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Anja Müller

Die Linke 02.07.2021 Sitzungen 7/52

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen

Herr Präsident, vielen Dank, dass Sie mir das noch mal gestatten. Aber, Frau Dr. Bergner, mich hat es noch mal nach vorn getrieben, weil Sie eben etwas falsch dargestellt haben. Es ist eben nicht so einfach, dass Menschen, die sich an uns wenden, einfach sagen: Ich will eine öffentliche Ausschusssitzung. Dazu sind bestimmte Dinge notwendig: Da sind erst einmal Unterschriften – es muss ein Quorum erreicht werden. Wir können nicht einfach sagen, wir machen das jetzt öffentlich. Das funktioniert einfach nicht. Das will ich an dieser Stelle einfach klarstellen. Deswegen haben wir auch als rotrot-grüne Regierungskoalition den Versuch gestartet, die Sitzungen öffentlich machen zu lassen, damit es transparenter ist, wie die Entscheidungen zustande kommen. Und wir – das habe ich eben auch noch mal betont – sind häufig der Übersetzer zwischen Kommunalverantwortlichen oder Bundesbehörden – wie auch immer. Das wissen Sie durch die Arbeit im Petitionsausschuss. Das hätte ich mir gewünscht, damit die Menschen auch wieder verstehen, wie gestaltet sich die Politik, wie setzt sich etwas zusammen. Und ja, viele haben es gesagt – das möchte ich an dieser Stelle auch noch betonen –, damit ist Thüringen Spitzenreiter in der Bundesrepublik, was direkte Demokratie im Petitionswesen ist. Lassen Sie uns weiter daran arbeiten, auch in einer zukünftigen nächsten Legislatur. Ich freue mich, wenn wir jetzt gleich das Gesetz verabschieden. Danke. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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