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Olaf Kießling

AfD 02.07.2021 Sitzungen 7/52

Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation sowie über die Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren neuen Rechts

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine werten Abgeordnetenkollegen, liebe Zuschauer an den Bildschirmen, vor allem auch liebe zuschauende Beamte an den Bildschirmen, heute geht es ja auch um Ihre Belange! Danke auch Frau Ministerin Taubert für die Einführung der Gesetzesvorlage. Ein moderner, verlässlicher und leistungsfähiger öffentlicher Dienst gehört zu den elementaren Voraussetzungen für einen funktionierenden Rechts- und Sozialstaat sowie für einen erfolgreichen Wirtschaftsstandort gerade hier in Thüringen. Der Freistaat wird in seiner Verantwortung nur so gut funktionieren, wie der öffentliche Dienst dort, wo die eigentliche Arbeit geleistet wird, nämlich an der Basis und bei und an unseren Bürgern. Gerade dort sind die vom Bundesverfassungsgericht ins Visier genommenen Beamten unterer Besoldungsgruppen zu finden, denen seit 2008 – ich wiederhole, seit 2008 – wegen fehlendem Abstand der Nettoalimentierung zur Grundsicherung eine nicht auskömmliche Alimentation bescheinigt werden muss. Wie nun die diesbezügliche Kuh vom Eis gebracht werden soll, zeigt der uns vorliegende Gesetzentwurf. In welchem Maße beschämend dieser Gesetzentwurf ist, führt Ihnen der Thüringer Beamtenbund in seiner Stellungnahme von Mitte Juni 2021 auf über 30 Seiten aus. Dem ist inhaltlich wenig hinzuzufügen. Dazu später noch mehr. In erster Linie fordert meine Fraktion Sie heute in erster Lesung auf: Verscherzen Sie es sich nicht mit Ihren Beamten! Sie sind Ihnen nämlich nicht mehr sicher, denn mit der Forderung der EU, nun auch in Thüringen Altersgeld einzuführen, haben sich die Rahmenbedingungen entsprechend deutlich geändert. Für die Beamten in Thüringen ist die Einführung des Altersgeldes zu begrüßen, denn es erlaubt ihnen, bereits erworbene Pensionsansprüche zu behalten, wenn sie ihren Dienst für den Freistaat beenden. Für Sie, liebe Landesregierung, und für uns, die wir als Abgeordnete eine für die Bürger funktionierende Verwaltung benötigen, müsste diese neue Option jedoch in höchstem Maße besorgniserregend sein und sollte zum Nachdenken anregen. Thüringen wird sich einiges einfallen lassen müssen, um die unzufriedenen Beamten im Landesdienst zu halten, wenn es ihnen noch einfacher gemacht wird, zu gehen. Sollte der Mangel an Fachkräften nicht in die Handlungsunfähigkeit abgleiten, müssen die Bedingungen so gestaltet werden, dass Thüringer Beamtenverhältnisse im schärfer werdenden Wettbewerb um kluge Köpfe konkurrenzfähig sind. Bundesländer, denen zum Beispiel die Honorierungsbereitschaft fehlt, werden hinter anderen Ländern zurückbleiben. Dazu gab es auch Ausführungen in dem Gerichtsurteil, das, wie gesagt, nicht der alleinige Maßstab ist, wie die finanzielle Leistungsfähigkeit gegeben ist. Hier lohnt gerade auch der Blick auf den Umgang der Nachbarbundesländer mit der Thematik der Alimentationsanpassung nach dem Verfassungsgerichtsurteil. Sachsen-Anhalt, beispielsweise, passte kürzlich die Besoldung fünf Jahre rückwirkend an, unabhängig von der Anhängigkeit irgendwelcher Rechtsbehelfe. (Beifall AfD) Der Freistaat Sachsen zahlte mit den Bezügen für Juli 2018 für alle Beamten Nachzahlungen ab 01.01.2008, nachdem dort ebenfalls mit einem Bundesverfassungsgerichtsurteil 2015 das fehlende Abstandsgebot zur Grundsicherung bemängelt wurde. Alles scheint also möglich, wenn man den Fehler korrigieren will. Thüringen ist das einzige Bundesland, das extra für Besoldungsansprüche die Verjährungsfrist von einem Jahr im Landesbeamtenbesoldungsgesetz festgeschrieben hat und somit sogar hinter den Verjährungsfristen des BGB bleibt, man höre und staune. Das auch nun im vorliegenden Gesetzentwurf – so soll es angewendet werden gegen die Bestimmungen des BGB. Werte Kollegen, was sollen sich da bitte vorhandene Beamte wertgeschätzt fühlen, in Thüringen bleiben zu wollen? (Beifall AfD) Wie sollen da Nachwuchskräfte für den öffentlichen Dienst in Thüringen gewonnen werden? War es bisher anerkanntes Ziel, Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst so auszugestalten, dass es gelingt, qualifizierte Beschäftigte zu gewinnen, ist es jetzt mit der Einführung des Altersgeldes eine noch viel größere Aufgabe geworden, gute Beschäftigte zu halten. Ein funktionierender Freistaat Thüringen benötigt nachhaltig einen professionellen und loyalen Umgang mit dem Personalkörper. Es ist wichtig, gerade auch in Krisenzeiten eine funktionsfähige Struktur zu haben. Wenn Sie Ihre Scheuklappen ablegen, werden Sie erkennen, dass im öffentlichen Dienst ein massiver Verlust von Erfahrungswissen und ein fortschreitender Fachkräftemangel bevorsteht, wenn nicht korrekt gehandelt wird. Menschen verlassen eine Struktur, wenn sie ungerechtfertigt Druck empfinden, die Frustrationsgrenze überschritten ist oder auf Dauer die Wertschätzung fehlt, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) In erster Linie gilt es, eine Arbeitsleistung zu entlohnen. Das funktioniert eben nicht über kinderbezogene Zulagen, welche zudem nicht ruhegehaltsfähig sind. Sie haben nicht nur Beamte mit mehr als zwei Kindern, für die im vorliegenden Gesetzentwurf deutliche Gehaltsnachzahlungen vorgesehen sind. Der Thüringer Beamtenbund hat auf 30 Seiten mehr als deutlich den Finger in diese und andere Wunden gelegt. Wenn sich künftig nur noch kinderreiche Beamte für einen Job im öffentlichen Dienst Thüringens begeistern lassen und dort halten lassen, bis sie dann mit Altersgeld in die freie Wirtschaft abwandern, dann klingt das zwar nach einem guten Plan für Familienpolitik, aber nicht nach einem zukunftsfähigen Personalkonzept für einen funktionierenden Verwaltungsdienst für den Bürger. (Beifall AfD) Der heute in erster Lesung diskutierte Vorschlag zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts ist keine gute Lösung. Lassen Sie Ihre Thüringer Beamten nicht länger Bittsteller sein, fangen Sie endlich an, den Artikel 33 Absatz 5 unseres Grundgesetzes ernst zu nehmen und Ihre Mitarbeiter im öffentlichen Dienst wertzuschätzen! Diese Beamten, die weit weg von Erfurt sind, müssen auch Probleme vor Ort lösen, die sie selbst hier nicht einmal richtig mitbekommen. Zusammenfassend – wenn man 2021 per Gerichtsurteil aufgefordert wird, weil das Grundsicherungsniveau für Beamte offensichtlich seit 2008 nicht mehr eingehalten war, dann wäre es das Mindeste, eine ausgebliebene gesetzlich geregelte amtsangemessene Alimentierung zeitanteilig nachzuholen. Jedes Herauswinden aus gesetzlichen Verpflichtungen ist jetzt fehl am Platz. Vor dem Thüringer Verwaltungsgericht in Weimar sind zahlreiche Klagen anhängig. Was jetzt Gesetz werden soll, sollte unbedingt einer dortigen Überprüfung standhalten können, auch um weitere Klagekosten für den Freistaat zu vermeiden. Schon allein, dass das Bundesverfassungsgericht im letzten Absatz seines 39 Seiten langen Urteils vom 4. Mai 2020 explizit ausführt, dass es nicht darauf ankommt, ob Widersprüche oder Klagen für Nachzahlungsansprüche noch offen sind, sondern schon dann ein Nachzahlungsanspruch besteht, wenn sich der Beamte gegen die Höhe seiner Besoldung zeitnah und mit statthaftem Rechtsbehelf gewehrt hat. Dies werden auch die Richter in Weimar nicht anders sehen können. Mindestens das muss zwingend in eine Änderung des vorliegenden Gesetzentwurfs zu den §§ 67e und f des Thüringer Besoldungsgesetzes münden. Da der Thüringer Beamtenbund auf Grundlage des Thüringer Beamtengesetzes verlangt hat, dass die Landesregierung dem Landtag die nicht übernommenen Vorschläge begründet, wird im Ausschuss wohl noch erhebliche Arbeit auf uns alle zukommen. Aber sicherlich ist die Regierung mindestens im Ausschuss gewillt, auf die Argumentation des Beamtenbunds einzugehen. Ich denke mal, Frau Taubert, da werden wir noch einiges von Ihnen hören. Das Ziel soll die faire Bezahlung und Wertschätzung für gute und faire Arbeit sein. (Beifall DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Was sagt denn die AfD zum Mindestlohn?) (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Nichts!) (Unruhe AfD) Hier sind wir auch bei den ehemaligen angestellten Professoren neuen Rechts, weil die endlich faire Bezahlung für ihre geleistete Arbeit erhalten sollen. Lassen Sie uns daher gemeinsam im Haushaltsausschuss darum ringen und darüber reden, wie wir die besten Regelungen finden können, damit wir der Sache gerecht werden. Meine Redezeit ist leider um. Daher danke – und ich bin gespannt auf die Arbeit im Ausschuss. (Beifall AfD)

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