Olaf Müller
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, seit gut einem Dreivierteljahr haben wir uns mit den Änderungen des Thüringer Petitionsgesetzes befasst. Heute sind wir bei der zweiten Beratung im Plenum und damit hoffentlich nah am Ziel, die Hürden für das Einreichen einer Petition und die Möglichkeit einer öffentlichen Anhörung zu senken. Petitionen sind ein zweckmäßiges Instrument, Onlinepetitionen auf Change.org oder Campact sind längst Bestandteil von NGO-Kampagnen oder um einem Bürgeranliegen Gehör zu verschaffen. Die Inhalte dieser Petitionen landen freilich nicht im Landtag, sind aber dennoch ein probates Mittel zur vor allem politischen Meinungsbildung. Allerdings besteht hier die Gefahr, dass die Inhalte im Rauschen des Internets verpuffen. Petitionen aber, die sich an den Thüringer Landtag richten, kommen direkt beim Petitionsausschuss an. Freilich sollte der Inhalt im Zuständigkeitsbereich des Landtags oder im Bereich „Sonstige Einrichtungen mit öffentlichen Aufgaben“ liegen. Liegt der Petition noch ein öffentliches Interesse zugrunde, kann die Petition auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht werden, damit wiederum können viele Menschen über das Ziel des Begehrens informiert werden und dies auch mit ihrer Unterschrift unterstützen. Ja, das ging alles bisher auch so, aber durch die vorgeschlagenen Änderungen wird das Thüringer Petitionsrecht sehr deutlich nachgebessert. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, in der Befassung mit der Erneuerung des Gesetzes kamen wir immer wieder an zwei Hürden. Einerseits galt es, dem Datenschutz und somit den Persönlichkeitsrechten von Petentinnen und Petenten wie auch von Unterzeichnenden Rechnung zu tragen. Andererseits haben wir auch lange über die Funktionen und Fähigkeiten der digitalen Plattform debattiert, um auch hier einerseits den Datenschutz, andererseits aber auch die notwendige Transparenz zu sichern. Nun aber liegt uns hier ein Gesetz vor, das mehr Partizipationen möglich macht. Wir sind da in Thüringen gut vornweg. Natürlich gibt es in allen Landtagen und Senaten und auch im Bundestag die Möglichkeit, Petitionen einzureichen. Das kann überall schriftlich oder elektronisch passieren, ein barrierefreier Zugang aber ist nicht überall verbürgt. Wir sind hier in Thüringen recht weit. So gibt es in Thüringen schon lange die Option, Eingaben schriftlich einzureichen oder mündlich vorzutragen. An dieser Stelle möchte ich gern dem Bürgerbeauftragten für sein Engagement danken. Ebenso können bei uns in Thüringen Petitionen in Gebärdensprache, in lautsprachbegleitenden Gebärden oder auch in Brailleschrift eingereicht werden. Darauf können wir recht stolz sein.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Und nun, liebe Kolleginnen und Kollegen, machen wir es noch ein bisschen leichter. Wir wollen die Frist für die Stellungnahmen der Landesregierung in den – zugegebenerweise bislang manchmal sehr langwierigen – Verfahren verkürzen. Wir wollen die Möglichkeit der anonymisierten Mitzeichnung von öffentlichen Petitionen schaffen und damit die Hürden aufheben, Namen und Wohnort mit dafür angeben zu müssen. Und wir wollen eine regelmäßige Evaluierung der elektronischen Arbeits- und Beteiligungsstrukturen des Petitionsausschusses einführen und eine digitale Diskussionsmöglichkeit von veröffentlichten Petitionen schaffen. Und wir senken das Quorum, also die Anzahl der beizubringenden Unterschriften, nach denen eine Petition auf jeden Fall öffentlich angehört werden kann. Jetzt kann das Quorum per Gesetz sowohl durch die Mitzeichnung nach § 14 a als auch durch die Einreichung handschriftlich unterzeichneter Sammellisten erfüllt werden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Petitionen und Eingaben sollen gute Beispiele gelebter Demokratie sein und die Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern mit der Regierung bzw. den Abgeordneten auf kurzem Weg ermöglichen. Das funktioniert nur mit einfachen, gut zugänglichen und transparenten Partizipationsmöglichkeiten. Insofern sind wir hier ein Stück weitergekommen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Die Stärkung der Demokratie ist uns ein urgrünes Anliegen. Demokratie ist für uns die Grundlage für ein freies und friedliches Zusammenleben. Sie braucht das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Menschen, die sie im Parlament und in Institutionen vertreten, und das Vertrauen, dass ihre Meinung, ihre Fragen und ihre Probleme ankommen und in transparenten Entscheidungsprozessen kommuniziert werden. Mit dieser Novellierung des Thüringer Petitionsgesetzes wird den Thüringerinnen und Thüringern Mitwirkung und Partizipation erleichtert, und deshalb bitte ich Sie um Ihre Zustimmung. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
