Maik Kowalleck
Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation sowie über die Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren neuen Rechts
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Finanzministerin hat inhaltlich schon zum Thema gesprochen. Ich denke, da ist es an dieser Stelle zunächst erst mal nicht notwendig, noch mal auf diese detaillierten Einzelheiten einzugehen. Wir hatten auch, wie Sie sagten, Frau Finanzministerin, im Haushalts- und Finanzausschuss als CDU-Fraktion den Antrag eingebracht bzw. über diese Thematik im Ausschuss schon gesprochen, was auch insbesondere wichtig ist, denn Sie wissen, dass im Vorfeld schon von den Beamtinnen und Beamten die Hinweise kamen. Sie sind auch darauf eingegangen, dass schon ausführliche Stellungnahmen vorliegen. Wir werden uns im zuständigen Ausschuss damit beschäftigen. Ich denke, es ist auch sinnvoll, dazu eine Anhörung vorzunehmen, wo man auch noch mal auf die verschiedenen Problembereiche eingeht. Für uns war es wichtig, auch im Vorfeld das Gespräch zu suchen. Wir hatten verschiedene Runden auch mit dem Thüringer Beamtenbund. Wichtig ist uns insbesondere, dass hier die Vorschläge aufgenommen werden, dass wir als Fachpolitiker noch mal darüber diskutieren, wo können wir Lösungen anbringen. Frau Finanzministerin hat es schon gesagt, dass es hier mit dem Gesetzentwurf auch die Ansätze gibt. Wir sind in der Pflicht, auch die Anregung des Bundesverfassungsgerichts entsprechend umzusetzen. Das ist ein laufender Prozess. Ich bin jetzt mittlerweile schon fast zwölf Jahre Mitglied im Haushaltsund Finanzausschuss, und gerade die Thematik der Besoldung beschäftigt uns regelmäßig. Es ist unsere Pflicht auch als Land Thüringen, dass wir für unsere Beamtinnen und Beamten Sorge tragen und dies auch mit einer entsprechenden Besoldung umsetzen. Das haben wir, denke ich, in den vergangenen Jahren hier auch an dieser Stelle umgesetzt – sicher nicht immer zur Zufriedenheit der Beamtinnen und Beamten, aber es ist am Ende auch unsere Pflicht, diese Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Wir müssen eben auch schauen, welche Möglichkeiten wir da auch haben. Die fiskalische Komponente wurde da angesprochen. Natürlich darf man das nicht aus dem Auge verlieren. Sie erinnern sich, mit dem vorletzten Haushalt haben wir auch die 3-Milliarden-Grenze überschritten, was die Personalausgaben angeht. Auch die Finanzministerin hat das hier an dieser Stelle erwähnt. Aber nichtsdestotrotz ist es notwendig, dass auch unsere Beamtinnen und Beamten eine gerechte Besoldung erhalten. Es wurde hier an dieser Stelle auch schon angesprochen, gerade auch im Wettbewerb mit der Privatwirtschaft stehen wir heutzutage vor ganz besonderen Herausforderungen. Der Beamtenbund hat ja in seiner Stellungnahme auch so ein Beispiel angeführt. Wenn man sieht, dass man im öffentlichen Dienst teilweise dann weniger als 40 Prozent erhält, dann ist das eine Aufgabe, die uns auch in den kommenden Jahren beschäftigen wird. An dieser Stelle haben wir auch schon über Themen wie Digitalisierung, Fachkräftegewinnung diskutiert. Wenn man dann in die Privatwirtschaft, in die freie Wirtschaft schaut und sieht, was gerade im Bereich IT für Fachkräfte bezahlt wird, dann ist es unsere Aufgabe, hier auch mitzuhalten und die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Aus diesem Grund ist es notwendig, das umfangreich im Haushalts- und Finanzausschuss zu diskutieren und entsprechend aufzurufen. Wir müssen sehen, inwieweit wir hier auch unterstützen können, mit den verschiedensten Argumenten auch umgehen können. Und wir werden als CDU Fraktion ‑ auch weiter mit dem Beamtenbund und mit den anderen Vertretern der Beamtinnen und Beamten hier im Freistaat im Gespräch bleiben, Lösungen suchen, damit wir auch hier im Bereich der Besoldung eine gute Lösung finden. Heute ist es unsere erste Beratung zum Gesetzentwurf. Ich kann Ihnen an dieser Stelle versprechen, dass wir uns weiterhin intensiv hier einbringen und Lösungen suchen und auch notwendige Lösungen finden werden. Erst mal an dieser Stelle vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
