FDP)
