Dirk Bergner
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer am Livestream, das Petitionsrecht ist ein essenzieller Bestandteil unseres parlamentarischen Systems und eine wichtige Säule politischer Mitbestimmung in einer repräsentativen Demokratie, wie wir sie derzeit in Deutschland und in Thüringen vorfinden. Mit einer Petition können die Bürger Wünsche artikulieren, aber auch auf Missstände aufmerksam machen und auch Forderungen an die Parlamente formulieren. Petitionen können von privatem und öffentlichem Interesse sein. Es ist auch wichtig, dass Petitionen umstrittene Fragen aufwerfen, die einen offenen Diskurs brauchen. Hier müssen wir sicherstellen, dass der Bürger, der Petitionen zeichnet, keinen Repressalien ausgesetzt wird. Deshalb haben wir Freie Demokraten bereits am 12. Juni letzten Jahres einen Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen eingebracht. Ich freue mich, dass unsere Initiative dazu geführt hat, dass noch weitere Hindernisse zur Anhörung der Bürger aus dem Weg geräumt wurden. Politik muss stets ein offenes Ohr für die Belange und die Nöte der Bürger haben, auch wenn es auf den ersten Blick mal unangenehm ist. Im Zentrum der Politik müssen die Menschen stehen, für die sie gemacht wird. Dieser Grundsatz darf nie zu einer Floskel verkommen. Das erreichen wir, indem wir auch den Anspruch des Bürgers auf öffentliche Anhörung bei Erreichen eines Quorums festschreiben. Das ist eine wirkliche Errungenschaft, da die Zulassung von Anhörungen nicht mehr von politischen Mehrheiten abhängig ist. Weiterhin schaffen wir Klarheit, dass digitale und analoge Unterschriften von Mitzeichnern gleichberechtigt zählen. Uns Freien Demokraten war es besonders wichtig, dass der geschützte Raum des Petitionsausschusses erhalten geblieben ist. Das Abhalten öffentlicher Sitzungen schafft Transparenz. Ja, das ist richtig. Jedoch braucht die ehrliche Aufarbeitung von Konflikten geschützte Räume. Es ist bekannt, dass sich Menschen anders verhalten, anders äußern, wenn sie es in der Öffentlichkeit tun oder wenn sie sich in einer vertrauenswürdigen Umgebung befinden.
(Beifall AfD)
Deshalb bleibt ja zusätzlich die Möglichkeit, offene Sitzungen in den Petitionsausschüssen durchzuführen. Und, Frau Müller, ich kann Ihnen sagen, es ist doch klar: Jeder Bürger, der von Anfang an eine öffentliche Verhandlung haben möchte, kann diese doch beantragen. Diese Möglichkeit besteht.
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Nein!)
Insgesamt sind wir froh, dass wir diesen Kompromiss im Ausschuss gemeinsam gefunden haben. Es ist ein gemeinsamer Schritt zu einer weiteren Stärkung des Petitionsrechts in Thüringen sowie ein klarer transparenter Zugang der Bürger zu ihrem Recht, jederzeit Eingaben an dieses Parlament richten zu können. Die Fraktion der Freien Demokraten wird dieser Beschlussempfehlung zustimmen, denn es ist ein guter Tag für die Stärkung der gezielten Meinungsäußerung an die richtige Stelle, an das Parlament, für die Bürger Thüringens. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD, FDP)
