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Olaf Müller

GRÜNE 02.07.2021 Sitzungen 7/52

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Erste Beratung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen fand in der 35. Plenarsitzung am Donnerstag, dem 4. Februar 2021 statt. Der Gesetzentwurf wurde federführend an den Petitionsausschuss und an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. In der 14. Sitzung des Petitionsausschusses am 25. Februar 2021 beschloss der Ausschuss einstimmig die schriftliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/2042 gemeinsam mit der Anhörung zum Gesetzentwurf der Fraktion der FDP in Drucksache 7/985, der bereits in der 20. Plenarsitzung am Donnerstag, dem 16.07.2020, erstmals beraten wurde. Die Frist für die Einreichung der Stellungnahmen wurde auf sechs Wochen und das Fristende damit auf den 12. April 2021 festgelegt. Im Rahmen einer außerplanmäßigen Sitzung des Petitionsausschusses am 29. April dieses Jahres fand die Auswertung der schriftlichen Anhörung zu den Gesetzentwürfen zur Änderung des Petitionsgesetzes statt. Die Auswertung der Stellungnahmen zeigte eine überwiegend große Zustimmung zu den vorgeschlagenen Änderungen des Thüringer Petitionsgesetzes. Lediglich das öffentliche Tagen des Petitionsausschusses hier in Thüringen wurde kontrovers bewertet. Die Gleichstellung zwischen handschriftlich gesammelten Unterschriften und elektronischen Mitzeichnungen dagegen wurde sehr begrüßt und die Mehrheit der Anzuhörenden unterstützte auch den Vorschlag der Anonymisierung von Mitzeichnungen. In der 18. Sitzung des Petitionsausschusses am 17. Juni 2021 zog Frau Abgeordnete Dr. Bergner namens der Fraktion der FDP den Gesetzentwurf in Drucksache 7/985 zurück. Die Auswertung der Anhörung am 17. Juni ergab Änderungen, die die Möglichkeit der moderierten Diskussion von Petitionen auf der Internetseite des Landtags, die Nichtöffentlichkeit der Sitzungen des Ausschusses, den Umgang mit neu eingegangenen Petitionen, den Umfang der auf den Sammellisten einzutragenden Daten sowie deren Frist für den Eingang im Landtag und den Umgang mit Doppelungen von Unterschriften in den analogen und digitalen Listen betreffen. Der Ausschuss beschloss, die Annahme des Gesetzentwurfs der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/2042 unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen zu empfehlen. So beraten wir heute diesen Gesetzentwurf in Drucksache 7/2042. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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