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Corinna Herold

AfD 02.07.2021 Sitzungen 7/52

Besuch der Strafvollzugskommission in den Justizvollzugsanstalten (JVA) wieder ermöglichen

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, verehrte Zuschauer im Netz und geschätzte Pressevertreter! Unser Antrag zum Thema „Möglichkeit von Besuchen der Strafvollzugskommission in den Justizvollzugsanstalten offen halten“ ist einer der ersten Versuche, hier in Thüringen die Fehler und Versäumnisse von Teilen des Parlaments und der Landesregierung im sogenannten Pandemiemanagement aufzuarbeiten. Die Vielzahl von Anordnungen, Verboten und teilweise widersprüchlichen Maßnahmen hat über weite Strecken eher die Bezeichnung „Seuchenregime“ verdient, als die Beschreibung des Regierungshandelns als wissenschaftlich fundierte, klinisch erforschte und an den Bedürfnissen der Menschen orientierte Handlungsweise. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Wo nehmen Sie das denn her?) Seit Januar 2019 hatte keiner der Thüringer Strafoder Untersuchungsgefangenen die Möglichkeit bekommen, seine Anliegen in einem direkten und persönlichen Gespräch mit Angehörigen der Strafvollzugskommission zu erörtern. Nur die Vorsitzende Frau Stange hat sich mit dem Besuch der Strafanstalt in Gräfentonna eine Extrawurst gegönnt, (Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Ohne Be- schluss!) und wir suchen jetzt nach dem Beschluss nach § 13 Abs. 3, mit dem die Strafvollzugskommission ihre Vorsitzende beauftragt hat, in Eigenregie die Strafanstalt in Gräfentonna aufzusuchen. (Beifall AfD) Wie mir aus vielen Sitzungen in der Vergangenheit bekannt ist, lassen sich in einem persönlichen Gespräch oft der eine oder andere Sachverhalt aufklären oder ergänzend zum schriftlich vorgetragenen Anliegen der Petenten Fragen stellen, die ansonsten mühsam auf dem Umweg über das Justizministerium oder das Petitionsreferat abgeklärt werden müssen. Wie wir aus zahlreichen Abhandlungen über die menschliche Kommunikation wissen, ist ein direktes persönliches Gespräch ohne den Umweg über Dritte durch nichts zu ersetzen. (Beifall AfD) Die Strafvollzugskommission begreift sich als Sachwalter der Gefangenen, aber auch als Schiedsstelle zwischen den oft divergierenden Interessen zwischen den Bediensteten, den Haftanstalten und den Gefangenen. Gerade während der letzten anderthalb Jahre hat sich aus den schriftlichen Anträgen der Gefangenen ergeben, dass diese unter den Einschränkungen der Corona-Krise ganz besonders gelitten haben. Frau Stange, da hätte es sich auch gut gemacht, die Petitionen zu lesen, die gerade im Petitionsausschuss zu diesen Angelegenheiten aufscheinen, und sich anzuhören, was Ihre Fraktionsmitglieder aus den anderen beiden Gruppen zu berichten haben. Die Besuchsverbote vor allem waren es, die den Gefangenen schwer zugesetzt haben. Für die meisten von ihnen waren auch Telefonate mit Angehörigen und Freunden kein ausreichender Ersatz, weil die Telefongebühren bei der von einer Privatfirma angebotenen Anlage, zum Beispiel in der Haftanstalt Gräfentonna, für die Bezieher von 41 Euro Taschengeld im Monat nahezu unerschwinglich waren. Sie müssen von den 41 Euro nämlich die Miete für den Fernseher, für das Radio und eventuell noch für einen Wasserkocher bezahlen, das macht mehr als 10 Euro im Monat aus, und 1 Minute Telefonat ins Festnetz kostet 16 Cent. Mittel und Wege, auf einem Arbeitsplatz den Bezug eines höheren Arbeitsentgelts zu erreichen, stehen auch nicht allen Gefangenen in ausreichendem Maße zur Verfügung, und es sind viele Gefangene, die dort nicht arbeiten können, einfach weil es keine Arbeitsplätze gibt. Über diese und andere Schwierigkeiten von Menschen in Haft muss die Strafvollzugskommission kontinuierlich und persönlich mit diesen Menschen sprechen dürfen und vor allem die Gefangenen und Untersuchungsgefangenen mit der Strafvollzugskommission. Für viele Gefangene, die kein Geld für einen Strafverteidiger oder einen Anwalt haben, sind wir nämlich die letzten Sachwalter. (Beifall AfD) Die materiellen Voraussetzungen zur Schaffung ansteckungsfreier Situationen sind in allen Thüringer Hafthäusern durchaus gegeben. Es gibt überall Speisesäle, große Gemeinschaftsräume, Turnhallen, wo ein entsprechendes Infektionsschutzkonzept problemlos hätte umgesetzt werden können. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Strafvollzugskommission in Zukunft unter allen Umständen ihrer wichtigen und unentbehrlichen Arbeit nachgehen kann. (Beifall AfD) Zu guter Letzt und weil es sein muss, obwohl es die Zeit nicht wert ist, noch einige Anmerkungen zum Ansinnen der FDP: Schon der erste Satz des Antrags mit der Behauptung, die Gefangenen unterlägen einem erhöhten Risiko, entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage. Die vulnerable Gruppe war eindeutig 80plus und die Anzahl der Thüringer Häftlinge im Alter von 80plus ist sehr überschaubar. (Beifall AfD) Das Ansinnen, nur noch geimpfte, genesene oder getestete Abgeordnete in die Hafthäuser zu lassen, widerspricht dem Prinzip der Ausübung des freien Mandats. Der eine oder andere der FDP-Fraktion benötigt offensichtlich ein bisschen Nachhilfe in Sachen Geschäftsordnung des Thüringer Landtags und Abgeordnetengesetz. (Beifall AfD) Für eine ehemalige Partei der Freiheit und der Eigenverantwortung ist das hier vorgelegte Werk nichts anderes als ein Fortschreiben der kleinlichen, engstirnigen und ängstlichen Maßnahmen der Landesregierung. Darum lehnen wir diesen Antrag zur Gänze ab und werden auch einer Ausschussüberweisung leider nicht zustimmen können. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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