Robert Sesselmann
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schiedsstellengesetzes
Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Präsident! Herr Minister Adams, ich habe Ihnen zugesichert, dass ich mich kurzfasse. Grundsätzlich ist es so, dass das Thüringer Schiedsstellengesetz, das 1996 verabschiedet worden ist, eine Änderung erfährt, die an sich dem Grunde nach sinnvoll ist. Die Frage ist allerdings: Ist dieses Thüringer Schiedsstellengesetz sinnvoll, wenn wir in der Begründung lesen – bereits in der Einleitung Ihres Gesetzesänderungsvorhabens, Herr Minister –, dass wir in Thüringen 232 Schiedsstellen haben und pro Jahr 250 Fälle. Das macht im Schnitt einen Fall pro Schiedsstelle, mal ganz grob gerechnet. Das heißt, die Frage ist tatsächlich: Brauchen wir hier überhaupt ein Schiedsstellengesetz? Gestern hatten wir die Problematik „Standarderprobung“ auf der Tagesordnung. Da ging es darum, die Verfahren effektiver zu gestalten, Gesetze möglicherweise wegzulassen oder zu prüfen, ob man auf Gesetze verzichten kann. Das Schiedsstellengesetz ist aus unserer Sicht ein Gesetz, auf das man verzichten kann. Das war damals 1996 möglicherweise noch nicht der Fall, aber mittlerweile haben wir alternative Konfliktlösungen, beispielsweise im Thüringer Beirat für alternative Konfliktlösungen. Wir haben seit 2012 das Mediationsgesetz, das einige Änderungen beinhaltet, vor allen Dingen auch an die Frage der Geeignetheit erhöhte Voraussetzungen oder Anforderungen stellt. Im Ergebnis halten wir die Änderungen an sich deshalb nicht für erforderlich, weil das Gesetz an sich schon nicht erforderlich ist. Dieses Gesetz ist aus unserer Sicht ein Gesetz, das man getrost streichen kann. Aber, wie gesagt, Herr Minister, das kann man auch gern im Ausschuss diskutieren. Wir werden uns dennoch bei einer Überweisung an den Ausschuss enthalten. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
