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Dirk Adams

02.07.2021 Sitzungen 7/52

Besuch der Strafvollzugskommission in den Justizvollzugsanstalten (JVA) wieder ermöglichen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Auch dieses Thema wäre es wert gewesen, es mit Ernsthaftigkeit in allen Redebeiträgen zu behandeln. Auch die Neufassung des hier in Rede stehenden Antrags der Fraktion der AfD erweckt weiterhin den unzutreffenden Eindruck, die Landesjustizverwaltung oder gar die Landesregierung habe zum Nachteil der Gefangenen Besuche der Strafvollzugskommission in den Thüringer Justizvollzugsanstalten verhindern wollen. Dies war indes keineswegs der Fall. Darüber hinaus wird nunmehr gefordert, dass Gefangene und Bedienstete auch unter der Nutzung von Videokonferenzen die Möglichkeit erhalten, sich unmittelbar an die Mitglieder der Strafvollzugskommission wenden zu können. Der Alternativantrag der FDP ist darauf gerichtet, die Landesregierung zu bitten, dass sich geimpfte, genesene oder negativ getestete Mitglieder der Strafvollzugskommission wieder uneingeschränkt entsprechend § 13 Abs. 3 des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen zur Erfüllung ihrer Aufgaben unmittelbar vor Ort über die Sachlage unterrichten können. Die Neufassung des Alternativantrags beinhaltet darüber hinausgehend auch hier die Forderung, sich dafür einzusetzen, dass im Pandemiefall jederzeit ein Gespräch mit Gefangenen auf elektronischem Wege möglich wird. Dies erweckt ebenfalls den unzutreffenden Eindruck, die Landesregierung habe in der Vergangenheit den Zutritt zu den Thüringer Justizvollzugsanstalten pandemiebedingt verwehrt. Richtig ist vielmehr, dass die Strafvollzugskommission im jeweiligen Einzelfall selbst entschieden – selbst entschieden! – hat, aufgrund des Infektionsgeschehens und der damit einhergehenden pandemiebedingten Gefährdungslage von Besuchen in den Justizvollzugseinrichtungen abzusehen, um nicht die Gefangenen und Bediensteten sowie die Kommissionsmitglieder einer erhöhten Infektionsgefahr auszusetzen. Dies möchte ich trotz aller Neufassungen der vorliegenden Anträge der Fraktionen der AfD und der FDP klarstellen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landesregierung schätzt die Arbeit der Strafvollzugskommission und unterstützt sie nach besten Kräften. Die Landesregierung hat aber auch die bisherige Auffassung der großen Mehrheit der Mitglieder der Strafvollzugskommission geteilt, wonach das Risiko des Einschleppens des Coronavirus in die Justizvollzugseinrichtungen durch Externe möglichst minimiert werden sollte. Erfreulicherweise gehen die Neuinfektionen, wie Sie wissen, derzeit allgemein zurück. Diese positive Entwicklung lässt sich auch aktuell in den Thüringer Justizvollzugsanstalten feststellen. Die Landesregierung hat die vergangenen Entscheidungen der Kommission begrüßt, bei einem akuten Infektionsgeschehen in einer Anstalt und bei hoher Inzidenz vom Besuch der Anstalt abzusehen. Die Landesregierung hatte wiederholt und auch jüngst vor dem Hintergrund der fallenden Inzidenzwerte und der steigenden Impfquoten die Bereitschaft signalisiert, Besuche unter strengen Hygienebedingungen zu ermöglichen, sofern die Kommission dies wünscht. Die Strafvollzugskommission hatte in ihrer Sitzung am 31. Mai 2021 beschlossen, am 21. Juni 2021 in der Justizvollzugsanstalt Tonna einen Vor-Ort-Besuch wahrzunehmen. Dieser Besuch hat in der vergangenen Woche wie geplant stattgefunden, einschließlich eines Rundgangs durch die Anstalt sowie Gesprächen mit der Anstaltsleitung, dem TMMJV, einem Vertreter des ÖPR sowie insgesamt 25 Gefangenen. Sehr geehrte Damen und Herren, wir alle haben die faktischen Beschränkungen der Kommissionsarbeit in der Pandemielage bedauert. Umso erfreulicher ist, dass aufgrund der positiven Entwicklung nunmehr Vor-Ort-Besuche der Kommission wieder möglich sind und auch bereits wahrgenommen wurden. Lassen Sie mich allerdings Folgendes klarstellen: Auch wenn die Strafvollzugskommission die Thüringer Anstalten pandemiebedingt nicht bereisen konnte, blieb und bleibt das Recht der Gefangenen unberührt, ihre Anliegen beim Thüringer Landtag im Rahmen von Petitionen vorzubringen. Ebenso bleibt es den Abgeordneten unbenommen, gemäß § 13 Abs. 3 des Petitionsgesetzes einzelne Mitglieder der Strafvollzugskommission durch Beschluss in eine Anstalt zu entsenden. (Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Das haben wir doch beantragt!) Entsprechend kann, wenn beiderseits die technischen Voraussetzungen geschaffen sind, auch unter diesen Voraussetzungen auch auf elektronischem Wege eine Kommunikation erfolgen. Darüber hinaus haben die Gefangenen das Recht, sich über die sie betreffenden Anordnungen der jeweiligen Anstalt bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren. Schließlich können sie die sie betreffenden Entscheidungen der Anstaltsleitung gerichtlich überprüfen lassen. Damit ist ein umfassender Schutz der Gefangenen gewährleistet. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Monate kann im Übrigen ein geändertes Beschwerdeverhalten der Gefangenen nicht festgestellt werden. Sehr geehrte Damen und Herren, klarstellen darf ich des Weiteren, dass seitens der Landesregierung jederzeit die Bereitschaft bestand und nach wie vor besteht, der Strafvollzugskommission zu allen mit der Bekämpfung der Pandemie zusammenhängenden Themen aus dem Strafvollzug umfassend zu berichten, wie dies in der Vergangenheit auch geschehen ist. Der von der Fraktion der AfD erhobene Vorwurf der Intransparenz der Maßnahmen im Zuge der Pandemie entbehrt jeglicher Grundlage. Letztlich geht es im Thüringer Justizvollzug in Pandemiezeiten um die Aufrechterhaltung des Vollzugsbetriebs mit der Maßgabe, die Gefangenen bestmöglich vor einer Infektion zu schützen und gleichzeitig ihre Rechte nicht mehr als unbedingt erforderlich einzuschränken. Um dem gerecht zu werden, müssen die divergierenden Interessen und Gefahren bei der Entscheidungsfindung häufig gegeneinander abgewogen werden. Dies ist in der Vergangenheit gut gelungen. Insbesondere haben die Maßnahmen dazu beigetragen, dass sich im Verlaufe der Pandemie bisher nur eine sehr geringe Anzahl von Gefangenen infiziert hat. Unter Zugrundelegung dessen stellt sich die derzeitige Situation im Thüringer Justizvollzug hinsichtlich der getroffenen Maßnahmen zum Schutz der Gefangenen vor den Gefahren der Pandemie wie folgt dar: Wir haben in den Thüringer Anstalten spezielle Zugangsbereiche eingerichtet, in denen neu aufzunehmende Gefangene für einen gewissen Zeitraum von den übrigen separiert werden können, um zu klären, ob von den Zugängen ein Infektionsrisiko ausgeht. Sobald es verantwortet werden kann, werden die betroffenen Gefangenen von den Zugangsund Quarantänestationen in den geschlossenen Vollzug verlegt. Derzeit erfolgt dies – abhängig von den Vorgaben des jeweiligen Gesundheitsamts – zumeist nach einer Woche, sofern ein negatives Testergebnis vorliegt, spätestens aber nach zwei Wochen, sofern keine Symptome auftreten. Zu den Infektionsschutzmaßnahmen zählen auch vorübergehende Einschränkungen im Rahmen des Besucherverkehrs, weil jeder Besuch das Risiko des Einschleppens des Coronavirus in die betreffenden Anstalten mit sich bringt. Diese Maßnahmen sind aktuell gelockert. Das Besuchsrecht der Rechtsbeistände der Gefangenen bleibt hiervon im Übrigen unberührt. Gerichtliche Vorführungen finden unter den erforderlichen Hygienebedingungen uneingeschränkt statt. Ausführungen und Lockerungen werden angesichts der derzeit entspannten Pandemielage ebenfalls wieder weitgehend im üblichen Umfang durchgeführt, allerdings unter Beachtung der Hygieneregeln. Die Beschäftigung der Gefangenen durch Arbeit sowie berufliche und schulische Bildungsmaßnahmen findet gegenwärtig weitergehend statt. Das Behandlungsangebot durch Ärzte, Therapeuten, Suchtberatung, Schuldnerberatung usw. unterliegt keinen Beschränkungen, abgesehen davon, dass die behandelnden Personen die Hygieneschutzregeln einzuhalten haben, insbesondere einen MundNasen-Schutz tragen müssen. Die seelsorgerische Betreuung unterliegt keinen Beschränkungen. Die Gottesdienste sind jedoch auf eine bestimmte Anzahl von Gefangenen beschränkt. Der Aufschluss in den Anstalten findet statt. Die Gefangenen haben Zugang zu den Sporträumen, für die allerdings verstärkte Hygieneanforderungen bestehen. Sonstige Freizeitmaßnahmen werden teilweise mit beschränkter Gruppengröße unter Einhaltung der Hygieneregeln durchgeführt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie Sie sehen, war die Situation für die Gefangenen und Vollzugsbediensteten aufgrund der pandemiebedingten Beschränkungen sicherlich nicht einfach. Die Gefangenen hatten überwiegend Verständnis für die Einschränkungen, weil auch sie erkennen, dass die Maßnahmen ihrem Schutz dienten. In den letzten Wochen wurden die Gefangenen durch mobile Impfteams auf freiwilliger Basis geimpft. Ganz überwiegend wünschten die Gefangen den Impfschutz. Etwa zwei Drittel von ihnen haben nunmehr den vollen Impfschutz erhalten. Auch den Bediensteten des Justizvollzugs konnte umfassend ein Impfangebot gemacht werden, welches sie überwiegend wahrgenommen haben. Wir stellen daher mit den Anstaltsleiterinnen Überlegungen an, in welchen Bereichen pandemiebedingte Einschränkungen mit Eintritt des Impfschutzes zurückgenommen bzw. aufgehoben werden können. Meine sehr verehrten Damen und Herren, alle Anstalten haben mit diesen Maßnahmen auch bereits begonnen. An dieser Stelle möchte ich allen im Vollzug Tätigen einen herzlichen Dank sagen, von den Anstaltsleitungen über die Vollzugsbeamten bis hin zu den Ärzten, den Sozialarbeitern und allen, die dort tätig sind. Vielen Dank für Ihre Arbeit. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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