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Dirk Bergner

FDP 02.07.2021 Sitzungen 7/52

Befristete Zulassung von Nachtzielgeräten ermöglichen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Afrikanische Schweinepest beschäftigt uns im Ausschuss für Landwirtschaft und Forsten schon seit vielen Monaten. Nach Brandenburg hat auch Sachsen einen Ausbruch erlebt und es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis auch Thüringen betroffen sein dürfte. In der vorletzten Sitzung des Ausschusses hatten wir zudem eine Anhörung mit dem Thüringer Bauernverband und dem Verband der schweinehaltenden Betriebe durchgeführt, in der uns deren schwierige Situation eindrucksvoll geschildert wurde. So wirkt sich auch jetzt schon die Gefahr eines ASP-Ausbruchs negativ auf die auf dem Markt erzielbaren Preise für Schweinefleisch aus. Das Näherrücken der ASP an den Freistaat Thüringen wird die hiesige Jägerschaft vor große Herausforderungen stellen, gelten doch die Wildschweinbestände als Reservoir der Krankheit. Die Ausbreitung erfolgt – und so lässt sich das beobachten – durch die natürliche Wanderungsbewegung der Tiere. Hierbei kann man von einer Ausbreitungsgeschwindigkeit von etwa 100 Kilometern pro Jahr ausgehen. Durch intensive Bejagung, eine Erhöhung der Jagdstrecke und eine effektive Bestandskontrolle von Schwarzwild könnte dem entgegengewirkt werden und – ich ergänze – muss dem auch entgegengewirkt werden. Die Afrikanische Schweinepest verursacht erhebliches Leiden bei den Tieren und führt meist zu einem schnellen, qualvollen Tod. Es gilt auch in diesem Sinne, alles zu unternehmen, die ASP-Fälle so gering wie möglich zu halten. Jagd ist, meine Damen und Herren, an dieser Stelle als Tierschutz zu sehen. (Beifall FDP) Eine unkontrollierte Ausbreitung führt, wie beschrieben, ebenfalls zu erheblichen wirtschaftlichen Einbußen bei Landwirten, Schweinezüchtern, Forstwirtschaft nachgelagerten Betrieben. Auch würde bei einem Auftreten von infiziertem Schwarzwild in Thüringen durch die dann notwendigen Eindämmungsmaßnahmen die Bevölkerung in Mitleidenschaft gezogen werden, denn tritt in einem Gebiet ein Fall von ASP auf, wird als Reaktion eine ganze Kette von Maßnahmen in Gang gesetzt. Dazu zählt das Einstellen von land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit, Betretungsverbote und das Abgrenzen und Einzäunen der Fundstellen in größerem Umkreis. Dagegen, meine Damen und Herren, klingen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie dann schon fast moderat. Ein Baustein in der ASP-Bekämpfungsstrategie fehlt allerdings bisher völlig, und das ist die Legalisierung der Nachtzielgeräte bei der Jagd auf Schwarzwild. Diese sind nämlich derzeit gesetzlich verboten. Und nun, da sich in Berlin eine Legislatur dem Ende zuneigt und es verpasst wurde, entgegen den Ankündigungen eine Novellierung im Bundesjagdgesetz zu schaffen, ist der Antrag der Freien Demokraten eine saubere Lösung, den Jägern das Handwerkszeug zu geben, sich den Herausforderungen durch die Afrikanische Schweinepest zu stellen. Dieses Thema, meine Damen und Herren, ist aktuell. Dieses Thema ist ein wichtiges Anliegen der organisierten Jägerschaft und könnte mit unserem Antrag auf befristete Zulassung auf eine zufriedenstellende Weise gelöst werden. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen. (Beifall FDP)

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