Karawanskij
Fragestunde
Zum einen ist die Antragsfrist für die GVFG-Mittel sehr kurzfristig. Die GVFG-Mittel sind auch kein lang angelegtes Programm. Bei der Werrabahn – ich hatte es gerade dargestellt – braucht es tatsächlich noch ein Raumordnungsverfahren, was durchaus längerfristig angelegt ist. Ob das jetzt kurzfristig so umgesetzt werden kann, wage ich zu bezweifeln. Wie gesagt, wenn, dann müsste es auch – das habe ich auch dargestellt – wäre es kein Alleingang Thüringens, sondern dann müssten sich nicht nur beide Landesregierungen, sondern vor allen Dingen – und das ist das Wichtige für Bayern – die Regionen dazu bekennen. Es wäre meines Erachtens kein ausschließliches Länderprojekt, sondern da ist vor allen Dingen der Bund in Verantwortung genommen. Deswegen halte ich das jetzt für nicht möglich, in dieser Kurzfristigkeit ein GVFGProjekt dort durchzuführen oder anzumelden.
