Heike Werner
Fragestunde
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, im Namen der Landesregierung möchte ich Ihre Anfrage sehr gern beantworten. Lassen Sie mich ein paar Bemerkungen voranschicken. Ich habe bereits in der Drucksache 7/3154 über die Erkrankung Long-COVID sehr ausführlich berichtet, insbesondere, weil es sich um eine komplexe Erkrankung handelt, deren Langzeitfolgen bislang nicht angemessen bewertet werden können, da es bislang an einer medizinischen Evidenz fehlt. Mit Landtagsbeschluss vom 4. Juni 2021 hat der Thüringer Landtag zahlreiche Maßnahmen beschlossen, um die als Long-COVID bezeichneten Langzeitfolgen einer Corona-Infektion schnell zu erforschen und eine gute Behandlung der Betroffenen sicherzustellen. Mit vorgenanntem Beschluss hat der Thüringer Landtag festgestellt, dass die Erforschung von Long-COVID einen zentralen Stellenwert in der Gesundheitspolitik des Landes einnimmt. Im Rahmen der Landtagsbefassung habe ich auch darüber berichtet, dass Long-COVID auch bei Kindern auftritt und gesondert zu betrachten ist. In diesem Zusammenhang möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass die Kinderklinik des Universitätsklinikums bereits eine interdisziplinäre LongCOVID-Ambulanz eingerichtet hat und die Ambulanzen und stationären Behandlungskapazitäten in Thüringen als auskömmlich betrachtet werden. Hinsichtlich der Behandlungsmöglichkeiten und Fallzahlen von Long-COVID-Betroffenen darf ich auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Nummer 7/2062 der Abgeordneten Pfefferlein verweisen, in der auch Behandlungsmöglichkeiten und Fallzahlen in Thüringen dargestellt wurden. Dies vorausgeschickt, jetzt möchte ich Ihre Fragen im Einzelnen beantworten: Zu Frage 1: Für die klinische Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Long-COVID- und PostCOVID-Syndrom stehen generell die Thüringer Krankenhäuser zu Verfügung. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche. Zudem hat das UKJ – wie bereits ausgeführt – eine Hochschulambulanz für Kinder, die an Long-COVID erkrankt sind, eingerichtet. Wie bereits im Rahmen der Beantwortung der vorgenannten Kleinen Anfrage mitgeteilt, werden die ambulanten und stationären Behandlungskapazitäten in Thüringen als auskömmlich betrachtet. Hinsichtlich der Finanzierung der medizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen, die an Long-COVID erkrankt sind, ist dies im Rahmen der Leistungen der Krankenkassen abgesichert. Das gilt auch für die klinische Versorgung am UKJ. Mit Blick darauf, dass die Post-COVID-Ambulanz für Kinder und Jugendliche am UKJ eine interdisziplinäre Arbeit der Gesundheitsakteure, eine engmaschige Betreuung der Patientinnen und Patienten und zudem eine ausführliche Forschung ermöglicht, hat der Thüringer Landtag zusätzlich beschlossen, die Post-/Long-COVID-19-Ambulanz für Kinder und Jugendliche am UKJ aus dem Landeshaushalt sicherzustellen und die Ausweitung der Versorgungskapazitäten durch Landesmittel zu forcieren. Diesbezüglich möchte ich auch noch einmal auf diesen Landtagsbeschluss hinweisen. Mit vorgenanntem Landtagsbeschluss hat der Landtag zudem weitere Maßnahmen für die Sicherstellung einer hochqualifizierten Behandlung der Long-COVID-Patientinnen und -Patienten, zu denen auch Kinder und Jugendliche gehören, wie zum Beispiel die Stärkung und Unterstützung langfristiger Therapieangebote zur Behandlung von Long-COVID im ambulanten oder stationären Rehabilitationsbereich, beschlossen. Die weiteren Maßnahmen können dem Landtagsbeschluss entnommen werden. Zu Frage 2: Eine sichere Aussage zur Prävalenz von Long-COVID bei Kindern und Jugendlichen kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden, da die Datenlage hier besonders eingeschränkt ist. Insoweit ist eine Verbesserung der epidemiologischen Datenlage, aber auch Ursachen- und Versorgungsforschung zu Long-COVID geboten. Dies soll mit den im Landtagsbeschluss getroffenen Maßnahmen zur Erforschung und Behandlung von Long-COVID, insbesondere mit der Errichtung eines mitteldeutschen Forschungszentrums innerhalb der Ländergemeinschaft aus Sachsen, SachsenAnhalt und Thüringen und der Post-/Long-COVID-19-Ambulanz für Kinder und Jugendliche am Universitätsklinikum Jena erreicht werden. Hinsichtlich der weiteren Maßnahmen verweise ich auch hier auf den vorgenannten Landtagsbeschluss. Zu Frage 3: Zur Aufklärung bzw. zum Wissensmanagement von Ärztinnen und Ärzten über die Behandlung der Long-COVID-Patientinnen und Pati‑ enten hat der Thüringer Landtag zahlreiche Maßnahmen beschlossen. Zu diesen Maßnahmen gehört unter anderem die Schaffung einer Austauschplattform, die die Erfahrungen aus der klinischen Praxis bei der Behandlung von Long-COVID sammelt und zur gemeinsamen Nutzung bereitstellt. Zur Förderung des Wissensmanagements um COVID-19 und Long-COVID sowie zur Stärkung des Forschungsclusters ist die Landesregierung aufgefordert, auf den Aufbau einer internationalen Plattform durch den Bund und die Länder hinzuwirken. Zu den weiteren Maßnahmen möchte ich auch hier auf den Landtagsbeschluss verweisen. Wie ich bereits ausgeführt habe, ist noch wenig über die Spätfolgen von COVID-19 bekannt. Die Thüringer Bevölkerung wird daher entsprechend dem jeweiligen Kenntnisstand durch das Thüringer Gesundheitsministerium unterrichtet, über Medien oder die Internetseite des Gesundheitsministeriums jeweils informiert. Für Informationskampagnen der Landesregierung und des Gesundheitsministeriums stehen noch nicht genügend evidenzbasierte Informationen zur Verfügung. Zu Frage 4: Zu der Frage, welche Forschungsprojekte zum Thema „Long-COVID im Allgemeinen und Long-COVID bei Kindern und Jugendlichen im Besonderen“ derzeit von der Landesregierung unterstützt werden, hat das für Wissenschaft und Forschung zuständige Ministerium mitgeteilt, dass eine direkte Projektförderung aus Landesmitteln derzeit nicht besteht. Derzeit befindet sich aber das TMWWDG in Abstimmung mit dem UKJ bezüglich der Forschung zum Thema „Long-COVID“. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
