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Karawanskij

02.07.2021 Sitzungen 7/52

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Thrum beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Die zuständige untere Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis hat in Absprache mit der Kreisstraßenverwaltung eine zusätzliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Kilometer pro Stunde aus Gründen der Sicherheit und Ordnung entlang der Heberndorfer Straße in Wurzbach angeordnet. Diese Anordnung wurde umfassend umgesetzt. Diese Anordnung ergänzt auch die bisherige Bestandsbeschilderung, zu der bereits eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Kilometer pro Stunde im Bereich einer Engstelle zählt. Diese Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Kilometer pro Stunde dient ja ebenfalls dem Schutz auch der Fußgänger. Für die angesprochene Vollsperrung entlang der Ortsdurchfahrt Oßla wurde ein mit allen Beteiligten abgestimmtes Verkehrskonzept erarbeitet und angeordnet, das eine Umleitung des Gesamtverkehrs über die Bundesstraße 90 beinhaltet. Die Heberndorfer Straße in Wurzbach ist somit kein Bestandteil einer Umleitung. Bezüglich möglicher Schäden an Gebäuden und Gartenmauern liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Generell ist darauf hinzuweisen, dass eventuelle Schadenersatzforderungen gegenüber der Straßenbauverwaltung geltend zu machen wären. Hierbei liegt jedoch die Beweislast, ob der aufkommende Verkehr ursächlich dafür ist, grundsätzlich beim Geschädigten. Zum vierten Teilaspekt Ihrer Frage liegen der Landesregierung keine abschließenden Erkenntnisse vor, aber nichtsdestotrotz werde ich die zuständige Behörde bitten, die Möglichkeit einer Sperrung noch mal zu überprüfen.

Protokoll ↗