Katharina König-Preuss
Fragestunde
Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Vereinen In der Vergangenheit häuften sich Fälle, in denen teils linke und globalisierungskritische Vereine von verschiedenen Finanzämtern die steuerliche Gemeinnützigkeit aberkannt bekamen oder diese Aberkennung angedroht wurde. Bekannte bundesweite Beispiele sind die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA), Campact oder auch Attac. Im Fall Campact hieß es vom Finanzamt, die Organisation sei überwiegend allgemeinpolitisch tätig gewesen. Im Steuerbescheid für das Jahr 2016 führt die Behörde aus, dass es sich auch nicht um politische Bildung handele, Zitat: „Im Vordergrund stand nicht die Information über politische Prozesse, sondern vielmehr die Einflussnahme auf diese.“ In der Vergangenheit war in Thüringen beispielsweise der Verein „jouwatch“ ansässig, der dem rechten Spektrum zugerechnet wird und lange über die Gemeinnützigkeit verfügte. Diese wurde ihm nach Medienberichten erst nach dem Umzug nach Sachsen aberkannt. Ich frage die Landesregierung: 1. In wie vielen Fällen wurde seit dem Jahr 2019 in Thüringen ansässigen Vereinen die Gemeinnützigkeit aus welchen Gründen aberkannt? 2. Wie viele Verfahren zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit werden aktuell durch Thüringer Finanzbehörden betrieben? 3. In wie vielen Fällen seit dem Jahr 2019 wurde die Prüfung auf Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Vereinen durch andere Behörden als Finanzbehörden angeregt, beispielsweise durch Aufforderung zur Prüfung oder Übermittlung von Hinweisen? 4. Wie positioniert sich die Landesregierung zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts?
