Dorothea Marx
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen
Werter Herr Präsident, geehrte Kolleginnen und Kollegen, unser Petitionsrecht ist in der Verfassung verankert. Es ist uns wichtig und bedeutsam. Wir haben schon von einigen Rednerinnen gehört, dass das auch außerhalb unseres Bundeslandes Anerkennung findet. Trotzdem gibt es Dinge, die wir besser machen können. Ich möchte auf einen Punkt hinweisen, den wir hier noch nicht so betont haben, der aber auch wichtig ist. Wir geben der Landesregierung härtere Bandagen, nämlich sechs bis acht Wochen für eine erste Stellungnahme zur jeweiligen Petition. Das ist eine Nachschärfung, die natürlich eine sehr starke Herausforderung darstellen kann, weil wir oft auch sehr komplexe Sachverhalte im Petitionsausschuss serviert bekommen. Aber es ist eben wichtig, dass wir relativ schnell dann auch Auskunft geben können. Zum anderen schaffen wir endlich die Möglichkeit, dass bei den Mitzeichnern/Mitzeichnerinnen einer Petition auf deren Verlangen hin ein Pseudonym anstelle von Name und Wohnort veröffentlicht wird. Das ist in Zeiten des Internets besonders wichtig geworden, weil es bei bestimmten Petitionen leider vorgekommen ist – nicht in unserem Bundesland nach meinem Wissen, aber in anderen Bundesländern –, dass bei Anliegen, die eine besondere Polarisierung hervorgerufen haben, Mitzeichner dann auch mit Belästigungen rechnen mussten bis hin zu Drohungen und Verunglimpfungen. Aus der Wissenschafts- und Zivilgesellschaft gab es positive Rückmeldungen zu diesen Neuerungen, die jetzt im Gesetz enthalten sind. Deswegen freue ich mich auch für meine Fraktion, dass dieses Gesetzesvorhaben hier Wirklichkeit werden kann. Wir haben Thüringen damit heute wenigstens an dieser Stelle ein Stückchen weiter vorangebracht, wenn wir jetzt gleich diesen Gesetzentwurf beschließen werden. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
