Robert Sesselmann
Thüringer Gesetz über die weitere Harmonisierung wahlrechtlicher Vorschriften mit dem Wahlrecht des Bundes sowie zur Neueinteilung der Wahlkreise
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Das Thüringer Wahldebakel begann bereits im November 2019, als seitens der Presse Neuwahlen gefordert wurden, nach dem Prinzip: Es wird so lange gewählt, bis das Ergebnis stimmt. Nunmehr dreht sich der Wind, die Thüringer sind es leid, ständig zur Wahlurne zu rennen. Hinzu kam die allseits bekannte politisch verursachte CoronaKrise mit ihren persönlichen und wirtschaftlichen Einschränkungen, die sowohl das öffentliche als auch das private Leben der Bürger lähmte.
(Zwischenruf Abg. Gleichmann, DIE LINKE:
Können Sie mal zum Thema reden!) Genau in diesen Zeiten und nach der Wahl des Kurzzeitministerpräsidenten Kemmerich, der nicht den Mut hatte, das Land nach vorne zu regieren, reifte der Entschluss, eine Neuwahl auch juristisch unangreifbar vorzubereiten.
(Beifall AfD)
Der Wissenschaftliche Dienst hat hierzu ein entsprechendes Gutachten vorgelegt, das sich mit der rechtssicher durchführbaren Neuwahl beschäftigte. Im Anschluss daran wurde das Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen im Jahr 2021 für den Thüringer Landtag sowie zur Änderung weiterer wahlrechtlicher Vorschriften vom 23.03.2021 am 31.03.2021 im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet. Bereits unmittelbar danach ergab sich infolge aktueller Rechtsprechung ein Änderungsbedarf. Am 14.04.2021 reichten die regierungstragenden Fraktionen mit dem Thüringer Gesetz über die weitere Harmonisierung wahlrechtlicher Vorschriften mit dem Wahlrecht des Bundes sowie zur Neueinteilung der Wahlkreise entsprechende Änderungsanträge ein. Das zeigt, meine sehr verehrten Damen und Herren, wie sensibel das Thema zu handhaben ist. Gerade im Hinblick auf die aktuellen Entscheidungen der Verfassungsgerichte kristallisiert sich ein Anfechtungsschwerpunkt dieses Gesetzes heraus. Ich möchte gar nicht auf die Themenbereiche Erfrischungsgeld, Neueinteilung der Wahlkreise und Paritätsfragen eingehen, denn es geht darum – und das ist die streitentscheidende Frage: Wie viele Unterstützungsunterschriften müssen nun nicht im Parlament vertretene Parteien für deren Wahlbewerber und deren Landeslisten vorlegen? Die Wahlkreisvorschläge von im Parlament nicht vertretenen Parteien – wir haben es von Frau Marx gehört – müssen nach alter Gesetzeslage von 250 wahlberechtigten Unterstützern unterschrieben sein und die Landeslisten nach § 29 Abs. 1 Thüringer Landeswahlgesetz von 1.000 Wahlberechtigten. Im Neuwahlgesetz, § 2, wurden die Quoren zunächst halbiert. Und jetzt begann das Schauspiel. Während Rot-Rot-Grün unter Verweis auf die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofs die Herabsetzung auf 20 Prozent der ursprünglichen Quoren als rechtssicher und unanfechtbar ansah, wollte sich die CDU dieser Herabsetzung nicht beugen. Schlussendlich einigte man sich wieder im Hinterzimmer, letzte Woche am Donnerstag, dem 24.06.2021, bei Gesprächen parallel zum tagenden Innen- und Kommunalausschuss,
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das ist
kein Hinterzimmer!) auf eine möglicherweise noch zulässige Obergrenze von 30 Prozent der ursprünglich beizubringenden Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern: 75 Unterschriften für den Wahlkreisbewerber und 300 Unterschriften für die Landesliste. Diese Hinterzimmerpolitik von Rot-Rot-Grün zusammen mit der CDU ist weder verfassungskonform noch in sonstiger Form demokratisch, denn sie entspricht nicht dem Willen des Thüringer Wählers, welcher neben den Parteien aus den vorbezeichneten Fraktionen auch die AfD und die FDP gewählt hat.
(Beifall AfD)
Letztere Fraktionen werden bewusst und gewollt am demokratischen Willensbildungsprozess nicht beteiligt.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Ihr sitzt
im Ausschuss und schweigt die ganze Zeit!) In der Thüringer Landespolitik, meine sehr verehrten Damen und Herren, geht es darum nicht um die Durchsetzung sachgerechter Entscheidungen, sondern um die Durchsetzung fragwürdiger Mehrheitsentscheidungen, in diesem Falle zulasten von nicht parlamentarisch vertretenen Parteien. Die vorstehenden Fraktionen der Nationalen Front und ihrer Blockflöte CDU liefern daher das Anfechtungspotenzial für die kleinen Parteien und tragen zur erneuten Unsicherheit der Rechtmäßigkeit der Landtagswahlen bei.
(Beifall AfD)
Auch im Hinblick auf die zu erwartenden Ergebnisse und die pandemiebedingten Mehrkosten einer solchen Wahl wird eine Befriedung der Wähler wohl kaum erzielt werden können. Damit beteiligen sich die, die Neuwahl forderten, an einer bewusst und gewollten Steuerverschwendung zulasten der Thüringer Bürger.
(Beifall AfD)
Außer Spesen nichts gewesen! Das Neuwahlschauspiel nimmt langsam groteske Züge an. Es bleibt zu befürchten, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass sich der Landtag am Schluss wieder mit sich selbst und nicht mit den Problemen der Bürger auseinandersetzt.
(Beifall AfD)
Schade um die wertvolle Zeit, die fehlt, um wichtige andere Projekte hier im Landtag zu beschließen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
