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Jörg Henke

AfD 02.07.2021 Sitzungen 7/52

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Umgehungsstraße B 2/B 175 Im aktuellen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen sind die Maßnahmen B 2/B 175 Ortsumgehungen Großebersdorf, Frießnitz und Burkersdorf in dem Vordringlichen Bedarf eingestuft. Für die B 175 Ortsumgehungen Großebersdorf, Frießnitz und Burkersdorf wurden die Planfeststellungsunterlagen erstellt und die Fachplanungsbeiträge angepasst, um entsprechendes Baurecht zu erlangen. Am 26. Mai 2021 wurden die Planfeststellungsunterlagen an das Thüringer Landesverwaltungsamt als Planfeststellungsbehörde versandt. Nach Vorliegen vollziehbaren Baurechts kann die Einstellung der Maßnahme in den Bundeshaushalt und damit die Sicherstellung der Finanzierung erfolgen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie werden die umliegenden Gemeinden beim Planfeststellungsverfahren eingebunden? 2. Welche finanziellen Mittel werden vom Land Thüringen für diese Maßnahmen bereitgestellt? 3. Inwieweit werden private Anlieger in das Planfeststellungsverfahren einbezogen? 4. Welche Gründe liegen vor, dass es bei dem geplanten Bauvorhaben der Umgehungsstraße zu permanenten Verzögerungen kam? Vielen Dank.

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