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124. Sitzung (WP20)

27.08.2026 · 213 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: FDP (34)SPD (25)CDU (23)GRÜNE (17)SSW (12)

Kristina Herbst

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich eröffne die heutige Sitzung des Schleswig-Holsteinischen Landtags. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, sich von den Plätzen zu erheben. (Die Abgeordneten erheben sich) Gestern Abend hat uns die erschütternde Nachricht erreicht, dass der langjährige Landeshauskorrespondent Stefan Böhnke verstorben ist. Diese Nachricht erfüllt uns mit tiefer Trauer. Wir alle haben Stefan Böhnke als einen feinen, zugewandten und grundanständigen Menschen kennengelernt, der sachlich und mit großer Empfindsamkeit über die Landespolitik berichtet hat. Stefan Böhnke hinterlässt hier im Haus eine schmerzhafte Lücke. Wir trauern um ihn und wünschen seinem Ehemann, seiner Familie und allen, die ihm nahe sind, viel Kraft und Gottes Segen. Ich bitte Sie, einen Moment innezuhalten und dem Verstorbenen zu gedenken. – Ich danke Ihnen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Ihnen mitteilen, dass aufgrund von Erkrankung die Abgeordnete Andrea Tschacher von der CDU-Fraktion und der Abgeordnete Sebastian Bonau von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an der heutigen Sitzung nicht teilnehmen können. Wir wünschen gute Besserung. (Beifall) Ferner ist von der Landesregierung Ministerin Aminata Touré heute ab 16:30 Uhr entschuldigt. Bevor wir in die Tagesordnung eintreten: Es gibt auch einen fröhlichen Anlass. Wir haben heute zwei Geburtstagskinder unter uns. Das sind die Abgeordnete Dagmar Hildebrand und Minister Claus Ruhe Madsen. Ich wünsche beiden von Herzen alles Gute zum Geburtstag! Glück, viel Segen und Gesundheit! Wir bemühen uns, euch entsprechend zu feiern. (Beifall) Begrüßen Sie mit mir jetzt die Besucherinnen und Besucher von der Senioren-Union Wiesharde auf der Tribüne. – Herzlich willkommen im SchleswigHolsteinischen Landtag! Ich rufe Tagesordnungspunkt 43 auf: Hitzeschutz aktiv gestalten – Bevölkerung schützen Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/4720 Hitzeschutz bedeutet Klimaanpassung konsequent vorantreiben Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/4752 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die SPD-Fraktion die Abgeordnete Birte Pauls.

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Birte Pauls SPD

Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Das fällt mir jetzt ein bisschen schwer, aber am letzten Wochenende im Juni konnten wir in Schleswig-Holstein Temperaturen von bis zu 38 Grad messen. Etliche Veranstaltungen wie der Spielbetrieb des Schleswig-Holsteinischen Fußballverbands oder auch Programmteile der Kieler Woche wurden abgesagt, um Teilnehmende sowie Hilfsorganisationen und Ambulanzen vor Überlastung zu schützen. Das war auch richtig so. Als die SPD-Fraktion im Jahr 2023 genau das gefordert hat, nämlich Veranstaltungen bei übermäßiger Hitze abzusagen, wurden wir dafür bis hin zu Morddrohungen heftigst kritisiert. Dabei ging es uns immer nur um den Gesundheitsschutz der Bevölkerung. (Beifall SPD) Von den bisher in diesem Jahr geschätzten 14.000 hitzebedingten Sterbefällen sind alleine 9.600 auf die besonders heiße 26. Kalenderwoche zurückzuführen; 70 Tote waren es laut Robert Koch-Institut in Schleswig-Holstein. Viele von ihnen gehören zu den vulnerablen Gruppen: Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern, Bewohner in Pflegeheimen, chronisch Kranke, Kinder, Obdachlose, von denen wir bislang eigentlich immer nur über Kältetote gesprochen haben. Na klar haben wir Wind und Wasser um uns herum, und traditionell ist es bei uns kühler als im Süden Deutschlands. Aber wer meint, sich deshalb getrost zurücklehnen zu können, hat noch nie schwerstkrank auf einer Station gelegen, geschweige denn dort gearbeitet. Die körperliche Belastung ist massiv. Im Gegensatz zu anderen Arbeitsfeldern, (Birte Pauls) wo man Arbeitstätigkeiten in frühe Morgenstunden oder sogar in die Nacht verlagern könnte, geht das in Krankenhäusern, in Arztpraxen und Pflegeheimen natürlich nicht. Leider muss ich feststellen, dass sich die Landesregierung fahrlässig zurücklehnt und das Thema Hitzeschutz nicht gebührend ernst nimmt. (Beifall SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Der Landtag hat schon 2023 auf Initiative der SPD einen Beschluss zum Thema Hitzeschutz gefasst. Auf Nachfrage zur Umsetzung wurden wir auf die Entwicklung der Klimaanpassungsstrategie vertröstet. Diese hat die Landesregierung jetzt Anfang August vorgelegt. Eine zentrale Maßnahme im Bereich Gesundheit soll die Erarbeitung einer Strategie zur Stärkung der Prävention sein. (Zuruf: Oh!) Ich muss gestehen, dass ich ziemlich erschüttert war, als ich das gelesen habe, (Beifall SPD, SSW, Dr. Heiner Garg [FDP] und Annabell Krämer [FDP]) denn ich dachte, dass nun nach drei Jahren genaue Maßnahmen und mindestens eine Strategie vorgelegt werden. Die formulierten Analysen im Kapitel 10 zum Thema menschliche Gesundheit sind alle richtig, aber die Konsequenzen, die Sie daraus gezogen haben, sind einfach zu dünn. (Beifall SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Flyer, Informationsmaterial auf versteckten Homepages, die man erst mühsam suchen muss, können nicht die Antwort sein. Wie gesagt, im Jahr 2023 hat der Landtag auf Initiative der SPD einen Beschluss zum Thema Hitzeschutz gefasst, aber nicht einmal dieser Beschluss wurde in der Klimaanpassungsstrategie irgendwie umgesetzt. Antworten auf Kleine Anfragen unsererseits blieben tatsächlich im Vagen. Über die geförderten Klimaschutzmaßnahmen im Krankenhausbereich gibt es keine Übersicht. Es gibt auch keinerlei Berechnung, wie viel überhaupt investiert werden müsste. Das Projekt der TU Lübeck, ein Krankenhaus der Zukunft zu entwerfen, ist gut, aber das kann uns nur in der Zukunft helfen, im nächsten heißen Sommer nicht. Das Gesundheitsministerium ignoriert die äußerst belastende Situation bei Hitze für Arbeitnehmende, Kranke und Ältere im medizinischen und pflegerischen Bereich, aber auch in vielen anderen Berufsfeldern. Sie schreiben, dass zukünftig alle relevanten Gesetze den Punkt Klimaanpassung berücksichtigen müssen, und legen uns in der jetzigen, in derselben Tagung ein Landeskrankenhausgesetz und ein Maßregelvollzugsgesetz vor, in dem man das Wort Klimaanpassung nicht findet. Wir Sozialdemokraten werden nicht müde, das Thema Hitzeschutz auf die politische Agenda zu setzen. Wir haben erneut einen umfangreichen Antrag dazu vorgelegt. Wir schlagen viele Punkte vor, die sowohl die Bedarfserhebung für Hitzeschutzmaßnahmen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Kitas und Schulen und andere sozialen Einrichtungen vorsehen als auch mögliche Förderprogramme. Denn eines ist doch klar: Die meisten unserer Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen werden effiziente Maßnahmen nicht alleine stemmen können, sie brauchen dafür die finanzielle Hilfe. Die 21 Millionen Euro für die energetische Sanierung der sozialen Infrastruktur, die aus den Bundesmitteln des Infrastrukturfinanzierungsgesetzes kommen, werden bei Weitem nicht für alle Einrichtungen ausreichen. Deshalb fordern wir, im Grundgesetz eine neue Gemeinschaftsaufgabe „Klimaanpassung“ zu verankern. (Beifall SPD und SSW) Der Kanzler hat in diesem Sommer jedenfalls schon mal bemerkt, dass etwas im Argen ist. Wir können nicht rückgängig machen, was wir der Natur in den letzten Jahrzehnten angetan haben, aber wir haben die Verpflichtung, die Auswirkungen des Klimawandels zu gestalten und die Bevölkerung vor übermäßiger Hitze zu schützen. – Vielen Dank. (Beifall SPD und SSW)

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Kristina Herbst

Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Hauke Hansen das Wort.

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Hauke Hansen CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch bei uns im Norden haben Wetterlagen mit großer Hitze spürbare Folgen für unsere Bevölkerung. Zwar bietet unsere geografische Lage im Vergleich zu anderen Bundesländern wesentliche Vorteile, Hitze ist aber auch in Schleswig-Holstein ein ernstes Gesundheitsrisiko, insbesondere (Hauke Hansen) für ältere Menschen, chronisch Kranke, Pflegebedürftige und unsere Kleinsten. Darüber besteht hier in diesem Hause Einigkeit. Das ist gut und richtig, und in der Vergangenheit, Birte Pauls hat es eben erwähnt, haben wir uns bereits mit dem Thema beschäftigt. An dieser Stelle haben wir am 18. Juli 2024 folgenden Beschluss gefasst: „Neben einer Wasserstrategie zum Umgang mit Starkregenereignissen soll sich das Land deshalb mittels eines ‚Landesaktionsplans Hitzeschutz‘ besser auf Hitzeperioden vorbereiten.“ Damit haben wir einen Punkt aus unserem Koalitionsvertrag „Ideen verbinden – Chancen nutzen, Schleswig-Holstein gestalten“ von CDU und Grünen auf den Weg gebracht. Das Ziel war sowohl im Koalitionsvertrag wie auch im Landtagsbeschluss, Schleswig-Holstein besser auf Hitzeperioden vorzubereiten, definiert. Lassen wir uns daher heute ehrlich auf das schauen, was durch die Landesregierung bereits erreicht worden ist. Wir haben als Landtag einen umfangreichen Maßnahmenkatalog beschlossen, und die Umsetzung, das kann ich schon jetzt zusammenfassen, ist weit fortgeschritten. Genau das zeigt ein Blick auf die aktuellen Antworten der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen, Drucksachen 20/4630 und 20/4631, zum Hitzeschutz. Ich nenne hier nur wenige Beispiele: Die frühzeitige und flächendeckende Warnung der Bevölkerung ist umgesetzt. Schleswig-Holstein bringt sich in die Erstellung eines nationalen Hitzeschutzplans ein, und auch der Hitzeservice für Kommunen wird aktiv bekannt gemacht. Auch bei Gesundheits- und Pflegeinfrastruktur gibt es konkrete Fortschritte. Krankenhäuser können bereits heute über die Investitionsförderung Maßnahmen zur Temperaturregelung und Beschattung finanzieren. Wir sind als Land beim Thema Zukunft des Krankenhausbaus bundesweit Vorreiter mit dem Projekt der Technischen Hochschule Lübeck Beyond Expediency. Damit richten wir unsere Investitionen zukunftssicher aus. In den stationären Pflegeeinrichtungen sind Hitzeschutzmaßnahmen weitestgehend etabliert. Die überwiegende Mehrheit verfügt über ein eigenes Hitzeschutzkonzept oder ist in der finalen Abstimmung. Und dort, wo Maßnahmen noch nicht beschlossen sind, laufen sie weiter, etwa im Rahmen der Klimaanpassungsstrategie oder der Weiterentwicklung von Fördermöglichkeiten. Es handelt sich hier um eine Querschnittsaufgabe, die nicht irgendwie an einem Tag einmal abgeschlossen ist. Städtebau, Infrastruktur, Gebäudebestand lassen sich nicht innerhalb weniger Monate verändern, meine Damen und Herren. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Das ist eine langfristige Aufgabe, und entscheidend ist, was tatsächlich bei den Menschen bei uns im Land ankommt. Ich danke allen Beteiligten in den verschiedensten Institutionen, die bisher an diesem Thema gearbeitet haben, und bin froh, dass wir bereits einige Meilensteine erreicht haben. Natürlich wird die Landesregierung dem Plenarauftrag, einen Hitzeschutzplan vorzulegen, nachkommen. Fest steht, wir als CDU werden beim Thema Bevölkerungsschutz und insbesondere beim Thema Hitzeschutz nicht nachlassen (Beate Raudies [SPD]: Dann fangt doch wenigstens mal an!) und dieses Thema weiterhin fest im Blick behalten. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Alternativantrag und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Jasper Balke das Wort.

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Jasper Balke GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass der Klimawandel die größte Bedrohung für die menschliche Gesundheit ist, weiß die Weltgesundheitsorganisation schon seit mehreren Jahren. Obwohl manche auch heute noch der Meinung sind, man hätte den Schutz vor dieser Bedrohung in den vergangenen Jahren überbetont, zeigt uns doch dieser Sommer einen Teil des Ausmaßes eindrücklich. Wir erleben Hitzeperioden und Temperaturen in einem Ausmaß, die wir bisher so noch nicht kannten. Im Zusammenhang mit diesen Hitzeperioden sprechen wir in Deutschland laut RKI von circa 14.500 Menschen, die an Hitzefolgen gestorben sind. Hitze ist nicht nur unangenehm. Extreme Hitze macht krank, und Hitze tötet. Sie belastet unser Herz-Kreislauf-System, erhöht das Risiko für Nierenversagen, verschärft bestehende Erkrankungen und erhöht die Sterblichkeit. (Jasper Balke) Sie trifft eben nicht alle Menschen gleich. Das können wir auch immer schön beobachten, denn in jeder Hitzeperiode erleben wir auch in Deutschland, nicht hier in diesem Haus, einzelne Politiker, Parteien und Medienhäuser, die bei circa 37 Grad immer wieder Nachforschungen darüber betreiben, ob es solche Temperaturen nicht schon einmal in den 1950er-Jahren gegeben haben könnte. Das zeigt nicht nur, wie wenig Verständnis für komplexe klimatische Zusammenhänge dort vorhanden ist, sondern auch, wie privilegiert diese Blase sein muss. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn wer in einer aufgeheizten Dachgeschosswohnung sitzt und nicht auf ein klimatisiertes Haus oder gar einen klimatisierten Arbeitsort ausweichen kann, wer körperliche Arbeit bei extremer Hitze und Sonneneinstrahlung verrichten, als Eltern Sorge um den Säugling oder bei 35 Grad in einem Krankenhaus Patienten pflegen und therapieren muss, den interessiert nicht, ob es irgendwann früher vielleicht auch mal heiß war, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) sondern der realisiert diese neue Lebensrealität und wünscht sich konkrete, auch politische Antworten für seine jetzige Lebenssituation. Genau um diese Menschen, vulnerable Gruppen und solche, die nicht genug Geld haben, um sich in Hitzeperioden Kälte einfach so zu kaufen, muss es uns politisch doch gehen. Deshalb haben wir als Landtag bereits in vergangenen Beschlüssen besonders diese Gruppen in den Blick genommen, und auch die Landesregierung hat ganz konkrete Maßnahmen in diesem Bereich getroffen. Mit unserer Klimaanpassungsstrategie betrachten wir die gesundheitlichen Folgen des Klimawandels ressortübergreifend. Wir verbessern Informationen und Warnungen, unterstützen Kommunen und Einrichtungen beim Hitzeschutz. Die Landesregierung erarbeitet im Rahmen der Städtebauförderung Maßnahmen wie Grün- und Belüftungstrassen, Schattenplätze, Flächen- und Dachbegrünung, die dem Klimaschutz und der Klimafolgenanpassung dienen. Wir wollen Klimaanpassung stärker in der Krankenhausplanung verankern und entwickeln im Rahmen von Beyond Expediency unser neues Standard-Raumprogramm gemeinsam mit der TH Lübeck für die Krankenhausinfrastruktur der Zukunft, indem Resilienz, Nachhaltigkeit und Hitzeschutz mitgedacht werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir werden Hitzeschutzmaßnahmen für soziale Einrichtungen über die Richtlinie zur Umsetzung des Sondervermögens aus dem Sozialministerium fördern, Pflegeeinrichtungen weiterhin unterstützen und über den HITZESERVICE Personal schulen und beraten. Wir müssen darüber reden, wie wir gerade vulnerable Menschen in Dachgeschosswohnungen und älterem Gebäudebestand besser auch mit Fördermaßnahmen schützen können. Denn eines ist klar: Dieser Sommer ist für uns außergewöhnlich heiß. Für junge Menschen und für Kinder, die in diesem Jahr geboren wurden, wird er aber vermutlich einer der kühlsten Sommer ihres Lebens gewesen sein. Darauf müssen wir uns vorbereiten und gleichzeitig anerkennen, dass Klimaschutz die kostengünstigste Maßnahme ist, um diese radikale Verschärfung an Gesundheitsrisiken und übrigens auch an volkswirtschaftlichem Schaden in Form von hitze- und gesundheitsbedingten Produktionsverlusten wenigstens abzumildern. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In anderen Ländern mit ähnlichen Sommern ist längst klar, dass bei extremer Trockenheit nicht jeder Rasen grün bleiben kann, dass körperliche, schwere Arbeit in der größten Mittagshitze angepasst werden muss, dass Städte Schatten brauchen und Wasser speichern müssen und sich das tägliche Leben mehr in den späten Abend verlagern muss. Wir alle müssen Klimaanpassung deshalb nicht nur in Form von Förderrichtlinien oder Meldeketten verstehen, sondern vor allem als Gesellschaft eine Anpassung an die für uns neue Lebensrealität vornehmen. Denn dass der menschengemachte Klimawandel längst zum klimagemachten Menschenwandel geworden ist, muss eine Gesellschaft auch erst einmal in seiner ganzen Tragweite begreifen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In Schleswig-Holstein sollte uns dieses Bewusstsein deshalb weiterhin leiten. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Kristina Herbst

Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Heiner Garg das Wort.

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Dr. Heiner Garg FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Weil ich mir das Sommerinterview des AfDCo-Vorsitzenden Tino Chrupalla angetan habe, der steif und fest behauptet hat, dass es so gut wie keinen menschengemachten Klimawandel gibt, fange ich in meiner Rede mit der vom Kollegen Balke immer sehr geschätzten anekdotischen Evidenz an. Meine Eltern, die nach wie vor in Freiburg leben, haben jetzt zehn Wochen hinter sich, in denen es meistens über 40 Grad warm war, um nicht „heiß“ zu sagen. Meine Mutter hat eine sehr lange Krebsbehandlung erfolgreich überstanden, und ich frage mich jeden Tag aufs Neue, wie sie es ohne klimatisierte Räume geschafft hat, bei bis zu 35 Grad die Nacht zu verbringen. Meine beste Freundin, genauso alt wie ich, 60 Jahre, immer noch Erzieherin mit Leib und Seele, hat mir erzählt, wie es ist, wenn man sich von 11 Uhr morgens bei 39 Grad bis um 16 Uhr, wenn die Temperaturen dann auf bis zu 45 Grad steigen, mit 25 Kindern vergnügt. Vor dem Hintergrund, um es kurz zu machen, weil viel Allgemeines in der Sache schon gesagt wurde: Wir werden dem SPD-Antrag zustimmen, weil sehr viel Richtiges und vor allem sehr viel Konkretes enthalten ist. Meine Kritik, liebe Kolleginnen und Kollegen, an der Koalition ist Folgende: Auch Sie formulieren in Ihrem Antrag eine ganze Reihe durchaus zutreffender Punkte. Darauf will ich jetzt im Einzelnen eingehen. Punkt 4 Ihres Antrags lautet: „Eine besondere Bedeutung kommt der Gesundheitsinfrastruktur zu. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und andere Einrichtungen der Gesundheitsversorgung müssen auch bei zunehmender Hitze ihre Versorgungsfunktion erfüllen und gleichzeitig Patientinnen und Patienten sowie Beschäftigten ein klimatisiertes und vor extremer Hitze geschütztes Umfeld bieten.“ Ja, das ist richtig. Das haben übrigens die Oppositionsfraktionen schon vor drei Jahren in diesem Landtag gefordert. Mich wundert allerdings, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass in dem Entwurf der noch zu beratenden Novelle des Landeskrankenhausgesetzes genau dies noch nicht verankert ist. (Beifall FDP, SPD und SSW) Anders – man kann es auch konkret machen – sieht es im Landeskrankenhausgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern aus, und zwar in § 36 Absatz 3, wonach notwendige Klimaanpassungsmaßnahmen vorzusehen sind, wozu auch klimatisierte Patientinnen- und Patientenzimmer gehören. (Beifall FDP, SPD und SSW) Das ist nun mal ein zwingendes Erfordernis in den Zeiten, in denen wir leben. Lieber Kollege Hansen, ich glaube, Menschen würden es mehr schätzen, wenn man sich die Situation nicht schönredet. (Beifall SPD und SSW) Ich will jetzt ganz vorsichtig sein. Ich habe meine Erfahrungen mit Konzepten in bestimmten Einrichtungen für vulnerable Gruppen. Meistens handelt es sich um ein Blatt Papier, das in einer vergilbten Folie irgendwo in einer Schublade liegt. Das war nämlich die Erfahrung, die wir während der Pandemie gemacht haben. Nein, nicht alle Einrichtungen für vulnerable Gruppen haben Klimaanpassungsstrategien, um ihre Bewohnerinnen und Bewohner zu schützen. Das stimmt einfach nicht. (Beifall FDP, SPD und SSW – Zuruf Beate Raudies [SPD]) Wenn wir uns hier alle einig sind, und ich glaube, es gibt hier niemanden, der die Problematik und die Notwendigkeit leugnet, hier wirklich etwas zu tun, dann sollte man die Dinge auch beim Namen nennen. Das verursacht doch gerade Politikverdrossenheit, (Beifall FDP, SPD und SSW) dass wir immer wieder so tun, als seien die Probleme gar nicht so groß, als sei das gar nicht notwendig. Eine Bemerkung kann ich mir nicht verkneifen. Herr Minister Goldschmidt, wer die Backen so weit aufbläht, den Bundeskanzler quasi zum Rücktritt auffordert – ich will das gar nicht bewerten, wie er Klimaanpassung einordnet –, der sollte ein ganz konkretes Konzept vorlegen und nicht eine Bestandsaufnahme oder eine neue Strategie fordern. Was ist denn das? (Beifall FDP, SPD und SSW) (Dr. Heiner Garg) Das, Herr Minister Goldschmidt, verursacht Politikverdrossenheit, und das löst kein einziges Problem. – Vielen Dank. (Beifall FDP, SPD und Sybilla Nitsch [SSW])

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Kristina Herbst

Für die SSW-Fraktion hat der Abgeordnete Christian Dirschauer das Wort.

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Christian Dirschauer SSW

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bilder von brennenden Wäldern oder von Flüssen mit Rekord-niedrigen Pegelständen haben wir wohl alle klar vor Augen. Und auch die erschreckende Meldung des Robert Koch-Instituts, nach der es in diesem Jahr bereits mehr als 12.500 Hitzetote gegeben hat, ist noch sehr präsent. Ich gehe daher davon aus, dass wir hier alle eine alarmierende Erkenntnis teilen: Und zwar die, dass auch der Sommer 2026 die Folgen der Klimakrise überdeutlich spürbar macht. Und ich sage ganz bewusst „auch“, weil diese Entwicklung ja nicht neu ist. Es ist Fakt, dass wir uns seit Jahren von einem Hitzerekord zum nächsten bewegen, meine Damen und Herren. Daraus folgt für uns vor allem eines: Wir brauchen endlich mehr Verbindlichkeit und mehr Engagement im Klimaschutz. Denn die Folgen der Klimakrise warten nicht darauf, bis wir politisch so weit sind. Das sehen wir auch jetzt. Keine Frage: Die Folgen des Klimawandels sind vielfältig und komplex. Doch obwohl es eine gewaltige globale Aufgabe ist, die wir da haben – wir müssen diese Entwicklung und die Auswirkungen zumindest eindämmen –, ist dringend auch regionales Handeln erforderlich. Weil völlig unstrittig ist, dass die zunehmende Hitze auch bei uns in Schleswig-Holstein zu immer größeren gesundheitlichen Risiken führt, ist die erneute Initiative der SPD für mehr Hitzeschutz enorm richtig. Herzlichen Dank dafür. (Beifall SSW, SPD und Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Ja, wir reden hier über Anpassungsmaßnahmen und nicht über Ursachenbekämpfung. Aber es ist völlig klar, dass die Zahl der Fälle von Hitzschlägen, Verbrennungen, Dehydrierungen oder Kreislaufbeschwerden immer weiter steigt. Es lässt sich leider auch feststellen, dass die absolute Zahl der Betroffenen stetig wächst. Denn neben Schwangeren und jungen Menschen leiden vor allem ältere Menschen, deren Anzahl steigt, unter den Folgen der Hitze. Da ist es aus Sicht des SSW nur folgerichtig, wenn wir diese Herausforderungen strukturiert im Rahmen eines Hitzeaktionsplans wirklich angehen. (Beifall SSW, SPD und Dr. Heiner Garg [FDP]) Auch dieser Sommer hat wieder klar gezeigt, dass die bestehenden Strukturen und Angebote eben nicht ausreichen. Auch hier im Land sind Menschen an den Folgen der Hitze gestorben, der Großteil von ihnen in Pflegeeinrichtungen, gefolgt von Krankenhäusern. Zwar waren es in Schleswig-Holstein laut RKI mit 70 Menschen weniger als im Bundesdurchschnitt. Aber wir müssen uns bewusst machen, dass viele dieser Fälle durch einen effektiven Hitzeschutz vermeidbar gewesen wären. (Beifall SSW, SPD und Dr. Heiner Garg [FDP]) Aus Sicht des SSW ist es jedenfalls längst nicht mehr zeitgemäß, wenn Hilfen und Hitzeschutzmaßnahmen überwiegend ehrenamtlich getragen werden oder unterfinanziert sind. Natürlich gibt es die Modernisierung von Gebäuden, die Installation von Klimaanlagen oder verstärkte Verschattungsmaßnahmen nicht zum Nulltarif. Nichtstun ist eben auch nicht kostenlos, und die Kostenfrage darf erst recht kein Argument dafür sein, die Hände hier in diesem Haus in den Schoß zu legen. Die SPD hat es in ihrem Antrag benannt: Vor allem der Hitzeschutz in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen muss dringend gestärkt und der Schutz vulnerabler Gruppen ausgebaut werden. Hier müssen wir Kinder, ältere Menschen, Schwangere und Menschen mit Behinderungen besonders in den Blick nehmen. Meine Damen und Herren, wir dürfen diejenigen nicht vergessen, die sich einer Hitzewelle kaum entziehen können: obdachlose Menschen oder Menschen, die allein leben und niemanden haben, der regelmäßig nach ihnen sieht. (Beifall SSW, vereinzelt SPD und Dr. Heiner Garg [FDP]) Denn ob jemand sicher durch eine Hitzewelle kommt, darf eben weder vom Alter noch vom Geldbeutel oder von der eigenen Wohnsituation abhängen. Als Ergänzung zu den vielen genannten Punkten halten wir auch Ansätze wie die Flensburger „Kühle-Orte-Karte“ oder auch umfassendere städtebauliche Maßnahmen zur Begrünung und Verschattung für wichtig. In jedem Fall muss aber allen klar (Christian Dirschauer) sein, dass ein wirklich effektiver Hitzeschutz ein umfassendes Maßnahmenpaket braucht. Die beste Maßnahme zur Vermeidung von Hitzewellen und der immer gravierenderen Auswirkungen von Hitze ist ein stärkeres und nachhaltiges Engagement im Klimaschutz. Und doch wird das Thema Hitzeschutz unweigerlich leider auch immer wichtiger werden. Ich denke, dass es vor diesem Hintergrund und angesichts steigender Betroffenenzahlen schlicht fahrlässig wäre, wenn Bund, Länder und Gemeinden ihren Einsatz für den Hitzeschutz nicht massiv ausweiten. Deshalb muss auch die schwarz-grüne Landesregierung beim Hitzeschutz mehr Tempo machen. Ja, wir reden dabei über Maßnahmen, die Geld kosten. Aber wir reden vor allem über Maßnahmen, die im Zweifel Menschenleben retten. Genau deshalb: Kommen Sie aus dem Quark! Legen Sie los! – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, SPD und Dr. Heiner Garg [FDP])

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Kristina Herbst

Für einen Kurzbeitrag hat die Abgeordnete Birte Pauls das Wort.

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Birte Pauls SPD

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Keine Angst! Ich lese jetzt hier nicht diesen Stapel Papier, den ich mitgebracht habe, vor, aber ich möchte auf diesen Stapel hinweisen. Ich habe nämlich im Laufe der Sommerpause einige Kleine Anfragen gestellt. Die Antworten auf diese Kleinen Anfragen sind schon sehr aufschlussreich. Sie zeugen nämlich davon, dass in den letzten Jahren wenig getan worden ist. Deswegen: Werfen Sie einfach mal einen Blick hinein, und dann erzählen Sie vielleicht das, was Sie eben erzählt haben, noch mal. Alle Ihre Analysen sind richtig; da gebe ich Ihnen vollkommen recht. Wir müssen ganz, ganz viel tun. Was ich Ihnen hier vorwerfe, ist, dass Sie in den letzten drei Jahren nichts getan haben, jedenfalls nichts, was dazu beiträgt, dass Krankenhäuser, dass Pflegeeinrichtungen wirklich gut aufgestellt sind. Ich ärgere mich auch darüber, dass der Antrag vonseiten der CDU und der Grünen hier quasi fünf Minuten vor Beginn des Plenums vorgelegt wurde. (Beifall SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Das ist an Respektlosigkeit nicht zu überbieten. Es ist ein Ausdruck dessen, dass es Sie entweder nicht interessiert oder dass Sie sich mal wieder nicht einig sind. Ich könnte mir, wenn ich mir das durchlese, vorstellen, dass der Text aus dem Ministerium kommt. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Aus welchem?) – Ja, aus welchem, ist dann auch noch eine Frage, genau. Also: Sie stellen fest, dass die LuKIF-Mittel zur Verfügung stehen. Ja, es stehen 21 Millionen Euro zur Verfügung. Das sind Bundesmittel, das sind keine Landesmittel, es sind Bundesmittel. Alleine die AWO Schleswig-Holstein hat für ihre Einrichtungen, für die Häuser, die in ihrem Besitz sind – nur für diese, also noch nicht mal für die gemieteten Objekte, sondern nur für die, die in ihrem Besitz sind –, berechnet, dass die Klimaanpassung insgesamt 85 Millionen Euro kosten würde. 85 Millionen Euro! Hier stehen auf Landesebene jetzt 21 Millionen Euro für die gesamte soziale Infrastruktur zur Verfügung. 21 Millionen Euro! Alleine die AWO braucht 85 Millionen Euro. Die Diakonie mit ihren Einrichtungen ist dreimal so groß. Also: Sie nehmen das Ganze nicht ernst. Das ist das, was ich Ihnen vorwerfe. (Beifall SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Sie hätten in den letzten Jahren wirklich arbeiten können. Wir haben Ihnen Vorschläge gemacht, das ist eine Sache. Die ganze Welt diskutiert über Klimaanpassung, das ist noch mal eine andere Sache. Sie hätten auch selber auf die Idee kommen können, Dinge zu machen. Das haben Sie alles nicht getan. Ich muss Ihnen sagen: Erst ein halbes Jahr vor der Landtagswahl mit der Ankündigung einer Strategie zu kommen, ist schon selbstgefällige Arbeitsverweigerung. – Ich danke Ihnen.

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Kristina Herbst

Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Jasper Balke das Wort.

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Jasper Balke GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Pauls, ich habe mich jetzt noch einmal hier zu Wort gemeldet, um kurz auf das einzugehen, was gesagt wurde; denn ich bin, erstens, ein großer Freund davon, dass wir uns ehrlich machen, und, zweitens, möchte ich noch mal sehr, sehr klar die Größe dessen benennen, worüber wir eigentlich sprechen. (Jasper Balke) Ich war in der Sommerpause – Kollege Dr. Garg hat es gesagt: anekdotische Evidenz gibt es immer – in einem familiären Fall sehr oft in vielen Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen. Wir haben uns in einem sehr, sehr guten Krankenhaus befunden, das in acht Jahren nicht mehr weiterbetrieben wird. Also acht Jahre lang läuft dieses Krankenhaus noch. Man macht dort gute Medizin. Das Haus hat aber null Klimatisierung. Null! Das Gebäude verfällt langsam, hält aber noch, sodass die Gesundheitsversorgung dort aufrechterhalten werden kann. Wir haben uns an einem Wochenende in der Situation befunden, unseren Angehörigen in Schichten zu begleiten, weil nämlich in diesem Krankenhaus 38 Grad herrschten und wir ihn, weil er sich nicht mehr bewegen konnte, mit Wasser angesprüht haben, weil er es nur so ausgehalten hat. Viele andere Patientinnen und Patienten haben das Gleiche erlebt. Wenn ich aus einer politischen Perspektive darauf schaue, kann ich nicht sagen: Es gibt jetzt die eine Maßnahme, die an dieser Stelle etwas helfen könnte. Denn man muss sagen, was passiert. Sagen wir, dieses Krankenhaus darf in Hitzeepisoden nicht weiterbetrieben werden? Sagen wir, es muss mit Klimaanlagen nachgerüstet werden? Oder sagen wir, das muss alles schneller gehen? Wir müssen versuchen, klar zu definieren, was es bedeuten soll, jetzt wirklich etwas für den Hitzeschutz zu tun. (Birte Pauls [SPD]: Ja, aber ihr macht ja nichts!) Wenn man sich Ihre Kleine Anfrage anschaut, die beantwortet worden ist, sieht man, darin stehen sehr viele konkrete Maßnahmen, die umgesetzt sind. Wenn wir uns soziale Einrichtungen anschauen, für die wirklich nicht viel Geld da ist, hilft denen kein Masterplan Hitzeschutz, weil ihnen konkret Geld für die Umrüstung von bestimmten Einrichtungen fehlt. Diese Richtlinie bringen wir auf den Weg, weil es aktuell schlichtweg zu wenig Geld für die Größe der Herausforderungen gibt. Das werden wir hier im Land nicht allein mit Landesmitteln oder die Kommunen alleine lösen. Deswegen haben wir als Grüne auf Bundesebene mitgetragen, das Sondervermögen auf den Weg zu bringen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Ich möchte diese Ehrlichkeit gerne noch einmal hier in der Debatte zum Ausdruck bringen und nicht so stehen lassen, Politik hätte einfach kein Interesse daran oder möchte zu wenig tun – – (Birte Pauls [SPD]: Ja!) Nein, es geht um die Dinge, die wir auf den Weg bringen. Für neue Krankenhäuser haben wir vor zwei oder drei Jahren beschlossen: Wir wollen ein neues Standard-Raumprogramm auf den Weg bringen, damit Krankenhäuser nachhaltig errichtet werden können. Natürlich hilft das erst in der Zukunft, aber man muss einmal anfangen. Die Richtlinien aus dem Sondervermögen werden wir natürlich auch konkret auf Hitzeschutzmaßnahmen ausrichten.

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Jasper Balke GRÜNE

Es gibt auch unterschiedliche Ressorts, in denen entsprechende Richtlinien auf den Weg gebracht werden. Die 21 Millionen Euro beziehen sich auf soziale Einrichtungen, aber es gibt noch andere.

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter, Ihre Zeit ist abgelaufen, aber Sie könnten sie verlängern, wenn Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung der Frau Abgeordneten Raudies zulassen.

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Beate Raudies SPD

Vielen Dank, Herr Kollege. – Danke für diese Ehrlichkeit, mit der Sie das hier vortragen. Ich hatte nicht bei allen Kollegen bei ihren Reden den Eindruck, dass das wirklich allen so klar ist. Trotzdem habe ich eine Frage: Sie haben auf die neuen Förderrichtlinien und die Kriterien für diese neue Healing Infrastructure hingewiesen. Meine Erfahrung ist allerdings, dass es bei neuen Vorhaben, die im Land unterwegs sind, gerade keine zusätzlichen Fördermittel für diese Healing Infrastructure gibt. Im Gegenteil wird die bisherige Fördersumme gekürzt. Dann kommt Healing Infrastructure darauf, und dann sind wir beim gleichen Betrag wie vorher. Davon haben wir noch nicht eine Klimaanpassung in einem neu zu bauenden Krankenhaus finanziert. Wie passt das zusammen? – Wir erarbeiten gerade das neue Standard-Raumprogramm. In der aktuellen Förderrichtlinie, wenn (Jasper Balke) Sie sich auf die Krankenhausinfrastruktur beziehen, nehmen vier Krankenhäuser in Schleswig-Holstein teil, die bei Neubauten entsprechende Maßnahmen umsetzen können, die über Beyond Expediency erarbeitet werden. Die bekommen natürlich entsprechend mehr Fördergelder, um eben diese Maßnahmen umzusetzen. Also geben wir für Healing Infrastructure in der Krankenhausinvestitionsförderung mehr Geld an solche Standorte. Das wird sich auch in Zukunft dort niederschlagen. Der Kollege Dr. Garg hat recht: Im Landeskrankenhausgesetzesentwurf steht es aktuell noch nicht, weil über das Standard-Raumprogramm die Investitionskriterien ausgegeben werden. Da ist das hinterlegt. Das ist aus meiner Sicht der richtige Weg. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit um. Vielen Dank. – Dann haben wir einen weiteren Kurzvortrag vom Abgeordneten Dr. Heiner Garg.

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Dr. Heiner Garg FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich mache Ihnen drei ganz konkrete Vorschläge. Erstens. Der Kollege Balke hat es gerade eben noch einmal im Hinblick auf die Situation in den Krankenhäusern und im Hinblick auf die notwendigen Investitionen, was Klimaanpassungen angeht, ausgeführt. Was immer Bestandteil eines StandardRaumprogramms gewesen ist, sind klimatisierte OP-Räume. (Beate Raudies [SPD]: Ja!) Ich habe eines immer sehr deutlich gemacht und das schon relativ früh: Vor dem Hintergrund der Zeit, in der wir leben, sollten klimatisierte Zimmer für Patientinnen und Patienten aus meiner Sicht in Zukunft zum Standard beim Krankenhausneubau gehören. Ich will es nicht lächerlich machen; ich weiß, dass Gebäudebegrünung einen Teil beitragen kann, aber das wird nicht immer ausreichen, gerade bei Süd- oder Südwestlage nicht. (Beifall FDP, SPD und SSW) Mein konkreter Vorschlag lautet, dass wir uns dann gemeinsam daran machen, damit der Punkt vier aus Ihrem Koalitionsantrag umgesetzt werden kann, das Landeskrankenhausgesetz entsprechend anzupassen, noch bevor es hier verabschiedet wird. (Serpil Midyatli [SPD]: Das gehört angepasst! Genau!) Dann wird nämlich etwas daraus. Dann bleibt Kollegin Pauls immer noch im Recht, wenn sie sagt, das nütze in Akutfällen wenig, aber zumindest hätten wir für die Zukunft Vorsorge geleistet. Zweitens. Dasselbe schlage ich vor, dass das auch von vornherein mitgedacht wird, wenn vermutlich nicht mehr in dieser Legislaturperiode, sondern in der nächsten Legislaturperiode eine neue, nachhaltige Investitionskostenförderung für die Pflegeeinrichtungen nach dem SGB XI und dem SGB XII auf den Weg gebracht wird. Drittens. Sie streichen der Gesundheitsministerin, seitdem sie im Amt ist, den Gesundheitshaushalt jedes Mal aufs Neue zusammen. Die Frau braucht aber Mittel, um in den Krankenhäusern entsprechend in Klimaanpassungsmaßnahmen investieren zu können. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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Kristina Herbst

Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat die Abgeordnete Beate Raudies das Wort.

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Beate Raudies SPD

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stehe nicht im Verdacht, Gesundheitspolitikerin zu sein; ich bin Finanzpolitikerin. Deswegen danke ich dem Kollegen Dr. Garg noch einmal für genau diesen Hinweis: Es ist einfach zu wenig Geld in der Krankenhausfinanzierung. Das ist der Grund, lieber Kollege Balke. Ich lade Sie herzlich zu einem Gespräch ein. Dann gehen wir einmal gemeinsam zu den Regio Kliniken im Kreis Pinneberg und lassen uns von denen schildern, wie sie es wahrnehmen, wie das Land mit ihnen bei der Investitionskostenfinanzierung umgeht. Weil das Standard-Raumprogramm gerade noch in der Überarbeitung ist, nimmt sich das Ministerium jetzt die Freiheit, da Pi mal Daumen einen Zuschuss festzusetzen. Dann kommt dieser Sonderzuschuss für die Healing Infrastructure dazu, und im Ergebnis gibt es dann nicht einen Cent mehr als vorher. Im Gegenteil: Man schlägt dann noch vor, die Bettenzahl abzubauen, damit man nicht über die 300 Millionen Euro kommen muss, die man versprochen hat. So kann es nicht funktionieren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deswegen sollten wir den Vorschlag von Herrn Dr. Garg sehr ernst nehmen und uns daran setzen zu gucken, wo wir Geld für (Beate Raudies) die Infrastruktur mobil machen, damit wir wenigstens die Bauvorhaben, die jetzt am Laufen sind, so aufstellen, dass es funktioniert. Da ist noch ganz viel zu tun. Dazu will auch ich mit anekdotischer Evidenz beitragen: Ich hatte einen Anruf von einer Bekannten, die Anwältin ist. Sie ist Betreuerin und betreut psychisch kranke Menschen. Sie hat mich angerufen und hat am Telefon geweint, weil ihre Betreuten eigentlich in die Psychiatrie müssten. Da war es nicht auszuhalten. Da hat der Arzt teilweise gesagt, ich nehme die hier nicht auf, denn es ist nicht zumutbar, wie es hier ist. Menschen bekommen dann keine Hilfe. Sie hat das sehr eindrücklich geschildert. Da dürfen wir nicht einfach sagen: Alles ist gut, und wir machen einmal einen Plan. Lassen sie uns jetzt deswegen alle anfangen zu arbeiten! Frau Pauls macht zum zweiten Mal gute Vorschläge. Nehmen Sie die auf, und lassen Sie uns zusammen daran arbeiten, dass das nicht mehr passiert! (Beifall SPD, FDP und SSW)

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Kristina Herbst

Für die Landesregierung hat dann die Ministerin für Justiz und Gesundheit, Professor Dr. Kerstin von der Decken, das Wort. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wir werden in Zukunft auch bei uns in Schleswig-Holstein häufiger mit Hitzeperioden umgehen müssen. Zwar sind wir aufgrund unserer geografischen Lage weniger betroffen als andere Teile Deutschlands, aber wir dürfen nicht so tun, als wäre Hitze bei uns kein Problem. Entsprechend haben wir als Landesregierung seit Beginn der Legislatur eine Fülle an Maßnahmen auf den Weg gebracht, setzen diese konsequent um und entwickeln sie weiter. Wir arbeiten dabei mit verschiedensten Ministerien, mit dem Bund, mit dem Deutschen Wetterdienst und den Kommunen zusammen, um die Bevölkerung besser vor Hitze zu schützen. Lassen Sie mich einige dieser Maßnahmen nennen: Für Bürgerinnen und Bürger stellen wir auf der Internetseite meines Hauses umfassende Informationen zur Verfügung. Diese beinhalten sowohl allgemeine Erläuterungen zu den Folgen von Hitze für die menschliche Gesundheit als auch konkrete Handlungsempfehlungen bei Hitzeereignissen. Wenn die Hitzeperiode beginnt, geben wir noch zusätzliche Presseinformationen heraus. Insbesondere in akuten Gefahrensituationen lassen wir die Kommunikation auch nicht abreißen. Wir nutzen sämtliche Kanäle, um die Menschen durch gezielte Warnmeldungen zu erreichen. Beispielsweise warnt das Modulare Warnsystem über unterschiedliche Kanäle je nach Dringlichkeit in drei verschiedenen Warnstufen vor Gefahren unterschiedlicher Art. Verbunden mit der Warnung sind behördliche Notfalltipps für die richtige Verhaltensprävention in der jeweiligen Situation. Die Kommunen, die für den konkreten Hitzeschutz vor Ort zuständig sind, erhalten fachliche Unterstützung bei der Entwicklung regional angepasster Hitzeschutzpläne. Der sogenannte HITZESERVICE bietet ihnen individuell zugeschnittene Hilfestellungen, Informationen und praktische Anregungen. Für den Neubau und den Ausbau von Krankenhäusern gelten bundesweite Vorschriften und Leitlinien. So schreibt das Gebäudeenergiegesetz einen ausreichenden sommerlichen Wärmeschutz vor. In den im Rahmen der Krankenhausinvestitionsfinanzierung gewährten Fördermitteln bilden wir dieses Erfordernis entsprechend ab. Darüber hinaus erhalten alle Krankenhäuser jährlich pauschale Fördermittel für Investitionen, für Wiederbeschaffung, aber auch für kleinere bauliche Maßnahmen. In Schleswig-Holstein werden dafür jährlich fast 50 Millionen Euro an die Kliniken ausgezahlt. Bereits heute werden hieraus erforderliche bauliche und technische Maßnahmen zur Temperaturregulierung, Beschattung und Vergleichbarem finanziert. Besonders freue ich mich über die enge Zusammenarbeit meines Hauses mit der Technischen Hochschule Lübeck sowie mit den Krankenhäusern und weiteren Partnern. Mit dem Projekt Beyond Expediency, das mehrfach erwähnt worden ist, entwickeln wir das Standard-Raumprogramm zu einem neuen Planungs- und Qualitätskompass weiter. Der Aspekt des nachhaltigen Bauens und der zukunftsfähigen und damit auch klimaangepassten Infrastruktur spielt dabei für uns eine zentrale Rolle. Für Pflegeeinrichtungen erarbeitet das Sozialministerium auf Grundlage des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes die Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung nachhaltiger Infrastrukturinvestitionen in sozialen Einrichtungen. Für die Umsetzung der Richtlinie stellt das Land aus den hierfür vom (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) Bund zur Verfügung gestellten Mitteln 21 Millionen Euro bereit. Das Anhörungsverfahren ist bereits abgeschlossen, sodass noch im September mit der Veröffentlichung dieser Richtlinie gerechnet werden kann. Ich möchte abschließend noch auf die Klimaanpassungsstrategie verweisen, die das Umweltministerium unter Einbindung aller Ministerien erarbeitet und vor Kurzem vorgestellt hat. Das Thema Hitze spielt auch dort eine wesentliche Rolle. Dargestellt werden ganz viele Dinge, unter anderem auch, wie über das Innenministerium Städte und Gemeinden bei der Stadtentwicklung unterstützt werden. Auch der Aspekt der menschlichen Gesundheit hat Eingang in die Klimaanpassungsstrategie gefunden, sodass der Hitzeschutz zusätzlich noch ein integraler Bestandteil eines größeren und vernetzten Konzeptes ist, was angesichts der vielfältigen Auswirkungen des Klimawandels sachgerecht ist. Ich komme zum Schluss, meine Damen und Herren. Wir haben auf den unterschiedlichsten Ebenen umfassende Maßnahmen auf den Weg gebracht, in allen betroffenen Ministerien und auf vielfältige Weise. Aber natürlich sind wir noch nicht am Ende der Arbeit angelangt, und die Arbeit geht auch nie zu Ende. Wir machen weiter, wir werden kontinuierlich die Maßnahmen fortentwickeln und verbessern, und wir werden alle dargestellten Maßnahmen, alle Folgeschritte, die jetzt noch kommen, in einem Landesaktionsplan Hitzeschutz zusammenfassen und veröffentlichen.

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Kristina Herbst

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung der Frau Abgeordneten Midyatli? Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Ja, gern.

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Serpil Midyatli SPD

Vielen Dank. – Ich habe sehr bewusst auf das Ende Ihrer Rede gewartet. Ein Teil in unserem Antrag bezieht sich darauf, und wir haben ja sehr eindrücklich, zumindest von den Kollegen, die es ernst nehmen, erfahren, dass wir massive Investitionsmittel brauchen. Heute reden wir über den Gesundheitsschutz, aber wir werden auch irgendwann über Anpassungen in den Ministerien, den kommunalen Einrichtungen, aber auch in Schulen und so weiter miteinander reden. Deswegen würde mich die Meinung der Landesregierung interessieren, wie sie zu dem Vorstoß steht, die Klimaanpassungen ins Grundgesetz aufzunehmen. Wir werden die Kommunen noch mal ganz anders unterstützen müssen. Dann wäre heute ein Zeitpunkt zu sagen, wir werden da mehr Unterstützung vom Bund brauchen. – Vielen Dank für diese Frage, Frau Midyatli. Ich bin mir nicht sicher, ob die Forderung nach mehr Geld der erste Schritt ist. Die Kommunen haben ihre Aufgaben, wir haben unsere Aufgaben, jeder hat seine Aufgaben. Ich bin mir nicht sicher, ob wir nicht erst beispielsweise über die Anpassung des Standard-Raumprogramms, wo dann auch die Fördermittel, die wir haben, entsprechend eingesetzt werden können, schauen sollten, dass wir dort ansetzen, bevor wir den Bund um weitere Mittel bitten. Ich bin mir nicht sicher, ob das der richtige Weg ist. Ich würde gerne erst mal sehen, dass wir die anderen Schritte, die wir selber umsetzen können, in Angriff nehmen.

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Kristina Herbst

Frau Ministerin, gestatten Sie eine weitere Anmerkung oder Zwischenfrage der Abgeordneten Midyatli? Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Ja, gerne.

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Serpil Midyatli SPD

Nur eine Bemerkung. Ich bin mit Sicherheit keine Klimaexpertin, aber sehr geehrte Frau Ministerin, dieser Vorschlag kommt, glaube ich, 20 Jahre zu spät.

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Kristina Herbst

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Abgeordneten Dr. Garg? Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Ja, gerne.

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Dr. Heiner Garg FDP

Frau Ministerin, als wir uns in der Fraktion mit dem SPD-Antrag beschäftigt haben, zuckte die eine oder der andere genau bei der Frage, die Gemeinschaftsaufgabe mit ins Grundgesetz zu nehmen. Wir sind uns inzwischen einig, dass es absolut sinnvoll ist, dass sich der Bund (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) an den Kosten der Klimaanpassung beteiligt, denn Klimaschutzziele sind ja auch nationale Ziele. (Beate Raudies [SPD]: Stimmt! So ist es!) Der Investitionsbedarf, vor dem Sie oder wer auch immer nach dem 18. April 2027 steht, ist immens, im Übrigen nicht nur im Krankenhausbereich, sondern im gesamten sozialen Bereich, im Bildungsbereich. Ich fände es geradezu fahrlässig, den Bund hier aus der Verantwortung zu nehmen. Man kann doch zweigleisig fahren: auf der einen Seite das, was man auf Landes- und kommunaler Ebene tun kann, nicht zu lassen, aber auf der anderen Seite alle Möglichkeiten auszuschöpfen. Ich sehe hier den Bund in der Tat mit in der Pflicht. Das ist eine Gemeinschaftsaufgabe, und nur so werden wir sie im Zweifel bewältigen können. (Beifall SPD) – Vielen Dank, Herr Dr. Garg. Dass Bundesmittel uns helfen würden, steht völlig außer Frage. Die Frage ist nur, ob wir das im Grundgesetz verankern müssen – das ist ja eine juristische Frage – oder ob das auch anders geht. Denn wir haben hier ja gerade das Beispiel, dass wir Bundesmittel in Höhe von 21 Millionen Euro bekommen haben. Wir haben beschlossen, dass wir das in die Richtlinie zur Förderung nachhaltiger Infrastrukturinvestitionen in sozialen Einrichtungen stecken. Das heißt, wir haben das Geld, das vom Bund aufgrund einer anderen Rechtsgrundlage gekommen ist, selber genutzt und für diese Zwecke umgewidmet. Das meine ich mit meiner Antwort. Natürlich hilft uns Geld des Bundes, aber ob wir dafür eine Grundgesetzänderung brauchen oder ob das anders gemacht werden kann, das ist eine Frage, die ich zum jetzigen Zeitpunkt, ohne anderes geprüft zu haben, ohne dass man erst mal die anderen Dinge umsetzt, nicht sofort mit Ja beantworten würde. (Beifall CDU und Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

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Kristina Herbst

Frau Ministerin, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage oder Anmerkung der Frau Abgeordneten Pauls? Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Gerne.

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Birte Pauls SPD

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Ich würde gerne noch mal das aufgreifen, was der Kollege Heiner Garg als Vorschlag eingebracht hat. Ich hab ja auch in meiner Rede gesagt, dass ich sehr enttäuscht war, dass man uns einmal die Klimaanpassungsstrategie vorlegt und darin betont, dass alle Gesetze, die jetzt kommen, auf den Weg gebracht werden, diesbezüglich angepasst werden. Gleichzeitig legen Sie uns ein Landeskrankenhausgesetz vor und ein Maßregelvollzugsgesetz vor, bei denen das Thema nicht stattfindet. Deswegen noch mal die Frage, auch von Heiner Garg: Sind Sie denn willig, diesen Vorschlag mit in die Änderung der vorliegenden Gesetze aufzunehmen? Ist das vonseiten der Verbände eventuell auch schon entsprechend gefordert worden? Dann noch die Frage der Förderrichtlinien. Darf ich überhaupt noch eine zweite Frage stellen?

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Kristina Herbst

Frau Abgeordnete, vielleicht geben wir erst mal der Ministerin die Chance, die erste Frage zu beantworten, und dann entscheidet die Ministerin, ob sie eine zweite zulässt. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Vielen Dank, Frau Pauls. In § 12 Absatz 2 des neuen Landeskrankenhausgesetzes steht tatsächlich nicht ausdrücklich Hitzeschutz drin. Aber es steht das Wort Nachhaltigkeit darin. Wir verstehen unter Nachhaltigkeit eben ein ganz breites Spektrum, wozu auch Hitzeschutz gehört. Wenn wir dann ein neues Standard-Raumprogramm haben, das wir gerade entwickeln, von dem ich dargelegt habe, dass wir unter anderem auf diesen Punkt sehr viel Wert legen werden – das machen wir ja unter Einbindung aller Akteure –, dann ist die Kombination von § 12 Absatz 2 mit dem neuen Standard-Raumprogramm schon eine Lösung. (Beifall Uta Wentzel [CDU], Wiebke Zweig [CDU], Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Bina Braun [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Zuruf)

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Kristina Herbst

Frau Ministerin, gestatten Sie eine weitere Frage der Frau Abgeordneten Pauls? Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Aber gerne.

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Birte Pauls SPD

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Die Förderrichtlinien zum LuKIFG müssen auch entsprechend angepasst werden. Da jetzt noch einmal die Frage zu dem Thema, das ich eben aufgeworfen habe: Die AWO hat etliche Räumlichkeiten und Gebäude, die sie mietet. Die Besitzer dieser Räumlichkeiten sind aber nicht antragsberechtigt, weil sie nicht zur sozialen Infrastruktur gehören. Da jetzt meine Frage – ich frage Sie deshalb an dieser Stelle, weil ich mir vorstellen kann, dass die Kolleginnen und Kollegen von CDU und Grünen diesen Antrag jetzt abschließend abstimmen wollen und wir deshalb keine Möglichkeit mehr haben, im Ausschuss das tiefer zu besprechen –: Würden Sie denn die Richtlinien entsprechend anpassen, sodass auch die Einrichtungen eine Möglichkeit haben, die angemietet sind? – Vielen Dank, Frau Pauls, für diese Frage. Ich kenne den Wortlaut der Richtlinie nicht. Das Anhörungsverfahren ist ja gerade erst abgeschlossen worden. Das heißt, die Endfassung der Richtlinie ist gerade erst in Erarbeitung. Ob das dann ausdrücklich da drinsteht oder entsprechend formuliert werden kann, werden wir sehen. Ich kann Ihnen diese Frage, weil ich den Text nicht habe, leider nicht beantworten. (Birte Pauls [SPD]: Gut, danke schön!) Ich war am Ende meiner Rede angelangt. – Vielen Dank fürs Zuhören. Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Ich habe bisher keinen Antrag auf Ausschussüberweisung vernommen, Frau Abgeordnete Pauls. (Birte Pauls [SPD]: Ja!) – Es gibt den Wunsch auf Ausschussüberweisung, gut. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Antrag, Drucksache 20/4720, sowie den Alternativantrag, Drucksache 20/4752, dem Sozialausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig von allen Fraktionen somit so beschlossen. (Zurufe SPD: Wow! – Birte Pauls [SPD]: Ja, ich freue mich!) – Ist doch schön, wenn man immer wieder überraschen kann. (Unruhe) Ich rufe Tagesordnungspunkt 58 auf: Lehrmittelfreiheit und Lehrmittelkosten in Schleswig-Holstein Bericht der Landesregierung Drucksache 20/4481 Ich erteile der Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Dr. Dorit Stenke, das Wort und freue mich auf die Aufmerksamkeit im Auditorium. Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bildungsgerechtigkeit ist eines unserer zentralen politischen Ziele. Sie ist die Antwort auf viele Herausforderungen vom Fachkräftemangel bis zum Schutz der Demokratie. Deswegen ist es unser Anliegen, den Bildungserfolg unserer Kinder unabhängig von ihrer sozialen Herkunft zu gestalten. Das gilt auch beim Thema Lehrmittelkosten. (Martin Balasus [CDU]: Richtig!) Es ist wichtig, dass jedes Kind mit den nötigen Lehrmitteln ausgestattet wird, damit es gut am Schulunterricht teilhaben kann. Vieles davon wird kostenfrei durch die Schulen und die Schulträger bereits jetzt bereitgestellt. Das betrifft natürlich, wie wir alle wissen, in erster Linie die Schulbücher und andere Materialien. Es betrifft natürlich in der Weiterentwicklung auch Laptops und andere digitale Geräte. Trotzdem müssen Eltern weiterhin für einige Kosten Verantwortung übernehmen. Das ist uns bewusst, und es ist auch so gewollt, dass Eltern sich hier ebenfalls einbringen und ihr Kind entsprechend unterstützen und ausstatten. (Ministerin Dr. Dorit Stenke) Als Land haben wir in den vergangenen Jahren zahlreiche Unterstützungen zur Chancengerechtigkeit geschaffen, die systemisch wirken. Das haben wir mit den PerspektivSchulen begonnen und setzen es mit dem Startchancen-Programm fort. Auch unsere neue Landesförderung für den Ganztag ist ein solches Beispiel: Wir nehmen zukünftig 200 Millionen Euro jährlich in die Hand, um den besten Ganztag für alle Grundschulkinder zu realisieren, Sozialstaffel und Geschwisterermäßigung inklusive. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe) Dabei deckeln wir die Elternbeiträge auf 135 Euro im Monat, und damit können wir sicherstellen, dass Kinder aus allen Schichten an diesem Ganztag partizipieren können und kein Kind aus finanziellen Gründen benachteiligt wird. Deshalb wird in dem vorgelegten Landtagsbericht auf die bisherige Berichtslage verwiesen und ein Update zu den Entwicklungen im Feld der Schuldigitalisierung und des Startchancen-Programms gegeben. Denn gerade bei den digitalen Lösungen investiert Schleswig-Holstein – Land und Schulträger gemeinsam – besonders stark, unter anderem jetzt auch mit Unterstützung des Bundes mit den Mitteln aus dem Digitalpakt 2.0. Ich erinnere an die Schüler-Laptops und die Möglichkeiten, die die Teilhabe an Bildung bei Bedarf bereithält, wenn die Schule kein Gerät stellen kann. (Beate Raudies [SPD]: Jedes Kind ein Tablet, hat hier mal jemand versprochen! – Zuruf Martin Habersaat [SPD]) So können wir die digitale Entwicklung der Schulen mit zentralen Lösungen steuern, ihre Zukunftsfähigkeit sichern und einen konkreten Mehrwert für die Bildungsqualität aller Schülerinnen und Schüler schaffen. Wir haben viele zentrale Lösungen auf den Weg gebracht, wie beispielsweise It's Learning, aber auch den AIS.chat, also einen Zugang zur KI für alle Schülerinnen und Schüler, der im Unterricht entsprechend genutzt und angewendet wird. Außerdem sind die Leistungen für Kinder mit Unterstützungsbedarf in den vergangenen Jahren erheblich ausgeweitet worden, etwa durch das Bildungs- und Teilhabepaket. Dies unterstützt über Lernmittel hinaus beispielsweise bei Klassenfahrten oder auch bei gegebenenfalls erforderlicher Nachhilfe. Noch nie gab es so umfangreiche Unterstützung für Familien mit Hilfebedarf. Dass Eltern jedoch Verantwortung für die Bildung ihrer Kinder tragen, ist weiterhin richtig. Wir müssen nur immer wieder abwägen, welche finanziellen Belastungen für Familien zumutbar sind und mit welchen Mitteln wir diese in Grenzen halten können. Das tun wir jedes Jahr aufs Neue. Wir schaffen mehr Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler in der Grundschule, wir fördern die Kinder durch EVi, die alle Kinder im Land erreichen wird. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Wir bauen den Ganztag und die Qualitätssicherung des Ganztagsangebotes aus, und wir sichern die Schulbegleitung für Kinder, die dieser besonders bedürfen, weiterhin und im Ganztag. Last, but not least, eine gute Unterrichtsversorgung kommt allen Kindern und Jugendlichen zugute, und das ist und bleibt weiterhin unsere Verantwortung. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Ich eröffne die Aussprache, und das Wort für die SSW-Fraktion hat die Abgeordnete Jette WaldingerThiering.

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Jette Waldinger-Thiering SSW

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Erst einmal vielen Dank für den schriftlichen Bericht. Das geht an das Ministerium und alle, die mitgearbeitet haben. Ich behaupte immer noch, nach all den Jahren, die ich zu diesem Thema gesprochen habe: Solange schulische Bildungskosten von Familien mitgetragen werden müssen, werden wir in Schleswig-Holstein keine wirkliche Bildungsgerechtigkeit erreichen. (Beifall SSW, SPD und FDP) Bildung muss kostenlos sein und somit auch Lernund Verbrauchsmaterialien, die für den Unterricht relevant sind. In Schulen werden alle sozialen Gesellschaftsschichten zusammengeführt. Dadurch entsteht Bildungsungleichheit. Die muss durch Bildungsgerechtigkeit ausgeglichen werden. Deshalb erscheinen zum Beispiel in Skandinavien und in den Niederlanden die Kinder mit einem leeren Ranzen zur Einschulung. Es werden lediglich die Brotdose und eine Federtasche benötigt. Alle anderen Materialien werden in der Schule ausgeteilt und können auch dort bleiben, da es prinzipiell kaum Hausaufgaben in der Grundschulzeit gibt und jedes (Jette Waldinger-Thiering) Kind ein eigenes Fach für Material im Klassenraum hat. Jetzt, meine Damen und Herren, vergleichen Sie mal die Ergebnisse des IQB-Bildungstrends in diesen Ländern mit unseren Ergebnissen. Laut Schulgesetz können von den Eltern Kostenbeiträge erhoben werden für Sachen, die im Unterricht verarbeitet werden und von den Schülerinnen und Schülern verbraucht werden. Es wird seitens der Landesregierung immer wieder auf die Eigenverantwortung der Eltern hingewiesen, die ihr Kind zur Teilnahme am Unterricht zweckentsprechend auszustatten haben. Was heißt denn eigentlich zweckentsprechend? – Dazu gibt es keine allgemeingültige Definition. Was eine zweckentsprechende Unterrichtsausstattung bedeutet, definiert die einzelne Lehrkraft, im besten Fall die betreffende Schule. Oft werden hierbei auch noch Markenwünsche geäußert. Wie soll Chancengleichheit bestehen, wenn die Ausstattungsverantwortung der Eltern aufgrund fehlender finanzieller Ressourcen oder fehlender Einsicht nicht getragen wird, wenn ein Kind nicht entsprechend für die Teilnahme im Unterricht ausgestattet ist? Der Bericht hilft uns hier nicht weiter. Immerhin wird von dem Projekt an den zwei PerspektivSchulen berichtet. Hier wurden 16.000 Euro in die Hand genommen, um Verbrauchsmaterialien für Schülerinnen und Schüler zu finanzieren. Das Projekt wird sehr positiv beschrieben, aber leider nicht weiter gefördert. Eine positive Aussage des Berichts ist, dass die Schulen durch den DigitalPakt scheinbar gut mit Soft- und Hardware ausgestattet sind. Aber wurde das tatsächlich flächendeckend abgefragt und rückgemeldet? Allein durch die Rückmeldung von nur sechs Schulträgern zu den Ausgaben von Sachmitteln wird deutlich, dass es keine klare Definition und Regelung für die Schulen zur Beschaffung von Lernmaterialien gibt. Anscheinend ist es von der Postleitzahl abhängig, wieweit die Lehrmittelfreiheit von Schulen umgesetzt wird. Während ein Schulträger angibt, 1.400 Euro pro Schüler an Sachmitteln auszugeben, sind es beim anderen nur 70 Euro. Jetzt fragt man sich natürlich: Werden hier Äpfel mit Birnen verglichen, oder wird der Schüler in der einen Stadt tatsächlich für 1.400 Euro zweckentsprechend ausgestattet und für den Schüler in einer anderen Stadt 1.330 Euro weniger ausgegeben, um ihn für den Unterricht auszustatten? Hier ist weder Gerechtigkeit noch Chancengleichheit zu erkennen. (Beifall SSW, SPD und FDP) Der SSW ist überzeugt, dass eine echte Lehrmittelfreiheit wichtig für die Chancengleichheit im Land ist. Denn ein schlecht ausgestattetes Kind hat nicht die gleichen Voraussetzungen und Chancen im Schulalltag wie ein gut ausgestattetes Kind. Deshalb kann hier nicht weiter weggeschaut werden, und die Schulen sollten es schon irgendwie regeln – nein, hier müssen klare Regelungen geschaffen werden. Der Bildungserfolg darf nicht von der sozioökonomischen Situation der Herkunftsfamilie abhängig sein. Ich weiß ganz genau, dass ich gleich wieder zu wissen kriege, dass wir uns die Lehrmittelfreiheit nicht leisten könnten. Ich weiß auch, dass die Legislatur fast zu Ende ist. Aber ich gebe der nächsten Legislatur wirklich die Aufgabe, zusammen mit Schulen, Kommunen und allen an Schule Beteiligten eine klare Regelung zu finden, damit wir die Chancengleichheit endlich hinkriegen, und Sachkosten und Lehrmittelfreiheit zu definieren, damit wir zum Wohle der Kinder an unseren Schulen ein ganzes Stück weiterkommen. (Beifall SSW, SPD und FDP)

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Kristina Herbst

Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Martin Balasus das Wort.

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Martin Balasus CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Letzte Woche wurde meine kleine Tochter eingeschult. Das war überraschend, gerade geboren, und schon wurde sie eingeschult. Das war für sie und die ganze Familie ein ganz besonderer Tag. In der Nacht davor hatte sie vor Aufregung kaum geschlafen, und nicht nur sie. Zu Hause war natürlich längst alles vorbereitet: Hefte, Stifte, Federtasche, Sportzeug und vor allem der Schulranzen, ganz wichtig. Ganz ehrlich, ich war echt baff, was ein Schulranzen heutzutage kostet. (Jette Waldinger-Thiering [SSW]: Sage ich doch!) – Ja, das kennt nicht jeder, das ist heutzutage wohl so üblich, oder es wird immer üblicher. – Mit Beratung, Probetragen und der passenden Ausstattung – heutzutage passt alles so zusammen – erreicht man tatsächlich eine Range um die 300 Euro oder bis zu 300 Euro. (Jette Waldinger-Thiering [SSW]: Ja!) (Martin Balasus) Freunde von uns haben einen gebrauchten Ranzen gekauft, gut erhalten, günstiger und ebenso funktional. Diese Erfahrung zeigt: Die Kosten eines Schulstarts sind nicht zu unterschätzen. Eltern müssen zu Beginn eines Schuljahres – so steht es im Bericht – mit 150 bis 200 Euro pro Kind rechnen; größere Anschaffungen sind da nicht mit eingerechnet. Gerade Familien mit mehreren Kindern oder mit einem kleinen Einkommen spüren diese Belastung. Aber daraus folgt nicht automatisch, dass der Staat für alle Familien sämtliche Schulmaterialien bezahlen sollte. Wir als CDU stehen für einen verantwortungsbewussten Umgang mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. (Vereinzelter Beifall CDU – Thomas Hölck [SPD]: Das haben wir gestern beim Haushalt gemerkt!) Eine umfassende Lehrmittelfreiheit – eigentlich heißt es Lernmittelfreiheit – für alle würde das Land dauerhaft erheblich belasten. Wir müssen ehrlich sagen, dass sich das Land eine vollständige Lernmittelfreiheit nicht leisten kann. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Das Geld würde an anderer Stelle fehlen. Wir haben viele Maßnahmen auf den Weg gebracht, mehr Deutsch- und mehr Mathematikunterricht in Klasse 1 und 2 zum Beispiel. Oder Investitionen in Schulen in herausfordernder Umgebung, PerspektivSchulen oder Startchancen-Programm-Schulen. Investitionen in die pädagogische Arbeit sind aus unserer Sicht wichtiger als eine pauschale Kostenübernahme für Materialien für alle. Ich finde auch, dass wir das Steuergeld nicht nach dem Gießkannenprinzip ausschütten sollten. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Denn warum sollte der Staat die Ausstattung auch für diejenigen Kinder vollständig übernehmen, deren Familien das Ganze ohne Schwierigkeiten selbst bezahlen können? (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Ich spitze etwas zu: Warum sollte das Land den Schulranzen meiner Tochter bezahlen? Oder den von Kindern gut versorgter Beamter? Oder von Erbschaftsmillionären? (Zurufe SPD und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Unser Grundsatz lautet: Wer Unterstützung benötigt, soll sie verlässlich bekommen, aber der Staat muss nicht für jeden alles immer bezahlen. (Beifall CDU – Zurufe Beate Raudies [SPD] und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Bereits heute stellen die Schulträger die freien Lernmittel zur Verfügung – die Ministerin hat es eben dargestellt. Dazu gehören insbesondere Schulbücher und Gegenstände, die ausschließlich im Unterricht verwendet werden und in der Schule verbleiben. Die Verantwortung wird zwischen Land, Schulträger und Eltern geteilt.

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Herrn Abgeordneten Stender?

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Kianusch Stender SPD

Vielen Dank, Herr Kollege. – Ich bin ja der gleichen Überzeugung wie Sie, dass wir nicht zwingend für alle in der Gesellschaft an jedem Punkt das gleiche Geld ausgeben müssen. Aber solange sich gerade auch Ihre Partei sperrt, die von Ihnen gerade erwähnten Erbschaftsmillionäre vernünftig zu besteuern, können wir das leider nicht anders machen. Können wir uns vielleicht darauf einigen, dass auf der einen Seite Sie sich uns anschließen im Kampf für eine gerechte Erbschaft- und Vermögensteuer und auf der anderen Seite wir weggehen vom Gießkannenprinzip? (Beifall Beate Raudies [SPD]) – Ich möchte einmal so darauf antworten: Es gibt ja einen sozialdemokratischen Grundsatz, der lautet: Starke Schultern müssen mehr tragen als schwache. (Beifall SPD) Ich frage mich, warum der bei der Frage der Lernkosten in Ihrer Argumentation keine Rolle zu spielen scheint. (Beate Raudies [SPD]: Reichensteuer!) Ich bin mit der Beantwortung fertig und fahre in meiner Rede fort. – Gleichzeitig darf kein Kind ohne notwendige Materialien im Unterricht sitzen. Dafür gibt es das Bildungs- und Teilhabepaket. Anspruchsberechtigte Familien erhalten derzeit 195 Euro pro Schuljahr für den persönlichen Schulbe- (Präsidentin Kristina Herbst) darf. Darüber hinaus können Kosten für Klassenfahrten, für Ausflüge, Lernförderung, Schülerbeförderung, Mittagessen sowie Vereins- und Kulturangebote übernommen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch jene Familien Leistungen erhalten, die keine Grundsicherung beziehen, deren Einkommen aber nicht ausreicht. Entscheidend ist, dass diese Hilfen ankommen. Noch immer kennen viele Eltern ihre Ansprüche nicht – das gehört leider zur Wahrheit dazu – oder scheuen sich, Unterstützung zu beantragen; die Fälle gibt es auch. Schulen, Jobcenter und Kommunen müssen in meinen Augen deshalb besser informieren und möglichst unbürokratisch helfen. Natürlich muss auch die Ausstattung mit digitalen Geräten betrachtet werden. Auch die Ministerin hat den DigitalPakt angesprochen. Bund, Land und Kommunen haben erheblich in die technische Ausstattung in den Schulen investiert. Nahezu alle Schulen verfügen inzwischen über eine grundsätzlich auskömmliche digitale Infrastruktur. Kein Kind darf wegen der finanziellen Situation seiner Eltern vom Lernen ausgeschlossen werden. Leihgeräte und gezielte Hilfen bleiben deshalb unverzichtbar. Aber auch Schulen und Eltern tragen Verantwortung. Schulen können Kosten vermeiden, indem Fachschaften Maßnahmen absprechen, sich miteinander abstimmen, Materiallisten vereinheitlichen, angeschaffte Lernmaterialien länger nutzen oder Sammelbestellungen, Materialpools, Ausleihstationen et cetera auf den Weg bringen. Auch Eltern können sparen. Schulranzen – das sagte ich eingangs –, Taschenrechner, Bücher, Sportausrüstung müssen nicht immer neu sein. Gebraucht zu kaufen kann günstiger, nachhaltiger und verantwortungsbewusst sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Bildungschancen dürfen nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Das bedeutet aber nicht, jede Verantwortung auf einen freundlichen Vollkasko-Staat zu übertragen. Unser Weg ist zielgerichteter: kostenlose schulgebundene Lernmittel, moderne digitale Ausstattung, sparsame Organisation vor Ort und verlässliche Unterstützung für diejenigen, die die Unterstützung auch wirklich benötigen. – Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Kristina Herbst

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Malte Krüger das Wort.

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Malte Krüger GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wenn wir über Lernmittelfreiheit sprechen, dann sprechen wir über eine ziemlich grundsätzliche Frage im Bildungsbereich: Was muss Schule eigentlich bereitstellen, damit jedes Kind vernünftig lernen kann? Was können wir Eltern eigentlich zumuten? Wenn man das weiter denkt, lautet die Frage: Wann muss der Staat stärker Hilfestellung für Eltern geben, die sich das vielleicht nicht leisten können? – Diese Fragen beschäftigen diesen Landtag nicht zum ersten Mal. Bevor mich meine Kolleg_innen mal wieder daran erinnern, sage ich selbst: Meine Vorvorgängerin, Anke Erdmann, hat vor zehn Jahren in der Küstenkoalition mit einigen der hier Anwesenden eine Untersuchung auf den Weg gebracht, auf die wir uns bis heute beziehen. Das ist einerseits ein großes Kompliment für die damalige Arbeit, andererseits aber auch schon bemerkenswert, dass wir im Jahr 2026 über die finanzielle Belastung von Familien diskutieren, und unsere aktuellsten Daten dazu stammen aus der letzten Befragung aus dem Jahr 2016 – allerdings auch damals eine Studie, die nicht repräsentativ war. Das ist schon interessant. Damals gaben Eltern durchschnittlich knapp 1.000 Euro pro Kind und Schuljahr für schulkostenbezogene Kosten aus. Darunter waren nicht nur Lernmittel, sondern beispielsweise auch Verpflegung, Betreuung und Nachhilfe. Für Verbrauchsmaterialien wie Hefte, Stifte und Ordner waren es durchschnittlich 89 Euro. Für Bücher kamen weitere 50 Euro dazu. Schule hat sich seitdem verändert. Darauf hat Jette Waldinger-Thiering schon hingewiesen. Die Ausstattung hat sich verändert, die Digitalisierung hat Schule verändert, und natürlich haben sich auch die Preise verändert. Ich bin aber auch ehrlich: Die Datengrundlage ist nur bedingt das Thema, über das wir sprechen sollten. Wir haben vielmehr die politische Frage zu beantworten, was daraus eigentlich folgt. Durch die Zahlen haben wir zumindest eine grobe Vorstellung davon, wo die Herausforderungen liegen. Ich glaube nicht, dass uns neue Studien helfen würden. Darüber debattieren wir auch gar nicht – wir haben heute den Bericht vorliegen –, aber in der Vergangenheit war das immer wieder Thema. An dieser Stelle möchte ich an unsere Debatte von 2023 anknüpfen. Damals hatte ich gesagt, dass ich eine pauschale Finanzierung aller Lernmittel für alle Schülerinnen und Schüler nach dem Prinzip – ich wollte eigentlich „Gießkanne“ sagen, aber da hat (Malte Krüger) Beate Raudies gerade schon aufgeschrien; deshalb sage ich – Regendusche nicht für die beste Lösung halte. Dazu stehe ich weiterhin. Denn wenn wir begrenzte finanzielle Mittel haben, möchte ich mit ihnen zuerst dort ansetzen, wo sie den größten Unterschied ausmachen können, damit das Geld zu mehr Gerechtigkeit führt. Hier hat das PerspektivSchulProgramm einen echten Unterschied gemacht. Es muss doch klar sein: Kein Kind darf morgens im Unterricht sitzen und womöglich schlechter lernen können, weil zu Hause das Geld für das notwendige Material fehlt. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen finde ich einen Teil des Berichts besonders spannend – ich danke an der Stelle der Ministerin und dem Ministerium für die Erarbeitung –, nämlich die Erfahrungen der WilhelmTanck-Schule Neumünster und der Theodor-StormSchule Kiel. Beide Schulen liegen in sozial herausfordernden Lagen, beide Schulen haben jeweils 16.000 Euro erhalten, um eine weitergehende Lernmittelfreiheit auszuprobieren. Es ging darum, ganz praktisch Hefte, Mappen, Bleistifte, Blöcke oder Tuschkästen zu beschaffen. Die Schulen haben zwei ziemlich unterschiedliche Modelle entwickelt. An der Theodor-Storm-Schule wurden in den Klassen Ausleihstationen eingerichtet. Wenn Material fehlte, konnte es schnell und unkompliziert ausgegeben werden. An der Wilhelm-Tanck-Schule ist man sogar noch einen Schritt weitergegangen. Dort haben Schülerinnen und Schüler selbst einen Schulshop betrieben. Dort gab es den Tanck-Taler. Ich vermute, dass der auf dem Schulhof eher wie „Tänk-Taler“ ausgesprochen wird, aber ich weiß es nicht. Ich war da noch nicht. Die haben also eine eigene Schulwährung eingeführt. Alle Schülerinnen und Schüler bekamen diesen Taler. Wer besonderen Bedarf hatte, konnte zusätzliche bekommen. Das ist doch einmal eine echt pfiffige Idee. Denn damit ist eines der größten Probleme in diesem Bereich – vermutlich – gelöst worden, nämlich dass bei Unterstützungsleistungen immer wieder der Gedanke verfolgt wird, Kinder sollten nicht vor der ganzen Klassen erklären müssen, warum ihre Eltern gerade kein Geld für einen neuen Tuschkasten haben. Die Hilfe ist da, sie ist niedrigschwellig, und sie ist Teil des normalen Schulalltags. Jetzt kommt für mich der eigentlich interessante Punkt: Der Bedarf war offenbar geringer als erwartet – steht zumindest in dem Bericht. Die Mittel reichten länger als ursprünglich gedacht. An der Wilhelm-Tanck-Schule haben die Schülerinnen und Schüler durch den selbst organisierten Schulshop zusätzlich Verantwortung übernommen und damit Selbstwirksamkeit erfahren. Das ist etwas, was wir im Schulbereich immer anstreben, weil wir wissen, dass das gut funktioniert. Der Bericht endet dann genau da. Das fand ich schade, denn da wird es doch erst richtig spannend. Ich habe noch ganz viele Fragen, die ich aus Zeitgründen hier nicht vortragen kann. Ich finde, darüber sollten wir im Bildungsausschuss noch einmal sprechen. Ich kann mir zum Beispiel vorstellen, dass wir zu den Erfahrungen die beteiligten Schulen selbst hören. Denn vielleicht liegt die richtige Antwort in diesem Spannungsfeld, entweder bezahlen die Eltern alles oder der Staat bezahlt alles für alle, darin, dass wir viel gezielter dafür sorgen, dass die Schulen in die Lage versetzt werden, pragmatisch zu handeln. Eine Schule weiß ziemlich genau, welches Kind morgens zum dritten Mal ohne Heft kommt, sie weiß, wo Materialien fehlen, und sie weiß häufig auch, wie Unterstützung organisiert werden kann, ohne die Kinder bloßzustellen.

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Malte Krüger GRÜNE

Ich komme zum Schluss. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Ich freue mich auf die Beratungen im Bildungsausschuss. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir die Redeliste fortsetzen, begrüßen Sie mit mir gemeinsam Besucherinnen und Besucher der Senioren Union Bargteheide auf der Tribüne. – Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Beifall) Für die SPD-Fraktion hat nun der Abgeordnete Martin Habersaat das Wort.

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich wollte mit einer ähnlichen Geschichte anfangen wie Herr Balasus: Bei mir war es ein Sohn, der letzte Woche eingeschult wurde. Bei mir war es der Ergobag im Koala-Design, der 260 Euro (Martin Habersaat) kosten sollte – den dann freundlicherweise Oma gesponsert hat. (Unruhe) Pauschal kamen dann noch 120 Euro an die Schule dazu, die gesagt hat, sie kaufe einen Batzen an Verbrauchsmaterial zentral. Für die Eltern blieb immer noch eine Liste, auf der standen: Brotdose, Trinkflasche, Hausschuhe, Postmappe, Schnellhefter, Sammelmappe, Tuschkasten, Stifte, Radiergummi, Anspitzer, Klebestift, Bastelschere, Turnbeutel, Sportsachen und Sportschuhe. Beim Großen kamen in diesem Jahr die Schwimmsachen dazu. Das ist nicht so ein großer finanzieller Aufwand, aber natürlich mussten die noch durch andere Sachen ergänzt werden. Außerdem steht für ihn in diesem Schuljahr die erste Klassenfahrt an. Nicht alle Eltern haben wie ich – glücklicherweise – eine monatliche Diät von 10.975 Euro zur Verfügung. Das ist ja auch nur der Anfang. Wir haben Ganztagsbetreuungskosten von 135 Euro im Monat – gedeckelt in Klasse 1. In Klasse 2, 3 und 4 haben Sie es für richtig gehalten, keinen Deckel einzuführen. In der Gemeinde Tangstedt führt das dazu, dass Sie mit knapp 400 Euro dabei sind, wenn Sie Ihr Kind in Klasse 2 in den Ganztag schicken. Das ist schon viel Geld. (Zurufe SPD) Meine Damen und Herren, der Verweis auf das PerspektivSchul-Programm lässt mich langsam verzweifeln. Ja, das ist gut, aber das gibt es ja nicht überall – das gibt es nicht überall! (Beifall SPD, FDP und SSW) Ich komme aus Reinbek. Reinbek ist weit davon entfernt, eine Schule im PerspektivSchul-Programm zu haben, also in schwieriger sozialer Lage zu liegen. Bargteheide ist weit davon entfernt, eine Schule im PerspektivSchul-Programm zu haben. Düsternbrook: weit entfernt. Pinneberg Waldenau: weit entfernt. Trotzdem gibt es da natürlich Schülerinnen und Schüler mit persönlichen Bedarfen, die in Armut leben. Die müssen wir doch in den Blick nehmen, meine Damen und Herren! (Beifall SPD – Zurufe CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Kollege Krüger, ich bedanke mich für das Kompliment, dass Sie gesagt haben, dass es 2016 hier einmal Abgeordnete und eine Landesregierung gegeben hat, die sich dafür interessiert haben, was es Eltern wirklich kostet. Man sieht es Frau Waldinger-Thiering und mir nicht an, aber wir waren damals schon dabei. (Zuruf Martin Balasus [CDU]) Damals war es tatsächlich so, dass die Regierung es auch wissen wollte. Sie wollte es wissen, hat die Zahlen erhoben (Beifall SPD) und hat erste Maßnahmen ergriffen. (Beifall SPD, FDP und SSW – Zurufe CDU) Dann kam eine neue Landesregierung, die gesagt hat: Das interessiert uns nicht mehr, das ist für uns kein Thema mehr. (Beifall SPD, FDP und SSW – Martin Balasus [CDU]: Große Worte und nichts getan! – Weitere Zurufe CDU) Zehn Jahre später haben wir keine aktuellen Zahlen, und die Regierung hat die Chuzpe, in dem heute vorliegenden schriftlichen Bericht auf die Große Anfrage zu verweisen. Was steht denn in dieser Großen Anfrage drin? – Kosten für Lernmittel: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor. Kosten für Schulausflüge: Leider liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Sonstige Kosten: Leider liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Ich hätte an Ihrer Stelle diese Große Anfrage verschwinden lassen, aber Sie kramen sie noch einmal hervor und verweisen darauf. (Beifall SPD, FDP und SSW) Das liegt nicht daran, dass man solche Zahlen nicht wissen kann. Denn das ist der Punkt, den ich kritisiere. Es liegt daran, dass Sie diese Zahlen nicht wissen wollen. (Beifall SPD, SSW und vereinzelt FDP) Wenn Sie sie nämlich hätten, wäre der Bedarf unbestreitbar und klar, dass man handeln muss. Ich habe auch mit Interesse gelesen, dass es diese tollen Projekte an Schulen gab, die zentral die Verbrauchsmittel ausgeteilt haben. Ich war begeistert zu lesen, dass es viel weniger Verbrauchsmittel waren, als man gedacht hatte. Es war also günstiger, als man vermutet hat. Was passiert mit solchen erfolgreichen Projekten? (Zuruf Anne Riecke [FDP]) Es passiert das Gleiche wie bei vielen anderen erfolgreichen Projekten bei dieser Landesregierung: Sie werden beendet. (Martin Habersaat) Schöne Grüße von den Verwaltungsfachkräften, die an fünf Standorten drei Jahre lang erforscht haben, ob es geht, Schulleitungen zu entlasten. Da haben Sie auch herausgefunden: „Ja, super, es geht“, beenden wir. (Heiterkeit SPD) Jetzt beenden Sie das. Für mich ist das nah am politischen Wahnsinn, meine Damen und Herren. (Beifall SPD) Die Entlastung wäre doch so nötig, und bei den Fahrkosten wäre etwas möglich. Beim Mittagessen wäre auch etwas möglich und erforderlich, da gerade durch den Ganztag immer mehr Kinder in ein schulisches Mittagessen gebracht werden. Bei den Verbrauchsmaterialien haben Sie sogar mit einem Projekt jetzt selbst erforscht und herausgefunden, wie Sie die Kosten für alle Beteiligten senken könnten. Bei der Digitalisierung haben 29 Schulen gesagt, dass es die Kinder 407 Euro kostet, so ein Gerät anzuschaffen. Das kommt zu den 1.000 Euro aus der Studie von damals noch einmal dazu. Es war der Ministerpräsident, der zugesagt hat, bis 2022 alle Kinder mit einem digitalen Endgerät auszustatten. Das war nicht mein Versprechen, sondern seines – nicht gehalten. Sie wollen nichts tun, und das prangere ich an. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, FDP und SSW)

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Eka von Kalben

Für die FDP erteile ich Anne Riecke das Wort.

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Anne Riecke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bildungsgerechtigkeit entscheidet darüber, ob ein Kind die gleichen Chancen hat und bekommt wie das Kind, das neben ihm sitzt. Denn hinter jedem Heft, jedem Stift, jedem Schulbuch und jedem digitalen Endgerät steht am Ende die ganz einfache Frage: Kann sich die Familie das überhaupt leisten? Der SSW hat mit seinem Antrag genau deshalb eine aktuelle Bestandsaufnahme eingefordert – nicht, weil wir Zahlen sammeln wollen, sondern weil wir endlich wissen müssen, was Schule die Familien jeden Tag eigentlich tatsächlich kostet. Was liefert uns hierzu die Landesregierung? Wir haben es gerade sehr eindeutig gehört. Die letzte umfassende Untersuchung stammt aus dem Jahr 2016. Damals gaben Eltern durchschnittlich knapp 1.000 Euro pro Jahr für ein Schulkind aus. Das ist richtig viel Geld. 2016: Wir leben inzwischen in einer völlig anderen Bildungswelt; Digitalisierung, Tablets, Lernplattformen, Apps, Software und digitale Schulbücher gehören längst zum Schulalltag. Trotzdem sagt uns die Landesregierung: Eine aktuelle flächendeckende Statistik darüber, was Eltern heute tatsächlich zahlen, wird es nicht geben. Das ist nicht nur unbefriedigend, sondern das ist politisch einfach zu wenig. Es ist auch eine Bankrotterklärung für unsere Kinder und Jugendlichen in den Schulen. (Beifall FDP, SPD und SSW) Denn wenn wir nicht wissen, was Familien bezahlen müssen, wie wollen wir dann ernsthaft behaupten, dass wir überhaupt Bildungsgerechtigkeit herstellen? Dieser Bericht macht noch etwas deutlich. Es hängt davon ab, wo ein Kind zur Schule geht, denn die Ausgaben der Schulträger reichen von 70 Euro bis 1.400 Euro pro Schülerin beziehungsweise pro Schüler. 70 Euro hier, 1.400 Euro woanders bedeutet im Kern: Die Bildungschancen eines Kindes dürfen nicht davon abhängen, auf welcher Seite des Zauns oder auf welcher kommunalen Grenze dieses Kind lebt und wohnt. Bitte erzählen Sie mir jetzt nicht, wie es der Kollege Balasus vorhin getan hat, dass es doch Unterstützungsleistungen gebe. Ja, die gibt es. Es gibt das Bildungs- und Teilhabepaket, Sozialermäßigung, einzelne Förderprogramme. Bildungsgerechtigkeit darf aber nicht davon abhängen, dass Eltern erst nachweisen müssen, ob sie sich etwas leisten können. (Beifall FDP, SPD und SSW – Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) Ein Kind darf doch am Montagmorgen nicht ohne das notwendige Material in der Schule sitzen, und es darf sich nicht dafür schämen müssen, dass zu Hause das Geld dafür nicht vorhanden ist. (Zuruf SPD: So ist es! Genau das ist es!) Das ist doch der Punkt, über den wir sprechen müssen, (Beifall FDP, SPD und SSW) und nicht über abstrakte Haushaltszahlen. Wir müssen über die Kinder sprechen. Wir müssen über das Kind, das seinen Eltern nicht sagen möchte, dass (Anne Riecke) es wieder ein Arbeitsheft braucht, und über den Jugendlichen sprechen, dessen Klassenkameraden längst mit Tablets arbeiten, während zu Hause das Geld dafür fehlt. Wir müssen über die Familie sprechen, die am Monatsende rechnen muss, ob sie die Klassenfahrt, die Nachhilfe oder die notwendigen Schulmaterialien bezahlen kann. Dann gibt es noch einen besonders bitteren Widerspruch. An zwei Schulen im Land wurde diese Lernmittelfreiheit im Rahmen eines Modellversuchs praktisch erprobt. Hefte, Mappe, Stifte, andere Materialien konnten unkompliziert bereitgestellt und besonders bedürftige Kinder zusätzlich unterstützt werden. Die Schulen berichten von einer sehr niedrigschwelligen und schnellen Ausstattung für Schülerinnen und Schüler. Das hat funktioniert. Dennoch ist das Programm ausgelaufen, und eine Fortführung über das Startchancen-Programm ist nicht möglich, weil die Verbrauchsmaterialien nicht förderfähig sind. Meine Damen und Herren, genau das ist doch hier immer wieder ein Problem in der Bildungspolitik. Wir erkennen eine Ungleichheit. Wir probieren eine Lösung aus. Wir sehen, dass es funktioniert. Dann lassen wir es auslaufen. Ich finde, dass wir uns das nicht länger leisten können, und das können sich auch unsere Schülerinnen und Schüler nicht länger leisten. Wir brauchen eine Lernmittelfreiheit, die diesen Namen verdient. Wir brauchen aktuelle Daten. Wir brauchen klare Zuständigkeiten. Wir brauchen einen Blick auf diejenigen, die unsere Unterstützung wirklich am dringendsten brauchen. Denn ein Kind kann nichts dafür, wie viel Geld seine Eltern verdienen. Ein Kind kann nichts dafür, ob seine Kommune finanziell stark oder schwach ist. (Zuruf SPD: So ist es!) Ein Kind kann nichts dafür, ob seine Eltern sich Nachhilfe, ein Tablet oder das nächste Arbeitsheft leisten können. Manche Eltern wollen sich das auch nicht leisten; vielleicht ist ja Geld zu Hause vorhanden. Auch das hat etwas mit Bildungsgerechtigkeit zu tun: Dieses Kind hat ebenso ein Recht auf dieselben Chancen wie jedes andere Kind. (Beifall FDP, SSW und Birte Pauls [SPD]) Bildung ist kein Luxus. Bildung ist kein Familienprivileg. Bildung ist ein Recht für alle unsere Kinder. (Beifall FDP, SPD und SSW – Zuruf: Genau!) Deshalb darf Bildungsgerechtigkeit nicht davon abhängen, wie dick das Portemonnaie der Eltern ist. Wenn wir das nicht endlich ernst nehmen, dann reden wir nicht über Chancengerechtigkeit und nicht über Bildungsgerechtigkeit, sondern dann reden wir über Chancen nach Geldbeutel, und das können wir nicht akzeptieren. (Lebhafter Beifall FDP, SPD und SSW – Zurufe: Bravo!)

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Eka von Kalben

Für einen Kurzbeitrag erteile ich Jette WaldingerThiering vom SSW das Wort. (Serpil Midyatli [SPD]: Aufnahmeformular folgt!)

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Jette Waldinger-Thiering SSW

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Ich möchte nur noch einmal feststellen, falls ich das vorhin nicht ganz gesagt habe: Der Bericht soll natürlich zur weiteren Beratung in den Bildungsausschuss überwiesen werden. Außerdem hatte ich in der letzten Legislaturperiode beantragt, die Studie aus 2016 fortzuschreiben. (Zuruf SPD: So ist es!) Das wurde krachend abgelehnt, weil man nämlich vor den Zahlen Angst hatte, die am Ende des Tages in diesem Bericht stehen. Wir beziehungsweise zumindest die eine Seite sind uns eigentlich ziemlich einig, worüber wir sprechen. Wir sprechen über Lernmittelfreiheit, die dazu führt, dass wir Bildungsgerechtigkeit verstetigen können. Wir sprechen davon, dass Kinder in den Schulen nicht stigmatisiert werden und dann vielleicht nicht wütend werden, weil sie wieder die günstigen Buntstifte haben, die wieder abbrechen, und ein anderes Kind da sitzt und sagt: Hah, hah, hah, du hast mal die billigen Buntstifte, und deshalb kannst du nicht so toll malen wie ich. – Das ist genau der Punkt. Gleichzeitig sprechen wir davon, dass wir schon zwei gute Projekte in Schleswig-Holstein hatten und die Lehren daraus ziehen sollten. Denn für die Schulen ist es eine Mehrbelastung, immer wieder zu gucken: Haben die Kinder nun genau das, was auf dem Zettel stand, und so weiter? Das Kind hat heute kein Heft.

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Eka von Kalben

Ja, Sie stoppen schon. Lassen Sie eine Frage zu?

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Martin Balasus CDU

Frau Abgeordnete, ich würde Sie gerne fragen: Sind Sie denn auch für die Einführung einer Schuluniform? Das würde dann natürlich auch die Markendiskussion – der eine hat eine teure Jeans, der andere hat eine nicht so teure Jeans – beenden. Ich habe als Deutschlehrer dieses Thema natürlich regelmäßig erörtern lassen. Deswegen würde mich jetzt die Meinung des SSW dazu interessieren: Schuluniform, ja oder nein? – Ob es ein Ja oder Nein zu einer Schuluniform gibt: Da geht es wieder um diesen Punkt von Gleichmacherei. Mir geht es dabei darum: Ich unterhalte mich mit den Schülervertretungen an Schulen, und sie sagen: „Wir möchten ein Poloshirt, wir möchten einen Troyer haben, damit wir zeigen können, von welcher Schule wir kommen, denn das zeigt, dass wir gemeinsam dazugehören.“ Alles safe. Ganz viele Schulen haben das schon, dass das gekauft werden kann. Ob es jetzt eine Schuluniform sein soll, steht heute in meinem Bericht einfach nicht auf der Tagesordnung. Wenn sich Schulen für Schuluniformen verständigen, na ja, gut, Haken dran, dann sollen sie das tun. Aber wenn man sich an unseren Schulen mit den Schülervertretungen unterhält, hört man von denen: Seitdem wir einheitliche Poloshirts haben, hört dieses Mobbing von wegen „Du hast die Klamotte an, ich habe die Klamotte an“ auf. – Das Zusammengehörigkeitsgefühl, das dieses Poloshirt bringen kann, finde ich gut. Aber ich stehe hier nicht und sage, jede Schule muss jetzt eine Schuluniform haben, nur weil ich der Meinung bin, dass wir eine Lernmittelfreiheit für Verbrauchsmaterialien wie Stifte etwa haben müssen, damit die Kinder am Unterricht teilnehmen können. Ich habe vorhin das Beispiel mit den Bleistiften angeführt. Sprechen Sie mal mit den Schulen, in denen dieses Mobbing tagtäglich an der Tagesordnung ist, dass Kinder, denen es sowieso schon nicht gut geht, immer wieder stigmatisiert werden, immer wieder herausgefordert werden und sie durch ihr aufbrausendes Temperament dann wieder auffallen und wieder den Schwarzen Peter haben. Darum geht es mir; es geht mir nicht um Schuluniformen. (Beifall SSW und vereinzelt SPD) Ich weiß auch, dass viele sagen: Aber das Kind von dem oder der Abgeordneten bekommt dann auch seine Stifte oder Hefte in der Schule ausgeteilt. – Ganz ehrlich, ich fand vorhin gut, dass Martin Balasus gesagt hat, breite Schultern müssen mehr tragen. Das müssen sie auch. Die, die viel Geld verdienen, können auch mehr in den Pott packen, (Christian Dirschauer [SSW]: Über Steuern!) und dann brauchen wir diese Diskussion gar nicht zu führen. Vorhin wurde aufgezählt, wo das Land schon Geld hineinpackt. Wir könnten uns viel Bürokratie sparen. Das könnten wir viel schlanker zum Wohle der Kinder und der Lehrkräfte, die an Schule unterrichten, machen. Ganz ehrlich, jeder von uns weiß, die Sommerferien sind zu Ende, das neue Schuljahr fängt an, jeder geht mit einer Liste durch die Geschäfte und guckt und so weiter. Oh Gott, dann steht auch noch, in welchem Geschäft das gekauft werden soll. Das hat für mich nichts mit Bildung zu tun. Das ist Bildungsungerechtigkeit. Der SSW ist für eine Lernmittelfreiheit für alle Kinder an unseren Schulen. Das mag eine Aufgabe für die nächste Wahlperiode sein, und das ist schon mal ein Auftrag von mir aus für alle, die dann kommen werden, sich das seriös anzuschauen. Denn wir müssen etwas machen, damit unsere Kinder von heute und morgen eine richtig gute Ausbildung bekommen können, um so später ihren Beitrag zur Gesellschaft leisten zu können. (Beifall SSW, SPD und FDP)

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Eka von Kalben

Für einen weiteren Kurzbeitrag erteile ich Martin Habersaat von der SPD das Wort.

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin im Jahr 2003 das erste Mal in die Gemeindevertretung in Barsbüttel gewählt worden. Eine der ersten wirklich lebhaften Debatten ging um die Frage, ob wir die Öffnungszeiten der Kitas auf 17 beziehungsweise 18 Uhr ausweiten oder ob wir, wie es damals üblich war, bei den meisten Gruppen nach dem Mittagessen Schluss machen. Ein Kollege, der mir damals gegenüber in der CDU saß, sagte: Na ja, die Eltern werden es sich überlegt haben, ob sie Kinder bekommen. Warum sollen wir denn jetzt in Kitas am Nachmittag investieren? – Seitdem hat die CDU einen weiten Weg gemacht, und inzwischen ist es allgemein anerkannte Praxis, dass wir Kitas ganztägig öffnen, um Eltern ihre Lebensmodelle zu ermöglichen und (Martin Habersaat) gleichzeitig gute Bildung und Betreuung für die Kinder zu gewährleisten. Ich möchte einfach weiter daran glauben, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, dass Sie auch bei der Frage der Bildungskosten so einen Weg nehmen können. Es geht mir nicht darum, Eltern alle Kosten abzunehmen. Es geht mir aber darum, im Landtag eine Verantwortung dafür wahrzunehmen, welche Kosten an welcher Stelle auftreten, und darüber nachzudenken, ob diese Kosten möglicherweise zu reduzieren sind. Das ist auch gar nicht alles mit zusätzlichen Ausgaben verbunden. Wir haben das 2016 sehr intensiv diskutiert, nachdem wir diesen Bericht hatten. Da gab es durchaus Debatten im Bildungsausschuss und erste Schritte in die richtige Richtung. Es ging um die Frage, ob man Höchstgrenzen für Klassenfahrten festschreibt, ob man sagt, in der Grundschule liegt die bei 200 Euro, an der weiterführenden Schule bei 400 Euro, und mehr darf nicht ausgegeben werden. Das haben wir nicht mehr durchgesetzt bekommen, denn dann kam irgendwann die Landtagswahl 2017 mit anderen Mehrheiten, und dieses Thema geriet aus dem Blick. Das hätte gar nichts gekostet. Das Thema Verbrauchsmaterialien ist eines, das mich beschäftigt, weil es ja logisch ist, dass insgesamt weniger Kosten entstehen, wenn es zentral organisiert wird. Man müsste dann mit Schulträgern gemeinsam Lösungen entwickeln, die es auf der einen Seite für alle Beteiligten günstiger machen und die es auf der anderen Seite ermöglichen, dass alle Schülerinnen und Schüler dieselben Materialien haben. Es ist nun mal leider so, dass Kinder ein sehr genaues Auge dafür haben, wer den besseren Tuschkasten hat und wer nicht. Auch das würde es geben.

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Eka von Kalben

Herr Habersaat, lassen Sie eine Frage von Herrn Balasus zu?

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Martin Balasus CDU

Herr Kollege, ich kenne diese Debatte, was darf eine Klassenfahrt, eine Klassenreise kosten, auch aus der Praxis. Ich glaube, uns unterscheidet grundsätzlich, so ist meine Interpretation oder mein Verständnis Ihrer Argumentation, dass Sie oder Ihre Partei gerne alles vorschreiben möchten, was das Land vorgeben soll, was die Maximalgrenze für eine Klassenreise ist. Ich kenne es aus der Praxis so, dass sich die Schulen selbstverständlich vor Ort in der Schulkonferenz et cetera damit befassen. So war das bei mir in der Schule. Dort wurden im engen Kontakt natürlich mit der Elternschaft auf der Schulkonferenz – das ist ja auch der Sinn einer Schulkonferenz – Höchstgrenzen für die Jahrgangsstufen festgelegt. Also was vor Ort sinnvoll und passgenau geregelt werden kann, muss nicht von Landesseite geregelt werden. – Und genau da liegt das Problem. (Vereinzelter Beifall SPD) Sehen Sie, ich war Ausbildungslehrkraft an der Sachsenwaldschule in Reinbek. Zu 80 Prozent haben wir dort ein sehr wohlhabendes Publikum, eine sehr wohlhabende Elternschaft. Jedes Jahr gibt es eine Austauschfahrt nach Amalfi, wobei die Kosten weit jenseits aller Obergrenzen, die man sich so vorstellen kann, liegen. Wenn Sie das im Elternabend abstimmen, dann haben Sie locker eine 80- prozentige Mehrheit, die sagt: kein Problem, Amalfi, super. Aber Sie haben dann auch die 20 Prozent der Elternschaft, die sich das nicht leisten können und die dann im besten Falle an den Schulverein verwiesen werden, an den die wohlhabenden Eltern spenden. Die nicht wohlhabenden Eltern müssen sich dann quasi finanziell offenlegen, um die entsprechenden Unterstützungsmöglichkeiten zu bekommen. Das ist besser, als wenn die Kinder nicht teilnehmen könnten, aber es ist nicht so richtig gut. (Zuruf SPD: Ja, so ist es!) Dann haben Sie Schulen wie in Kiel-Gaarden, wo eine solche Reise wie nach Amalfi überhaupt nicht möglich wäre, weil Sie da gar keine Eltern hätten, die diesen Schulverein entsprechend sponsern könnten. Da findet das eben einfach nicht statt, aber in Reinbek schon. Das ist doch einfach nicht gerecht. Wir als Land haben doch eine Ausgleichsfunktion, die wir wahrnehmen müssen. (Beifall SPD und SSW)

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Eka von Kalben

Lieber Herr Habersaat, lassen Sie noch eine Frage von Herrn Koch zu?

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Tobias Koch CDU

Vielen Dank. – Von den Klassenfahrten noch mal zurück zu den Lernmitteln. Habe ich Sie richtig verstanden? Sie sagten, Ihr Ziel ist es, dass alle Kinder die gleichen Lernmittel benutzen. Geht es Ihnen also nicht nur um Lernmittelfreiheit, sondern auch um Lernmittelzwang? (Beate Raudies [SPD]: Ablenkung!) – Nee, das ist eine Verständnisfrage. Das würde ich jetzt gerne wissen wollen. Denn wenn man sagt, es soll der Effekt vermieden werden, dass gelästert wird: „Du hast die billigen Buntstifte, und ich habe hier die teuren“, dann müsste man es ja tatsächlich so machen, wie Sie sagten, und alle müssten zwangsweise die gleichen Materialien benutzen, und die, die sich etwas Besseres leisten könnten, dürften das dann auch nicht mehr benutzen. Also Lernmittelfreiheit gleich Lernmittelzwang? – Keinesfalls, Herr Koch, aber ich verstehe, dass Sie mich jetzt bewusst missverstehen wollen, um aus meiner Sicht ein berechtigtes Anliegen hier nicht diskutieren zu müssen. Ich habe einen positiven pädagogischen Nebeneffekt beschrieben. Wenn die Schule zentral Tuschkästen für alle anschafft, hätten Sie verschiedene Vorteile. Die Tuschkästen wären insgesamt mutmaßlich günstiger, weil in größeren Mengen beschafft. Alle Kinder hätten denselben Tuschkasten, insofern gäbe es den Grund nicht. Ich würde jetzt dem Kind, das mit einem vergoldeten Tuschkasten kommen möchte, das nicht verbieten. Aber ich weiß nicht, ob das gerade Ihr Anliegen ist, dass Sie den vergoldeten Tuschkasten in der Situation haben möchten. Aber das ist doch auch ein Nebengleis gerade, das Sie da aufgemacht haben. (Beifall SPD, FDP und SSW) Es geht doch hier um die Frage, dass wir uns angucken müssen, an welchen Stellen welche Kosten entstehen. Frau Hildebrand, Sie sind doch Sozialpolitikerin. (Dagmar Hildebrand [CDU]: Aber auch Demokratin!) Sie müssen doch auch ein kleines Herz für solche Fragen mitbringen, wenn es Sie in die Sozialpolitik verschlagen hat. Das würde mich freuen. Vielleicht erwacht es ja irgendwann zum Leben.

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Eka von Kalben

Herr Habersaat, es geht weiter. Diesmal wieder auf der rechten Seite. Lassen Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Balasus zu?

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Martin Balasus CDU

Noch einmal zu Ihrem Beispiel, zu der Reise an die Amalfiküste. Da muss ich zugeben, dass ich die selbst auch mal gerne unternehmen würde. Aber wenn 80 Prozent der Eltern diese Reise fordern, ist es natürlich in der Tat eine schwierige Situation vor Ort. Was ich aber nicht verstehe: Ich würde das als Lehrkraft, die die Reise organisiert, natürlich besprechen und regeln und sagen, dass das natürlich allen zumutbar ist. Das verstehe ich in Ihrer Argumentation nicht. Sie scheinen gar kein Vertrauen in unsere Lehrkräfte im Land zu haben. (Beifall CDU – Zurufe von der SPD: Ah!)

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Martin Habersaat SPD

Das ist auch ein Nebengleis. Ich habe riesengroßes Vertrauen. Ich wollte Ihnen aber mit der Schilderung deutlich machen, dass es dann ja auch je Schule sehr unterschiedliche Möglichkeiten gibt. Es gibt Schulen, die sagen: Kein Problem, wir machen die Klassenreise günstig, indem wir einen Sponsored Walk für unsere Schülerinnen und Schüler veranstalten. Die laufen dann alle irgendwie im Kreis oder durch die Stadt, lassen sich von Oma und Opa sponsern. Die da eingenommenen Mittel nehmen wir, um die Kosten für die Klassenfahrt zu finanzieren. In Wirklichkeit finanzieren dann ja auch die Familien die Klassenreise, nur auf anderem Wege. In Wirklichkeit gibt es eben Schulen, denen das qua Lage leichter fällt, und Schulen, wo das schlicht nicht möglich ist. In Lübeck, Frau Hildebrand, gibt es eine ganz fantastische Lösung. Da gibt es glücklicherweise die Stiftungen, die da sehr groß reinbuttern. Wenn in Lübeck so ein Problem auftaucht, kann ich als Lehrkraft einen formlosen Zettel an die Stiftung geben und bekomme die entsprechenden Mittel gezahlt. Das haben wir aber nicht überall im Land. Ich hätte das gern überall im Land. Frau Hildebrand, hätten Sie das auch gern überall im Land? Diese (Martin Habersaat) Frage hätte ich von der CDU gerne mal beantwortet. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD)

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Eka von Kalben

Zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag hat sich Anne Riecke von der FDP gemeldet.

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Anne Riecke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich doch noch mal gemeldet, denn es macht mich ein bisschen traurig. Jeder hat hier das Recht, Fragen zu stellen, aber diese Fragen zu stellen, um das Anliegen von Bildungsgerechtigkeit ins Lächerliche zu ziehen, finde ich fragwürdig. (Beifall FDP, SPD und SSW – Peer Knöfler [CDU]: Die Unterstellung ist traurig!) Wir verlassen damit das Thema. Es sind ernsthafte Anliegen. Es gibt Schülerinnen und Schüler, die sich Klassenfahrten nicht leisten können. Die sind dann halt die ganze Woche krankgeschrieben oder kommen nicht zur Schule. Die unterschreiben natürlich diesen Zettel für die Klassenfahrten, und zu Hause wird dieser Zettel unterschrieben, wohl wissend, dass die Eltern diesen Betrag gar nicht zahlen können. Natürlich werden sie an den Schulverein verwiesen. Aber da ist eine große Hemmschwelle zu sagen: Ich kann mir die Klassenfahrt für meinen Sohn oder für meine Tochter nicht leisten. – Ich habe wirklich noch keine Klassenfahrt erlebt, und ich habe schon viele Klassenfahrten gemacht in meinem Leben, an der die gesamte Klasse teilgenommen hat. Das gibt es nicht. Es gibt immer Schülerinnen und Schüler, die das nicht können. (Martin Balasus [CDU]: Das stimmt nicht, was Sie sagen!) – Du bist vielleicht Gymnasiallehrer auf einem Gymnasium gewesen. (Martin Balasus [CDU]: Es geht immer!) Die Gemeinschaftsschule ist ein anderes Klientel. (Beifall FDP und SSW) Wir haben einfach Kinder und Jugendliche, die sich solche Sachen nicht leisten können, und darauf müssen wir achten. Es ist Bildungsgerechtigkeit, dass wir diese Kinder bedenken. Da geht es nicht um eine Klassenfahrt von 700 Euro, sondern wir haben da ganz andere. Da geht es um 250 Euro, um für eine Woche in die Jugendherberge nach Malente zu fahren. Auch das kann sich mancher nicht leisten. Wir reden auch über Lehrmittelfreiheit, über Verbrauchsmaterialien. Ganz häufig kommen diese Kinder nicht mit Schulsachen in die Schule, sondern sie setzen sich einfach hin und stellen die Arbeit eigentlich von vornherein ein. Sie sitzen nur da, weil sie nichts herauszuholen haben. Das heißt, sie geben schon vorher auf, weil sie in dem Moment schon abgehängt werden. Das wollte ich noch mal kurz sagen. – Vielen Dank. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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Eka von Kalben

Ich eröffne die Aussprache. – Das Wort hat die Abgeordnete Annabell Krämer von der FDP.

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Annabell Krämer FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist doch interessant, wie unterschiedlich man auf dieselbe Sache so blicken kann. (Vereinzelter Beifall SPD) Vor der Sommerpause haben wir bereits über den desaströsen Zustand unserer Schwimminfrastruktur – sofern natürlich regional überhaupt eine vorhanden ist – diskutiert. Es wurde deutlich, dass die Landesregierung über keine belastbare aktuelle Übersicht zu den vorhandenen Schwimmstätten in unserem Land verfügt. Die Datenlage sei – Zitat – „nicht auskömmlich“ und müsse „aktualisiert werden“. Zumindest diese Einsicht war gegeben. Bereits in der Großen Anfrage zur Schwimminfrastruktur wurde uns übrigens mitgeteilt, dass es beim Schulschwimmen erhebliche Einschränkungen gibt. Im Schuljahr 2023/2024 meldeten 61 Schulen Einschränkungen oder vollständigen Ausfall. Im Schuljahr 2024/2025 waren es 56 Schulen, davon 43, die das Angebot komplett eingestellt haben. Werte Kolleginnen und Kollegen, das bedeutet: In fast 75 Prozent der Schulen gab es im Schuljahr 2023/2024 und im Schuljahr 2024/2025 bei 68 Prozent Einschränkungen. Und bei 50 Prozent wurde das Angebot Schulschwimmen komplett eingestellt. Verharmlosend wurde dies von der Landesregierung als „‚weiße Flecken‘ der Schwimmausbildung“ zugestanden. Was ergab nun unsere Große Anfrage zum Schwimmunterricht im Detail? – Ich nehme es vorweg, Frau Ministerin: Es ist erschreckend. Die Landesregierung sagt selber, beim Erlernen des Schwimmens gelte die Grundregel: Je früher, desto besser, spätestens ab Jahrgangsstufe 3. Der eigene Anspruch ist, dass mindestens nach der sechsten Jahrgangsstufe jedes Kind das Bronzeabzeichen haben muss. – Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht; mir als Mutter von zwei Kindern war es ein Anliegen, dass meine Kinder spätestens mit sieben und nicht erst mit zwölf Jahren verlässlich schwimmen konnten. Gut, wie sieht aber angesichts dieses geringeren Anspruchs der Landesregierung die Realität aus? – Sie ist erschreckend. Am Ende der 3. Klasse kann nicht einmal die Hälfte der Schulkinder in unserem Land sicher schwimmen. Wird der Anspruch der Landesregierung zum Ende der 6. Klasse erfüllt? – Werte Kolleginnen und Kollegen, nahezu vier von zehn Kindern auf unseren Gemeinschaftsschulen können mit zwölf Jahren beziehungsweise nach Beendigung der 6. Klasse nicht schwimmen. Vier von zehn Kindern der Gemeinschaftsschulen! Bezieht man die Gymnasien mit ein, wo der Zustand etwas besser ist, sind es insgesamt 27 Prozent. Das Bildungsministerium verfehlt die selbst gesetzten minimalen Ziele somit krachend. Aber man kann ja daraus lernen: Folgt nun eine Strategie, wie man das in der Zukunft ändern will? – Um darauf eine Antwort zu geben, möchte ich Sie einmal mitnehmen; denn viele haben die Große Anfrage und die Antwort darauf vielleicht nicht gelesen. Hier folgt kleines Potpourri aus meiner Großen Anfrage. Erstens. „Wie viele Schülerinnen und Schüler erreiHierzu erhebt die Landesregierung keine Daten.“ Zweitens. halten Schwimmunterricht? … Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler wird nicht … erfasst.“ Drittens. „Wie viele Wochenstunden sind … pro JahrEs gibt keine vorgegebene Anzahl an Wochenstunden. Viertens. „Wie viele Wochenstunden Schwimmunterricht werden tatsächlich pro Jahrgangsstu… landesweite Zahlen … liegen nicht vor.“ „Wie hoch ist die Abweichung zwischen vorgesehenem und tatsächlich erteiltem Antwort: Es gibt keine zentral erhobenen Daten. (Annabell Krämer) Außerdem haben wir gefragt, ob es religiös bedingte Fehlzeiten gibt. Antwort: Das erheben wir nicht. „Wie viele und welche Schulen erteilen … Blockunterricht bspw. in Form einer Projektwoche?“ Antwort: Dazu haben wir keine Daten. (Zuruf Martin Balasus [CDU]) „Wie hat sich der Umfang des Schwimmunterrichtes in den Schuljahren seit 2022 entwickelt?“ Antwort: Verlässliche landesweite Daten liegen nicht vor. Es gibt „keine zentral erhobenen validen Daten“. „Wie viele Unterrichtsstunden Schwimmunterricht fallen jährlich aus?“ Jetzt kommt der Hammer: nicht erfasst.“ Auch dem Letzten, der das hier noch auf die leichte Schulter nimmt und vielleicht ein bisschen belächelt, sei gesagt, Herr Kollege Balasus: Das gilt für jedes Fach, und das sollte allen Bildungspolitikern zu denken geben. Es wird kein fachbezogener Unterrichtsausfall in diesem Land erfasst. Und weiter: „Wie viele und welche Schulen melden regelmäßige Ausfälle von Schwimmunterricht?“ Wer kann es wiederholen? – Richtig, die Antwort lautet: nicht erfasst.“ Jetzt meine Lieblingsfrage: „Welcher Umfang an Schwimmunterricht muss gegeben sein, damit Schwimmunterricht in einer Schule als erteilt gilt?“ Um den Spannungsbogen jetzt ein bisschen hochzuhalten, erinnere ich daran, dass im letzten Bericht zum Schwimmunterricht an Schulen von der Bildungsministerin – damals noch von Karin Prien – gesagt wurde, dass an 97 Prozent der Schulen Schwimmunterricht gegeben wird. So, die Antwort auf die Frage lautet – ich zitiere das, weil es so schön ist –: „Der Schwimmunterricht gilt als erteilt, wenn er als verbindlicher Teil des Sportunterrichts tatsächlich stattfindet.“ Werte Kolleginnen und Kollegen, das bedeutet nichts anderes als: Es ist ausreichend, wenn einmalig im Schuljahr ein Bad besucht wird. Es gibt keine – ich betone: keine! – quantitativen Mindestanforderungen, um diese Statistik zu schönen. Es gibt sie nicht. – Frau Ministerin, ganz ehrlich, das ist ein ziemlicher Skandal. Nun die Gretchenfrage – ich meine, man kann Ziele verfehlen; machen wir alle mal –: „Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung daraus für die zukünftige Ausgestaltung des Schwimmunterrichts?“ Antwort: Die Landesregierung zieht „keine weiteren Schlussfolgerungen für die zukünftige Ausgestaltung des Schwimmunterrichts.“ Man kann und darf seine eigenen Ziele verfehlen, wenn man Maßnahmen plant und ergreift, wie diese in Zukunft erreicht werden könnten. Aber, Frau Ministerin, zu sagen, Sie wollen nichts ändern – das muss ich ehrlich sagen –, ist Ignoranz, die zum Himmel schreit. (Beifall FDP) Eine erste Maßnahme wäre doch, dass sämtliche Sportlehrer, die die Schwimmlehrbefähigung haben, diese auch dauerhaft haben. Natürlich, diese muss zu Beginn der Lehrtätigkeit erworben werden, aber – das ist vielleicht vielen nicht bekannt – sie muss alle vier Jahre erneuert werden. Im Schuljahr 2024/2025 gab es in unserem Land 4039 Sportlehrer. 125 Lehrkräfte davon haben beim IQSH im Schuljahr 2023/2024 ihre Qualifikation erworben oder erneuert. Insgesamt haben seit 2022 181 Personen an Lehrgängen zum Erwerb der Schwimmlehrbefähigung teilgenommen. Das sind durchschnittlich 36 Personen pro Jahr. Wer eben zugehört hat, weiß: Wir haben etwa 4.000 Lehrer. Alle vier Jahre muss erneuert werden. Nach Adam Riese müssten also 1.000 Lehrer pro Jahr ihre Schwimmlehrbefähigung erneuern oder auffrischen. Auf meine Frage, welche Mittel das Land für den Schwimmunterricht in Schulen zur Verfügung stellen würde – jetzt denken wir einmal an Projektkosten, Transportkosten und Sonstiges –, erhielt ich folgende Antwort – ich zitiere auch hier –: „Die Durchführung des Schwimmunterrichts erfolgt im Rahmen der regulären Unterrichtsverpflichtung … Entsprechend werden keine (Annabell Krämer) gesonderten Mittel für den Schwimmunterricht bereitgestellt … … Die Finanzierung der Kosten für den Transport der Schülerinnen und Schüler … obliegt dem Schulträger.“

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Peter Lehnert

Kollegin Krämer, erlauben Sie eine Zwischenbemerkung?

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Peer Knöfler CDU

Kollegin Krämer, ist Ihnen bekannt, dass die Zahlen, mit denen Sie eben bezüglich des IQSH um sich geworfen haben, Fortbildungen betreffen? – Ja, natürlich. Erste Frage. Zweite Frage oder Anmerkung: Um meine Schwimmunterrichtsfähigkeit zu erhalten – das ist mein Kenntnisstand; habe ich mir gerade verifizieren lassen –, muss ich die Rettungsfähigkeit nachweisen. Das taucht darin nicht auf, wenn ich das privat, angewiesen durch meinen Schulleiter, durchführe. Entsprechend ist es keine IQSH- Fortbildung, und die Zahlen, mit denen Sie dort operieren, stimmen überhaupt nicht. (Vereinzelter Beifall CDU) – Gut, das mag sein, dann habe ich mich da in die Irre führen lassen. Dann frage ich mich aber, warum auf meine Frage im Rahmen der Großen Anfrage, wie viele die Sportlehrer die Schwimmlehrfähigkeit haben, nicht die Antwort gegeben wurde, wie viele von diesen 4.036 Sportlehrern heute noch die Schwimmlehrbefähigung haben. Darauf habe ich abgezielt. Wenn man dann Fortbildungsmaßnahmen beim IQSH nennt, ist das eine schwammige Antwort, die ich falsch verstanden habe. Ich frage mich aber, warum meine Frage nicht beantwortet wurde. (Peer Knöfler [CDU]: Oder man muss die richtige Frage stellen!) Wo waren wir denn jetzt? Was jetzt kommt, muss ich ehrlich sagen, schlägt dem Fass den Boden aus. Ich erinnere noch einmal daran – ich finde, das ist wirklich ernst –: Vier von zehn Gemeinschaftsschülern können nach der 6. Klasse nicht schwimmen; es sind Nichtschwimmer. Und das Land macht keine Erhebung und hat auch keine Erhebung geplant, wie viel Schwimmunterricht in unserem Land gegeben wird. Auf die Frage, welche Änderungen im Hinblick auf die Durchführung von Schwimmunterricht seitens der Landesregierung geplant seien, kommt folgende unfassbare Antwort – die möchte ich gerne mit Ihnen teilen; ich zitiere –: „Die Landesregierung plant keine Änderungen im Hinblick auf die Durchführung des Schwimmunterrichts.“ Und weiter: „Die Landesregierung plant keine weiteren Änderungen im Hinblick auf die Ausgestaltung und Durchführung des Schwimmunterrichts. Landesweite Datenerhebungen zur Durchführung des Schwimmunterrichts sind … nicht geplant.“ Der Zustand an den Schulen bezüglich des Schwimmunterrichts interessiert Sie augenscheinlich nicht, Frau Ministerin. Wie kann es übrigens angehen, dass das Ministerium es zulässt – noch einmal: es handelt sich nicht um eine Kleine Anfrage, sondern um eine Große Anfrage –, dass eine hohe Anzahl von Schulen erst gar keine Rückmeldung zum Thema Schwimmen gibt? Haben Sie da nicht nachgefragt, oder ignorieren die Schulen grundsätzlich Anfragen des Bildungsministeriums? Sie hatten Monate Zeit für die Beantwortung meiner Großen Anfrage. Dann akzeptiere ich nicht die Antwort: „Keine Angabe“. Die Antworten in der Großen Anfrage zeigen in aller Deutlichkeit, dass diese Landesregierung es hinnimmt, dass über ein Viertel unserer Schüler mit Ablauf des zwölften Lebensjahres nicht schwimmen kann. – Frau Ministerin, bei den Gemeinschaftsschulen sind es vier von zehn Kindern, und Sie sind mit diesem Zustand zufrieden. Sie wollen nichts ändern; das haben Sie mehrfach gesagt. Ich sage es immer wieder: Das Erlernen des Schwimmens ist keine Nebensache, sondern eine elementare Lebenskompetenz. Schwimmen zu lernen und es sicher zu beherrschen, müssen wir jedem Kind in unserem Land ermöglichen. Genau hier versagt das Bildungsministerium. Ich sage es noch einmal: Man kann und darf Ziele verfehlen, aber man muss doch willens sein, Maßnahmen zu ergreifen, diese in Zukunft zu erreichen. Das wollen Sie nicht, und das ist aus meiner Sicht und aus Sicht meiner Fraktion ein Skandal. 40 Pro- (Annabell Krämer) zent Nichtschwimmer in den Gemeinschaftsschulen sind das Ergebnis dieser Bildungspolitik. Das Erreichen einer hundertprozentigen Schwimmfähigkeit in unserem Land ist kein FDP-Fetisch, sondern sollte unser aller Ziel sein. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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Peter Lehnert

Für die CDU-Fraktion erteile ich dem Kollegen Martin Balasus das Wort.

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Martin Balasus CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bronze, Silber und Gold kennen wir normalerweise nur vom Siegerpodest; eingefleischte Schlagerfans kennen das von Wolfgang Petry. Beim Schwimmen aber ist schon Bronze ein besonders wertvoller Erfolg. Denn das Bronzeabzeichen steht nicht nur für eine sportliche Leistung. Es zeigt vor allem eines: Dieses Kind kann sicher schwimmen. Genau darum geht es. Schwimmen ist eine Lebenskompetenz und gibt Sicherheit, Gesundheit, Selbstvertrauen und ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe. Das ist gerade in Schleswig-Holstein, in dem Land zwischen den Meeren, von höchster Bedeutung. Deshalb sollten wir die Zahlen des Berichts – Frau Ministerin, vielen Dank für den Bericht – ernst nehmen. Aber wir sollten auch anerkennen, was sich bereits verbessert hat. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Am Ende der 3. Klasse ist der Anteil der sicheren Schwimmerinnen und Schwimmer innerhalb eines Jahres von 45,9 auf 51 Prozent gestiegen. Landesweit können am Ende der 6. Klasse inzwischen 72,8 Prozent der Schülerinnen und Schüler sicher schwimmen. Das zeigt, unsere Maßnahmen wirken. Natürlich sind wir noch nicht am Ziel. Vor allem an den Gemeinschaftsschulen bleibt noch viel zu tun. Das hat Kollegin Krämer eben ausgeführt. Aber wer behauptet, in Schleswig-Holstein geschehe nichts, ignoriert ganz einfach diese positive Entwicklung.

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Peter Lehnert

Kollege Balasus, erlauben Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung der Kollegin Krämer?

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Annabell Krämer FDP

Herr Kollege Balasus, sind Sie ebenso wie das Ministerium der Meinung, dass es keiner zusätzlichen Maßnahmen bedarf, um die Quote zu erhöhen? Sind Sie auch der Meinung, dass es keine zusätzlichen Maßnahmen und Erhebungen benötigt? – Ich bin der Meinung, dass wir sehr viele Maßnahmen getroffen haben; manche werde ich gleich ausführen. Wir haben gerade mit 25 Millionen Euro auch noch ordentlich etwas für die Schwimmstätten getan. (Zuruf SPD: Das waren Bundesmittel!) Ein Maßnahmenkatalog ist genügend vorhanden. Ich möchte Ihnen noch etwas sagen, weil Sie Meisterin des Schwarzmalens sind: Sie verkennen den bundesweiten Vergleich. Wenn Sie sich den nämlich anschauen, werden Sie eindeutig feststellen, dass Schleswig-Holstein, gemessen vom DLRG Schleswig-Holstein, deutlich über dem Bundesschnitt liegt. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Peter Lehnert

Kollege Balasus, lassen Sie eine weitere Zwischenfrage der Kollegin Krämer zu?

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Annabell Krämer FDP

Sie sind wie ich sportpolitischer Sprecher. Ich weise noch einmal kurz darauf hin, dass andere Bundesländer aber auch nicht Sportland sein wollen. Aber das war eigentlich nicht meine Frage. Wir reden hier über gegebenen Schwimmunterricht und nicht über Investitionen in die Infrastruktur mit Bundesmillionen. Hier geht es heute aus Anlass dieser Großen Anfrage um gegebenen Schwimmunterricht. Deshalb lautet meine konkrete Frage: Sind Sie wie die Ministerin der Meinung, dass es bei dem Zustand, wie er ist, keiner weiteren Erhebungen oder Maßnahmen bedarf, die über das Getane hinausgehen?

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Martin Balasus CDU

Bei der Frage nach mehr Erhebung habe ich dieselbe Einstellung wie die Ministerin. Sie sagte ganz deutlich, dass wir sehr genau erfassen und wissen, (Martin Balasus) wer das Bronzeabzeichen hat. Es ist doch eindeutig, haben Sie selber vorhin gesagt, dass das Bronzeabzeichen uns zeigt, wer ein sicherer Schwimmer ist. Solange wir das wissen, ist das doch das Entscheidende. Ja, wir haben alles, was wir brauchen. Kein Mensch braucht neue Erhebungen und Statistiken. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich führe gerne fort; weil sie da noch steht. (Annabell Krämer [FDP]: Ich dachte, Sie wollten noch antworten!) – Ja, ich bin schon fertig. Auch die organisatorische Lage verbessert sich. Im Schuljahr 2023-2024 berichteten 61 Schulen von Schwierigkeiten in der Sicherstellung des Schwimmunterrichts. Ein Jahr später waren es 56. Im laufenden Schuljahr geben 34 Schulen an, keinen Schwimmunterricht erteilen zu können. Jede einzelne Stunde, die nicht gegeben wird, ist logischerweise eine zu viel. Aber ich möchte trotzdem noch einmal unterstreichen: Hier geht der Trend in die richtige Richtung. Schwimmen ist ein verbindlicher Bestandteil des Sportunterrichts. Alle Sportlehrer müssen über eine Schwimmlehrbefähigung verfügen. Das Land bietet unzählige Zertifikatskurse an; das wurde eben schon gesagt. Ich hätte auch gerne einmal einen gemacht. Unser Credo für den Schwimmunterricht lautet: Je früher, desto besser. Spätestens ab der 3. Klasse bis zum Ende der 6. Klasse sollen Schülerinnen und Schüler – alle Schülerinnen und Schüler – das Bronzeabzeichen und damit die Fähigkeit zum sicheren Schwimmen haben. Dabei brauchen die Schulen organisatorische Flexibilität. Manche bieten Schwimmunterricht ganzjährig an, andere saisonal. Es gibt die Möglichkeit, mittels Blockunterricht, aber auch – immer beliebter – im Rahmen einer Projektwoche oder Klassenreise die Schwimmfähigkeit zu erreichen, zum Beispiel wenn man weiter fahren muss. Eine starre Vorgabe für eine Schule, die zum Beispiel über keine wohnortnahe Wasserfläche verfügt, würde da nicht helfen. Entscheidend ist nicht, ob jede Schule denselben Stundenplan hat; entscheidend ist, ob Kinder schwimmen lernen. Dafür brauchen wir natürlich starke Partner. 116 Schulen kooperieren mit Vereinen, mit der DLRG, mit dem Schleswig-Holsteinischen Schwimmverband oder der Wasserwacht des DRK. Durch die Schwimmlernoffensive konnten in den vergangenen sechs Jahren rund 40.000 Kinder und Jugendliche zusätzlich erreicht werden. Seit 2019 wurden dafür mehr als 1,9 Millionen Euro bereitgestellt. Zugleich investieren wir in die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften und von Übungsleitenden, und wir kümmern uns um das Kernproblem: die fehlenden Wasserflächen. Mit 25 Millionen Euro fördern wir sechs Schwimmsportstätten. In Flensburg, Husum, Laboe, Ratzeburg, Wedel und Malente entstehen oder erhalten wir rund 1.570 Quadratmeter Wasserfläche. Erlauben Sie mir einen Hinweis, weil es meine Heimatregion betrifft: Allein für Wedel sollen 4 Millionen Euro für den Umbau der Badebucht und ein neues Lehrschwimmbecken fließen. Hinzu kommen seit 2015 rund 16 Millionen Euro aus dem IMPULS-Programm für 119 Sanierungsmaßnahmen. Über den kommunalen Finanzausgleich stellt das Land jährlich 7,5 Millionen Euro für kommunale Schwimmstätten bereit. Das ist bundesweit einmalig. Ja, Schwimmbäder sind kommunale Einrichtungen. Bau, Betrieb und Unterhaltung liegen in erster Linie bei den Kommunen. Das Land lässt sie nicht alleine. Wir unterstützen intensiv. Erfolgreiche Schwimmpolitik entsteht durch Partnerschaft zwischen Schule, Eltern, Vereinen, Kommunen und dem Land. Ich spreche sehr ausführlich über die Schwimmstätten, weil ohne Schwimmstätten logischerweise kein Schwimmunterricht stattfinden kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Schwimmenlernen beginnt mit einem mutigen Schritt ins Wasser. Danach braucht es Übung, Ausdauer und Menschen, die Sicherheit geben. Wir sind auf einem guten Kurs. Die Quoten verbessern sich, und weniger Schulen haben organisatorische Probleme. Diesen Kurs halten wir, bis möglichst jedes Kind in Schleswig-Holstein sagen kann: Ich kann sicher schwimmen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Peter Lehnert

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich dem Kollegen Malte Krüger das Wort.

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Malte Krüger GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Schwimmunterricht zu erhalten, ist Sicherheit und Teilhabe. Wir sind uns einig, dass das etwas ganz Wichtiges für das (Malte Krüger) Land zwischen den Meeren ist. Das haben wir darum schon sehr oft thematisiert. Auch das ist richtig. An dieser Stelle sage ich vielen Dank für den Bericht, Frau Ministerin. Es ist einiges passiert: Wir haben an den Grundschulen die Entwicklung, dass am Ende von Klasse 3 der Anteil der Kinder mit Bronze von 45,9 Prozent auf 51 Prozent gestiegen ist. Das ist etwas mehr als die Hälfte. Wir reden da über 14.000 Schüler_innen. Das ist eine positive Entwicklung. Die Ministerin hat es ausgeführt: Nach Corona hat da ein Aufholen stattgefunden. Ich glaube, wir sind sogar auf einem höheren Niveau als vor Corona. Das muss man wertschätzen. Hier wird so getan, als ob es gar keine Maßnahmen gäbe. Wenn es keine Maßnahmen gäbe, wäre dieser Anstieg an schwimmfähigen Schüler_innen ein Zufall. Wir sind uns aber darüber einig, dass es kein Zufall sein kann, wenn man über mehrere Jahre sieht, dass sich das an den Grundschulen verbessert hat. Bei Klasse 6 sind wir bei insgesamt 72,8 Prozent sicherer Schwimmer_innen. 489 Schulen haben ein ganzjähriges Schwimmangebot. 150 Schulen haben saisonale Angebote. Wir haben eine SchwimmlernOffensive, die derzeit läuft. Das ist die richtige Richtung, und es zeigt eben auch, dass die Anstrengungen, die unternommen werden, Wirkung zeigen. Noch einmal: Es gibt Maßnahmen – weil ja jetzt oft erwähnt worden ist, es gäbe keine Maßnahmen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das stimmt dann schon nicht. Aber ehrlicherweise muss man auch sagen: Wer rechnen kann, sieht, dass bei den Zahlen, die ich gerade vorgelesen habe, eben noch Lücken existieren. Die werden in dem Bericht auch benannt. Wir haben 34 Schulen, die kein Angebot haben. Ich kenne so ein paar Schulen, die das nicht haben. Das hat sehr unterschiedliche Gründe. Das kann daran liegen, dass ein Bad nicht in erreichbarer Nähe ist. Es kann sein, dass die Fahrzeiten zu lang sind. Es kann sein, dass die Wasserzeiten – das ist in Elmshorn zum Beispiel der Fall – nicht ausreichen und man der anderen Schule, die nicht im selben Kreis liegt, nicht zugesteht, diese Wasserzeiten zu nutzen, weil die so eng begrenzt sind. Es kann diverse Gründe haben. Ich komme aus Wewelsfleth. In Wewelsfleth ist das nächste Schwimmbad Brokdorf. Brokdorf wird saniert, sollte eigentlich schon längst fertig sein, aber die Firma ist pleite gegangen. Jetzt ist dieses Freibad seit drei Jahren nicht auf, was natürlich dafür sorgt, dass die Grundschulen in der Nähe weitere Fahrzeiten haben und sich dann sehr genau überlegen, ob sie die weiteren Fahrzeiten in Kauf nehmen. Aber dafür kann man ja nun nicht das Bildungsministerium oder den Bürgermeister von Brokdorf verantwortlich machen, dass diese Firma pleitegegangen ist. Das sind alles Probleme, die dazu beitragen, dass es immer wieder zu Situationen kommt, dass auch neue Schulen eventuell eben kein Schwimmangebot machen können. Jetzt sehen wir aber eine Entwicklung, die mir schon Sorge macht. Wir sehen schon seit Längerem, dass wir bis zur 6. Klasse bei Bronze bei den Gymnasien 88,2 Prozent der Kinder haben, die schwimmen können, und es bei den Gemeinschaftsschulen – das ist das Erschreckende, das hat die Ministerin ja auch gesagt – 62,7 Prozent sind. Das ist schon ein riesiger Unterschied. Das macht mir Sorge, denn ob ein Kind sicher schwimmen kann, darf eben nicht von der Art der Schule abhängen. Es muss ganz klar sein, dass jedes Kind die gleichen Möglichkeiten hat. Ehrlicherweise schreit es so ein bisschen nach einem Perspektiv-Schwimmprogramm, aber das, glaube ich, würde nicht das Problem lösen, welches ich gerade skizziert habe, dass einfach die Schwimmbäder an vielen Stellen fehlen. Trotzdem macht mir das wirklich Sorgen. Die 25 Millionen Euro für die Schwimmsportstätten sind schon angeführt. Das ist, wenn man sich das anschaut, ehrlicherweise natürlich auch noch zu wenig. Aber es sind die Gelder, die eben gerade zur Verfügung stehen, und die werden dann auch an diese Schwimmsportstätten gegeben. Wir brauchen weiterhin gute Kooperationen mit Vereinen, wir brauchen weiterhin die Schwimmenlern-Offensive, und natürlich brauchen wir die gute Qualifizierung der Lehrkräfte. Ich bin dem Kollegen Peer Knöfler sehr dankbar für seine Zwischenfrage, denn es gibt ja an vielen Schulen sehr engagierte Menschen, die diese Kurse belegen. Das ist auch nicht einfach; es ist sehr zeitintensiv. Deswegen will ich meine Rede damit beenden, diesen Menschen zu danken, diesen Lehrkräften, die sich dafür einsetzen, die ihre Zeit dafür opfern, diese Schwimmscheine zu machen, damit sie die Schwimmenlernbefähigung haben, um Kindern schwimmen beizubringen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU – Unruhe)

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Peter Lehnert

Bevor ich das Wort dem Kollegen Stender für die SPD-Fraktion erteile, würde ich mich zum einen darüber freuen, wenn man mich auch verstehen könnte, liebe Kolleginnen und Kollegen. Zum anderen begrüßen Sie bitte mit mir gemeinsam Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters in Flensburg. – Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Beifall) Nun hat der Kollege Stender das Wort.

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Kianusch Stender SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg_innen! Ich war heute Morgen vor der Plenarsitzung im Hörnbad schwimmen und habe daran herumgedacht, wie ich die Rede heute wohl beginnen könnte. Im Kopf hatte ich natürlich die gravierende Zahl, dass mehr als jedes vierte Kind nach der 6. Klasse immer noch nicht schwimmen kann oder dass die Landesregierung erneut, wie schon bei unserer Großen Anfrage zu Schwimmstätten in Schleswig-Holstein, zugeben musste, dass sie an vielen Orten im eigenen Land gar keinen Überblick und keine Daten hat. (Annabell Krämer [FDP]: Kein Überblick!) Ich habe mich aber am Ende entschlossen, anders zu beginnen, und zwar mit einem Zitat. Ich habe mich vorhin im Hörnbad noch mit Bjarne unterhalten. Bjarne ist Fachkraft für Bäderbetriebe – also quasi Bademeister – und absoluter Experte, wenn es um dieses Thema geht. In Kiel sind es laut den Antworten der Landesregierung unter 70 Prozent der Siebtklässler, die sicher schwimmen können. Bjarne meinte zu mir, dass er das Gefühl bekommt, Schwimmen wird zu einem Luxusgut. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Immer mehr Schwimmstätten werden geschlossen, immer weniger Kinder können sicher schwimmen, und am Nachmittag sieht er immer weniger Freundesgruppen von Kindern, die zusammen im Wasser spielen. Er hat uns heute einen klaren Wunsch mit auf den Weg gegeben: Wir sollen diesen Trend aufhalten. (Beifall SPD, FDP und SSW) Frau Ministerin, die Zahl ist wirklich dramatisch, und ich habe in Ihrer Rede den klaren Fahrplan vermisst, wie Sie die Lage ernsthaft verändern wollen. „Jedes Kind muss in Schleswig-Holstein schwimmen können“, höre ich ehrlich gesagt von der CDU in letzter Zeit nicht mehr so laut. (Martin Balasus [CDU]: Eben gerade!) Ich hoffe, wir sind hier im Haus immer noch alle auf derselben Linie. Wenn dem aber so ist, Herr Balasus, wenn Sie wirklich wollen, dass das weiterhin so bleibt, dann müssen Sie mehr tun. Mehr als jedes vierte Kind kann nicht schwimmen – das ist ein unhaltbarer Zustand. (Beifall SPD und FDP – Martin Balasus [CDU]: Lautstärke ersetzt nicht die Argumente!) Als Sozialdemokrat sehe ich in den Antworten auf die Große Anfrage aber auch einen weiteren, sozialen Aspekt. An den Gymnasien können 11,8 Prozent nach Klasse 6 nicht sicher schwimmen, an den Gemeinschaftsschulen sind es 37,3 Prozent, also fast vier von zehn Kindern. Wie Sie wissen, haben Gemeinschaftsschulen in Schleswig-Holstein einen höheren Sozialindex. Die Schüler_innen kommen also öfter aus Haushalten mit weniger Geld. Dieser Befund wird auch durch eine Forsa-Umfrage aus 2022 gestützt, die die DLRG in Auftrag gegeben hat. Darin heißt es – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: „Die Hälfte (49 Prozent) der Kinder aus Haushalten mit einem monatlichen Nettoeinkommen unter 2.500 Euro kann nicht schwimmen. Hingegen sind es bei einem Haushaltsnettoeinkommen über 4.000 Euro nur zwölf Prozent.“ Spätestens hier gäbe es dann für Sie, Frau Ministerin, den Hinweis, wo Sie dringend ansetzen müssen. Jede Gemeinschaftsschule muss die personellen und infrastrukturellen Kapazitäten haben, ihre Schüler_innen ausreichend zu beschulen. Denn wenn Schwimmen eine „Voraussetzung für die sichere Teilhabe“ ist, so wie Sie es in Ihrer Antwort schreiben, darf die Frage, ob ein Kind sicher schwimmen kann, nicht so stark mit seiner Schulart und damit mittelbar mit seinem sozialen Hintergrund zusammenhängen. (Beifall SPD, SSW und Annabell Krämer [FDP]) Jetzt wird es absurd. Frau Krämer hat es gesagt: Die Landesregierung weiß nicht, wie viele Schwimmstunden tatsächlich erteilt werden, wie viele Schüler_innen tatsächlich teilnehmen, wie viele Schwimmstunden ausfallen, welche Regionen besonders vom Ausfall betroffen sind, welche Schulen ausgefallenen Unterricht nicht nachholen (Kianusch Stender) konnten, welche Schwimmbäder tatsächlich für wie viele Unterrichtsstunden genutzt werden. Die Landesregierung kann uns sagen, dass mehr als jedes vierte Kind am Ende der 6. Klasse nicht sicher schwimmen kann. Aber wie, bitte schön, soll man dann das Problem lösen, das man nicht einmal vernünftig erfasst? Als wäre das alles nicht schlimm genug, wenden Sie hier jetzt eine Strategie an, die ich schon vom Welcome-Center kenne. Da, wo es nicht läuft, erheben Sie zukünftig keine Daten mehr. (Beate Raudies [SPD]: Ah!) Die Landesregierung schreibt zur Sicherheit gleich zweimal, einmal auf Seite 3 und einmal auf Seite 29: „Landesweite Datenerhebungen zur Durchführung des Schwimmunterrichts sind zukünftig nicht geplant.“ Das steht in einem bemerkenswerten Gegensatz zur Problemlage. Man hat gerade festgestellt: 27,2 Prozent Nichtschwimmer nach Klasse 6, 37,3 Prozent an Gemeinschaftsschulen, regional massive Unterschiede, Dutzende Schulen ohne Schwimmunterricht – und die Konsequenz lautet: Wir hören mit der landesweiten Erhebung auf. Dann gibt es auch keine schlechten Zahlen mehr. Dieses Wegducken von Verantwortung lassen wir Ihnen aber nicht durchgehen, Frau Ministerin. Darauf können Sie sich verlassen. – Vielen Dank. (Beifall SPD, FDP und Sybilla Nitsch [SSW])

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Peter Lehnert

Für die SSW-Fraktion erteile ich der Kollegin Jette Waldinger-Thiering das Wort.

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Jette Waldinger-Thiering SSW

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Erst einmal von meiner Seite aus vielen Dank für die Antwort auf die Große Anfrage der FDP-Fraktion. Der NDR meldete vor einigen Tagen, dass die Zahl der tödlichen Badeunfälle im Norden insgesamt rückläufig ist, in Schleswig-Holstein aber 2026 gegenüber dem Vorjahr gestiegen ist. (Peer Knöfler [CDU]: Da sind auch Touris!) Offenbar haben die zahlreichen Debatten im Landtag an der Prävention wenig bis kaum etwas ausgerichtet, und das finde ich sehr entmutigend. Ich bin davon überzeugt, dass wir bei den Erwachsenen, über die wir noch gar nicht gesprochen haben, und ganz speziell bei den Senioren noch einiges vorhaben, was die Schwimmfähigkeit und ihre korrekte Selbsteinschätzung betrifft. Denn diese Personengruppe ist wesentlich schwieriger anzusprechen als die Schülerinnen und Schüler. Es ist schon ganz viel über die Lehrkräfte gesprochen worden, die Schwimmlehrkräfte, die auch regelmäßig zur Fortbildung gehen müssen, damit sie auch weiterhin Schwimmlehrkräfte sein können. Wir haben über die Erreichbarkeit gesprochen, und jeder von uns kennt vielleicht aus seinem Wahlkreis gute Beispiele, wo sich der Schulträger vom ÖPNV abgemeldet und kleine Schulbusse für die Grundschule gekauft hat, damit sie die auch gebrauchen können, um zum Schwimmunterricht zu kommen. Denn machen wir uns nichts vor: Will eine Schule Schwimmunterricht erteilen, muss sie die Lehrkraft haben, und nicht nur eine, sondern zwei. Sie muss in erreichbarer Nähe die Infrastruktur, nämlich die Schwimmstätten, haben. In meinem Wahlkreis weiß ich ganz genau, wo die weißen Flecken sind. Ich finde es auch nicht besonders praktisch, dass nämlich der Schwimmstättenatlas, den die SPD gefordert hatte – der Kollege Kianusch Stender –, nicht gemacht wird, weil das nämlich einen Überblick gegeben und zur Debatte beigetragen hätte. Wenn ich bei mir in Eckernförde gucke: Unsere Schwimmstätte muss echt saniert werden, eigentlich muss sie neu gebaut werden. Dann gehen wir weiter und gehen an der Schlei längs nach Kappeln: Da ist gar nichts mehr. Olpenitz: Da ist gar nichts mehr. (Zuruf CDU: Aber die Schlei!) – Ja, genau, man könnte auch die Schlei zum Schwimmenlernen nehmen, man könnte die Naturbäder nehmen, das könnte man auch. Ob das für den Schulunterricht geht, weiß ich nicht, ich habe es auch schon ein paar Mal angesprochen. Wenn man sich das dann ausrechnet, wie dann der Schwimmunterricht in einen Stundenplan passen soll, und man dann vielleicht noch mit öffentlichen Transportmitteln versuchen muss, da hinzukommen: Da geht mindestens ein ganzer Tag drauf, um vielleicht 30 Minuten im Wasser zu sein. Langer Rede kurzer Sinn: Die Große Anfrage der FDP hat wieder gezeigt, dass wir echt noch vor großen Herausforderungen stehen, die mit Personal, dem Transport, damit auch der Erreichbarkeit und auch dem Punkt, dass wir einfach eine marode Infrastruktur haben, zu tun haben. (Jette Waldinger-Thiering) Es wurde schon ganz viel davon gesprochen, wie die Unterschiede sind, ob man zur Gemeinschaftsschule geht oder aufs Gymnasium geht. Wir haben ja vorhin über Schulranzen geredet. Dann sage ich noch mal: Ein Schwimmkurs, um Seepferdchen in Flensburg zu machen, kostet 150 Euro für die Sommerferien. Wenn man dann als Elternteil vielleicht auch noch zwei oder drei Kinder hat, denen man das ermöglichen möchte, dass sie zumindest das Seepferdchen kriegen, dann sind das neben all den anderen Kosten 450 Euro für drei bis vier Tage in den Sommerferien. Ich höre gleich wieder: Will sie das jetzt auch noch mit in die Lernmittelfreiheit reinhaben? – Nein, aber das gehört zur Bildung, und das gehört zum Unterricht dazu. Wenn wir diese Imbalance im Bildungssystem auch beim Schwimmunterricht abschaffen wollen, dann müssen wir auch verlässlichen Schwimmunterricht für die Grundschulen bis zur 6. Klasse anbieten. Wenn man Schülerinnen und Schüler in der Gemeinschaftsschule hat, die noch kein Seepferdchen, kein Bronze-Abzeichen abgelegt haben, dann muss man individuell mal gucken, wie wir diesen helfen können. (Beifall SSW, SPD und FDP) Denn ganz nebenbei: Wer schwimmen lernt im Schwimmverband und Verbund, schließt auch Freundschaften. Schwimmen zu können, fördert die Motorik, und man hat auch viel mehr Lust, wieder in die Schule zu gehen, sich hinzusetzen und dem Unterricht zu lauschen. Insofern wäre das eine absolute Win-win-Situation, wenn jeder am Schwimmunterricht teilnehmen könnte. (Beifall SSW, SPD und FDP)

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Peter Lehnert

Für einen Dreiminutenbeitrag erteile ich der Abgeordneten Krämer das Wort.

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Annabell Krämer FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Als ich nicht wollte, dass wir vor der Sommerpause gemeinsam über die Schwimminfrastruktur und den Schwimmunterricht debattieren – es war bewusst mein Anliegen, dass wir es trennen –, (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP] und Kianusch Stender [SPD]) habe ich nämlich gewusst, dass ansonsten die regierungstragenden Fraktionen nur über die Schwimminfrastruktur sprechen werden und sich auf den 25 Millionen Euro Schulden ausruhen werden, die vom Bund gekommen sind. (Kianusch Stender [SPD]: Haben sie trotzdem!) Denn auch hier passiert landesseitig nämlich gar nichts. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) Ich muss ehrlich sagen: Ich bin wirklich darüber verärgert. Ich verstehe auch nicht, wie die Bildungspolitiker hier ruhig bleiben können – da nehme ich alle mal mit –, dass fachbezogene Unterrichtsausfälle in unserem Land nicht erfasst werden. Wir reden auch über Mathe, Englisch, Deutsch, WiPo, wir reden über Geschichte, wir reden über alles. Wir wissen es überhaupt nicht, und wir reden hier immer über mehr als 100 Prozent Unterrichtsversorgung. Sie wissen gar nicht, in welchen Fächern. Vielleicht sitzt da der Facility Manager und begutachtet die Kinder.

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Peter Lehnert

Ich würde Sie gerne fragen, Frau Kollegin Krämer, ob Sie erlauben, dass der Herr Kollege Krüger Ihnen eine Zwischenfrage stellt.

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Malte Krüger GRÜNE

Frau Krämer, ich habe mich gerade sehr gefreut, dass Sie noch für einen Dreiminutenbeitrag nach vorne gegangen sind. Jetzt bin ich allerdings nach dem Anfang Ihres Dreiminutenbeitrags schon ein bisschen enttäuscht, weil Sie da weitermachen, wo Sie sozusagen Ihre Rede beendet haben. Sie machen viel Problembeschreibung, Sie machen auch jetzt wieder viele Vorwürfe, auch in unsere Richtung. Ich hätte gerne von Ihnen mal erklärt bekommen, was Ihre Lösungen sind, um 100 Prozent Schwimmfähigkeit in kürzester Zeit zu erreichen. Vielleicht können Sie mal Ihre Top drei nennen, bisher haben Sie keinen einzigen Punkt gebracht, der das Ziel erreichen würde. – Super, ich danke Ihnen außerordentlich für diese Frage. Was würde ich machen? – Ich würde erstens lückenlos erheben, wie es um den Schwimmunterricht in unserem Land überhaupt bestellt ist. (Beifall FDP, SPD und SSW – Jette Waldinger-Thiering [SSW]: So ist es!) (Annabell Krämer) Zweitens. Ich würde gucken, ob es vielleicht soziale, religiöse oder sonstige Probleme gibt, die dazu führen, dass am Schwimmunterricht nicht teilgenommen wird. (Vereinzelter Beifall SPD und Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Drittens. Ich würde erheben, wie viele Kinder außerhalb der Schule die Schwimmkompetenzen schon erworben haben. Denn wenn wir hier die Zahlen haben, wie viele nach der 3. Klasse schwimmen können, glauben Sie doch nicht allen Ernstes, dass die die Abzeichen in der Schule gemacht haben. Viertens. Ich würde erheben, wie viele Kinder wirklich konkret im Schwimmunterricht ihre Abzeichen erwerben, damit ich mal eine Qualitätskontrolle machen kann. Fünftens. Ich würde Mindestanforderungen seitens des Ministeriums definieren, ab wann man überhaupt einen Schwimmunterricht – – (Unruhe) – Darf ich ausreden, Herr Kollege? – Ich würde sechstens quantitative Mindestzielvorgaben machen, wie viel Unterricht überhaupt pro Jahrgangsstufe und Klasse gegeben werden muss, damit die Schule überhaupt angeben kann, dass Unterricht gegeben wurde, dass nicht nur ein einziger Freibadbesuch stattgefunden hat. Siebtens. – Ich kann das fortführen, aber ich darf ja nur kurz antworten. (Beifall FDP, vereinzelt SPD und Beifall Sybilla Nitsch [SSW]) Wollen Sie noch mehr hören? – Ich würde achtens dafür sorgen, dass alle meine Schwimmlehrer weitergehend die Schwimmlehrbefähigung erhalten. Noch weiter: Ich würde versuchen, noch mehr – –

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Peter Lehnert

Kollegin Krämer, Sie haben zu Recht festgestellt, dass es ja eine Begrenzung gibt bei der Antwort, aber Sie haben die Chance, eine weitere Zwischenfrage zuzulassen, dann hätten Sie wieder die Möglichkeit einer kurzen Antwort.

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Annabell Krämer FDP

Die Fragen von den Kollegen sind immer ein Geschenk.

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Malte Krüger GRÜNE

Frau Krämer, Sie sind ja begeistert von Ihren Sachen. Ich bin überhaupt nicht begeistert von dem, was Sie gerade beschrieben haben. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Das macht nichts, das stört uns nicht!) Sie haben irgendwie von Ihren acht angeblichen Maßnahmen siebenmal das Wort „erheben“ verwendet. Dadurch wird doch kein einziges Schwimmbad mehr gebaut, das würde doch keinem einzigen Schüler irgendetwas bringen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Dass Sie auch noch stolz sind auf das, was Sie da gerade gesagt haben, lässt mich eher erschüttert zurück. – Nein, nein, nein, Herr Kollege, jetzt darf ich Gott sei Dank noch einmal antworten. Erst mal muss ich Missstände kennen und dann den Willen haben, sie zu beheben. Wenn ich sage, ich habe keine Missstände, kann ich mich verstecken. (Peer Knöfler [CDU]: Das ist so wie ein Schlaglochregister!) – Sie haben mir gar nicht zugehört. Ich habe gerade gesagt, ich würde quantitative Mindestanforderungen an die Schulen geben, wie viel Unterricht gegeben werden muss. Ich würde zusehen, dass die Schulträger, dass die Schulen unterstützt werden, wenn die Schwimmstätten weiter entfernt sind, dass man gemeinsam nach Lösungen sucht. Ich würde dafür sorgen, habe ich auch gesagt, dass alle Sportlehrer dauerhaft die Schwimmlernbefähigung haben. (Zuruf Martin Balasus [CDU]) – Das ist doch nicht wahr, Herr Kollege. (Peer Knöfler [CDU]: Natürlich ist das der Fall! Machen Sie sich doch erst einmal schlau vorher! – Zuruf: Dann stellt doch auch noch eine Zwischenfrage! – Weitere Zurufe) Dann stelle ich die Kleine Anfrage, wie viele von den 4.039 Sportlehrern aktuell die Schwimmlernbefähigkeit haben. Dann werden wir ja die Antwort mal sehen. (Martin Balasus [CDU]: Die Antwort kann ich Ihnen geben, wenn Sie wollen! – Zuruf Serpil Midyatli [SPD])

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Peter Lehnert

Ich gehe davon aus, dass der Kollege Balasus Ihnen auch eine Zwischenfrage stellen will.

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Annabell Krämer FDP

Selbstverständlich, wäre sonst unsportlich.

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Martin Balasus CDU

Nicht, dass wir baden gehen. Ich kann Ihnen die Antwort geben auf Ihre Frage. Die Antwort lautet: Alle. Alle ist die Antwort, weil es Voraussetzung und Pflicht ist. (Beifall CDU) – Das ist wunderbar, dass Sie mir das sagen, weil sich nämlich ganz viele Schulen darauf zurückziehen, dass sie nicht genug Sportlehrer haben, die aktuell die Schwimmlernbefähigung haben. Dann ist das ja noch mal seltsamer, warum diese Klassen nicht zum Schwimmunterricht gehen. Dann müsste das Ministerium ja eigentlich auch mal sagen: Leute, macht es. Was ich auch nicht verstehe, ganz ehrlich, ist: Wie kann man sich mit einem Zustand zufriedengeben, Herr Kollege, (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP] und Sybilla Nitsch [SSW]) wenn ich noch nicht einmal eine Antwort von den Schulen habe? Was ist das für eine Wertschätzung meiner Großen Anfrage gegenüber, wenn das Ministerium mir bei einem Viertel der Schulen sagt: „keine Rückmeldung“? Es gab doch Monate Zeit für die Beantwortung der Anfrage. Was sind denn das für Schulen, die nicht antworten? Ich unterstelle einfach einmal, das sind vielleicht nicht gerade die, die den Schwimmunterricht am intensivsten betreiben. Das ist nur eine Vermutung. (Zuruf Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

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Peter Lehnert

Wollen Sie noch eine weitere Zwischenfrage stellen, oder ist die beantwortet, Kollege Balasus? Sie haben ja eine Bemerkung gemacht und gar keine Frage gestellt. (Martin Balasus [CDU]: Richtig!) – Gut, dann dürfen Sie sich wieder hinsetzen, und dann läuft die Redezeit weiter. (Martin Balasus [CDU]: Danke schön!)

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Annabell Krämer FDP

Der Kollege Krüger spricht hier davon, dass so und so viele Schulen ganzjährigen Unterricht gebe. Was war denn die Frage? Die Frage war: Steht den Schulen ganzjährig eine Schwimmstätte zur Verfügung? Es geht darum, ob es nur einen saisonalen Betrieb mit einem Freibad gibt oder eine Schwimmhalle zur Verfügung steht. Aber es wurde doch gar nicht erfragt, wie oft die aufgesucht wird. Noch einmal: Es kann doch nicht angehen, dass man im Ministerium nicht weiß, wie viel Schwimmunterricht gegeben wird. Es reicht aus, wenn ich ein einziges Mal mit meiner Klasse ein Freibad aufsuche, ein einziges Mal in der Saison, dann gilt der Schwimmunterricht als gegeben. Das darf uns doch nicht zufriedenstellen! (Unruhe) Ich habe zwar die Zahlen nicht und kann es nicht belegen, aber wir wissen doch alle, wo unsere Kinder die Schwimmabzeichen machen: Das passiert nicht in den Schulen. (Zuruf Peer Knöfler [CDU]) Da müssen wir aber hinkommen. Was die Kollegin Jette Waldinger-Thiering gesagt hat, ist ja richtig: Viele Eltern haben nicht das Geld, privat einen Schwimmkurs zu buchen. Deshalb muss doch die Schule hier ansetzen, für diese Schüler muss sie doch ein Angebot schaffen. Wir wissen doch, dass die meisten unserer Kinder ihr Schwimmabzeichen bei der DLRG oder bei anderen privaten Anbietern erwerben. (Beate Raudies [SPD]: Oder Schwimmvereinen!) – Oder im Schwimmverein, genau; aber flächendeckend ist es die DLRG. Da möchte ich heute einmal einen ganz großen Dank aussprechen. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Ich weiß, was bei mir in Quickborn an Freizeitaktivitäten für Kinder während der Sommerferien geleistet wird. Bei uns kostet ein Seepferdchenkurs und ein Freischwimmerkurs fünf Euro für Mitglieder – fünf Euro! –, damit auch wirklich jedes Kind in Quickborn unabhängig vom sozialen Standard die Chance hat, schwimmen zu lernen. Ich finde das großartig, und ich bin allen Parteien bei mir in der Ratsversammlung in Quickborn unermesslich dankbar, dass sie unser Freibad finanziell so gut unterstützen und immer die Mittel bereitstellen. Um die Defizite zu decken, bieten wir sogar Schwimm- (Annabell Krämer) unterricht durch unsere Bademeister an, die städtisch bezahlt sind. Da kann jedes Kind das Schwimmen lernen, das sich in den Sommerferien anmeldet. Dafür Dank an alle demokratischen Parteien bei mir vor Ort. – Vielen Dank. (Beifall FDP und Birgit Herdejürgen [SPD] – Unruhe)

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Peter Lehnert

Ich darf zunächst erst einmal um mehr Aufmerksamkeit im Plenum bitten und dann für einen weiteren Dreiminutenbeitrag der Kollegin Serpil Midyatli das Wort erteilen.

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Serpil Midyatli SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe den Zwischenruf gehört, Frau Abgeordnete; ich werde Sie oder Ihre Fraktion daran gegebenenfalls irgendwann mal erinnern. Ich will nicht nur darauf eingehen, wie wichtig Schwimmen ist, auch was den Gesundheitsschutz anbelangt, sondern auch darauf, dass es ein großes Privileg ist und ganz viel mit Teilhabe im weiteren Werdegang zu tun hat. Denn viele Schülerinnen und Schüler, die nicht schwimmen können, werden von vielen weiteren Freizeitaktivitäten oder Ausflügen ausgeschlossen. Es gibt Schulen, die sagen: Wir bieten zwar Segelunterricht an, du kannst aber nicht schwimmen oder nicht ausreichend schwimmen, hast nicht Bronze oder Silber, dann darfst du daran nicht teilnehmen, und wenn du die Fähigkeit nicht selbst erwirbst, dann wirst du davon ausgeschlossen. Frau Kollegin, ich teile die Annahme ausdrücklich, dass das natürlich etwas damit zu tun hat, ob man es sich leisten kann, dass sein Kind rechtzeitig und bereits in der Grundschule schwimmen lernt. Denn davon hängt es dann auch auf der weiterführenden Schule ab, welche Angebote du annehmen kannst. Wir wissen genau, welche Kinder es betrifft. Wenn jedes dritte Kind von Armut betroffen ist, dann sind das viele Kinder. Meine Kollegin hat dazu gerade gefragt, wie es denn aussieht, wenn ich mich für einen Beruf bewerbe, wenn ich Soldatin werden will, wenn ich Polizistin werden will. Es ist nicht banal, wann der Schwimmunterricht gegeben wird, wie viel er gegeben wird und wie gut ich tatsächlich schwimmen kann. Mein ganzer Lebens- oder auch Berufsweg kann davon abhängen, ob ich diese Fähigkeit habe. (Vereinzelter Beifall SPD, FDP und SSW) Ich komme noch einmal auf den vorherigen Tagesordnungspunkt mit der Lernmittelfreiheit zurück: Wenn du Fähigkeiten nicht hast und weißt, dass du nicht das Umfeld oder den familiären Hintergrund dafür hast, dass dir diese Fähigkeiten beigebracht werden, dann schaltest du ab. Dann gehst du bestimmte Wege gar nicht oder schlägst bestimmte Berufsrichtungen erst gar nicht ein, weil du ganz genau weißt, dass du diese Fähigkeiten aus deinem Umfeld nicht bekommen kannst. Das betrifft nicht wenige Kinder. Bitte lassen Sie uns bei dieser Debatte auf die Kinder schauen, auf die Chancen, die wir ihnen geben können, wenn die die Rahmenbedingungen nicht von zu Hause aus mitbringen. Das ist noch einmal mein Appell in dieser Debatte. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall SPD, FDP und SSW)

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Dr. Heiner Garg FDP

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Gehen wir einmal einen Moment zurück in das Jahr 2020, und zwar zum 13. März 2020, als in der Coronapandemie der erste Lockdown verkündet wurde und nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern in ganz Deutschland auf einmal festgestellt wurde: Da gibt es ja einen Öffentlichen Gesundheitsdienst, und der Öffentliche Gesundheitsdienst ist, und zwar nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern in ganz Deutschland, nahezu nicht mehr handlungsfähig, weil er die letzten 30 Jahre kaputtgespart wurde, und dummerweise braucht man ihn jetzt mitten in der Pandemie. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Öffentlicher Gesundheitsdienst ist Daseinsvorsorge. Deswegen war es richtig, dass die damalige Bundesregierung unter dem damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn den sogenannten Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst, kurz den ÖGD-Pakt, nicht nur ins Leben gerufen und aufgegleist hat, sondern auch mit rund 4 Milliarden Euro ausgestattet hat. Dabei ging es insbesondere darum, den notwendigen Personalaufbau in den Gesundheitsämtern wieder zu befördern und die Gesundheitsämter digital zumindest einmal in die Gegenwart zu bringen. Das Problem beim Pakt für den ÖGD – deswegen reden wir auch heute wieder darüber – war, dass der Bund nur für eine begrenzte Zeit bereit gewesen ist, den Pakt finanziell auszustatten, zunächst einmal nur bis 2026. Ich weiß, jetzt gibt es ein Jahr länger noch einmal 750 Millionen Euro; jedenfalls entnehme ich der gestrigen Tagung des Bundeskabinetts, dass das auch tatsächlich eintreffen wird. Trotzdem fehlt dann ab 2028 die dauerhafte Perspektive. Jetzt haben FDP, SSW und SPD einen gemeinsamen Antrag eingebracht, mit dem unter anderem der Schleswig-Holsteinische Landtag bedauert, dass die Landesregierung bis zum Beginn der Beratung zum Landeshaushalt 2027 kein ÖGD-Sicherungskonzept erarbeitet hat. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mich hat ganz besonders gewundert, dass Sie zu unserem Antrag einen Konterantrag auf den Weg bringen, nachdem Sie das selbst mitbeschlossen haben, und zwar im vergangenen Jahr mit Drucksache 20/3402 (neu) – 3. Fassung – vom 23. Juli 2025. Durch die Annahme eines interfraktionellen Antrags haben wir gemeinsam beschlossen, dass die Landesregierung genau das tun soll. Wir sollten uns als Parlament doch ernst nehmen und erwarten, dass das, was wir gemeinsam beschließen, umgesetzt wird. (Beifall FDP, SPD und SSW) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich weiß ja, worum es in Wahrheit geht. Es geht nämlich um die Frage der finanziellen Fortsetzung dieser herausfordernden Arbeit. Das war schon Thema, als der Pakt aufgegleist wurde. Schon während der Pandemie und dann vermutlich, Frau Ministerin von der Decken, jedes Jahr erneut auf der Gesundheitsministerkonferenz gab es 16:0-Beschlüsse, dass der Bund diese Mittel weiterhin verstetigen soll. Das ist aus meiner Sicht logisch und nachvollziehbar. Trotzdem brauchen wir eine Antwort darauf, was denn passiert, wenn der Bund – wie im Übrigen von Anfang an angekündigt – genau das nicht tut. Es gibt das Schreiben der leitenden Ärztin des ÖGD in Schleswig-Holstein. Vielen von Ihnen ist Dr. Anne Marcic wahrscheinlich nicht nur ein Begriff, sondern Sie kennen sie auch. Das ist nämlich diejenige, die mich während der Coronapandemie die ganze Zeit fachlich begleitet hat. Sie warnt eindringlich davor, dass wir nicht in die Zeit vor der Pandemie zurückfallen und deswegen die Länder gemeinsam mit den Kommunen handeln müssen. Schleswig-Holstein – jetzt ist er leider draußen, der Chef der Staatskanzlei – war da schon weiter als alle anderen Länder. Es gibt nämlich bei uns eine Rahmenvereinbarung mit den Kommunen aus der letzten Legislaturperiode, dass wir genau für den Fall, wenn der Bund aus der Finanzierung aussteigt, gemeinsam mit den Kommunen einen Weg finden werden – finden werden! –, den Pakt weiterhin am Leben zu halten, das heißt den Öffentlichen Gesundheitsdienst leistungsfähig zu erhalten. Das ist keine justiziable Zusage von Finanzmitteln, das war uns auch damals schon klar. Aber ich finde, das Minimum dessen, was wir in der letzten Legislaturperiode gemeinsam beschlossen haben, sollten wir auch umsetzen. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD)

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Dr. Heiner Garg FDP

Letzter Satz, Herr Präsident. – Also wie man hier als Konterantrag ernsthaft einfach den letzten GMK-Beschluss noch einmal beschließen lassen will, erschließt sich mir nicht. Das stärkt nicht die Gesundheitsämter, sondern das ist –

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Peter Lehnert

Kollege Dr. Garg, das ist ein sehr langer Schlusssatz.

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Dr. Heiner Garg FDP

– das Eingeständnis, dass man nicht bereit ist, Finanzmittel dafür in die Hand zu nehmen. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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Peter Lehnert

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich dem Kollegen Jasper Balke das Wort. (Christian Dirschauer [SSW]: CDU?) – Ach, Quatsch, Entschuldigung, mein Fehler. Für die CDU-Fraktion erteile ich zunächst Hauke Hansen das Wort.

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Hauke Hansen CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren heute über eine Institution, die im Alltag oft in den Hintergrund rückt, in Krisen aber komplett unverzichtbar ist: den Öffentlichen Gesundheitsdienst, kurz ÖGD. Das deutsche Gesundheitssystem basiert auf insgesamt drei Säulen. Das sind der ambulante Bereich, der stationäre Bereich, und die dritte Säule ist der Öffentliche Gesundheitsdienst. Wie gesagt, in normalen Zeiten wird diese dritte Säule von der Bevölkerung kaum wahrgenommen, auch wenn der ÖGD eine Vielzahl wichtiger Aufgaben für unsere Gesellschaft übernimmt. In Krisen- und Katastrophenlagen ändert sich die Wahrnehmung schlagartig. Zuletzt – das wurde eben ja auch schon angesprochen – war das besonders bei der Coronapandemie der Fall. Da wurde deutlich, wie wichtig leistungsfähige Gesundheitsämter, funktionierende Meldewege, qualifiziertes Personal und verlässliche Kommunikation sind. In Krisenund Katastrophenlagen rächt sich, wenn man Einsparungen durchgeführt und Investitionen unterlassen hat. Krisen- und Katastrophenlagen melden sich naturgemäß nie ein Jahr vorher an – möglichst dann auch noch vor den Haushaltsberatungen –, stattdessen treten sie mit kurzer Vorwarnzeit ein. Dann erst zusätzliches Personal zu qualifizieren, gut einzuarbeiten und neue Technik auf den Weg zu bringen, ist in den Fällen, im Katastrophenfall also, häufig zu spät. Während der Coronapandemie haben Bund und Länder dieses Problem richtigerweise erkannt und einen Pakt für den ÖGD geschlossen, dessen Kern eine bessere finanzielle Ausstattung das ÖGD ist. Noch bis zum 31. Dezember 2026 läuft der aktuelle Pakt für den ÖGD. Mit diesem Pakt beteiligt sich der Bund insbesondere an der Finanzierung der Modernisierung des ÖGD. Heiner Garg hat es eben schon angesprochen. Jetzt kommt es darauf an, was danach passiert. Tatsächlich gibt es auf Bundesebene die Entwicklung für 2027, dass es weitere 750 Millionen Euro geben soll. Es ist aber wichtig, eine dauerhafte Verstetigung hinzubekommen. Deswegen begrüßen wir als CDU-Landtagsfraktion ausdrücklich den einstimmigen Beschluss der GMK, der die Weiterentwicklung des ÖGD auch für die Zukunft vorsieht. Das ist ein starkes und wichtiges Signal, und die Forderungen sind richtig: Wir müssen erstens Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz weiter stärken. Wir brauchen zweitens ein langfristiges Förderprogramm zur Digitalisierung des ÖGD. Dabei geht es nicht um Digitalisierung der Digitalisierung wegen, sondern um wirksame Prozesse. Interoperabilität ist ein wichtiges Detail, damit wir die Voraussetzungen für einen leistungsfähigen ÖGD schaffen können. Drittens brauchen wir ein möglichst einheitliches Meldesystem und eine flächendeckende Nutzung dieser Systeme. Viertens. Auch beim Schutz vor Desinformationen soll der ÖGD in der Bundesstrategie gegen Desinformationen berücksichtigt werden, denn wir stehen in der heutigen Zeit vor ganz neuen Herausforderungen. Fünftens. Der ÖGD muss Instrumente zur Gesundheitsfolgenabschätzung bei Infektionslagen an die Hand bekommen, um wirksam für den Schutz der Bevölkerung wirken zu können. Sechstens. Bei die gesamte Bundesrepublik Deutschland betreffenden Bedrohungslagen brau- (Hauke Hansen) chen wir eine klare Zuständigkeit des Bundes für die Risiko- und Krisenkommunikation. Da hilft es nichts, dass jeder Kreis und jede kreisfreie Stadt einzeln Informationen herausgibt. Meine Damen und Herren, Krisen machen nicht an Landesgrenzen halt. Es hilft uns im Ernstfall wenig, wenn jedes Bundesland unterschiedliche Lösungen entwickelt und verschiedene Systeme nutzt. Im Verhältnis zur Situation vor Corona haben wir heute einen gut aufgestellten ÖGD. Ich sage auf die Worte von Heiner Garg bezogen noch einmal sehr, sehr deutlich: Das ist das Ziel, das – glaube ich – alle Landtagsfraktionen hier verbindet, dass das natürlich auch in der Zukunft so sein muss. Niemand möchte einen schlechten ÖGD. Mit der weiteren Vernetzung können wir den ÖGD noch stärker machen. Unser Ziel als CDU-Landtagsfraktion ist daher klar. Wir wollen gemeinsam dauerhafte Perspektiven entwickeln sowie resiliente und verlässliche Strukturen im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Schleswig-Holstein stärken. Heiner Garg ermöglicht es mir, trotz blinkender Uhr die Zeit hier noch etwas zu verlängern.

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Peter Lehnert

Nein, das kann er Ihnen nicht erlauben, weil das in der Hoheit des Präsidiums liegt. (Heiterkeit) Aber Sie könnten eine Zwischenfrage des Kollegen Garg zulassen. Dann hätten Sie die Möglichkeit, darauf noch kurz zu antworten.

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Dr. Heiner Garg FDP

Ich helfe gern, wo ich kann. – Herr Kollege, sind Sie mit mir einer Meinung, dass eine der ganz großen Herausforderungen ist, die Stellen, die geschaffen wurden, zu sichern? Für die 3,1 Milliarden Euro, die für Personal zur Verfügung standen, sind ja Stellen geschaffen worden. Der Bund hat damals zu Recht gefordert, dass das unbefristete Stellen sein müssen. Die Auseinandersetzung mit den Kommunen lief eben immer in die eine Richtung. Sie haben nämlich gesagt: Wir schaffen neue Stellen, unbefristete Stellen, dann muss auch irgendwann klar sein, dass diese weiter finanziert werden können. Wenn wir jetzt so große Einigkeit haben, dann verstehe ich a) nicht, warum Sie sich nicht einfach unserem Antrag anschließen, der nämlich genau dafür einen Weg aufzeigt, und b), wie Sie denn ansonsten über das Jahr 2027 hinaus sicherstellen wollen, dass genau diese Stellen weiter finanziert werden können, und dass es nicht – wie es vereinzelt schon im Bundesgebiet der Fall ist – zu Entlassungen kommt, weil die Kommunen keine langfristige Finanzierungssicherheit haben.

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Hauke Hansen CDU

Vielen Dank, Herr Dr. Garg, dass Sie mir sozusagen noch einmal die Möglichkeit geben, hier tiefer einzusteigen. Wir haben in der Tat einen guten Aufwuchs bei der Besetzungssituation im ÖGD. Das wurde anhand der Kleinen Anfrage des Kollegen Dirschauer aus dem Mai 2026 noch einmal sehr deutlich. Im Übrigen würde ich gar nicht sagen, dass wir hier über Gegenanträge sprechen, denn bestehende Beschlusslagen des Landtags haben natürlich weiterhin Bestand. Ihnen ist sicherlich bekannt, dass zwischen der Landesregierung, den kommunalen Landesverbänden und den Kommunen intensive Gespräche geführt werden. Diese haben mit Sicherheit auch zum Ziel, dass diese Punkte für die Zeit nach 2027 nachhaltig und sauber geklärt werden. – Vielen Dank für die Nachfrage und die Möglichkeit, das zu beantworten.

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Peter Lehnert

Die Redezeit ist abgelaufen. Sie könnten jetzt, wenn Sie wollen – –

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Hauke Hansen CDU

Vielen Dank und nachher eine schöne Mittagspause. – Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall CDU)

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Peter Lehnert

Das hat die Anforderung an einen kurzen Schlusssatz vollständig erfüllt. – Ich darf jetzt für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Kollegen Jasper Balke das Wort erteilen.

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Jasper Balke GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie kennen mich; ich mag es nicht unbedingt, um den heißen Brei herumzureden. Herr Kollege Dr. Garg, die Frage, die Sie gerade gestellt haben, zielte hauptsächlich auf die Vollzeitäquivalente beziehungsweise auf die Stellen ab, die im Rahmen des ÖGD-Paktes geschaffen wurden. Ich werde Ihnen hier – das ist, denke ich, kein Geheimnis – keine Zusage machen können, dass wir aus Landesmitteln die vollständig wegfallenden Bundesmittel auch über 2027 hinaus vollständig kompensieren und damit zusätzlich all diese Stellen langfristig sichern können, die neu geschaffen wurden. Das würde ich mir wünschen, aber das wird es wahrscheinlich einfach deshalb nicht geben, weil das Land nicht alle Bundesprogramme, die irgendwann einmal auslaufen, neu kompensieren kann. Ich wünschte mir das, wie gesagt, denn ich sehe es genauso wie Sie. Der Öffentliche Gesundheitsdienst ist ganz zentral, und er wird noch zentraler werden. Denn wenn wir uns Krisensituationen anschauen, zum Beispiel im Zuge des Klimawandels – Extremwetterereignisse; wir haben über Punkte gesprochen –, oder Pandemien, die im Zuge der Entwicklungen auch deutlich wahrscheinlicher werden, dann sprechen wir über neue Herausforderungen, die uns noch einmal anders über dieses Thema Öffentlicher Gesundheitsdienst generell nachdenken lassen müssen. Der Kollege Hauke Hansen hat es gesagt; Sie haben es auch erwähnt: Wenn wir über eine bundesweite Krisensituation sprechen, ist die Frage, wie sinnvoll es ist, wenn es vereinzelt einzelne Strukturen gibt, die von den Kreisen und Kommunen – das ist ja eine verpflichtende Selbstaufgabe der Kreise – allein betrieben werden. Diese auf einer höher liegenden Ebene zu vernetzen, bedarf es viel, viel mehr. Dahin müssten die Gespräche für die Weiterentwicklung des ÖGD in Zukunft gehen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Peter Lehnert

Kollege Balke, lassen Sie eine Zwischenbemerkung, Zwischenfrage des Herrn Kollegen Dr. Garg zu?

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Dr. Heiner Garg FDP

Vielen Dank. – Herr Kollege, ich möchte nur darauf hinweisen, dass ich in der vergangenen Legislaturperiode die Zusage, die Sie mir jetzt unterstellen, nicht gemacht habe. Wir haben eine Rahmenvereinbarung aufgesetzt, in der klar war, dass das Land und die Kommunen hier in der Pflicht stehen; Sie haben selbst gesagt, es sei eine pflichtige Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Deswegen entließe ich die Kommunen auch nie aus dieser Pflicht. Wir fordern das im Übrigen auch in unserem Antrag nicht. Wir fordern keine Eins-zu-einsKompensation wegfallender Bundesmittel. Wir fordern ein Sicherungskonzept, damit die Leistungsfähigkeit des ÖGD über dieses Jahr und über das Jahr 2027 hinaus bestehen bleibt. Das liegt aber nicht vor, obwohl Sie es mitbeschlossen haben. – Nein. Der Beschluss, den wir getroffen haben, ist von 2025, Coronapandemiefolgen: Da haben wir in der Tat beschlossen, dass wir einen solchen Weg, den Sie gerade skizziert haben, einfordern. Meines Wissens – die Ministerin kann das gleich noch einmal ausführen – befindet sich die Landesregierung aktuell in Gesprächen mit den kommunalen Landesverbänden, um zu wägen, wie auch nach 2027 und darüber hinaus ein ÖGD in der von Ihnen genannten Form erhalten werden kann. Das ist total richtig so. Ich finde nur, dass wir diesen Gesprächen und den Dingen, die dort entwickelt werden – wir reden über große Programme wie Digitalisierung und so weiter –, nicht unbedingt mit einer Beschlusslage vorgreifen müssen, die wir an dieser Stelle treffen. Sie sollte im Einverständnis zwischen kommunalen Landesverbänden, Kommunen und Land bei uns in Schleswig-Holstein und idealerweise auch noch im Länderverbund auf den Weg gebracht werden, damit der ganze Bund an einem Strang zieht. Das ist die Idealvorstellung, die wir mit unserem Antrag begehren. (Beifall Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

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Peter Lehnert

Kollege Balke, lassen Sie eine weitere Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung zu?

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Jasper Balke GRÜNE

Sehr gerne. (Zuruf SPD: Das war nicht so überzeugend!)

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Dr. Heiner Garg FDP

Lieber Herr Kollege Balke, ich bin aufgrund meines fortgeschrittenen Lebensalters ein sehr geduldiger Mensch. Den Ländern ist das Thema aber seit 2021 bekannt, und sie beschäftigen sich auch seit 2021 genau mit dieser Frage, gemeinsam ein Anschlussfinanzierungskonzept zu finden. Heute soll ich mich, weil noch nichts vorliegt – 2026, nach der ersten Lesung des Landeshaushaltes –, von Ihnen vertrösten lassen: „Na ja, wir wollen jetzt den Gesprächen nicht vorgreifen“. Gut, ich bin einmal gespannt, was bei den Gesprächen rauskommt. Aber ganz ehrlich: Sie hatten schon stärkere Argumente. (Beifall FDP – Zurufe SPD und Christian

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Christian Dirschauer SSW

Ja!) – Das kann ich verstehen, Herr Kollege Dr. Garg. Wir fordern in unserem Alternativantrag deswegen aber genau, dass uns die Landesregierung fließend aus diesen Gesprächen berichtet und uns darüber informiert, was die Ergebnisse sind. An uns ist es dann gegebenenfalls, im Haushalt entsprechende Mittel zu hinterlegen. Das ist aktuell aber noch in keiner Form ausdefiniert; (Zuruf SPD: So ein Glück!) auch nicht von Ihnen in Ihrem Antrag. Das hat gute Gründe, und deswegen finde ich es schon richtig, dieses Thema Öffentlicher Gesundheitsdienst weiter zu diskutieren. Ich habe mich ein bisschen in den Landesparlamenten umgehört. Andere haben die Besprechungen oder die Beratungen zu diesem Thema für September, Oktober angemeldet und werden in diesem Jahr Beschlüsse dazu fassen. Es gibt zum Beispiel Beschlusslagen in Sachsen. Dort sagen sie: „Wir können kein weiteres Geld hinzuliefern.“ Niedersachsen hat eine sehr andere Konnexität zwischen Ländern und Kommunen, die anpeilen, bis zu 50 Prozent der Stellen möglichst weiter zu sichern. Es gibt also unterschiedliche Konzepte, und dass wir in Schleswig-Holstein aktuell in der Konzepterarbeitung sind, finde ich richtig und gut. Ich habe jetzt eigentlich alles gesagt, was ich beitragen wollte, und möchte nur noch einmal auf den Beschluss des Bundes eingehen. Der Bund will 750 Millionen Euro zusätzlich über 2027 oder für das Jahr 2027 bereitstellen. Das finde ich begrüßenswert. Ich frage mich aber auch da, warum das in diesem Jahr kommt. Es gab diverse Verhandlungen zwischen Bund und Ländern, auch im Zuge der Diskussion um das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz. Warum hat man sich da für 500 Millionen Euro für Krankenhäuser entschieden und nicht für andere strukturelle Maßnahmen? – Das mag ich an dieser Stelle nicht bewerten, (Zuruf Beate Raudies [SPD]) aber der ÖGD wäre sicherlich ein Thema gewesen. Entscheidend ist jedoch, was danach passiert. Unser gemeinsames Ziel sollte es sein, den Öffentlichen Gesundheitsdienst nicht einfach auf den Stand von vor der Pandemie zurückfallen zu lassen, sondern ihn langfristig abzusichern. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen dazu und bin gespannt, was die Landesregierung aus den Gesprächen mit den Kreisen und Kommunen berichten wird. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

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Peter Lehnert

Für die SPD-Fraktion erteile ich der Kollegin Birte Pauls das Wort.

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Birte Pauls SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir hier über Gesundheit sprechen, denken viele zuerst natürlich an Krankenhäuser, Hausarztpraxen und so etwas. Das ist auch richtig. Der Öffentliche Gesundheitsdienst ist aber der Schutzschirm, den man oft erst sieht, wenn es stürmt. Er ist quasi die Feuerwehr der Prävention. Nur ein starker Staat, der für seine Bürgerinnen und Bürger da ist, ist ein Garant für unsere Demokratie und für den sozialen Frieden. Das Vertrauen, dass der Staat in grundsätzlichen Lebensbereichen wie Gesundheit Versorgungssicherheit bietet, ist Voraussetzung für eine positive Haltung zu unserem Staat. Deshalb müssen Bereiche der Daseinsvorsorge gestärkt werden, und dazu gehört ganz klar der Öffentliche Gesundheitsdienst. (Birte Pauls) (Beifall SPD, FDP und SSW) Das ist gelebte soziale Gerechtigkeit, denn der ÖGD fragt nicht nach dem Geldbeutel oder der privaten Krankenversicherung. Er ist für alle da – barrierefrei und direkt vor Ort, sehr verlässlich. Das wissen wir spätestens seit der Pandemie, die unser Gesundheitswesen auf das Äußerste beansprucht hat. Es hat sich gezeigt, dass der ÖGD eine zentrale Rolle bei der Bewältigung der Pandemie einnehmen musste, zu dem Zeitpunkt aber ganz schlecht aufgestellt war. Es fehlte an Personal und technischer Ausstattung. Das Faxgerät war Ausdruck für schwerfällige deutsche Bürokratie, obwohl es tatsächlich eigentlich nur um die Sicherheit des Datenschutzes ging. Der Pakt für den ÖGD ist eine im September 2020 von Bund und Ländern beschlossene Initiative, und die 4 Milliarden Euro, die damals zur Verfügung gestellt wurden, waren hilfreich und gut. Personalstellen wurden aufgestockt, und es wurde in Digitalisierung investiert. Auch wenn die Pandemie vorbei ist, bleiben wichtige Aufgaben wie Gesundheitsprävention, Jugend- und Schuleingangsuntersuchungen, Informationskampagnen, Hygieneüberprüfungen und psychosoziale Dienste. Es ist schon gesagt worden: Es werden andere Aufgaben hinzukommen, wie zum Beispiel die Vorbereitung von Krisen- und Katastrophensituationen. Gut wäre es natürlich – das entspräche jedenfalls meinem Geschmack –, wenn sich der Öffentliche Gesundheitsdienst auch um Pflege- und Versorgungsplanung kümmern könnte. Regelmäßige Konferenzen mit allen Akteuren der Gesundheitsversorgung in den Kreisen würden rechtzeitige Versorgungslücken identifizieren und ihnen dann rechtzeitig auch entgegenwirken. Eigentlich läuft der Pakt für den ÖGD aus. Eine ab 2027 geplante ersatzlose Streichung der Mittel wäre allerdings verheerend. Deswegen begrüße ich es, wie die Vorredner, ebenfalls sehr, dass das Programm noch einmal aufgestockt worden ist und der ÖGD für das Jahr 2027 750 Millionen Euro bekommt. Aber ein Jahr Aufschub gibt den Kommunen und den Beschäftigten keine langfristige Planungssicherheit, und ein Pflaster heilt auch keine chronische Unterfinanzierung. (Beifall SPD, FDP und SSW) Wir brauchen kein jährliches Feilschen um Notlösungen. Wir dürfen die mühsam aufgebauten Strukturen nicht wieder leichtfertig aufs Spiel setzen. Wer beim ÖGD spart, spart an der Brandmauer unserer Gesundheitsversorgung. Trotzdem bleibt es Aufgabe für uns als Land, mit den Kommunen gemeinsam eine zukunftssichere Lösung zu erarbeiten. Investitionen in den ÖGD sind keine Kosten, sie sind eine Investition in unsere Zukunft. Ein starker ÖGD macht unser Schleswig-Holstein krisenfest, sozialer und schlichtweg gesünder. Wir danken allen Mitarbeitenden, die sich dieser Aufgabe tagtäglich stellen. – Vielen Dank. (Beifall SPD, FDP und SSW)

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Peter Lehnert

Für die SSW-Fraktion erteile ich deren Fraktionsvorsitzenden Christian Dirschauer das Wort.

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Christian Dirschauer SSW

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Coronapandemie und der damit verbundene gesellschaftliche Ausnahmezustand liegen mittlerweile über drei Jahre zurück, und doch haben wir alle sicherlich noch sehr konkrete Bilder aus dieser Zeit im Kopf. Ich denke da an die großen Belastungen für Kinder und Jugendliche, für ältere Menschen, für Menschen mit Behinderungen und, ja, auch an kontroverse Diskussionen hier im Haus und an schwierige politische Entscheidungen sowie natürlich an die vielen Menschen, die bis heute unter den Langzeitfolgen der Erkrankung leiden. Vieles aus dieser Zeit hat heute noch einen bitteren Nachgeschmack. Die Aufarbeitung ist aus meiner Sicht immer noch nicht ganz abgeschlossen. Aber dieser extreme Stresstest hat etwas bewirkt. Er hat uns vor Augen geführt, wie unverzichtbar ein starker Öffentlicher Gesundheitsdienst ist, meine Damen und Herren. (Beifall SSW und FDP) Die Pandemie hat die Schwächen des ÖGD seinerzeit gnadenlos offengelegt. Eine zu dünne Personaldecke, eine oftmals völlig veraltete IT und noch dazu eine mangelhafte bis fehlende Vernetzung. Auch bei uns in Schleswig-Holstein wurde erheblicher Optimierungsbedarf deutlich, nicht zuletzt bei der Kommunikation zwischen Kommunen, Ländern und dem Bund. Viele Gesundheitsämter konnten ihre Daten nicht schnell genug oder gar nicht weitergeben, weil unterschiedliche IT-Systeme nicht kompatibel waren. Gleichzeitig zeigte die Pandemie, wie wichtig die Rolle des ÖGD in einer so (Christian Dirschauer) kritischen Lage ist, und zwar insbesondere, wenn es darum geht, Schaden von der Bevölkerung abzuwenden. Eines gehört für mich genauso zur Bilanz dieser Zeit: Die Beschäftigten im ÖGD haben unter schwierigsten Bedingungen einen richtig guten Job gemacht. (Beifall SSW) Bei der Kontaktnachverfolgung, bei Tests, beim Infektionsschutz, in Kitas, in Schulen, in Pflegeheimen. Die Beschäftigten haben Verantwortung übernommen, als wir sie dringend gebraucht haben. Dafür, meine Damen und Herren, gebührt ihnen unser Dank, und zwar nicht nur mit Worten, sondern auch durch verlässliche Arbeitsbedingungen. (Beifall SSW und Birgit Herdejürgen [SPD]) Denn der ÖGD ist nicht nur dann wichtig, wenn die nächste Krise vor der Tür steht. Seine Aufgabe ist es, jeden Tag die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und zu fördern. Das reicht von Infektionsschutz über Schuleingangsuntersuchungen bis zur Prävention und dem Schutz besonders verletzlicher Menschen. Deshalb ist der ÖGD keine Kür, sondern er ist ein unverzichtbarer Teil unserer öffentlichen Daseinsvorsorge. (Beifall SSW, vereinzelt SPD und Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Genau deshalb dürfen wir nicht zulassen, dass die Fortschritte der vergangenen Jahre wieder verloren gehen. Der Pakt für den ÖGD – wir haben es gehört – hat Stellen geschaffen, Digitalisierung ermöglicht und Strukturen modernisiert. Doch dieser Pakt war von Anfang an bis zum Jahr 2026 befristet. Das war nichts Unbekanntes. Es ist zwar erfreulich, dass sich der Bund nun doch ein Stück weit bewegt und weitere 750 Millionen Euro für das Jahr 2027 bereitstellen will, aber eine Verlängerung um ein Jahr ist noch keine dauerhafte Lösung. Deshalb: Wer Strukturen aufbaut, darf nicht gleichzeitig ihren Rückbau in Kauf nehmen. Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie sich mit Nachdruck in Berlin dafür einsetzt, dass Bund, Länder und Kommunen gemeinsam eine dauerhafte Anschlusslösung finden. Aber wir müssen auch Selbstvorsorge treffen. Wir brauchen in enger Abstimmung mit Kreisen und kreisfreien Städten ein Sicherungskonzept für unseren ÖGD. Wir müssen wissen, welche finanziellen Folgen ein Wegfall der Bundesmittel hätte. Außerdem brauchen wir ein tragfähiges Finanzierungsmodell mit einer gerechten Lastenverteilung. Natürlich reden wir hier über erhebliche Summen, und natürlich kann das Land die bisherigen Bundesmittel nicht einfach nebenbei kompensieren, Herr Balke. Das hat der Kollege Garg eben noch einmal dargestellt. Genau deshalb müssen wir jetzt handeln und nicht erst dann, wenn Stellen gestrichen werden, Fachkräfte gehen und mühsam aufgebaute Strukturen wieder verschwinden. Wenn wir aus der Pandemie eine Lehre gezogen haben sollten, dann doch diese: Gesundheitsvorsorge beginnt vor der Krise, nicht mitten in der Krise. Der Öffentliche Gesundheitsdienst ist zu wichtig, um sich von Jahr zu Jahr durchzuhangeln und auf den Bund zu hoffen. Starke Gesundheitsämter brauchen starke Strukturen, und starke Strukturen brauchen wiederum Verlässlichkeit. Alles andere wäre naiv und unverantwortlich. – Jo tak. (Beifall SSW, FDP und vereinzelt SPD)

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Peter Lehnert

Für die Landesregierung erteile ich das Wort der zuständigen Ministerin, Frau Professorin Dr. von der Decken. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Öffentliche Gesundheitsdienst ist ein zentraler Baustein unserer Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Das ist uns insbesondere während der Coronapandemie mehr als bewusst geworden. Umso erfreulicher ist es, dass wir in SchleswigHolstein den ÖGD-Pakt erfolgreich umsetzen konnten. Die Länder haben sich gegenüber dem Bund wiederholt und konsequent für die Fortführung des ÖGD-Paktes eingesetzt. Zuletzt haben sie auf der Gesundheitsministerkonferenz im Juni 2026 einen einstimmigen Beschluss zur Weiterentwicklung des ÖGD nach 2026 gefasst. Ziel dieses Beschlusses ist die Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit, die Aufrechterhaltung der Resilienz im gesundheitlichen Krisenmanagement und im Bevölkerungsschutz. Mit Schreiben des Bundeskanzlers vom 10. März 2026 hat der Bund unmissverständlich und abschließend eine Fortsetzung des 2026 auslaufenden ÖGD-Paktes abgelehnt. Dass der Bund den Ländern für 2027 noch einmal 750 Millionen Euro zur Weiterverfolgung der Ziele (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) des ÖGD-Paktes zur Verfügung stellen will, wie es im Antrag von FDP, SSW und SPD steht, ist eine erfreuliche Nachricht. Aber ganz ehrlich, uns ist diese Nachricht unbekannt. Nach den uns vorliegenden Informationen hat das Bundeskabinett gestern beschlossen, zur abschließenden Umsetzung des ÖGD-Paktes den Umsatzsteuerfestbetrag der Länder für das Jahr 2026 um 750 Millionen Euro zu erhöhen. Wir werden noch einmal nachfragen, ob wir tatsächlich für das Jahr 2027 einen Nachschlag bekommen. Nach den uns vorliegenden Informationen ist das leider nicht der Fall; aber wir fragen noch einmal nach. (Christian Dirschauer [SSW]: Umso wichtiger ist unser Antrag!) Wir müssen daher andere Möglichkeiten finden, den ÖGD zukunftsfähig aufzustellen und ihn weiterzuentwickeln. Im Mittelpunkt muss die gemeinsame Erarbeitung strategischer Grundlagen und konkreter Maßnahmen durch Land und Kommunen stehen. Diesen Weg haben wir eingeschlagen. Seit Langem analysieren und erörtern wir gemeinsam mit den Kommunen, welche konkreten Auswirkungen und Risiken mit dem Ende des ÖGDPaktes zu erwarten sind. Schon während der Paktlaufzeit hat mein Haus das Projekt „MJG als Impulsgeber“ ins Leben gerufen. Es ist ein Projekt, in dem das Ministerium zusammen mit den Kommunen strategisch essenzielle Grundlagen für die Weiterentwicklung und Handlungsfähigkeit des Öffentlichen Gesundheitsdienstes erarbeitet. Wir arbeiten dabei ganz eng mit den Kreisen und kreisfreien Städten zusammen. Derzeit fokussiert sich unsere Zusammenarbeit auf alle Bereiche der Digitalisierung. Es geht unter anderem um eine einheitliche Fachanwendungslandschaft für den ÖGD und um die IT-Sicherheit. Aber wir diskutieren auch Aktualisierungen gesetzlicher Regelungen, die zur Debatte stehen. Dazu zählt zum Beispiel die Überlegung zu entsprechenden Anpassungen des Gesundheitsdienstgesetzes. Meine Damen und Herren, die finanziellen Mittel des Bundes aus dem ÖGD-Pakt haben in unseren Strukturen viel Gutes bewirkt. Wir sind dankbar für die positiven Veränderungen, die der ÖGD-Pakt hervorgebracht hat. Wir müssen nun nach vorne schauen. Der Ruf nach weiteren Mitteln des Bundes erscheint nicht mehr zielführend. Im Landeshaushalt 2027 sind derzeit keine Mittel für den ÖGD-Pakt vorgesehen.

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Peter Lehnert

Frau Ministerin, erlauben Sie eine Zwischenfrage, Zwischenbemerkungen des Herrn Kollegen Dr. Garg? Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Ja, sehr gerne.

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Dr. Heiner Garg FDP

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Der Kollege Dirschauer hat mich zu Recht gebeten, Sie zu fragen, ob wir vor dem Hintergrund dessen, was Sie über die Zurverfügungstellung von Mitteln oder Nichtzurverfügungstellung von Mitteln durch den Bund berichtet haben, aus unserer gemeinsamen Initiative die Begrüßung der 750 Millionen Euro wieder herausstreichen sollen. (Heiterkeit FDP und SSW – Christian Dirschauer [SSW]: Ist er dann zustimmungsfähig?) – Es liegt mir völlig fern, Anträge zu korrigieren oder zu sagen, dass sie falsch seien. Ich kann Ihnen nur sagen, dass wir seit heute 8 Uhr versuchen, diesen Beschluss zu finden, der uns ja sehr freuen würde. Ich habe einen Artikel in der Ärzte Zeitung gefunden. Dieser Artikel verweist auf den Finanzplan 2027. Auf Seite 190 oder 109 – ich weiß es nicht mehr genau – gibt es den Hinweis, dass es um die letzte Umsetzungstranche für 2026 geht. In der Ärzte Zeitung stand „nächsten Mittwoch“, also wäre es gestern gewesen. Nach dem, was ich gestern gefunden habe, sind es 750 Millionen Euro Umsatzsteuer, die umgewandelt werden – fragen Sie mich nicht, wie genau das geht –, um die letzte Tranche 2026 hinzukriegen. Aber ich habe noch keine abschließende Rückmeldung aus dem Bundesministerium der Finanzen. Insofern stehen wir jetzt alle ein bisschen vor dem Rätsel, ob wir uns über eine gute Neuigkeit freuen können – was ich sehr gerne mit Ihnen zusammen täte – oder nicht.

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Peter Lehnert

Erlauben Sie eine weitere Zwischenbemerkung, Zwischenfrage des Herrn Kollegen Dr. Garg? Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Aber sehr gerne. (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken)

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Dr. Heiner Garg FDP

Dann stelle ich a) fest, wir haben, obwohl Sie regieren, den Zugang zu denselben Quellen, dasselbe gelesen. Es ist mir genauso gegangen. Und b), weil die Opposition bis zum Ende der Legislaturperiode, bevor wir die Regierung übernehmen, (Heiterkeit und Beifall FDP, SPD und SSW) eine optimistische Zukunftsopposition ist, schlage ich vor, dass wir den Antrag so lassen, wie er ist, und gemeinsam hoffen. (Beifall FDP, SPD und SSW) – Vielen Dank. Meine Damen und Herren, wir stehen jetzt vor einer neuen Situation. Wir müssen kreative, neue Wege gehen. Wir haben sie eingeschlagen und werden zusammen mit den Kommunen einen gut aufgestellten und zeitgemäßen Öffentlichen Gesundheitsdienst auf die Beine stellen. Dazu entwickeln wir derzeit gemeinsame Konzepte. Ich werde gerne den Landtag fortlaufend über unsere Gespräche mit den Kommunen und die Ergebnisse informieren. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Jette Waldinger-Thiering

So langsam füllt sich der Plenarsaal wieder; das ist richtig gut. Ich hoffe, dass alle eine angenehme Mittagspause hatten. Bevor wir in die Debatte am heutigen Donnerstagnachmittag eintreten, teile ich Ihnen mit: Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mitgeteilt, dass sich die Abgeordnete Eka von Kalben für heute Nachmittag krankgemeldet hat. Wir wünschen ihr von hier aus richtig gute Besserung. (Beifall) So langsam füllt sich auch die Tribüne. Lassen Sie uns gemeinsam Schülerinnen und Schüler des Sophie-Scholl-Gymnasiums aus Itzehoe begrüßen. – Herzlich willkommen bei uns hier im Hohen Hause! (Beifall) Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 18 auf: Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Landesjagdgesetzes und anderer Regelungen anlässlich der Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/4717 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile nun der Abgeordneten Rixa Kleinschmit von der CDUFraktion das Wort.

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Rixa Kleinschmit CDU

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Anruf kam an einem Dienstagmorgen Anfang Januar. Ich war gerade in Kiel angekommen, als mich ein Schafhalter aus meinem Wahlkreis anrief. Er berichtete mir von einem vermeintlichen Wolfsriss an einem seiner Mutterschafe. Der Wolfsgutachter hatte sich für 11 Uhr angekündigt, und der Schafhalter fragte mich, ob ich kommen könne und dabei sein wolle. Ich bin sofort wieder losgefahren. Bei Minustemperaturen auf einer vollständig verschneiten Grünlandfläche lag das gerissene Schaf. Es war einige Meter durch den Schnee gezogen worden. Hier war es nur ein Schaf; oftmals sind es jedoch gleich mehrere. Der DNA-Test hat später bestätigt: Es war ein Wolfsriss. Dieses Bild, aber (Rixa Kleinschmit) vor allem die Betroffenheit dieses Schafhalters haben bei mir einen bleibenden Eindruck hinterlassen. Natürlich ist der Wolf wieder bei uns angekommen. Niemand spricht ernsthaft davon, ihn in Deutschland ausrotten zu wollen. Und niemand stellt grundsätzlich infrage, dass der Wolf seinen Platz hat. Aber unsere Weidetiere sind auch Tiere. Unsere Nutztiere sind die Grundlage unserer heimischen Landwirtschaft. (Beifall CDU) Hinter jedem Schaf, jedem Kalb, jedem Pferd und jedem Rind stehen Menschen, die Verantwortung übernehmen. Ein Riss bedeutet deshalb nicht nur einen wirtschaftlichen Schaden, sondern für viele Tierhalterinnen und Tierhalter auch ganz persönliches Leid. Besonders schwierig wird es dort, wo Herdenschutzmaßnahmen an ihre Grenzen kommen. Es gibt Flächen, auf denen ein wolfsabweisender Zaun möglich und sinnvoll ist. Es gibt aber auch unsere Deiche, besondere Landschaftsräume und andere Bereiche, in denen ein solcher Herdenschutz nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist. Gerade an unseren Küsten übernehmen Schäferinnen und Schäfer zugleich eine wichtige Aufgabe für den Küstenschutz. Wo Deiche beweidet und gepflegt werden, müssen deshalb Lösungen möglich sein, die Herden schützen und die die Funktionsfähigkeit unserer Deiche sichern. Die letzten Wochen an der Westküste haben deutlich gezeigt, dass Wölfe nicht auf unsere Deiche passen. Diese Realität dürfen wir nicht ausblenden. Wir müssen sie anerkennen und daraus die richtigen Konsequenzen ziehen. Die Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz und die nun notwendige Anpassung unseres Landesjagdgesetzes sind dafür die richtigen Schritte. Meine Damen und Herren, was ändert sich konkret? Der Wolf ist bundesrechtlich in die Liste der jagdbaren Wildarten aufgenommen worden. Gleichzeitig schafft das Bundesjagdgesetz klare Regelungen für ein zukünftiges Wolfsmanagement. In Schleswig-Holstein bedeutet das: Wir müssen unser Landesjagdgesetz an die neuen Regelungen anpassen. Entscheidend ist dabei, dass wir kein schrankenloses Jagdrecht in Bezug auf den Wolf schaffen. Wir sorgen vielmehr dafür, dass bei konkreten Konflikten gehandelt werden kann. Wir haben einen günstigen Erhaltungszustand, und ein Wolfsmanagement ist daher geboten. Gleichzeitig schafft das Bundesrecht die Möglichkeit, auf konkrete Schadensereignisse zu reagieren. Wenn ein Wolf einen funktionierenden Herdenschutz überwunden hat und dies durch einen Sachverständigen festgestellt wurde, kann unter den vorgesehenen Voraussetzungen innerhalb von sechs Wochen und in einem Umkreis von 20 Kilometern um das Schadensereignis eine Entnahme möglich sein. Das ist ein entscheidender Fortschritt, (Beifall CDU) denn damit schaffen wir einen Handlungsrahmen, mit dem auf tatsächliche Probleme vor Ort reagiert werden kann. Mit der Möglichkeit, Weidegebiete auszuweisen, schaffen wir zudem eine Perspektive für Regionen, in denen ein effektiver Herdenschutz aufgrund der natürlichen Gegebenheiten nicht oder nur sehr schwer möglich ist. Gerade unsere Küsten- und Deichbereiche müssen dabei besonders berücksichtigt werden. Dort geht es nicht allein um Weidetierhaltung, sondern eben auch um Küstenschutz. Für Schleswig-Holstein ist außerdem wichtig, dass die Zuständigkeit für einen Managementplan und die Ausweisung der Weidegebiete bei der obersten Jagdbehörde liegen sollen. Das ist sachgerecht. Denn ein Wolf hält sich nicht an Kreisgrenzen. Deshalb brauchen wir ein Management, das über kommunale Grenzen hinweg denkt. Um es klar zu sagen: Der Wolf ist in Schleswig-Holstein, und wir werden die bundesrechtlichen Möglichkeiten nutzen, um diesen zu managen. Meine Damen und Herren, mit der Novelle reagieren wir nicht nur beim Wolf auf konkrete Herausforderungen. Auch beim Nutria brauchen wir einen wirksamen Umgang mit einer invasiven Art, die Schäden an Ufern, Deichen und wasserbaulichen Anlagen verursachen kann. Deswegen passen wir die jagdrechtlichen Regelungen in Bezug auf Nutria entsprechend an. Mit der Anpassung des Landesjagdgesetzes schaffen wir einen praxistauglichen und verantwortungsvollen rechtlichen Rahmen für die aktuellen Herausforderungen. Ich bin dankbar, dass wir dieses emotionale Thema aufgrund der Zustimmung der SPD auf Bundesebene und auf Landesebene zusammen mit unserem Koalitionspartner auf den Weg bringen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Als Nächstes erteile ich nun das Wort der Abgeordneten Silke Backsen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. (Martin Habersaat [SPD]: Bist du auch in die Politik gegangen, damit man bestimmte Tiere totschießen kann?)

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Silke Backsen GRÜNE

Ich bin in die Politik gegangen, damit ich einmal die Brille hier vorne tragen darf. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 2025 wurde der Status des Wolfes im EU-Parlament von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgesetzt. Die Bundesregierung beziehungsweise das Bundeslandwirtschaftsministerium und das Bundesumweltministerium haben 2026 darauf reagiert und dementsprechend einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes eingebracht. Dieser ist im April 2026 durch den Bundesrat gegangen, und damit ist das Bundesjagdgesetz geändert worden. Der Wolf bleibt, wie wir gerade schon gehört haben, weiterhin eine geschützte Art. Der günstige Erhaltungszustand muss erhalten bleiben; er darf eben nicht durch menschliches Handeln verschlechtert werden. Ich bin heute hier einmal ein bisschen ehrlicher. Wir machen das Landesjagdgesetz in dieser Legislatur zum zweiten Mal auf, und ich bin damit eher etwas unglücklich. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Trotzdem machen wir es, weil wir uns an die bundesjagdgesetzlichen Vorgaben zu halten haben. Ich möchte das aber trotzdem einmal ehrlich sagen dürfen. Während nach unserem aktuellen Landesrecht der Wolf eine jagdbare Art mit ganzjähriger Schonzeit ist, hat der Bund mehrheitlich entschieden, dass der Wolf bejagt werden soll und bejagt werden kann. Aus meiner Sicht, aus unserer Sicht, bleibt es tatsächlich abzuwarten, ob damit den Tierhalterinnen und Tierhaltern so geholfen wird, wie wir das hoffen und wie einige meinen. Es gibt dazu sehr unterschiedliche Haltungen. Ich möchte allerdings an dieser Stelle ehrlich betonen, dass ich die Tierhalter verstehen kann. Ich habe allergrößtes Verständnis für die Situation vor Ort. Auch ich bin hingefahren, wenn es Risse gab, und habe mir das angeguckt. Ich selbst war Tierhalterin. Es ist emotional wirklich fast nicht zu ertragen, und es ist natürlich auch ein ökonomischer Schaden. Man hat ein Tier nicht, weil es etwas ist, das man ersetzt bekommt, sondern weil man eine emotionale Bindung zu diesem Tier hat. Deshalb habe ich dafür allergrößtes Verständnis. Wir kommen trotzdem zu unterschiedlichen Schlüssen. Aus unserer Sicht ist es so, dass die anlasslose Bejagung von Wölfen die Risszahlen bei Weidetieren nicht unbedingt senkt oder senken wird oder zu einem Meidungsverhalten gegenüber den Herden führen wird. Das ist tatsächlich wissenschaftlich nicht unbedingt oder nicht ausreichend belegt; mehrere Studien ziehen es sogar in Zweifel. In Frankreich zum Beispiel wurden 2023 dreimal so viele getötete Nutztiere verzeichnet wie in Deutschland – trotz eines niedrigeren Wolfsbestandes und jährlichen Abschüssen bis im Umfang von circa 20 Prozent der Wolfspopulation. Die anlasslose Bejagung schafft aus meiner Sicht, aus unserer Sicht, ehrlicherweise nicht mehr Sicherheit für die Weidetierbetriebe, sondern kann durch die Zerstörung der Rudelstruktur der Wölfe insbesondere bei dem Abschuss der Elterntiere eben zu mehr Rissen führen und zu einer großen Unsicherheit der Welpen. Das ist für mich entscheidend. Aus meiner Sicht, aus unserer Sicht ist die Bejagung auf jeden Fall kein Ersatz für den Herdenschutz. Das hat meine Kollegin gerade gesagt. Denn es wird weiter Wolfsrudel geben. In Schleswig-Holstein gibt es übrigens noch sehr wenige. Es wird weiter durchziehende Einzeltiere geben, die zum Beispiel auf dem Weg nach Dänemark sind. Wir haben hier im Land ein sehr gutes Wolfsmanagement aufgebaut. Bei langsam steigenden Wolfszahlen ist die Zahl der Nutztierrisse tatsächlich rückläufig. Wenn die Nutztiere geschützt werden, suchen sich die Wölfe logischerweise die Wildtiere als Beute. Das entspricht ihrem natürlichen Verhalten. Dieses Verhalten erlernen die jungen Wölfe eben im Rudel. Sie erlernen es von den erfahrenen Leittieren oder von ihren Elterntieren; und sie werden es beibehalten. Lernen sie allerdings wiederholt, Nutztiere zu holen, lernen sie, über Zäune zu kommen, diese Zäune zu überwinden, dann wird auch dieses Verhalten tradiert. Dann müssen diese Wölfe aus unserer Sicht entnommen werden. Da gibt es überhaupt keine Zweifel. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) (Silke Backsen) Im Land wandert die Zuständigkeit für das Wolfsmanagement vom MEKUN zum MLLEV. Das MEKUN bleibt natürlich weiterhin zuständig für den Schutz von Tieren des Anhangs II der FFH-Richtlinie. Der Weg aus Beratung und Förderung beim Herdenschutz, die Entnahme einzelner Wölfe sowie die Entschädigung im Schadensfall – all dies in Kombination werden wir hoffentlich in SchleswigHolstein gemeinsam weiter mit den Tierhalterinnen und Tierhaltern umsetzen und zu guten Lösungen kommen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Sybilla Nitsch [SSW])

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Ich erteile nun der Abgeordneten Sandra Redmann von der SPDFraktion das Wort.

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Sandra Redmann SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz macht Änderungen im Landesrecht notwendig. Das ist richtig. Ihr Gesetzentwurf geht allerdings an mehreren Stellen deutlich darüber hinaus. Da lohnt ein kritischer Blick. Man kann die Entscheidung des Bundes richtig oder falsch finden. Meine Haltung zum Wolf und zu dieser Entscheidung habe ich mehrfach deutlich gemacht. Ich sage es hier noch einmal: Ich halte das für den falschen Weg. Aber die neue bundesrechtliche Regelung ist da. Nun ist die Frage, was Schleswig-Holstein daraus macht. Denn es gibt Gestaltungsspielraum. Genau deshalb reicht es eben nicht, jetzt vor allem darüber zu reden, wann ein Wolf geschossen werden kann. Wichtig ist nämlich, was vorher und nachher passiert. Die Landesregierung muss Managementpläne erarbeiten und sie muss, wenn sie besondere Weidegebiete ausweisen will, festlegen und begründen, welche Gebiete tatsächlich als nicht oder nicht zumutbar wolfsabweisend zäunbar gelten. Da fehlt es ganz oft an einer Datengrundlage. Vor allem muss die Landesregierung begründen, wie sie zu diesen Entscheidungen kommt. Wir haben es in den letzten Monaten gesehen: Das klappt nicht immer. Die Datengrundlage, die Sie zitiert haben, gibt Ihrer Forderung eben gerade nicht recht. Eine neue rechtliche Möglichkeit ersetzt noch keine fachliche Strategie. Wer Wölfe töten will, muss erklären können, warum dort, warum zu diesem Zeitpunkt und mit welchem Ziel. Frau Kleinschmit, übrigens möchte ich eines ausdrücklich sagen: Es gibt bereits jetzt ein geordnetes Verfahren. Sie haben in Ihrem Redebeitrag eben eben emotionalisiert, obwohl das sonst immer kritisiert wird. Ich glaube, das hilft uns bei diesem Thema nicht. Ein vernünftiges Monitoring gehört für mich zwingend dazu. Erlegte Wölfe müssen weiterhin verlässlich untersucht und einschließlich der für das Monitoring notwendigen genetischen Untersuchungen beprobt werden. Wenn das bisherige Aneignungsverbot entfällt, muss sichergestellt sein, dass wissenschaftliche Untersuchungen und Dokumentationen Vorrang haben. Dazu haben Sie gar nichts gesagt.

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Jette Waldinger-Thiering

Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

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Sandra Redmann SPD

Nein. – Wer beim Wolf stärker eingreifen will – das wisst ihr doch –, braucht nicht weniger, sondern mehr Daten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der aus meiner Sicht noch schwierigere Teil dieses Gesetzentwurfes betrifft die Nutria. Schwarz-Grün will zukünftig erlauben, auch diejenigen Elterntiere zu töten, die für die Aufzucht ihrer Jungen notwendig sind. Ich möchte es betonen: Das kann man nicht auf den Bund schieben. Das ist eine eigenständige Entscheidung von CDU und Grünen in Schleswig-Holstein. Der Elterntierschutz gehört seit Jahrzehnten zu den grundlegenden Tierschutzprinzipien des Jagdrechts. (Beifall SPD, FDP und SSW) Es gilt seit Jahrzehnten aus einem sehr einfachen Grund: damit Jungtiere nicht verhungern, nicht verdursten oder elendig eingehen, weil ihre Elterntiere getötet wurden. Aber das scheint keine Betroffenheit auszulösen. Besonders bemerkenswert finde ich, dass Schleswig-Holstein die Nutriajagd erst vor wenigen Jahren neu geregelt hat. Damals wurde die ganzjährige Bejagung eingeführt – ausdrücklich unter Beibehaltung des Elterntierschutzes. Ich empfehle, in der Rede von Werner Schwarz nachzulesen. Damals also war das noch selbstverständlich. Heute soll genau dieses Selbstverständliche gestrichen werden. Ich frage mich: Was hat sich seitdem eigentlich fachlich so grundlegend verändert? Denn auf meine Kleine Anfrage konnte die Landesregie- (Sandra Redmann) rung keinen einzigen Nutriaschaden benennen. Bei den Binnen- und Mitteldeichen sowie anderen wasserwirtschaftlichen Anlagen liegen ihr nach eigenen Aussagen keine entsprechenden Informationen vor. Ich sage ausdrücklich nicht, dass es diese nicht gibt. Die gibt es; das wissen wir. Natürlich hören wir davon. Wir müssen auch etwas tun. Aber als Landesregierung, die keine Datengrundlage dazu kennt, so ein Mittel anzuwenden und so einen grundlegenden Schutzmechanismus fallen zu lassen, halte ich für sträflich. (Beifall SPD) Bestände müssen gemanagt werden, aber aus der Einordnung als invasive Art folgt doch nicht automatisch, dass jedes Mittel recht ist. Ich empfehle den Blick nach Hessen, denn andere Bundesländer zeigen, dass man diesen Konflikt durchaus differenzierter lösen kann und darüber reden kann. Es geht nämlich um das Spannungsverhältnis zwischen notwendigem Bestandsmanagement und Tierschutz. Eine ganzjährige Jagdzeit ist eben nicht dasselbe wie die Erlaubnis, führende Elterntiere zu töten. Gerade von den Grünen hätte ich erwartet, dass dieser Unterschied eine Rolle spielt. Mich enttäuscht, dass bei einer so dünnen nachgewiesenen Schadenslage ausgerechnet bei einem zentralen Tierschutzgrundsatz die weitestgehende Möglichkeit gewählt wird. Ich könnte jetzt noch etwas zu den befriedeten Bezirken sagen: Auch da muss man vorher prüfen, wie wir das überhaupt anwenden wollen. Das können wir im Ausschuss tun. Da wird es ja eine Anhörung geben. Aber liebe Kolleginnen und Kollegen, Tierschutz darf doch nicht nur dann ein hoher Wert sein, wenn uns die Tiere recht sind, und es bequem ist. Für mich hat dieser Gesetzentwurf wenig mit einer durchdachten politischen Lösung zu tun, sondern eher mit einem politischen Schnellschuss. Daher setze ich meine Hoffnung wirklich auf die Anhörung. – Vielen Dank. (Beifall SPD, FDP und SSW)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Ich erteile nun der Abgeordneten Anne Riecke von der FDP-Fraktion das Wort.

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Anne Riecke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir Freie Demokraten sehen diesen Gesetzentwurf eigentlich grundsätzlich positiv. (Beifall CDU und Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Zurufe) Denn er geht in eine Richtung, die längst überfällig ist: (Beifall CDU) mehr Handlungsmöglichkeiten, mehr Rechtssicherheit und vor allem mehr Schutz für das, was in Schleswig-Holstein geschützt werden muss. Besonders wichtig ist für uns dabei der Deichschutz. Nutrias sind längst nicht mehr nur ein Problem irgendwo draußen in der Landschaft, sie können Deiche und Hochwasserschutzanlagen erheblich schädigen. Hier liegt das Problem. Deshalb ist klar: Wer unsere Deiche schützt, schützt Menschenleben. Es ist deshalb richtig, dass die Bekämpfung der Nutria erleichtert wird und die Verantwortlichen vor Ort künftig schneller handeln können. Aber wir müssen bei invasiven Arten allumfassend denken. Das gilt auch für Waschbären und Marderhunde. Denn der Waschbär kennt keine Gemeindegrenzen. Er sitzt nicht nur im Wald oder auf dem Land, er ist längst mitten in unseren Städten angekommen, auf Dachböden, in Gärten, an Müllplätzen und in Wohngebieten. Deshalb kann es nicht sein, dass wir über effektive Regelungen reden, aber ausgerechnet dort an Grenzen stoßen, wo die Tiere die Schäden tatsächlich verursachen. Wenn ein Waschbär mitten in der Stadt Schäden verursacht, muss auch dort eine tierschutzgerechte Gefahren- und Schadensabwehr möglich sein. Genau deshalb begrüßen wir, dass der Gesetzentwurf die Möglichkeiten in befriedeten Bezirken erweitert. Eigentümer und Nutzungsberechtigte sollen Nutria‑, Waschbär- und Marderhunde dort künftig zur Schadensabwehr tierschutzgerecht fangen und töten können. Das ist ein wichtiger Schritt. (Beifall CDU und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Denn wir dürfen nicht erst reagieren, wenn der Schaden entstanden ist und sich anschließend durch mehrere Behördenzuständigkeiten gearbeitet werden muss. Wir brauchen einen Staat im Land, der handlungsfähig ist, wenn Handeln notwendig ist. (Vereinzelter Beifall CDU und Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Das gilt auch beim Wolf. Wir haben immer gesagt: Wenn Herdenschutz nicht funktioniert oder an seine (Anne Riecke) Grenzen stößt und Weidetiere gefährdet sind, muss eine Entnahme möglich sein. (Sybilla Nitsch [SSW]: Entnahme!) Gerade in Schleswig-Holstein haben wir mit unseren Deichen besondere Bedingungen. Unsere Schafe auf den Deichen sind nicht einfach nur Nutztiere. Sie erfüllen eine wichtige Aufgabe für den Küstenschutz. Deshalb muss dort, wo ein wirksamer Herdenschutz nicht möglich oder unverhältnismäßig ist, tatsächlich gehandelt werden können. Dass künftig besondere Weidegebiete ausgewiesen werden können, begrüßen wir deshalb ausdrücklich. Denn eins muss klar sein: Naturschutz und Landwirtschaft dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Artenschutz darf nicht bedeuten, dass wir den Schutz von Menschen, Nutztieren und unserer Infrastruktur vernachlässigen. (Beifall CDU) Wir brauchen einen pragmatischen Umgang mit den Herausforderungen vor Ort. Genau deshalb ist dieser Gesetzentwurf ein Schritt in die richtige Richtung: beim Deichschutz, beim Umgang mit invasiven Arten und beim Wolf. Jetzt kommt es darauf an, dass aus diesen gesetzlichen Möglichkeiten konsequentes Handeln wird. Schleswig-Holstein braucht nicht nur ein Recht, das gut klingt, sondern es muss auch umgesetzt werden. Wir brauchen Recht, das draußen funktioniert – auf dem Deich, auf dem Land, und genauso auch mitten in der Stadt. – Vielen Dank. (Beifall FDP und CDU)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Für den SSW erteile ich nun dem Abgeordneten Dr. Michael Schunck das Wort.

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Dr. Michael Schunck SSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kære Jette! Sehr geehrte Abgeordnete! Jahrzehntelang galt der Wolf europaweit als streng geschützte Art. Entsprechend war der Wolf auch bei uns in Schleswig-Holstein geschützt und durfte nicht bejagt werden. Allerdings spielte dies auch keine Rolle, denn lange Zeit galt der Wolf in Deutschland als ausgestorben. Deshalb möchte ich zunächst betonen, dass die Rückkehr und die Ausbreitung des Wolfes durchaus ein Erfolg der Natur und insbesondere des Artenschutzes ist. (Beifall SSW) Doch mit seiner Rückkehr entstanden Konflikte insbesondere bei der Weidetierhaltung. Es kam die Frage auf, wie sich die Wolfspopulation in der Kulturlandschaft entwickeln wird. Dass wir in Schleswig-Holstein im Umgang mit dem Wolf durchaus gangbare Lösungen gefunden haben, zeigt unser funktionierendes Wolfsmanagement mit Beratern sowie klaren Regeln und Grundlagen in Bezug auf Wolfschutzmaßnahmen oder auf Entschädigungszahlungen bis hin zur Entnahme eines Problemwolfes. Diesen Weg haben wir als SSW stets unterstützt. Gleichwohl wissen wir, dass Rissvorfälle nicht nur einen finanziellen Schaden für die landwirtschaftlichen Betriebe darstellen. Vielmehr stellt der Anblick verletzter und gerissener Tiere eine erhebliche psychische Belastung für die betroffenen Weidetierhalter dar. Darüber dürfen wir wegen der Tierhalter, aber auch wegen des Tierwohls nicht hinwegsehen. (Beifall Lukas Kilian [CDU]) Die wachsende Wolfspopulation hat dazu geführt, dass die EU die Herabstufung des Schutzstatus von streng geschützter Tierart zu geschützter Tierart veranlasst hat. Die Wolfspopulation in Deutschland gilt somit als stabil, und das Bestehen der Art scheint gesichert. Somit war es eine logische Folge, dass sich eine Möglichkeit ergab, den Wolf mit entsprechenden Anpassungen ins Bundesjagdgesetz aufzunehmen – eine Maßnahme, die nicht nur von Weidetierhaltern längst gefordert wurde. Unter Beachtung der Bundesvorgaben können die Länder nun entsprechende Regelungen für ihre jeweiligen Landesjagdgesetze auf den Weg bringen. Da stehen wir heute: Die Koalition hat uns einen Gesetzentwurf für das Landesjagdgesetz vorgelegt, der unter anderem die Bejagung des Wolfes in Schleswig-Holstein erleichtern soll. Hier möchte ich aber deutlich sagen: Der Wolf wird damit kein Freiwild. Der Wolf ist weiterhin eine geschützte Art, und wir sind verpflichtet, den Bestand nicht zu gefährden. Oder anders gesagt: Der günstige Erhaltungszustand muss gewahrt bleiben. Dies ist ein maßgeblicher Punkt für die Änderung des Landesjagdgesetzes. Auch die zu erstellenden Managementpläne und andere Maßnahmen müssen diesen Aspekt berücksichtigen. Das Land wird durch die oberste Forstbehörde künftig eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der EU-rechtskonformen Managementpläne einneh- (Dr. Michael Schunck) men. Dies ist ausdrücklich zu begrüßen, denn dadurch werden die Kreise und kreisfreien Städte entlastet, und es verhindert einen Flickenteppich unterschiedlichster Regelungen. Ein wichtiger Punkt, den ich hier ausdrücklich betonen möchte, ist gerade für Schleswig-Holstein die Bejagung des Wolfes in bestimmten Weidegebieten, wo Herdenschutzmaßnahmen kaum umsetzbar sind. Das gilt insbesondere für unsere Deiche, das haben wir jetzt auch schon mehrfach gehört. Die Schafbeweidung der Deiche ist ein wesentlicher Aspekt zur Deichsicherung. Mit der vorgesehenen Regelung stärken wir den Küstenschutz, denn die Schafhaltung auf den Deichen ist dafür essenziell. Das lernt man bereits im Grundschulunterricht. Küstenschutz und Hochwasserschutz haben nun mal für Schleswig-Holstein eine besondere Bedeutung. Damit kommen wir zum nächsten Tier, das die Novelle des Landesjagdgesetzes adressiert. Die wachsenden Nutriaaufkommen stellen nämlich ein fast noch größeres Gefahrenpotenzial für den Küstenund Hochwasserschutz dar als der Wolf. Die Tiere graben sich in die Deichanlagen und gefährden damit die Standsicherheit. Durch die geplanten Regelungen wird die Jagd auf diese invasive Art für die Jägerinnen und Jäger künftig erleichtert und trägt somit zur Sicherung des Küsten- und Hochwasserschutzes bei. Andere invasive Arten, die im Gesetzentwurf genannt werden, sind Marderhund und Waschbär. Das Problem dieser invasiven Arten ist häufig damit begründet, dass sie keine natürlichen Feinde haben und sich entsprechend stark ausbreiten können. Angesichts der steigenden Populationsdichte des Marderhundes ist die Fortschreibung und Anpassung des Prädatorenmanagement-Konzeptes des Landes zum Schutz der bodenbrütenden Vögel aus Sicht des SSW geboten. Darauf habe ich bereits in einer meiner letzten Reden hingewiesen. Diesen Punkt werden wir deshalb in der Beratung des Gesetzentwurfs noch einmal gesondert aufrufen. – Vielen Dank. (Beifall SSW)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für einen Dreiminutenbeitrag erteile ich nun dem Abgeordneten Manfred Uekermann das Wort.

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Manfred Uekermann CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen! Wir sprechen heute über die Änderung des Landesjagdgesetzes. Es gibt zwar, habe ich jetzt gehört, einige, die es nicht begrüßen, aber ich muss ganz ehrlich sagen: Ich begrüße es, und ich stehe dazu. Wenn es heißt, wir suchen uns irgendwas aus, um irgendwas zu vernichten, dann ist das nicht richtig, sondern wir haben eine Option, handlungsfähig zu werden. Auch im Naturschutz ist die Prädatorenbekämpfung mittlerweile sehr hoch angesiedelt. Es gibt sogar Beispiele wie auf Hooge, wo man mit CO die 2 Ratten vergiftet hat. Da hat man auch nicht auf Männlein, Weiblein oder sonst irgendwas Rücksicht genommen, aber das Ziel ist erreicht worden. Die Hallig wird demnächst dementsprechend wieder bei geschützten Arten ein Vorzeigebereich sein. Das halte ich für hervorragend und gut. Da hat man auch keine Rücksicht auf eine Elternzeit genommen. Hier geht es aber bei der Elternzeit, das will ich einmal deutlich machen, Frau Redmann, darum, dass wir die Jäger schützen wollen. Ich sage Ihnen eins – ich bin selber Jäger –: Jäger gehen nicht raus, um irgendwelches Unheil anzurichten. Wenn es nicht nötig tut, dann machen sie das auch nicht. Sie haben die Auswahl, und jeder hat die Verantwortung für seinen eigenen Schuss. Aber vom Gesetzgeber her – wenn er nicht aus irgendwelchen Gründen in eine Situation gekommen ist, dass da was passiert ist, das muss man ganz ehrlich sagen – ist es beim Nutria vorgesehen, dass der Elternschutz aufgehoben ist. Das ist, meine ich, der wichtige Part, den wir da deutlich machen wollen. Emotionen sind drin, das wissen wir alle. Aber wir haben eine Ergänzung bei befriedeten Bezirken, was den Nutria, was den Waschbär und den Marderhund angeht – invasive Arten, wo wir jetzt tätig werden können; das war vorher nicht gegeben –, auch bei den Landesschutzdeichen, Bürokratieabbau, Gruppenabschusspläne, die drei Jahre gelten, Managementpläne übergreifend für das ganze Land, sodass nicht jeder Kreis für sich selber alleine etwas aufstellen muss. Es gibt auch weiterhin ein Monitoring, wir haben nachgefragt. Es gibt dementsprechend einiges, was das Aneignungsrecht angeht, das ist mit drin. Es ist vieles zur Sicherheit des Machbaren und der Jäger, die in der Verantwortung sind, hier geleistet worden, und das ist gut so. (Beifall CDU) Gerade beim Küstenschutz und Hochwasserschutz – ich nehme die Halligen da mit hinein – können wir froh sein, dass wir bestimmte Bereiche haben, (Manfred Uekermann) in denen wir handlungsfähig sind und nicht erst mal klären und Arbeitskreise bilden müssen, ob wir denn vielleicht wirklich mal etwas machen wollen. Nein, man kann was machen. Wir reden von Problemwölfen. Wir reden nicht davon, irgendwelche Rudel auszurotten. Wir wissen mittlerweile, wie viele Wölfe es gerade in Niedersachsen mittlerweile gibt. Das ist ja nur zustande gekommen, weil der Erhaltungszustand so gut ist. Deswegen ist man im Bundesgesetz so weit gegangen. Dem kommen wir jetzt nach. Wir haben Landesschutzdeiche von insgesamt 433 Kilometern. Da kann mir keiner sagen, dass wir die dementsprechend schützen können. Wir haben jetzt die Möglichkeit einer Entnahme bei den Problemwölfen – auch mit Rechtssicherheit. Das ist positiv. Damit schützen wir weiterhin die Pflege der Landesschutzdeiche gerade durch die Schafe: kurze Grasnarbe, vernünftiger Tritt, dass der Boden dementsprechend gefestigt ist.

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Jette Waldinger-Thiering

Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zum Schluss.

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Manfred Uekermann CDU

Auch damit sorgen wir dafür, dass zum Beispiel Wühler wie Maulwürfe und sonst was abgeschreckt werden. – Ich bedanke mich und wünsche noch einen schönen Tag. Tschüss. (Beifall CDU und Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich nun dem Abgeordneten Heiner Rickers das Wort.

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Heiner Rickers CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Kollegen! Wir beschäftigen uns ja schon lange mit dem Problem der Wölfe in Schleswig-Holstein. Glücklicherweise hat sich die Situation in den letzten Jahren entspannt. Frau Redmann, wir beide sind nun ganz lange dabei und kennen das Für und Wider. Kein Jäger will einen Wolf erlegen, sondern es ist eher die Verantwortung und die Pflicht, dann, wenn der Wolf gefährlich wird, eingreifen zu können. Dafür brauchen wir Rechtssicherheit. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Diese Rechtssicherheit war bisher entweder gar nicht gegeben oder sehr schwierig zu erreichen. Wir wissen bei den Problemwölfen bei uns vor Ort im Kreis Steinburg, die dann erlegt werden sollten, aber nicht erlegt werden konnten oder vielleicht nicht erlegt werden sollten, weil man nicht nachweisen konnte, dass der Problemwolf genau der Problemwolf war: Dreimal über den Zaun geklettert, DNA nachweisen – man erkennt ihn nicht. Wolf ist Wolf, weil vielleicht auch in der Nacht alle gleich aussehen. Sie kennen die bestehenden Probleme. Dafür hat sich natürlich niemand dieser Verantwortung gestellt. Zu Recht. Die Jäger hatten Angst – das haben sie in den Gesprächen geäußert –, dass ihnen nachher Haus oder Hof angesteckt werden oder sie in der Zeitung stehen oder große Demonstrationszüge nach Erlegen eines Wolfs – das ist ja nie vorgekommen – vor ihrem Haus hätten erleben können, und, und, und. Die Stimmung hat sich verändert, weil wir auch Problemwölfe erlebt haben, nicht nur in der Natur, sondern auch nah an Kindergärten. Ich schildere jetzt mal ein Beispiel ganz bei mir aus der Nähe. Die Hauptbahntrasse von Hamburg nach Kiel: Der Wolf jagt nachgewiesenermaßen eine Kuhherde auf die viel befahrene Eisenbahntrasse, und der Zug fährt in diese Herde hinein. Einige Kühe sind gestorben. Gut, das war schon dramatisch und schwierig für den, der die Kühe auf der Weide hat, nachzuweisen, dass er ordentlich eingezäunt hatte. Der hat ein Riesenproblem und schlaflose Nächte. Aber das größere Problem ist, wenn dort noch Menschen zu Schaden kommen. Dann werden doch alle zu Recht der Politik Vorhaltungen machen und sagen: Habt ihr da nicht aufgepasst? Warum ist denn niemand in der Lage, in so einer Situation einzuschreiten? Das können nur die Leute, die wissen, wie man mit einer Waffe ungefährlich umgeht, um am Ende dann diesen Wolf zu erlegen. Deswegen ist das wichtig. Ich will abschließend sagen: Schön für die Leute, die vor Ort Verantwortung übernehmen können, sie zukünftig auch übernehmen werden, das auch wollen, die regional verhaftet sind. Deswegen vielen Dank an die Jägerschaft und vielen Dank an alle, die dazu beigetragen haben, dass wir das heute erreicht haben. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Ich erteile nun das Wort für einen Kurzbeitrag der Abgeordneten Sandra Redmann.

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Sandra Redmann SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank noch einmal für die sachlichen Beiträge eben. Ich habe auch nicht gesagt, dass wir nichts machen müssen. Ich weiß, dass es das Bundesrecht gibt. Natürlich müssen wir das auch bei uns umsetzen. Die Frage ist nur, in welcher Form wir das diskutieren. Da wünsche ich mir doch ein bisschen weniger Emotionen. Na ja, ich könnte hier emotional zu den kleinen Jungen von den Nutrias ausführen; das mache ich auch nicht. Entscheidend ist, wie die Zahlen- und Datenlage ist. Ich wusste bisher gar nicht, dass wir in SchleswigHolstein an den Deichen diese Probleme haben, die hier geschildert wurden. Aber wahrscheinlich wissen Sie mehr oder hören irgendwelche anderen Dinge. Das werden wir bei der Anhörung ja noch ganz genau besprechen. Dann werden wir sehen, wie die Datenlage da wirklich ist, wo denn die Problematiken in Schleswig-Holstein wirklich liegen, und ob das, was Sie jetzt hier vorschlagen, wirklich der Weg ist, den die Wissenschaft für richtig erachtet. Dafür wollen wir ja diese Anhörung auch machen. Lassen Sie mich etwas zu dem Elterntierschutz sagen. Es geht ja nicht um Elternzeit, sondern um Elterntierschutz. Ich möchte sagen: Ich finde es traurig, dass das überhaupt nicht erwähnt wird, dass es anscheinend gar nicht wichtig ist und dass es gar keine Rolle spielt. Es ist ein grundlegendes Tierschutzprinzip des Jagdrechts. Daran haben wir in Schleswig-Holstein nie gerüttelt. Es gibt viele Jägerinnen und Jäger, die mir das übrigens auch so schildern. Natürlich weiß ich, dass es nicht einfach ist. Aber ich muss Ihnen ehrlich sagen, die Jagd funktioniert hier schon seit Jahren. Mit einem Mal machen Sie alles zu einem Problem. Obwohl mehr gejagt wird, kommen mehr Nutria. Das können wir auch erklären. Es gibt ja nicht nur die Gutachten, die Sie kennen. Gucken Sie sich an, was der Deutsche Tierschutzbund dazu entwickelt hat und wozu wir Zahlen aus anderen Bundesländern haben. Da wünsche ich mir eine sachliche Debatte. Lassen Sie mich ganz klar sagen: Wenn wir so weit gehen, dann möchte ich auch, dass wir klären, wer überhaupt dafür sorgen kann, dass eingegriffen wird. Ist das im Bereich der Eigenjagd? Wer macht das eigentlich? LKN, wenn es auf dem Deich ist? Macht das die oberste Jagdbehörde? – Ich kann Ihnen Fälle in Schleswig-Holstein nennen, wo was gemacht werden sollte und nichts gemacht wurde. Wir können uns gerne die Aktenlage in den Kreisen genauer ansehen. Ich möchte dann auch, dass fachlich entschieden wird: Wenn auf einem Deich ein Vorfall ist, dann sollen die darüber entscheiden, die für den Deich zuständig sind und wissen: Aha, da kommt ein Problem auf uns zu. – Genau, Herr Siebke, da schütteln Sie nämlich den Kopf, weil Sie das nicht wollen. Aber das ist eine Geschichte, über die wir genauso reden müssen, wo die Zuständigkeiten sind und wer denn beurteilt, ob der Deich gefährdet ist und wer dann letztendlich die Entscheidung trifft. Auf die Diskussion freue ich mich. (Beifall SPD – Sönke Siebke [CDU]: Zwei verschiedene Probleme!)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Ich sehe keine weiteren Dreiminutenbeiträge, und somit erteile ich nun der Ministerin Schmachtenberg das Wort.

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Cornelia Schmachtenberg

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Über den Wolf haben wir in diesem Haus schon mehrmals gesprochen. Dass er zurück ist, haben wir auch schon mehrmals festgestellt. Neu ist aber, dass wir die rechtlichen Rahmenbedingungen jetzt ändern werden, unter denen wir künftig mit dem Wolf umgehen werden. Es wurde schon mehrmals gesagt: Der Schutzstatus auf europäischer Ebene ist herabgestuft worden. Daraufhin hat die Bundesregierung oder der Bundestag reagiert und hat den Wolf ins Bundesjagdgesetz aufgenommen. Die Entscheidung war hin zu einem aktiven Wolfsmanagement, selbstverständlich, und das möchte ich wirklich betonen, immer unter der Wahrung des günstigen Erhaltungszustands. Genau auf diese Entwicklung reagieren wir nun auf Landesebene. Wir haben zu Beginn der Legislaturperiode schon die Rechtssicherheit für Jägerinnen und Jäger hergestellt. Das ist jetzt ein bisschen überholt. Auch aus diesem Grund müssen wir das Landesjagdgesetz novellieren. Auch das wurde schon gesagt, der Wolf – das ist auch wichtig im- (Ministerin Cornelia Schmachtenberg) mer wieder zu betonen – ist ja durchaus ein Erfolg des Artenschutzes. Es kann uns ja auch mutig machen, wenn wir Artenschutz ernst betreiben, dann können wir auch langfristig Populationen sichern. Aber klar ist auch – das ist uns allen deutlich –, dass uns die Rückkehr des Wolfes auch vor Herausforderungen stellt. Deswegen gibt es immer einen Ausgleich zwischen Landnutzung und Naturschutz oder Artenschutz. In jeder Debatte, in der wir über den Wolf reden, reden wir natürlich auch über Schäferinnen und Schäfer, die jeden Tag Verantwortung für ihre Herden übernehmen, über Landwirtinnen und Landwirte, die ihre Tiere auf die Weide bringen, über Deichschäfer, deren Tiere zugleich einen wichtigen Beitrag zum Küstenschutz leisten. Die Menschen erwarten zu Recht, dass wir ihre Sorgen ernst nehmen und dass wir als Politik handeln. Genau das machen wir jetzt. Wir alle wissen, dass wir ein Land der Weidewirtschaft sind, dass wir das langfristig erhalten wollen, dass wir die Deiche mit unseren Schafen langfristig schützen wollen. Deswegen ist es immer wichtig, auf der einen Seite auf den Wolf zu gucken, aufgrund von artenschutzrechtlichen Maßnahmen und immer unter der Wahrung des günstigen Erhaltungszustandes, und auf der anderen Seite über die Menschen zu sprechen, die mit ihm arbeiten und leben; beides zusammen müssen wir im Land in einen Konsens bringen. Genau daran werden wir jetzt arbeiten. Wir arbeiten in unserem Haus an einem landesweiten Managementplan. Den werden wir noch dieses Jahr vorlegen. Das ist neu: Es wird ein aktives Management des Wolfes in diesem Land geben. (Beifall CDU und Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Der Bundesgesetzgeber eröffnet darüber hinaus neuerdings ausdrücklich die Möglichkeit, Weidegebiete auszuweisen, immer im Hinblick darauf, wo es unverhältnismäßig schwer ist, die Weidetiere zu schützen. Beispielsweise werden explizit Deiche oder Alm genannt. Deswegen ist es wichtig, dass wir darüber sprechen, ob es unverhältnismäßig ist, die Tiere auf dem Deich zu schützen. Darüber werden wir in diesem Haus sicherlich noch weiter sprechen, aber auch mit den Protagonisten und Beteiligten, die sich im Land um dieses Thema kümmern. Klar ist auch: Jagd ist immer nur ein Pfeiler von vielen. Natürlich wird Herdenschutz im Wolfsmanagement weiter ein maßgeblicher Pfeiler sein. Es ist immer wichtig, dass man das zusammendenkt, viele Grundsätze beachtet, um dann ein ganzheitliches Management hinzubekommen, und alle Protagonisten einbindet. Das Gesetz geht auf der einen Seite auf den Wolf ein und novelliert Vorschriften, auf der anderen Seite – das wurde eben deutlich – wollen wir auch andere Punkte anfassen, beispielsweise, dass wir in befriedeten Gebieten mehr Handhabung haben, dass wir neben Fuchs, Steinmarder und Wildkaninchen nun auch Nutria, Waschbär und Marderhund ohne behördliche Genehmigung tierschutzgerecht einfangen und erlegen dürfen. Das wird eine Erleichterung für viele Menschen in diesem Land sein. (Beifall CDU) Auch beim Thema Nutria werden wir handlungsfähiger und werden effektiver bejagen. Ja, wir schlagen vor, hier den Elterntierschutz aufzuheben. Das ist keine völlig neue Idee. Auch wir gucken über den Tellerrand hinaus: Niedersachsen macht das schon sehr erfolgreich. Auch die haben Deiche und massive Probleme mit der Nutria, und das läuft dort sehr erfolgreich. Wir sollten von anderen Bundesländern lernen, abschauen, was gut läuft, und das für unser Land aufnehmen, weil wir nun einmal ein Land der Küste sind und die schützen müssen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mir ist völlig klar, dass dieses Thema hier und im Land unterschiedlich diskutiert wird; die Debatte darüber wird durchaus emotional geführt, sei es, wenn man eine große Leidenschaft für den Wolf hat, sei es, dass man auf den Flächen die Nutztiere erlegt und zerrissen sieht. Es ist wichtig, dass wir hier darüber diskutieren, die Herausforderungen klar benennen, gemeinsam Lösungen finden und das Management vielfältig anpacken. Das werden wir gemeinsam bis zum Ende des Jahres schaffen. Ich freue ich mich auf die weiteren Beratungen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Die Ministerin hat ihre Redezeit um 26 Sekunden ausgedehnt; diese Zeit würde jeder Fraktion noch zustehen. – Ich sehe, dass keiner davon Gebrauch machen will. Somit (Vizepräsidentin Jette Waldinger-Thiering) liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, und ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 20/4717 dem Umwelt- und Agrarausschuss zu überweisen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig. Somit ist der Gesetzentwurf überwiesen. Dann rufe ich Tagesordnungspunkt 24 auf: Entlastung des Ehrenamtes – Ehrenamtspauschale anheben Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/4487 Änderungsantrag der Fraktion des SSW Drucksache 20/4556 Gesellschaftliches Engagement muss dauerhaft und angemessen finanziell belohnt werden Alternativantrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/4560 Ehrenamtspauschale angemessen erhöhen Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/4747 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat nun die Abgeordnete Annabell Krämer von der FDP-Fraktion.

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Annabell Krämer FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir können stolz sein auf unser Land, denn über 1 Million Bürger und Bürgerinnen engagieren sich in Schleswig-Holstein ehrenamtlich, in Sport, Kultur, Bildung, Erziehung, sozialen Einrichtungen, im Gesundheitswesen, im Bevölkerungsund Katastrophenschutz, den Feuerwehren und den Gemeinden vor Ort. Über die Bedeutung des Ehrenamtes herrscht in diesem Haus – da bin ich mir ziemlich sicher – große Einigkeit. Häufig wird betont, wie wichtig Vereine, Feuerwehren, Kulturinitiativen, soziale Einrichtungen oder die Jugendarbeit für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft sind. Das stimmt auch, denn ohne die vielen Menschen, die freiwillig Verantwortung übernehmen, würde vieles in unserem Land wirklich nicht funktionieren, und die Staatskasse würde erheblich belastet werden. Aber zwischen den Sonntagsreden über das Ehrenamt und den tatsächlichen Rahmenbedingungen klafft inzwischen leider eine immer größere Lücke. (Beifall FDP und Christian Dirschauer [SSW]) Denn die Anforderungen an Ehrenamtliche steigen seit Jahren kontinuierlich an. Wer heute Verantwortung in einem Verein oder Verband übernimmt, organisiert längst nicht mehr nur noch Veranstaltungen oder kümmert sich um das Vereinsleben. Datenschutzrechtliche Vorgaben müssen eingehalten werden, Fördermittel müssen beantragt und abgerechnet werden, Haftungsfragen müssen geklärt werden, Dokumentationspflichten müssen erfüllt werden, und immer neue bürokratische Anforderungen kommen hinzu. Jeder kennt das Problem der Landfrauen, die Kuchen auf einem Stadtfest backen wollten. Mit anderen Worten: Viele Ehrenamtliche übernehmen heute Aufgaben, die, wenn wir ehrlich sind, früher nicht notwendig waren. Sie investieren nicht nur Zeit, sondern sie tragen auch erhebliche Verantwortung. Meine Damen und Herren, genau deshalb brauchen wir mehr als warme Worte. Wir brauchen konkrete Maßnahmen, die ehrenamtliches Engagement stärken und wertschätzen. Eine solche Maßnahme ist die Anhebung der Ehrenamtspauschale. (Beifall ganzes Haus) – Ja, geht doch. – Ich möchte ausdrücklich betonen: Die Ehrenamtspauschale ist keine Bezahlung des Ehrenamtes, denn niemand engagiert sich bei der Freiwilligen Feuerwehr, im Sportverein oder in der Jugendarbeit, um Geld zu verdienen. Aber das Geld, das sie „verdienen“, müssen sie noch versteuern. Die Ehrenamtspauschale ist vielmehr ein steuerliches Anerkennungsinstrument, Anerkennung der Arbeit, die Menschen dort ehrenamtlich leisten, Anerkennung der Zeit, die sie investieren, und Anerkennung der Aufwendungen, die sie durch das Ehrenamt haben. Die letzte kleine Anhebung der Ehrenamtspauschale war zwar richtig, sie wird den tatsächlichen Belastungen vieler Ehrenamtler aber bei Weitem nicht gerecht. Denn auch Ehrenamtliche spüren die Folgen der Inflation. Wir hatten das Thema gerade gestern. Fahrtkosten sind gestiegen, Kommunikationsund Sachkosten sind gestiegen. Gleichzeitig nimmt der organisatorische Aufwand immer mehr zu. Die (Annabell Krämer) reale Entlastungswirkung der Ehrenamtspauschale ist somit in den letzten Jahren deutlich gesunken. Auch die Anhebung hat nicht dazu beigetragen, das abzumildern. Meine Damen und Herren, gleichzeitig stehen viele Vereine und Organisationen vor einem weiteren Problem: Es wird zunehmend schwieriger, Menschen für verantwortungsvolle Funktionen zu gewinnen. Vorstände, Kassenwarte, Jugendleiter oder andere Funktionsträger zu finden, wird vielerorts immer schwieriger. Wer Verantwortung übernimmt, übernimmt heute oft nicht nur eine ehrenamtliche Aufgabe, er übernimmt auch einen erheblichen Verwaltungsaufwand. Deshalb müssen wir uns die Frage stellen: Was können wir tun, um diejenigen zu unterstützen, die noch bereit sind, Verantwortung zu übernehmen? Eine höhere Ehrenamtspauschale allein wird dieses Problem natürlich nicht vollständig lösen, aber sie kann doch ein wichtiges Signal sein, ein Signal der Anerkennung, ein Signal der Wertschätzung und ein Signal dafür, dass Politik die Herausforderungen des Ehrenamtes ernst nimmt. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für eine Anhebung der Ehrenamtspauschale auf mindestens 2.400 Euro jährlich und perspektivisch in Höhe der Übungsleiterpauschale einzusetzen. 2.400 Euro, das entspricht 200 Euro im Monat. Das wäre eine spürbare Verbesserung für viele Menschen, die sich Tag für Tag für andere einsetzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir wollen, dass sich auch künftig Menschen engagieren, dann dürfen wir ihre Leistung nicht nur loben, dann müssen wir endlich die Rahmenbedingungen für sie verbessern. Wer die Bedeutung des Ehrenamtes immer wieder betont, muss sich deshalb auch daran messen lassen, wie ernst er die tatsächliche Entlastung der Engagierten nimmt. Meine Damen und Herren, der SSW ergänzt unsere Forderung um einen sehr umfangreichen Forderungskatalog. (Christian Dirschauer [SSW]: Ein guter!) – Selbstverständlich, Kollege Dirschauer. Auch wenn wir alle Forderungen grundsätzlich unterstützen, bleiben sie ehrlich gesagt sehr unkonkret. Sie fordern eigentlich alles, was es gibt, alles, was mir im Rahmen eines Ehrenamtes einfallen würde. Wir haben unseren Antrag hier heute bewusst präzise gehalten, denn wir wollen eine konkrete Verbesserung erreichen und es eigentlich schwer machen, das abzulehnen. Denn wir wollen doch, dass dieser Antrag eine realistische Chance auf eine Mehrheit hat. Die von der SPD vorgeschlagene Dynamisierung halte ich dagegen für sinnvoll. Sie ersetzt aus unserer Sicht nicht unseren Antrag, aber wir sollten das oben draufpacken. Lassen Sie uns daher gern im Ausschuss über einen gemeinsamen Weg sprechen, um das Ehrenamt tatsächlich zu entlasten. Ich bitte deshalb die koalitionstragenden Fraktionen darum, dass sie bitte auch einmal unseren Antrag mit in den Ausschuss überweisen. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP und vereinzelt SPD)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Ich erteile nun der Abgeordneten Wiebke Zweig von der CDUFraktion das Wort.

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Wiebke Zweig CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Als Sprecherin für Ehrenamt der CDU-Landtagsfraktion bin ich sehr erfreut zu sehen, dass wir uns interfraktionell einig sind: Das Ehrenamt in unserem Land ist ein essenzieller Bestandteil, Baustein für unser Zusammenleben. Ein einfaches Danke für das Geleistete reicht hier bei Weitem nicht aus. Mit Unterstützung der Landesregierung wurde im Bundesrat die Ehrenamtspauschale im letzten Jahr angehoben. Dieser Schritt war richtig und wichtig. Er hat gezeigt, dass die Politik die Leistungen der vielen ehrenamtlich Engagierten in unserem Land nicht nur anerkennt, sondern auch konkret unterstützen will. Doch eines hat sich seitdem nicht geändert: Wer sich Tag für Tag und oft auch mitten in der Nacht für unsere Gemeinschaft einsetzt, verdient eine dauerhafte und spürbare Unterstützung. Genau deshalb führen wir heute hier diese Debatte. Eine interfraktionelle Einigkeit besteht dabei insbesondere in der Bestrebung, die vielen Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler in Schleswig-Holstein steuerlich weiter zu entlasten, auch wenn die Herangehensweisen Unterschiede erkennen lassen. Mit unserem Antrag soll eine angemessene Erhöhung des Steuerfreibetrages erfolgen. Oder sollte lieber ein starrer Betrag festgelegt werden wie in den Anträgen von FDP und SSW? Vielleicht sollte der Steuerfreibetrag auch an die Inflation angepasst werden, wie von der SPD gefordert. Doch dazu erst einmal eine grundsätzliche Frage: Was heißt denn überhaupt „angemessen“? Die For- (Wiebke Zweig) mulierung „angemessen“ schließt alle der oben genannten Optionen ein, ist damit also weiter gefasst als die Anträge der Opposition. Denn wir sollten realistisch sein: Erfolgreich wird unser Vorhaben nur sein, wenn wir keine starren Vorgaben machen, sondern die genaue Höhe des Steuerfreibetrags von allen Bundesländern gemeinsam bestimmen lassen. Für all diejenigen, die tagtäglich für unser gesellschaftliches Zusammenleben einstehen, müssen Maßnahmen beschlossen und angestrebt werden, die auch zu einer spürbaren Entlastung führen. Eine Erhöhung des Steuerfreibetrags kommt direkt im Geldbeutel der Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler an. Sie ist spürbar, und sie ist angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten notwendig. Meine Kollegin, Frau Krämer, hat eben gerade schon über die letzte Erhöhung gesprochen. Das waren 14,3 Prozent, also 120 Euro. Wir finden definitiv: Da geht mehr. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aus Schleswig-Holstein kommt die klare Position: Wir stehen an der Seite der vielen Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler. Wir sehen das Engagement, das rund um die Uhr von ihnen abverlangt wird, und wir unterstützen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln. – Vielen Dank. (Beifall CDU und Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich nun dem Abgeordneten Jasper Balke das Wort.

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Jasper Balke GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Obwohl im Titel des Antrages ja das Wort Ehrenamtspauschale steht, handelt es sich ja ehrlicherweise hier um eine steuerrechtliche Frage, gerade wenn wir uns darüber unterhalten, welche Summe und welche pauschale Zahl es werden soll. Deswegen habe ich mir jetzt einmal erspart, grundsätzlich etwas zum Thema Ehrenamt zu sagen, weil ich denke, da sind wir uns hier im Hause wirklich sehr einig. Es geht uns allen darum, dass wir sagen: Wir müssen die Ehrenamtspauschale in Zukunft anheben. Eine konkrete Zahl ist da ehrlicherweise aus meiner Sicht nicht das, was es braucht. Die Kollegin Zweig hat schon erwähnt, dass es vor allem im Länderbund eine Mehrheit dafür geben muss. Nur wenn es dort eine Einigkeit gibt, dann können wir es schaffen, dass die Ehrenamtspauschale in Zukunft angepasst wird. Ich möchte dazu aber zwei Punkte ansprechen. Ehrenamtspauschalen erhalten natürlich nur ein paar Ehrenamtliche. Der größte Teil von ehrenamtlich engagierten Menschen erhält gar nichts, also kein Geld für die ehrenamtliche Tätigkeit. (Zuruf SPD: Manche wollen auch gar keine!) – Das ist auch richtig so, manche wollen das gar nicht. Die Ehrenamtspauschale geht an circa 20 Prozent der ehrenamtlich Engagierten. Deswegen ist es so, dass eine Anhebung der Ehrenamtspauschale natürlich eine Anerkennung und auch einen Wert für das Ehrenamt darstellt, aber das ist keine Maßnahme, die, sage ich einmal, das Ehrenamt strukturell auf eine Art und Weise stärkt, wie es eigentlich sein müsste. Diese Debatte führen wir an dieser Stelle aber auch gar nicht. Ich freue mich, dass wir auch in Zukunft weiter über das Thema reden werden, denn wir befinden uns gerade mittendrin in der Novellierung unserer Engagementstrategie, die wir in den nächsten Monaten gemeinsam debattieren werden. Wir geben zusätzliches Geld für das Thema Ehrenamt. Das ist wichtig, weil Ehrenamt Hauptamt braucht und wir diese Strukturen in Zukunft stärken wollen. Das sind die ganz konkreten Dinge, die wir bei uns im Land tun können. Wenn auch die Ehrenamtspauschale in Zukunft angehoben wird, dann ist das eine gute Sache. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die SPDFraktion erteile ich nun Kianusch Stender das Wort.

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Kianusch Stender SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Mein ehrenamtliches Engagement begann 2007 im Alter von zwölf Jahren als Jugendwart der Bläservereinigung Albersdorf. Danach ging es weiter als Rettungsschwimmer im Sportverein, im Freiwilligendienst und irgendwann auch in der Politik. In den meisten Ehrenämtern gab es keine Entschädigung, entweder weil die Strukturen das gar nicht ermöglicht hätten oder weil Menschen das nicht wollten. Aber im Sportverein habe ich als Fußballtrainer eine Übungsleiterpauschale und als Schiedsrichter (Kianusch Stender) eine Ehrenamtspauschale erhalten. Diese Pauschalen waren da schon wirklich knapp bemessen. Ich sage einmal so: Wir haben leider in Deutschland zum Beispiel Schiedsrichter nicht wirklich im Überfluss. Wenn wir dann Menschen haben, die diesen Mangel beheben und entsprechend freiwillig mehr leisten wollen und dann eine Ehrenamtspauschale oder Aufwandsentschädigungen bekommen, dann sollten wir dafür sorgen, dass die Ehrenamtspauschale oder Aufwandsentschädigung für diese Menschen wirklich ihren Aufwand ausgleicht. Das tut sie in der jetzigen Höhe leider nicht. (Vereinzelter Beifall FDP) Seit dem 1. Januar 2026 ist die Übungsleiterpauschale in Deutschland von 3.000 Euro auf 3.300 Euro gestiegen, die Ehrenamtspauschale von 840 Euro auf 960 Euro. Wenn ich mir den Antrag und die vielen Alternativanträge anschaue, erkenne ich, dass wir diese Erhöhung alle richtig finden, und aus den Reden geht ja auch hervor, dass wir den Ehrenamtlichen den Respekt entgegenbringen möchten, den sie verdienen. Einige dieser Ehrenamtlichen waren vor Kurzem zu Gast bei uns in der SPD-Fraktion, und zwar die Holsteiner Runde. Das ist ein Zusammenschluss der größten Sportvereine in Schleswig-Holstein, und ich habe in den sozialen Medien gesehen, dass wir ja nicht die einzige Fraktion waren, die von der Holsteiner Runde besucht wurde. Die haben einen Vorschlag unterbreitet, den ich eigentlich sehr sympathisch finde – die FDP anscheinend auch, das freut mich –, und zwar fordern sie die Dynamisierung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale. Aus meiner Sicht könnte ein mögliches Modell eine jährliche Anpassung an den Verbraucherpreisindex entsprechend der vom Statistischen Bundesamt festgestellten Inflationsrate sein beziehungsweise alternativ eine Kopplung an den steuerlichen Grundfreibetrag erfolgen, sodass die Pauschalen als feste Prozentsätze des Grundfreibetrags ausgestaltet werden. Da der Grundfreibetrag regelmäßig angepasst wird, würde die Dynamisierung auf diese Weise automatisch dieser Regelung nachfolgen. Wir können auch einen anderen Mechanismus wählen. Ich glaube aber, dass eine Dynamisierung der richtige Weg ist. Denn eine Dynamisierung würde auf jeden Fall eines bedeuten: Die Ehrenamtlichen müssten nicht alle Jahre wieder dafür streiten, dass ihre Pauschale angepasst wird, sondern sie könnten ihre Kraft auf etwas viel Wichtigeres konzentrieren, nämlich ihre ehrenamtliche Arbeit. (Beifall SPD und Christian Dirschauer [SSW]) Ich mache es kurz; ich lege die Anträge übereinander und komme zu folgendem Schluss: Wir werden uns hier, glaube ich, ziemlich schnell einig. Deswegen bitte ich darum, die Anträge in den Ausschuss zu überweisen. Ich muss auch feststellen: Wir hatten hier in den letzten Monaten jetzt wirklich schon oft angesprochen, dass Schwarz-Grün seine Alternativ- und Änderungsanträge auf den letzten Drücker abgibt. Dieses Mal war es wieder so. Hätten wir über das Thema aber ein paar Tage früher gesprochen, (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) dann hätten wir sicherlich eine geeinte Fassung hinbekommen. Um uns vielleicht gerade in diesem Sinne etwas entgegenzukommen, würde ich dafür werben: Lassen Sie uns das Thema im Ausschuss einen und gemeinsam ein Zeichen für die Unterstützung des Ehrenamts senden. – Danke. (Beifall SPD und FDP)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Nun erteile ich das Wort dem Abgeordneten Christian Dirschauer vom SSW.

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Christian Dirschauer SSW

Kære fru formand! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 40 Prozent der Menschen in Deutschland leisten eine Form des freiwilligen oder ehrenamtlichen Engagements. Das reicht – weit gefasst – von der Pflege in Familien, die Hilfe in der Nachbarschaft oder dem Organisieren von Demonstrationen über die Arbeit in gesellschaftlichen Initiativen bei der Tafel bis hin zu Ehrenämtern mit oder ohne Aufwandsentschädigung in Vereinen oder Vorständen. Man muss klar sagen: Dieser Einsatz ist ein wichtiger Mehrwert für unsere Gesellschaft. Ohne diesen würde etwas wirklich Essenzielles wegbrechen. Laut der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt engagieren sich rund 27 Millionen Menschen deutschlandweit im klassischen Ehrenamt, also angegliedert an eingetragene Vereine und feste Strukturen. Das, meine Damen und Herren, ist beeindruckend und an der Stelle wirklich auch einmal einen Applaus wert. (Beifall) (Christian Dirschauer) Wir als Politik bauen auf das Ehrenamt. An politischer Wertschätzung mangelt es daher nicht. Mit der Ehrenamtskarte und dem Ehrenamtstag hat es zuletzt gute, wertschätzende Maßnahmen für Menschen gegeben, die sich eben ehrenamtlich engagieren. Der SSW findet daher, dass wir uns immer wieder anschauen sollten, ob es Verbesserungsmöglichkeiten an verschiedenen Stellen für das Ehrenamt gibt. Ich danke der FDP daher ausdrücklich für ihren Antrag, den wir gut unterstützen können, obgleich an unserem Änderungsantrag gerade ein Stück weit Kritik geäußert wurde. Auch der Antrag der SPD enthält mit der Dynamisierung der Freibeträge einen wirklich richtigen Gedanken. Eine regelmäßige Anpassung kann verhindern, dass Freibeträge mit der Zeit eben nicht an Wert verlieren. Aus unserer Sicht sollte dieser Gedanke die konkrete Anhebung der Ehrenamtspauschale, die Sie nicht im Antrag haben, jedoch nicht ersetzen, sondern sinnvoll ergänzen. Darüber können wir aber vielleicht im Ausschuss noch einmal sprechen. (Kianusch Stender [SPD]: Das steht in der Begründung!) – Die Begründung beschließen wir aber nicht mit, Herr Kollege. Es ist nötig, den Punkt finanzielle Aufsichtsentschädigungen nicht isoliert zu betrachten, meine Damen und Herren; deswegen auch unser Änderungsantrag. Die meisten Menschen übernehmen eine ehrenamtliche Arbeit nicht aus ökonomischen Gründen. Sonst würden Sie nämlich eher noch ergänzend einen Minijob oder sonst etwas machen. Die Engagementstudie des ASB fasst beispielsweise sechs Kernmotivationen zusammen, die für die Wahl eines Ehrenamts zentral scheinen. Das wären etwa Selbstwirksamkeit, soziale Einbindung, das Erfahren von Wertschätzung, eine Passiv-Aktiv-Umkehr, also vom Konsum zum wirklichen Mitgestalten, aber auch kompensatorische Funktionen und das Generieren von Lebensidentität. Für die Deutsche Stiftung Engagement und Ehrenamt haben Forschende noch spezifischer gefragt, ob das freiwillige Engagement den Lebenssinn steigert und wenn ja, was zu tun ist, damit Engagierte und Organisationen die Zusammenarbeit als sinnvoll erleben. Die drei spannendsten Ergebnisse teile ich Ihnen an dieser Stelle gerne einmal mit. Erstens. Wer ein neues Engagement beginnt, berichtet ein Vierteljahr später über mehr Lebenssinn. Zweitens. Je stärker sich Engagierte mit ihrem Engagement identifizieren und es als bedeutsam sowie als passend erleben, desto höher ist ihr berichteter Lebenssinn. Drittens. Je mehr Engagierte und Organisationen hinsichtlich ihrer zentralen Anliegen – zum Beispiel Gemeinschaftssinn, Sicherheit, Nachhaltigkeit und Interessen – übereinstimmen, desto zufriedener sind beide Seiten. Das kann vermutlich nicht überraschen. Der SSW hat daher weitere Vorschläge eingereicht, um die man sich landespolitisch aus unserer Sicht durchaus vorrangig kümmern sollte. Wir wollen die Ehrenamtlichen und ihre Organisationen darin unterstützen, dass die inhaltliche, die sinnstiftende Seite den mit Abstand größten Raum einnimmt. Drei Viertel der Vereine arbeiten ohne hauptamtliche Unterstützung. Ein durchschnittlich großer Verein braucht aber laut SoVD rund 42 Tage oder 6,5 Stunden in der Woche für Verwaltungsaufgaben, meine Damen und Herren. Wir fordern die Landesregierung daher auf, die Rahmenbedingungen für das Ehrenamt weiter zu verbessern. Ich nenne exemplarisch einige Punkte aus unserem Antrag: Abbau von bürokratischen Hürden und Nachweispflichten, vereinfachte und konsequent digitalisierte Förderverfahren, Unterstützung bei Verwaltungsaufgaben insbesondere bei kleineren Vereinen und im ländlichen Raum, Weiterentwicklung bestehender Freistellungs- und Unterstützungsregelungen; da gibt es immer noch Diskussionen. Außerdem ist die Stärkung hauptamtlicher Strukturen wichtig und nicht zuletzt die erleichterte Nutzung öffentlicher Räumlichkeiten für Vereine, Verbände und Initiativen. Es lohnt sich aus einem weiteren Grund, diese Punkte anzuschauen, und das machen wir dann hoffentlich im Ausschuss. Bisher bringen sich vor allem Menschen mit viel qualifizierter Berufserfahrung und einem soliden finanziellen Hintergrund ehrenamtlich ein. Wir wollen gerne weitere Gruppen für das Ehrenamt begeistern. Auch die Geschlechterquote vor allem bei den lebensälteren Engagierten könnte noch ausgeglichener sein. Aus unserer Sicht gibt es also über das Finanzielle hinaus viele Aspekte, die zu verbessern sind. Die Anhebung der Ehrenamtspauschale ist richtig. Auch eine Dynamisierung der Freibeträge ist ein absolut sinnvoller Gedanke. Entscheidend ist für uns aber gleichzeitig, die Rahmenbedingungen für die Ehrenamtlichen vor Ort wirklich zu verbessern. – Herzlichen Dank. (Christian Dirschauer) (Beifall SSW und Annabell Krämer [FDP])

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Jette Waldinger-Thiering

Mange tak! – Ich erteile nun für die Landesregierung der Finanzministerin Dr. Silke Schneider das Wort. Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Jeder demokratische Staat beruht auf dem unausgesprochenen Versprechen, dass wir nicht nur nebeneinander leben, sondern füreinander einstehen. Kein Gesetz kann mich dazu verpflichten, nachts freiwillig aufzustehen, um 50 Kilometer weit entfernt einen umgestürzten Baum von der Landstraße zu räumen. Kein Ministerium kann verordnen, dass ich nach Feierabend und am Wochenende noch unentgeltlich die F-Jugend meines lokalen Fußballvereins trainiere. Kein Parlament kann beschließen, dass ich meiner gesundheitlich angeschlagenen Nachbarin mit ihren Einkäufen helfen muss. Und doch geschieht all das jeden Tag. Es geschieht, weil Menschen bereit sind, mehr zu tun als das, was von ihnen verlangt wird. Es geschieht, weil sie Verantwortung übernehmen, ohne nach Zuständigkeiten zu fragen. Es geschieht, weil sie verstehen, dass Demokratie nicht allein von Rechten lebt, sondern auch von Bereitschaft. Das Ehrenamt ist deshalb Ausdruck einer zutiefst demokratischen Haltung; der Überzeugung, dass das Gemeinwesen nicht die Aufgabe der anderen ist, sondern unsere gemeinsame. Dahinter steht auch ein grundsätzlicher Optimismus. Unser Gemeinwesen, unsere Demokratie: Unser Staat ist es wert, dass wir uns für ihn engagieren, ohne dafür direkt und sofort etwas zurückzubekommen. (Beifall Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Annabell Krämer [FDP]) Meine Damen und Herren, die Ehrenamtspauschale wurde im Jahr 2007 eingeführt, um den Aufwand auszugleichen, der Ehrenamtlichen durch diese Tätigkeiten entsteht. Seitdem ist sie – das wurde hier auch öfters gesagt – mehrfach angepasst worden. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt sie jährlich 960 Euro. Die Übungsleiterpauschale, die etwa für Trainer_innen in Sportvereinen, für Chorleiter_innen oder für Ausbilder_innen bei der Freiwilligen Feuerwehr gilt und die damit gewissermaßen die große Schwester der Ehrenamtspauschale ist, liegt seit dem Jahreswechsel bei 3.300 Euro jährlich. Gegen eine weitere Anhebung bestehen aus steuerrechtlicher Sicht grundsätzlich keine Bedenken. Wie Sie wissen, hat die Landesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche künftig in größerem Umfang steuerfrei gestellt werden. Schleswig-Holstein hat dazu bereits 2022 eine Bundesratsinitiative sowohl zur Erhöhung der Ehrenamts- als auch der Übungsleiterpauschale auf den Weg gebracht. Hierüber wurde bislang leider noch nicht entschieden. Immerhin gingen die bisherigen gesetzlichen Anpassungen aber schon in die richtige Richtung. Darüber hinaus hat Schleswig-Holstein im vergangenen Oktober erfolgreich einen Antrag in den Bundesrat eingebracht, mit dem der Bund aufgefordert wurde, den in den Lohnsteuerrichtlinien festgelegten Pauschbetrag von derzeit 250 Euro pro Monat für Menschen in kommunalen und anderen öffentlichen Ehrenämtern, also beispielsweise Gemeindevertreter_innen, ehrenamtliche Bürgermeister_innen und Schöff_innen deutlich zu erhöhen. Dies wäre eine wichtige weitere Anerkennung, speziell für kommunalpolitische Ehrenämter. Hier liegt der Ball jetzt beim Bund. Meine Damen und Herren, mir ist noch ein Aspekt wichtig. Wir sollten die Diskussion um die Stärkung des Ehrenamtes keinesfalls nur auf die Höhe eines steuerlichen Freibetrages verengen. Denn von einer höheren Ehrenamtspauschale profitieren, und das ist hier auch schon angesprochen worden, ausschließlich diejenigen Ehrenamtlichen, die überhaupt eine entsprechende Vergütung erhalten. Die meisten Menschen, rund 80 Prozent, engagieren sich aber vollständig unentgeltlich. Die Ehrenamtspauschale soll eigentlich Aufwendungen pauschal ausgleichen. Je stärker wir den Freibetrag erhöhen, desto mehr stellt sich die Frage, und ich stelle das einfach in den Raum, ohne dass ich sie jetzt als entschieden und für mich festgelegt schon beantworten will, wo die Grenze zwischen Aufwandsersatz und Vergütung verläuft. Diese Diskussion wird ja seit Jahren unter dem Stichwort der Monetarisierung des Ehrenamtes schon geführt. Wissenschaftliche Untersuchungen weisen darauf hin, dass eine zunehmende Monetarisierung des Ehrenamts nicht nur Chancen hat, sondern durchaus auch Risiken mit sich bringt. Ich freue mich darauf, wenn auch das einmal mitdiskutiert wird. Sie verweisen in dem Gutachten auf mögliche Veränderungen der Motivation, auf Konkurrenz zwischen Organisationen und auf die Gefahr, dass Eh- (Ministerin Dr. Silke Schneider) renamt zunehmend als vergütete Tätigkeit verstanden wird. Meine Damen und Herren, bitte verstehen Sie mich nicht falsch, die Landesregierung hat sich in der Vergangenheit immer für eine steuerliche Entlastung von Ehrenamtler_innen eingesetzt und wird dies natürlich auch künftig tun. Wir sind hier also grundsätzlich alle einer Meinung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Aber es sollte keinesfalls der Eindruck entstehen, dass Engagement erst durch steuerfreie Zusatzeinnahmen attraktiv gemacht werden muss. Die große Mehrheit der Ehrenamtlichen engagiert sich, und dies sei hier noch einmal in großer Anerkennung betont, komplett ohne finanzielle Gegenleistung aus der Grundüberzeugung, dass sich ihr Einsatz trotzdem lohnt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich glaube, unser Staat kann nur deswegen funktionieren, weil die Mehrheit der Menschen diese Überzeugung noch teilt. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Jette Waldinger-Thiering

Frau Ministerin, ich war ein bisschen spät. Sind Sie fertig mit Ihrer Rede, oder würden Sie noch eine Frage des Abgeordneten zulassen? Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Gerne.

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Kianusch Stender SPD

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Ich wollte fragen, wenn Sie sich dann jetzt im Bund für eine Stärkung, Erweiterung und Aufstockung der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschalen einsetzen, können Sie dann auch der Idee der Dynamisierung etwas abgewinnen und würden das dann direkt damit hinnehmen? – Ich finde den Gedanken der Dynamisierung, die ich jetzt heute zum ersten Mal für mich gehört habe, sehr interessant und freue mich auf die Diskussion darüber. (Annabell Krämer [FDP]: Im Ausschuss!) Wenn mich das am Ende überzeugt, trage ich das auch gerne mit in den Bundesrat hinein. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Jette Waldinger-Thiering

Lassen Sie eine Zusatzfrage zu? Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Ja, gerne.

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Kianusch Stender SPD

Unseren Alternativantrag mit der Dynamisierung gibt es ja nicht erst seit heute, darüber hätten wir uns ja schon verständigen können. Wir können das gerne noch im Nachgang machen. Wir haben eine Ausschussüberweisung vorgeschlagen, und wir finden es gut, dass Sie auch Lust haben, uns im Ausschuss beizuwohnen, um darüber zu diskutieren. – Danke. – Sehr gerne. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Beate Raudies SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! 50 Milliarden Euro. 50 Milliarden Euro, das ist mehr als doppelt so viel wie der gesamte Haushalt des Landes Schleswig-Holstein. So viel Geld verliert der deutsche Staat jedes Jahr durch Steuerhinterziehung. 50 Milliarden Euro! Was könnten wir damit alles anfangen? – Schulen, Straßen, Wohnungen, Krankenhäuser, Klimaschutz. Aber vor allem, was tun wir, um dieses Geld zu sichern? Denn eins ist klar, diese Summe sollte uns doch jede Anstrengung wert sein. (Beifall SPD und Christian Dirschauer [SSW]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Steuerhinterziehung, das klingt so harmlos. Doch das richtige Wort ist Steuerbetrug, und Betrug ist eine Straftat. Noch schlimmer: Steuerbetrug untergräbt das Vertrauen in unseren Staat und in unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt, denn eine solidarische Gesellschaft lebt davon, dass alle ihren gerechten Beitrag leisten. Und wenn Bürger_innen das Gefühl haben, dass die Lasten ungleich verteilt sind, führt das zu Unzufriedenheit, Protest, Staatsverdrossenheit. Das können wir uns noch weniger leisten als das fehlende Geld in unseren Kassen. (Beifall SPD und Christian Dirschauer [SSW]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Lösung ist eigentlich ganz einfach. Wir brauchen eine Steuerverwaltung, die funktioniert, denn jedes Steuersystem ist nur so gut wie seine Umsetzung. So eine Verwaltung besteht aus den Finanzämtern, aus Steuerfahndung und Betriebsprüfung, Justiz, Polizei, Zoll, der Zusammenarbeit von Bundes- und Landesebene. Das ist ein System aus vielen Rädern, und jedes muss ineinander greifen. Dafür braucht es auf jeder Ebene erstens kompetentes Personal, zweitens Ressourcen, vor allen Dingen moderne IT, drittens klare Befugnisse und viertens Daten, die zielgerichtet erhoben, vernetzt und ausgewertet werden. Die Bundesregierung hat hier Vorschläge gemacht, etwa zur Verschärfung bei der steuerstrafbefreienden Selbstanzeige. Unser Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen, fordert jetzt, die Landesregierung soll, ja, sie muss diese Vorschläge auf Bundesebene unterstützen. (Beifall SPD und SSW) Sie wissen alle, ich war mal Steuerbeamtin. Jede Woche lagen drei bis fünf Selbstanzeigen auf meinem Tisch, von Menschen, die jahrelang Kapitalerträge in Steueroasen versteckt hatten. Unsere Arbeit: Steuern nachfordern plus Zinsen. – Keine Strafe. Gleichzeitig prüften wir die Rentenbezieher_innen, die ein paar hundert Euro nachzahlen mussten und sofort eine Strafe bekamen. Das fanden nicht nur ich und meine Mitarbeitenden ungerecht. Kleine Vergehen konsequent bestraft, große Betrugsfälle oft vergleichsweise mild geahndet oder durch Vergleich erledigt – wo bleibt da die Glaubwürdigkeit des Staates? Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Finanzministerin hat es gestern gesagt: Wir müssen mehr tun. – Deswegen appelliere ich an alle: Schließen Sie sich unserem Antrag an. Denn wir alle, unabhängig von der Fraktion, sollten, müssen dieses gleiche Ziel haben, dass es in diesem Land gerecht zugeht, auch bei den Steuern. Es geht diesmal gar nicht um eine Reform des Steuerrechts. Es geht heute ausdrücklich nicht um Steuererhöhungen oder um neue Steuern. Hier und (Beate Raudies) heute rede ich schlicht über das Geld, das dem Staat trotz Anwendung der bestehenden Rechtslage entgeht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, jeder Steuerfahnder, jeder Betriebsprüfer bringt mindestens 1 Million Euro Mehreinnahmen pro Jahr. Die Stellen sind da, aber wir finden die Menschen nicht. Daran müssen wir sofort und intensiv arbeiten und besser, als wir es in der Vergangenheit getan haben. 50 Milliarden Euro sind jede Anstrengung wert. Steuerbetrug ist kein Kavaliersdelikt. Es ist ein Angriff auf unseren Zusammenhalt. Jeder Euro, der dem Staat vorenthalten wird, fehlt am Ende den Bürgerinnen und Bürgern. Deswegen: Stimmen Sie unserem Antrag bitte zu. – Vielen Dank. (Beifall SPD und SSW)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Nun erteile ich dem Abgeordneten Ole Plambeck von der CDUFraktion das Wort.

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Ole-Christopher Plambeck CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer Steuern hinterzieht, schädigt nicht irgendeine anonyme Staatskasse, er schädigt uns alle, die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen, die ihre Steuern ehrlich und zuverlässig zahlt. Jeder hinterzogene Euro fehlt in Bildung, Infrastruktur, innere Sicherheit und für die Entlastung derjenigen, die sich an die Regeln halten. Deshalb sind wir uns im Ziel einig: Steuerkriminalität muss konsequent bekämpft werden. Der Rechtsstaat muss gerade gegenüber professionellen und organisierten Täterstrukturen handlungsfähig und durchsetzungsstark sein. (Beifall ganzes Haus) Der SPD-Antrag enthält dazu eine ganze Reihe von Vorschlägen aus dem Aktionsplan, der von Bundesfinanzminister und Bundesjustizministerin vorgestellt worden ist. Über diese einzelnen Vorschläge, die auch im Antrag dargestellt worden sind, müssen wir in der Tat einzeln beraten. Es geht zunächst um die geplante Verschärfung des Strafrechts. Wer bandenmäßig und mit hoher krimineller Energie Steuern in Millionenhöhe hinterzieht, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Ein höherer Strafrahmen kann deshalb bei besonders schweren Fällen der organisierten Steuerkriminalität absolut richtig sein. Eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr hat aber auch erhebliche rechtliche und strafprozessuale Konsequenzen. Deshalb müssen wir sehr genau definieren, welche Fälle tatsächlich erfasst werden sollen. Denn nicht jeder Fall der Steuerhinterziehung darf mit organisierter Kriminalität gleichgesetzt werden. Deswegen müssen wir hier präzise sein. Ich sage das deswegen, weil wir bis 2008 einen eigenen Verbrechenstatbestand im § 370a der Abgeordnetenordnung hatten, und der wurde 2008 wegen verfassungsrechtlicher Bedenken abgeschafft. Deswegen müssen wir da ganz genau sein. Aber im Ziel sind wir uns da einig. Richtig ist auch, dass Bund und Länder stärker zusammenarbeiten müssen. Organisierte Steuerkriminalität hält sich nicht an Ländergrenzen. Eine gemeinsame Organisationseinheit gegen Steuer- und Finanzkriminalität kann daher sinnvoll sein. Wichtig sind klare Zuständigkeiten. Die Datenzugriffe und Verantwortlichkeiten müssen klar geregelt sein. Gerade im internationalen Kontext kann das sehr helfen. Große Chancen liegen vor allem in der modernen Datenanalyse. Künstliche Intelligenz kann dabei helfen, verdächtige Muster, Verschleierungen und auffällige Transaktionen schneller zu erkennen. Damit können wir die Prüfung stärker auf tatsächliche Risikofälle konzentrieren. Das ist auch im Interesse der Wirtschaft. (Beate Raudies [SPD]: So ist es!) Wer seine steuerlichen Pflichten erfüllt, sollte möglichst wenig durch unnötige Prüfungen und Bürokratie belastet werden. Wir sollten uns wirklich auf die Großen konzentrieren. Eines sehe ich aber trotz alledem im SPD-Antrag sehr kritisch, nämlich den Begriff der „aggressiven Steuergestaltung“. Aber das liegt vielleicht in der Natur der Sache, dass wir damals auf unterschiedlichen Seiten gestanden haben. (Beate Raudies [SPD]: Ja!) Mir ist wichtig: Im Rahmen, was das Gesetz und die Rechtsprechung zulässt, darf es nicht nur, sondern muss es auch eine Steuergestaltung geben. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP] – Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Vernünftige Steuergestaltung ist insbesondere für unsere mittelständische Wirtschaft nicht nur wichtig, sie ist geboten, insbesondere im Wettbewerb. (Ole-Christopher Plambeck) Deswegen bitte ich darum, legale Steuergestaltung, missbräuchliche Gestaltung und strafbare Steuerhinterziehung sauber voneinander zu trennen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn wer sich innerhalb des geltenden Rechts bewegt, darf nicht unter pauschalem Kriminalitätsverdacht gestellt werden. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: So ist es!) Sehr geehrte Frau Kollegin Raudies, Gesprächsbedarf sehe ich auch ganz klar bei der strafbefreienden Selbstanzeige. (Beate Raudies [SPD]: Ich nicht!) Sie bedeutet keineswegs, dass man sich einfach und kostenlos von einer Strafe freikaufen kann. Die Hürden sind hoch. Bereits heute setzt sie eine vollständige Offenlegung der letzten zehn Jahre, die Zahlung von Zinsen und Zuschlägen voraus. Die Hürden sind in der Praxis in der Tat sehr hoch. Dieses Instrument ist wichtig. (Beifall FDP und vereinzelt CDU) Es ist eigentlich kein Zugeständnis, sondern in der Praxis ist es wichtig, um unbekannte Steuerquellen offenzulegen und hinterzogene Steuern zurückzuholen. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Man kann über Einschränkungen bei besonders hohen Beträgen sprechen, aber ohne eine belastbare Wirkungsanalyse geht das nicht. Das ist mir ganz wichtig. Das Zweite, und ich gucke auf die Zeit und bitte, diesen Satz noch sagen zu dürfen, ist das Thema der Registrierkassenpflicht. Manipulationssichere Kassensysteme können Steuerbetrug verhindern, aber wir müssen schon gucken, wen wir erwischen: Betriebe, Vereine, Wochenmarktstände, Direktvermarkter. – Wir brauchen praktikable Ausnahmen, angemessene Bagatellgrenzen und vor allem ausreichende Übergangsfristen – das ist ganz wichtig –, damit es in der Praxis auch umsetzbar ist. Ich habe noch vieles aufgeschrieben. Am Ende sind wir uns im Ziel einig. Wir müssen uns die Maßnahmen genau anschauen. Deswegen bitte ich darum, den Antrag in den Finanzausschuss zu überweisen. Dann sollten wir dazu eine Anhörung machen und ordentlich darüber diskutieren, damit wir etwas Vernünftiges hinbekommen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich nun dem Abgeordneten Jan Kürschner das Wort.

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Jan Kürschner GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Politik sollte dafür sorgen, dass nicht der Eindruck erweckt wird, dass sich die da oben auf Kosten der Steuerzahlenden die Taschen vollmachen können. Genauso sieht es nämlich bei Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäften aus. Bei CumEx war oder ist vielleicht auch noch das Steuerschlupfloch groß wie ein Scheunentor, geschickt in den Bundestag hineinlobbyiert und mit Gefälligkeitsrechtsgutachten untermauert. Ob das schon geschlossen ist, wage ich zu bezweifeln. Es gibt eben eine ganze Industrie, die nicht nur legale Vermögensanlage und Steuervermeidung, sondern auch perfekten und international organisierten Steuerbetrug zulasten der Länder und zulasten aller Steuerzahlenden betreibt. Das ist existent. Unsere Steuerverwaltungen müssen in der Lage sein, da schnell und wirksam aufzupassen. Die volkswirtschaftlichen Schäden durch Kriminalität sind sowieso die bei Weitem größten Schäden in Deutschland, und Kriminalität wollen wir ja alle nicht. Jetzt zu Cum-Cum. Die Bundesregierung berichtet gerade, dass von 54 Instituten, die Cum-Cum-Geschäfte zugegeben haben, 21 in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft sind. Es waren also nicht nur raffgierige Private, sondern eben auch ÖffentlichRechtliche. Die sollten eigentlich dem Gemeinwohl verpflichtet sein, statt sich an so einem Raubzug recht schamlos zu beteiligen. Das wirft ein äußerst schlechtes Licht auf die Öffentlich-Rechtlichen. Die Schadenssumme der Fälle, die der BaFin jetzt gemeldet worden sind, beträgt 4,8 Milliarden Euro, und das dürfte nur die Spitze des Eisbergs sein. Der geschätzte Schaden durch Cum-Cum-Gestaltungen in Deutschland beläuft sich auf insgesamt 28 Milliarden Euro. Wer zahlt das am Ende, meine Damen und Herren? – Das ist der berühmte kleine Mann von der Straße. Was bedeutet das dann eigentlich am Ende für die Menschen draußen im Land? Wenn Arbeitnehmer_innen bei ihrer Steuererklärung 50 Euro vergessen anzugeben, dann wird jeder Cent penibel (Jan Kürschner) nachgerechnet. Aber wenn Banken und Superreiche über Jahre Geld am Fiskus vorbeischleusen, wird zugeschaut und ganz lange nicht reagiert. Das ist ungerecht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW – Annabell Krämer [FDP]: Es wird doch nicht zugeschaut!) Diese Riesensummen fehlen doch nicht irgendwo in einer Excel-Tabelle, sondern das Geld fehlt ganz konkret, um Schulen zu sanieren, für verlässliche Betreuung in Kitas und für eine funktionierende Infrastruktur. Wer seine Steuern ehrlich zahlt, darf von der Bundesregierung erwarten, dass sie Steuerhinterziehung von Banken und Superreichen genauso konsequent verfolgen lässt. Cum-Cum bedeutet – ich erkläre das einmal in Kurzform; so kompliziert ist das nämlich gar nicht –: Wenn ein ausländischer Aktionär eine Dividende bekommt, muss er in Deutschland darauf Kapitalertragsteuer zahlen. Deswegen gibt er die Aktie kurz vor dem Dividendenstichtag einer Institution, die über das Privileg verfügt, die Kapitalertragsteuer auf diese Dividende mit ihrer Körperschaftssteuer verrechnen zu können oder sogar eine Erstattung zu bekommen. Das gilt zum Beispiel Beispiel für Pensionsfonds. Die deutschen Otto Normalverbraucher haben dieses Privileg nicht. Danach gibt der Privilegierte dem Steuerausländer seine Aktie zurück, und beide teilen sich die Beute, die sie zulasten der Allgemeinheit gemacht haben. Solche Steuergestaltungen sind strafbar, sie fallen nur zu selten auf. Die Steuerverwaltung soll das jetzt genauer im Blick nehmen. Aber dann werden diese Leute mit Sicherheit auf noch kompliziertere Ausgleichsgeschäfte ausweichen, die sie dann irgendwo auf der Welt außerhalb unserer Reichweite und ohne, dass es nachvollziehbar wäre, machen. Da haben wir und unsere Behörden in Wahrheit überhaupt keine Chance. Die Frage, die man stellen muss, lautet: Wieso gibt dieses Privileg, die Kapitalertragsteuer zu verrechnen, überhaupt? – Dafür gibt es ja eigentlich gar keinen Grund. Stellt der Bund das ab, dann gibt es dieses Geschäftsmodell, dieses kriminelle Geschäftsmodell nicht mehr. Das muss geschehen – egal, was die Bankenlobby dazu sagt – und zwar genau so, wie der wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums es schon im August 2025 ganz konkret vorgeschlagen hat. Wenn man den Weg dahin nicht findet, will man es vielleicht nicht genug. Das kommt dann nicht gut. Wir haben konsequente Schritte für den Kampf gegen Steuerkriminalität in petto. Diese betreffen das Reverse-Charge-Verfahren auf EU-Ebene, eine zentrale Organisationseinheit auf Bundesebene, Rechtssicherheit beim Ankauf steuerlich relevanter Daten, Schwarzarbeit, die Haftung von Subunternehmerketten und die Verpflichtung zu mindestens einer Möglichkeit zum digitalen Bezahlen. Sie betreffen für besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung einen Verbrechenstatbestand – Verfahren zu Verbrechen können im Gegensatz zu denen bei Vergehen nämlich nicht so einfach eingestellt werden – und eine Anhebung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege auf 15 Jahre – das wäre ideal –, genauso wie eine Registrierkassenpflicht für Betriebe, vielleicht ab einem Jahresumsatz von über 25.000 Euro. Ich bitte um Überweisung an den Finanzausschuss, aber auch mitberatend an den Innen- und Rechtsausschuss. An alle, die dann dabei sind: Schauen Sie sich bis dahin gerne die Serie „Die Affäre Cum-Ex“ an. Sie ist äußerst sehenswert. – Vielen Dank.

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Beate Raudies

Für die FDP-Fraktion hat die Abgeordnete Annabell Krämer das Wort.

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Annabell Krämer FDP

Werte Frau Präsidentin! Der Kollege von den Grünen lässt mich ein bisschen sprachlos zurück, denn ich muss ehrlich sagen, dass es mir im Gegensatz zu ihm fern liegt, eine Berufsbranche pauschal zu diskreditieren. Wir wissen alle: Wir müssen Steuerschlupflöcher schließen. Da sind wir, glaube ich, alle einer Meinung. Aber was hier gerade pauschal gegen die Bankenbranche vorgebracht wurde, hat mir nicht gefallen. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Wir wissen alle: Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Wer Steuern hinterzieht, greift am Ende in die Tasche all jener Bürgerinnen und Bürger, die ehrlich ihre Steuern zahlen. Deshalb ist für uns Freie Demokraten eines klar: Steuerbetrug, Finanzkriminalität und Schwarzarbeit müssen konsequent bekämpft werden. (Beifall FDP, vereinzelt CDU und Beifall Christian Dirschauer [SSW]) Wir brauchen dafür leistungsfähige Strukturen und Behörden, die personell und technisch in die Lage (Annabell Krämer) versetzt werden, auch komplexe Finanzkriminalität aufzudecken. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber all unseren ehrlichen Steuerzahlern. Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, über das Ziel Ihres Antrages müssen wir deshalb nicht streiten, aber ein richtiger Kompass schützt noch nicht davor, auf dem falschen Weg zu landen. Bei einigen der Wege, die Sie hier vorgeschlagen haben, habe ich erhebliche Bedenken. Die Einschränkung der strafbefreienden Selbstanzeige zum Beispiel halten wir für den absolut falschen Weg. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) – Herr Kollege Buchholz, mein Redemanuskript umfasst zehn Seiten. – Die Selbstanzeige ist kein Geschenk an Steuerhinterzieher, sie ist ein Instrument, um bislang unentdeckte Steuerhinterziehung ans Licht zu bringen und uns somit bisher hinterzogenes Geld zurückzuholen. Deshalb sollten wir uns nicht davon leiten lassen, was besonders hart klingt, sondern doch die Maßnahmen ergreifen, die tatsächlich auf dem Weg zu unserem Ziel wirken. Auch beim zentralen Ankauf von Steuerdatensätzen durch den Bund werden wir nicht übereinkommen. Denn wir reden hier nicht über Informationen, die einer Behörde einfach zugespielt werden. Wir reden hier tatsächlich über den staatlichen Ankauf von Daten, die möglicherweise zuvor rechtswidrig beschafft wurden. Damit schafft der Staat im Zweifel einen finanziellen Anreiz dafür, sich rechtswidrig Zugang zu hochsensiblen Daten anderer Menschen zu verschaffen. Der Rechtsstaat wird nicht dadurch glaubwürdiger, dass er zur Verfolgung von Steuerkriminalität einen Markt für rechtswidrig beschaffte Daten schafft. Auch bei der Steuerfahndung heiligt der Zweck nicht jedes Mittel. (Beifall FDP) Auch das anonyme Hinweisgeberportal sehe ich mit erheblichen Bedenken. Natürlich können Hinweisgeber einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Steuerkriminalität aufzudecken, und selbstverständlich müssen Menschen geschützt werden, die tatsächliche Missstände oder Straftaten offenlegen. Aber wenn der Staat eine zentrale Infrastruktur schafft, über die Bürger ihre Mitbürger anonym bei den Finanzbehörden melden können, müssen bei uns Liberalen ehrlich gesagt die Alarmglocken angehen. Whistleblowing zum Schutz vor persönlichen Konsequenzen ist das eine. Eine Kultur des anonymen Denunziantentums ist etwas völlig anderes und birgt außerdem enorme Missbrauchsrisiken. Das dürfen wir wirklich nicht vergessen. Mir ist bewusst, dass es ein solches Instrument in SchleswigHolstein bereits gibt; das ist mir klar, Frau Ministerin. Aber auch davon bin ich kein Freund, denn ein liberaler Rechtsstaat lebt nicht davon, dass jeder jeden beobachtet und im Zweifel anonym beim Staat meldet. Er lebt zunächst von Vertrauen in seine Bürger und von starken Behörden, die dort konsequent handeln, wo es konkrete Anhaltspunkte für Straftaten gibt. (Beifall FDP) Anders bewerte ich dagegen übrigens den Einsatz künstlicher Intelligenz in der Steuerfahndung, denn ich glaube, hier liegen erhebliche Chancen. Den Steuerbehörden liegen bereits heute zahlreiche Daten vor, die sich für eine automatisierte Mustererkennung eignen. KI kann große Datenmengen analysieren, Auffälligkeiten erkennen und unseren Steuerfahnderinnen und ‑fahndern damit ein zusätzliches Werkzeug an die Hand geben, um Steuerhinterziehung konsequent aufzudecken. Genau so sollten wir es auch verstehen. Klar ist aber auch: Der Einsatz von KI braucht hier natürlich, gerade weil wir über sensible Steuerund Finanzdaten sprechen, ganz klare gesetzliche Leitplanken. Es muss nachvollziehbar sein, welche Daten ausgewertet werden, wie die Algorithmen arbeiten und wie deren Kontrolle sichergestellt wird. Für Ihre weiteren Forderungen gilt: Nicht alles, was technisch möglich ist, ist automatisch politisch sinnvoll. Ein elektronisches Meldesystem für Umsatzsteuerdaten in Echtzeit, eine Registrierkassenpflicht, wie der Kollege Plambeck sie ansprach, und zusätzliche Speicherpflichten bedeuten eben auch neue Pflichten und Bürokratie für Unternehmen, auch für kleine und mittelständische Unternehmen. Deshalb war genau richtig, was Sie zur Bagatellgrenze gesagt haben. Wer auf der einen Seite verspricht, ehrliche Steuerzahler durch Vereinfachung und Pauschalisierung entlasten zu wollen, sollte auf der anderen Seite genau hinschauen, welche neue Bürokratie er ihnen gleichzeitig aufbürdet. Meine Damen und Herren, wir wollen Steuerbetrug konsequent bekämpfen. Dazu brauchen wir moderne Technik, eine bessere Zusammenarbeit der Behörden und eine Finanzverwaltung, die ihre Ressourcen dort konzentriert, wo die Risiken tatsächlich bestehen. (Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, und wo ist das?) (Annabell Krämer) – Wir dürfen dabei nicht jeden Bürger und jedes Unternehmen gleich mit ins Fahndungsnetz ziehen, Herr Kollege Petersdotter: Konsequenz gegenüber denjenigen, die betrügen, (Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!) aber auch Vertrauen gegenüber denjenigen, die sich an die Regeln halten – beides gehört zu einem starken Rechtsstaat und übrigens auch zu einer starken Wirtschaft.

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Beate Raudies

Kommen Sie bitte zum Schluss, Frau Abgeordnete.

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Annabell Krämer FDP

Ein Rechtsstaat beweist seine Stärke nicht nur dadurch, dass er Recht durchsetzt, er beweist diese auch dadurch, dass er seine eigenen Grenzen selbst achtet. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP)

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Beate Raudies

Für die SSW-Fraktion hat der Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende Christian Dirschauer das Wort.

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Christian Dirschauer SSW

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer morgens aufsteht, zur Arbeit geht und am Monatsende seine Abrechnung bekommt, kennt es: Die Steuer ist schon weg, bevor das Geld auf dem Konto ist. Da gibt es keinen Trick, da gibt es kein Schlupfloch und auch keinen hochbezahlten Berater, der einem erklärt, wie man sein Geld irgendwo verschwinden lassen kann. Die ganz große Mehrheit in unserem Land zahlt ihre Steuern ganz selbstverständlich. Deshalb darf diese Mehrheit auch erwarten, dass der Staat diejenigen zur Kasse bittet, die meinen, für sie gälten andere Regeln. Wir haben es gehört: Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, denn dieses Geld fehlt am Ende uns allen – in unseren Schulen, bei der Pflege, in unseren Kommunen und bei vielen anderen Aufgaben, angesichts derer wir hier regelmäßig darüber diskutieren, dass dafür angeblich keine Kohle da sei. Für den SSW sage ich ganz klar: Wer Steuern hinterzieht, betrügt nicht irgendeine anonyme Staatskasse; er betrügt die Gemeinschaft. – Deshalb sind wir bei der Stoßrichtung dieses Antrages auch ganz bei der SPD, meine Damen und Herren. (Beifall Dr. Michael Schunck [SSW]) Wir brauchen also eine schlagkräftige Steuerfahndung, wir brauchen gute Betriebsprüfer, und wir brauchen Fachleute und moderne Technik, um es mit professioneller und international organisierter Steuerkriminalität aufnehmen zu können. Das ist für den SSW übrigens keine neue Erkenntnis. Unser früherer Kollege Lars Harms hat schon vor vielen Jahren eine bessere Bündelung der Steuerfahndung gefordert. 2017, das ist fast zehn Jahre her, hat Lars einen Satz gesagt, der heute aktueller ist denn je: „Der Staat muss genauso professionell aufgestellt sein wie die Konzerne.“ Genau darum geht es, meine Damen und Herren. (Beifall SSW) Wenn auf der einen Seite Steuerberater, Anwälte und Finanzexperten sitzen, können wir auf der anderen Seite nicht mit zu wenig Personal und veralteter Technik antreten. Ein starker Staat zeichnet sich nicht dadurch aus, dass er immer höhere Strafen in das Gesetz schreibt. Ein starker Staat zeichnet sich dadurch aus, dass er die Täter erwischt. (Beifall SSW, SPD und FDP) Deshalb sehe ich die Forderung nach bis zu 15 Jahren Gefängnis etwas differenzierter. Wer bandenmäßig Steuern hinterzieht und mit kriminellen Konstruktionen Millionen ergaunert, verdient die ganze Härte unseres Rechtsstaates. Aber ob im Gesetz zehn Jahre oder 15 Jahre als Strafe stehen, hilft uns wenig, wenn am Ende die Menschen fehlen, diese Fälle aufzudecken. (Annabell Krämer [FDP]: So ist es!) Entscheidend ist also nicht nur die Höhe der Strafe, entscheidend ist die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden: Die Steuerfahndung und die Betriebsprüfung in Schleswig-Holstein sollen spürbar besser ausgestattet werden. – Das ist richtig, kann ich nur sagen. Wie viele zusätzliche Fachleute brauchen wir? Welche Technik brauchen wir? Was ist die Landesregierung bereit, dafür tatsächlich auf den Tisch zu legen? Das sollten wir im Ausschuss gemeinsam besprechen. Ein zweiter Punkt ist die Selbstanzeige. Wer vorsätzlich große Summen am Fiskus vorbeischleust, darf nicht einfach nachzahlen und so behandelt werden, als sei nichts gewesen. Aber die Selbstanzeige hat auch dazu geführt, dass der Staat an Geld- (Christian Dirschauer) summen und Informationen gekommen ist, von denen er sonst möglicherweise nie erfahren hätte. Deshalb sollten wir dieses Instrument nicht einfach abschaffen, sondern zielgenauer machen. Meine Damen und Herren, da lohnt ein Blick über die Grenze nach Dänemark. Dort gilt vereinfacht: Wer freiwillig und vollständig reinen Tisch macht, bevor der Staat ihm auf die Spur kommt, kann dadurch bessergestellt werden. (Beifall SSW) Aber: Je schwerer und vorsätzlicher die Hinterziehung ist, desto weniger kann man auf Straffreiheit hoffen. – Über einen solchen abgestuften Weg sollten wir auch in Deutschland reden, meine Damen und Herren. (Beifall Sybilla Nitsch [SSW] und Annabell Krämer [FDP]) Überhaupt gefällt mir am nordischen Ansatz ein einfacher Grundsatz: Mach es den Ehrlichen leicht und den Betrügern schwer. – Das gilt auch für die Digitalisierung. Wenn der Staat schon Daten hat, soll er sie vernünftig nutzen. Wenn wir neue digitale Meldewege schaffen, muss dafür an anderer Stelle Bürokratie verschwinden. Meine Damen und Herren, Steuergerechtigkeit ist eine Frage des Vertrauens. Der Busfahrer, die Verkäuferin, der Handwerker und die Pflegekraft müssen darauf vertrauen können, dass nicht nur bei ihnen genau hingeschaut wird. Der Staat muss genauso hinschauen, wenn Millionen über komplizierte Firmenkonstruktionen verschoben werden. Es darf nicht sein, dass der Ehrliche am Ende der Dumme ist. Wir unterstützen die Stoßrichtung dieses Antrags. Für uns bedeutet ein starker Staat vor allem mehr Fachwissen, gute Technik, bessere Zusammenarbeit, konsequente Verfolgung und weniger unnötige Bürokratie für diejenigen, die sich an die Regeln halten, meine Damen und Herren. Mach es den Ehrlichen leicht und den Betrügern schwer! – Das wäre für uns ein starker und gerechter Staat. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW)

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Beate Raudies

Für die Landesregierung erteile ich der Finanzministerin Dr. Silke Schneider das Wort. Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Steuern sind die Grundlage dafür, dass unser Staat seine Aufgaben erfüllen kann. Sie finanzieren unsere Schulen, unsere Infrastruktur, unsere soziale Sicherheit und viele weitere Leistungen, die unser Zusammenleben in Schleswig-Holstein tragen. Wenn Steuern hinterzogen werden, geht es deshalb um mehr als um fehlende Einnahmen. Es geht um Steuergerechtigkeit, um fairen Wettbewerb und um das Vertrauen in einen Staat, der seine Regeln durchsetzt. Steuerkriminalität hat viele Gesichter. Sie reicht von vorsätzlich falschen Angaben zur Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bis hin zu hochprofessionellen Strukturen, die gezielt Schlupflöcher nutzen, Vermögen verschleiern oder internationale Verbindungen ausnutzen. So unterschiedlich diese Fälle auch sind, es gilt: Steuerkriminalität darf sich nicht lohnen. Dafür muss die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Finanzkriminalität weiterhin optimiert sowie an den aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen angepasst werden. Dabei reicht es nicht nur, neue Forderungen aufzustellen. Entscheidend ist, dass wir die notwendigen Strukturen ausbauen und konsequent handeln. Schleswig-Holstein tut das kontinuierlich. Wir haben in dieser Wahlperiode unsere Steuerverwaltung gezielt mit einer Ausbildungsoffensive gestärkt – mit einer eigenen erfolgreichen Nachwuchskampagne und mit einem weiterhin hohen Niveau bei der Einstellung von Anwärterinnen und Anwärtern. Seit 2018 haben wir die Ausbildungsstellen praktisch verdoppelt. Ich sehe das an den Zahlen; ich sehe das an den Menschen, die zu uns kommen und bleiben. So war es übrigens auch in diesem Jahr wieder, obwohl wir einen fehlenden Abiturjahrgang haben. Ich bin in diesem Jahr in Altenholz und in Malente und übergebe die Urkunde an diejenigen, die bestanden haben. Ich vereidige diejenigen, die neu starten. Das sind hochmotivierte, junge, sehr lebendige Menschen, die Lust haben, bei uns zu arbeiten. Sie kommen zu uns und wollen bei uns bleiben. Außerdem gibt es insbesondere bei der Steuerfahndung Stellenhebungen mit attraktiveren Karrierewegen. Die Ausbildung kann bei uns in Schleswig-Holstein direkt beim Finanzamt für zentrale Prüfungsdienste gemacht werden. Das ist – so haben wir es erlebt – ein echtes Zugpferd für unsere Nachwuchskräftekampagne und ist übrigens in die- (Ministerin Dr. Silke Schneider) ser Form bundesweit einmalig. Es ist genau der richtige Weg. Es ist das, was Frau Brorhilker von der Finanzwende sagt: immer diese ganzen Rotationen, bei denen Menschen sich spezialisieren und schon wieder ins nächste Amt gehen. – In der Steuerfahndung machen wir es anders. Die Menschen kommen zu uns, werden ausgebildet und können bei uns bleiben. Sie gehen ihren Weg und machen Karriere bei der Steuerfahndung. Sie haben richtig Lust auf diesen Job. Meine Damen und Herren, wir haben auch die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Finanzkriminalität weiter verbessert. Mit der Taskforce Geldwäschebekämpfung bringen wir Polizei, Steuerfahndung, Staatsanwaltschaft, Ministerien und Aufsichtsstellen zusammen. Denn erfolgreiche Bekämpfung gelingt dort, wo Informationen und Fachwissen zusammenkommen. Wir setzen auf moderne Analysetechnik. Unsere Steuerfahndung nutzt bereits Software zur Identifikation steuerlich relevanter Kryptotransaktionen und ist mit Wallets zur Sicherung von Kryptowerten zum Beispiel im Rahmen von Durchsuchungen ausgestattet. Das ist absolut zentral, denn schätzungsweise zehn Prozent der Bürgerinnen und Bürger handeln bereits mit Bitcoin und Co. Die Tendenz ist steigend. Wir müssen deshalb nicht nur prüfen, wie wir künftig Gewinne aus Kryptogeschäften besteuern können, sondern wir müssen auch Steuerhinterziehung genau in diesem Bereich wirksam bekämpfen können und in der Lage sein, entsprechende Werte zu sichern und erforderlichenfalls abzuschöpfen. Dafür braucht es insbesondere bei länderübergreifenden Themen und Strukturen die Unterstützung des Bundes. Umso mehr freut es mich, dass sich auf Bundesebene in diesem Bereich aktuell richtig etwas tut: Der Mitte Juli dieses Jahres vorgestellte Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität enthält zahlreiche Maßnahmen, die wir ausdrücklich begrüßen. Mehr Zusammenarbeit zwischen den Behörden, mehr Digitalisierung und moderne Datenanalyse, ein konsequenteres Vorgehen gegen organisierte Steuerkriminalität, schärfere Instrumente bei der Vermögensabschöpfung und eine Überprüfung der heutigen Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige erhöhen das Entdeckungsrisiko. Das stärkt den Rechtsstaat, und es stärkt die Steuergerechtigkeit. Besonders begrüße ich, dass die Bundesregierung die Einziehung von Vermögenswerten unklarer Herkunft stärken und eine vollständige Beweislastumkehr auf den Weg bringen will. Verbrechen darf sich nicht lohnen; kriminell erlangte Vermögenswerte müssen endlich konsequent abgeschöpft werden können. Deshalb erwarte ich, dass die Bundeskoalition an einem Strang zieht, das Paket zügig mit konkreten Maßnahmen unterfüttert und diese auf den Weg bringt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, Steuergerechtigkeit entsteht nicht von allein. Sie braucht engagierte Beschäftigte, moderne Instrumente und eine enge Zusammenarbeit von Bund und Ländern. SchleswigHolstein geht diesen Weg auf Landesebene bereits konsequent. Am Ende geht es um eine einfache Botschaft: Steuergerechtigkeit bedeutet, dass für alle die gleichen Regeln gelten und dass diese Regeln konsequent durchgesetzt werden. Lassen Sie uns deshalb gemeinsam dafür sorgen, dass unser Rechtsstaat in diesem Bereich noch stärker, handlungsfähiger und gerechter wird. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

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Beate Raudies

Die Ministerin hat die vereinbarte Redezeit um eine halbe Minute erweitert. Diese Zeit stände bei Bedarf auch den Fraktionen zur Verfügung. – Ich sehe nicht, dass davon Gebrauch gemacht wird. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Antrag, Drucksache 20/4519 (neu), federführend dem Finanzausschuss und mitberatend dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind, wenn ich richtig sehe, alle Fraktionen des Hauses. Das ist dann einstimmig so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 28 auf: Für faire Strompreise und effiziente Netznutzung: Reform der deutsch-luxemburgischen Stromgebotszone voranbringen Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW Drucksache 20/4602 (neu) Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. (Vizepräsidentin Beate Raudies) Dann eröffne ich die Aussprache. Für die CDUFraktion hat der Abgeordnete Andreas Hein das Wort.

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Andreas Hein CDU

Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir diskutieren heute über das Thema Stromgebotszonen. Wir alle wissen, Schleswig-Holstein erzeugt inzwischen fast doppelt so viel erneuerbare Energie wie wir zeitgleich verbrauchen. Wir können also inzwischen rechnerisch die Stadt Hamburg mitversorgen, haben sogar noch etwas über. Während bei uns die erneuerbare Energie vorhanden ist, haben wir ein Thema, und zwar steht unsere erneuerbare Energie quasi im Stau. Durch den fehlenden Netzausbau gen Süden bekommen wir den Strom nicht dorthin, wo gerade die Industrie im Süden ihn nachfragt. Das geht so weit, dass wir dafür inzwischen Entschädigungen zahlen. Wir zahlen ungefähr 3 Milliarden Euro für dieses Netzengpassmanagement. Gucken wir uns die 3 Milliarden Euro mal genauer an. Von den 3 Milliarden Euro gingen im letzten Jahr ungefähr 435 Millionen Euro an die Anlagenbetreiber erneuerbare Energien. Von den 435 Millionen Euro geht der Löwenanteil nach Bayern mit ungefähr 38 Prozent, 165 Millionen Euro, weitere ungefähr 28 Prozent nach Niedersachsen und etwa 12,4 Prozent nach Schleswig-Holstein. Aber von den 3 Milliarden Euro geht eben der absolute Löwenanteil an die Betreiber fossiler – mir liegt gerade ein anderes Wort auf der Zunge: was soll ich sagen? – Kraftwerke. An die, die Erdgaskraftwerke, Kohlekraftwerke betreiben, geht der Löwenanteil. Weil wir diese Thematik haben, dass wir hier erneuerbaren Strom haben und den gerne in den Süden brächten, die Netze aber eben nicht da sind, haben wir dieses Management. Warum diskutieren wir jetzt eigentlich das Thema Stromgebotszonen? – Gucken wir einmal nach Skandinavien. In Skandinavien haben wir meines Wissens ungefähr zwölf Stromgebotszonen. Hier in Deutschland haben wir eine. Weil die EU dieses Verfahren gerade angeschoben hat und prüft, wie möglicherweise in Zukunft so eine Aufteilung sein kann, wie man es vielleicht gerechter hinbekommen könnte, haben wir diesen Prozess und diese Diskussion. Es würde uns auch bei anderen Themen helfen. Nehmen wir einmal die Erzeugung von grünem Wasserstoff. Wir wissen, dass wir in dem Sektor Strom sehr gut sind. Wir wissen, dass wir jetzt, im zweiten Schritt der Energiewende, in die Sektoren Verkehr, Industrie und Wärme müssen. Weil wir das wissen, brauchen wir dafür das verbindende Element zwischen dem erneuerbaren Strom und den anderen Sektoren, und das ist eben zum Großteil Wasserstoff. Um ihn zu erzeugen und grünen Wasserstoff zu erzeugen, brauchen wir wiederum 90 Prozent erneuerbaren Energieanteil in unserem Stromsektor. Das bekommen wir, wenn wir einen Sektor mit ganz Deutschland haben, eben nicht hin. Jetzt hat die IHK eine Diskussion angeschoben: Können wir nicht zum Beispiel eine Stromgebotszone mit Dänemark bilden? – Eine interessante Diskussion, und das Gute daran ist, dass wir diese Diskussion einmal angeschoben haben, um eben zu schauen, wie sie ausgehen kann. Die Landesregierung hat reagiert und ist sogar in Brüssel vorstellig geworden, um das Thema einmal anzuschieben und zu beleuchten. Das Institut für die Transformation des Energiesystems an der Fachhochschule Westküste hat dazu eine Studie erstellt und hat sich einmal mit den systematischen und den rechtlichen Folgen auseinandergesetzt. Das Ganze wird jetzt diskutiert und geprüft. Genau das wollen wir eigentlich: Wir wollen klimaneutral werden, wir wollen sogar erstes klimaneutrales Industrieland in Deutschland werden, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Wenn wir das in Zukunft wollen, dann müssen wir uns auf den Weg machen: Wie kriegen wir das zielgerichtet und schnell hin? – Genau deshalb sind diese Diskussionen wichtig. Ich freue mich besonders darüber, dass wir diesen Antrag fraktionsübergreifend stellen. Wir sind uns in diesen Themen komplett einig. Das finde ich total gut, und das ist ein super Signal Richtung Berlin. Also, machen wir uns auf den Weg. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Sybilla Nitsch [SSW])

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Beate Raudies

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt die Abgeordnete Dr. Ulrike Täck das Wort.

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Dr. Ulrike Täck GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Das alte Energiesystem stößt an seine Grenzen. Wir brauchen also ein Update, und das ist eine Teilung der Strompreiszone. Deshalb (Dr. Ulrike Täck) bin ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ganz besonders dankbar, dass es uns gelungen ist, einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen vorzulegen. Warum braucht der Strommarkt dieses Update so dringend? – Eine Stromgebotszone ist ein regionaler Raum, in dem der Börsenpreis für Strom für alle gleich ist. Wenn diese Stromgebotszone jedoch sehr groß ist, bildet sie die heutige Situation nicht mehr ab, in der es Regionen mit sehr unterschiedlicher Energieerzeugung gibt. Da hierdurch auch Stromnetzengpässe nicht abgebildet werden, passiert etwas sehr Absurdes. Im Norden werden die erneuerbaren Energieanlagen abgeschaltet, und im Süden werden die fossilen Großkraftwerke angeschaltet. Da das Abschalten der erneuerbaren Energieanlagen einerseits und das Vorhalten der Großkraftwerke andererseits finanziell kompensiert werden muss, entstehen die sogenannten Redispatch-Kosten – ein Begriff, den ihr im Antrag findet. Über eine sehr große Region vereinheitlichte Strompreise bieten kein marktwirtschaftliches Signal für Unternehmen, sich dort anzusiedeln, wo der günstige Strom produziert wird. Natürlich ist nicht zu erwarten, dass ad hoc Unternehmen aus dem Süden in den Norden umziehen, wo der günstigere Strom erzeugt wird, aber niemand kann behaupten, dass die regional unterschiedliche Verfügbarkeit von Energie in der Wirtschaft nie eine Rolle spielte. Zum Beispiel hat sich die Stahlindustrie dort angesiedelt, wo die Kohle vorhanden war. In Zukunft gehen die neuen Industrien dorthin, wo der Wind weht. Wir schauen heute nicht mehr auf Unternehmen, bei denen die Schornsteine rauchen, sondern auf Firmen, die jetzt Standorte suchen, um stromintensive neue Technologien aufzubauen, wie zum Beispiel Rechenzentren oder Wasserstoff-Elektrolyseure. Der Verband Europäischer Übertragungsnetzbetreiber hat bereits im April 2025 empfohlen, die große deutsche Gebotszone aufzuteilen. Auch viele wissenschaftliche Studien zeigen, welche Vorteile eine Reform der deutschen Gebotszone hätte, zum Beispiel Studien der Agora Energiewende und des Fraunhofer IEE sowie des bereits genannten Institutes für Transformation der Energiesysteme der Fachhochschule Westküste. Aber das Bundeswirtschaftsministerium entschied sich im Dezember 2025 mit dem sogenannten Aktionsplan Gebotszone bewusst gegen diese Empfehlungen. Das geht zugunsten der fossilen Großkraftwerke im Süden und ist ein Nachteil für die erneuerbaren Energien im Norden. Wir sehen ja, dass große Gebotszonen über den Handel im Terminmarkt eine gewisse Preissicherheit bieten. Ich bin aber davon überzeugt, dass eine reformierte Zone in Norddeutschland und Dänemark zusammen nicht nur die Redispatch-Kosten spürbar senkt, sondern auch die Vorteile aus dem Terminmarkt mit der Attraktivität unseres günstigen erneuerbaren Stroms kombiniert. Das macht es auch viel einfacher und günstiger, grünen Wasserstoff zu erzeugen, der auf europäischen Märkten anerkannt wird. Denn dafür sind 90 Prozent erneuerbarer Strom nötig. In Schleswig-Holstein sind wir schon so weit, in Dänemark auch, aber nicht überall in Deutschland. Eine Strompreiszone mit Dänemark wäre deshalb ein echter Durchbruch für unsere Wasserstoffwirtschaft in Schleswig-Holstein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Strompreiszoneneinteilung wird oft so dargestellt, als ginge es darum, dass den einen etwas genommen und den anderen etwas gegeben wird. Die Strompreise würden aber dadurch insgesamt sinken, und die deutsche Wirtschaft würde entlastet. Wir wollen nicht weniger, wir wollen mehr, und zwar für alle – mehr soziale Marktwirtschaft, (Beifall FDP, Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Sybilla Nitsch [SSW]) – ich danke Ihnen! –, mehr Fairness, mehr Wertschöpfung vor Ort, mehr europäische Zusammenarbeit und natürlich mehr Klimaschutz. – Ich danke euch allen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und Beifall Sybilla Nitsch [SSW])

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Beate Raudies

Für die SPD-Fraktion hat nun der Abgeordnete Marc Timmer das Wort.

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Marc Timmer SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist tatsächlich ein sehr wichtiges Thema und ein ganz wichtiger Baustein für den zukünftigen Erfolg von Schleswig-Holstein im Energiebereich, also ein wirklich wichtiger Wirtschaftsfaktor. Was passiert beim Stromgebotszonen-Split? – Ich möchte das mit meinen Worten berichten: Es wird ein bisher einheitliches Marktgebiet, also Deutsch- (Marc Timmer) land-Luxemburg, mit einem Großhandelspreis für Strom in zwei oder mehrere Gebiete geteilt. Aktuell wird so getan, als ob Deutschland eine Kupferplatte wäre, also ungebremste, unbegrenzte Transportkapazitäten hätte. Tatsächlich kann aber nur ein Teil des Stroms physisch in den Süden abtransportiert werden. Die Stromautobahnen sind überlastet. Das Paradoxe: Genau in diesem Moment wird im Süden vermehrt Strom nachgefragt, denn wenn im Norden die Windräder viel Strom produzieren, sinken die Börsenstrompreise. Die Nachfrage auch im Süden steigt, unabhängig davon, dass der Strom tatsächlich nicht geliefert werden kann. Wenn der Strom aber nicht geliefert werden kann, dann müssen die Nachfrager im Süden den bestellten Strom kurzfristig von teuren Gaskraftwerken oder Ähnlichem im Süden beziehen. Diese höheren Kosten nennt man dann Redispatch-Kosten. Allein im Jahr 2025 haben sie sich auf 3 Milliarden Euro belaufen. Die Strommarkttrennung bedeutet nun, dass eine Marktgrenze dort gesetzt wird, wo die Netzengpässe bestehen. Dann berechnet die Strombörse die Preise für jede einzelne Zone grundsätzlich selbst und getrennt. Im Norden gibt es viel Erzeugung, also geringere Preise. Im Süden steigt bei hoher Nachfrage der Preis, denn das Gut Strom ist dort tatsächlich knapp. Es kann ja aus dem Norden nicht geliefert werden. Physisch sind die Märkte nicht getrennt. Es wird im Süden so viel Windstrom abgenommen, wie die Transportkapazitäten es erlauben. Erst wenn die Kapazitätsgrenze erreicht ist, werden die Preise in den jeweiligen neuen Zonen berechnet. Tatsächliche Lieferung und Preissetzung passen also dann zusammen. Deshalb ist die Initiative der IHK Schleswig-Holstein zu einer gemeinsamen Handelszone von Schleswig-Holstein, Hamburg und Westdänemark sehr zu begrüßen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Es gibt stabilere und günstigere Preise für Verbraucher_innen und Industrie hier bei uns im Norden. Dies würde sicherlich auch zu neuen Unternehmensansiedlungen führen. Aber nicht nur das: In der neuen Grünstromzone würden über 90 Prozent der Energie aus erneuerbaren Energien stammen. Nach EU-Recht erlaubt dies die sofortige und bedingungsfreie Produktion von grünem Wasserstoff. Die Wasserstoffproduktion wäre in jedem Fall kostengünstiger als derzeit. Dies ist dringend geboten, will man Wasserstoff hier bei uns im Land zu marktfähigen Preisen herstellen. So oder so: Wasserstoff wird am Ende gebraucht, um Klimaneutralität insbesondere in der Industrie zu erreichen. Ohne Wasserstoff wird dies leider nicht gelingen. Gelingt es nicht, einen Kostenreduzierungspfad bei der Herstellung von grünem Wasserstoff bei uns zu erreichen, wird die Wertschöpfung vermutlich aus Spanien oder Portugal kommen, aber nicht von uns hier in Schleswig-Holstein. Das wäre sehr, sehr schade. (Beifall FDP, Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], Birgit Herdejürgen [SPD] und Sybilla Nitsch [SSW]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, klar ist, dass dieser Vorstoß massiven politischen Sprengstoff bietet. Die Reaktionen aus Süddeutschland haben auch nicht lange auf sich warten lassen. Wenn der billige Windstrom im Norden verbleibt, steigen die Preise im restlichen Deutschland. Deshalb ist es wichtig, dass der Übergang hin zu mehreren Gebotszonen und deren Auswirkungen sehr sorgfältig bewertet wird. Auch zeitlich muss den Südländern die Gelegenheit gegeben werden, beispielsweise als eine Maßnahme den Kapazitätsausbau von erneuerbarem Strom nachzuholen. Entsprechende Mindereinnahmen bei den bestehenden erneuerbaren Erzeugungsanlagen im Norden bei uns müssen ebenfalls in den Blick genommen werden. Dies führt für mich zu zwei vorrangigen Aufgaben, die die Landesregierung vor sich hat. Erstens. Der Übergang von einer Gebotszone in mehrere mit den Auswirkungen und Maßnahmen ist sehr sorgfältig zu beschreiben. Dies hat für mich den Charakter einer Machbarkeitsstudie, die es in Teilen schon gibt, der die Interessen sämtlicher Akteure beleuchtet. Zweitens. Der Kostensenkungspfad bei der Herstellung von Wasserstoff, um die Marktteilnehmer zusammenzubringen, ist ebenfalls sehr genau zu planen. Denn wir brauchen ein Zielbild für den Ausbau der Wasserstoffwirtschaft in Schleswig-Holstein und, wie ganz genau dieser Weg beschritten werden muss. Das Wasserstoffkernnetz ist hierbei eine unabdingbare Voraussetzung, reicht aber alleine nicht aus. Die Landesregierung muss eine koordinierende Funktion beim Zusammenbringen von Industrie- und Wasserstoffherstellern einnehmen. Der Kostensenkungspfad muss aktiv begleitet werden, weil dies sonst keiner tut – eine ganz wichtige Funktion. Das Zielbild ist auch klar: Drei Euro pro Kilogramm Wasserstoff, da müssen wir hin. Das ist das Zielbild, was den Preis angeht. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Marc Timmer) (Vereinzelter Beifall SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SSW)

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Beate Raudies

Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende Christopher Vogt das Wort.

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Christopher Vogt FDP

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Vorschusslorbeeren sind gerechtfertigt. (Beifall FDP, Peer Knöfler [CDU] und Jette Waldinger-Thiering [SSW] – Dr. Heiner

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Dr. Heiner Garg FDP

Jetzt macht er ein bisschen Wind!) Bisher ist der deutsche Strommarkt vor allem aus norddeutscher Sicht überhaupt nicht sinnvoll reguliert. Es gibt regionalisierte Netzentgelte, aber eine bundesweite Strompreiszone ist kontraproduktiv. (Beifall FDP) Es müsste eigentlich genau andersherum sein, das wäre sinnvoller. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Und in der Tat, die Skandinavier machen uns das vor. Die einheitliche deutsch-luxemburgische Stromgebotszone bildet regionale Unterschiede bei Stromerzeugung, bei Verbrauch und bei Netzengpässen nur unzureichend ab. Schleswig-Holstein profitiert deshalb preislich und wirtschaftlich nur sehr begrenzt von seinem hohen Anteil an erneuerbaren Energien. Aus meiner Sicht müssen wir den hohen Anteil an erneuerbaren Energien bei der Stromerzeugung viel stärker wirtschaftlich nutzen und unsere Interessen auf der Bundesebene und auf der europäischen Ebene deutlich selbstbewusster vertreten. Denn die Änderung der Stromgebotszone hin zu einer norddeutschen Zone, gemeinsam mit Dänemark, mit Westdänemark, wie auch immer – die Frage ist ja auch, ob man Niedersachsen hinzunehmen würde –, würde jedenfalls zu einer besseren Verknüpfung von den Gebieten, wo besonders viele erneuerbare Energien sind, führen. Das würde zur Steigerung der Wasserstoffproduktion führen und zur Stärkung der industriellen Wertschöpfung in Norddeutschland. (Beifall FDP) Das zeigen in sehr eindrucksvoller Form die Publikationen der IHK Schleswig-Holstein und der FH Westküste. Die Landesregierung muss sich deshalb nun sehr aktiv und sehr selbstbewusst auf der Bundes- und der EU-Ebene für die regionale Strompreiszone einsetzen. Das fordern wir als FDP-Fraktion ja schon länger. Wir freuen uns, dass dies nun auch die Koalitionsfraktionen sehr offensiv einfordern. (Beifall FDP und Birgit Herdejürgen [SPD]) Ich finde, es ist ein gutes Zeichen, dass wir jetzt sogar einen gemeinsamen Antrag aller fünf Fraktionen zu diesem sinnvollen Vorschlag haben und dass es somit gleich, aller Wahrscheinlichkeit nach, zu einem einstimmigen Beschluss des Landtags dazu kommen wird. Ich freue mich auch deshalb darüber, weil man die Energiewende mit diesem Konzept deutlich marktwirtschaftlicher gestalten würde. Gestern hat die Kollegin von Kalben von den Grünen ja noch bedauert, dass wir hier keinen Sozialismus haben. Als ich sagte, über 50 Prozent Staatsquote ist ja Sozialismus, da sagte Frau von Kalben: Schön wär’s! Man kann ja darüber streiten. Heute gehen die Grünen mit Frau Professor Täck an der Spitze mit diesem Antrag immerhin einen Schritt in Richtung Marktwirtschaft mit. Liebe Grüne, machen Sie bitte weiter so, es wird auch höchste Zeit. (Beifall FDP) Liebe Frau Täck, mehr davon. Überzeugen Sie Ihre Leute, das ist der richtige Weg. Ich will Sie damit bei den eigenen Leuten nicht in die Bredouille bringen, aber das ist wirklich einmal positiv hervorzuheben. Denn eine planwirtschaftlich organisierte Energiewende, die Leistung nicht belohnt, sondern bestraft, wird absehbar scheitern. Die Abschaltungen von Windrädern und anderen Anlagen müssen weiter reduziert und der hier erzeugte Strom muss bei uns im Norden verbraucht werden. Ich sagte es gestern ja schon: Leider sind die Großprojekte Northvolt und HYScale, das Wasserstoffgroßprojekt an der Westküste, gescheitert. Es braucht deshalb gerade jetzt für die Westküste neue Projekte, die die viele grüne Energie vor Ort nutzen und echte Wertschöpfung in Schleswig-Holstein schaffen. Es ist unseren Bürgern auch nicht mehr zuzumuten, dass sie über höhere Netzengelte finanziell noch immer benachteiligt werden, weil man hier den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreibt, sie aber im Gegenzug nicht über den Strompreis profitieren können. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) (Christopher Vogt) Mit dem IHK-Konzept haben wir einen entscheidenden marktwirtschaftlichen Hebel, damit die Strompreise sinken können. Auch aus der Kurzstudie der FH Westküste wissen wir, dass dies nicht nur rechtlich möglich wäre, sondern dass sich das auch finanziell lohnt. Es wurde schon gesagt: Mit mindestens drei Gigawatt flexibler Elektrolyse kann man den durchschnittlichen Strompreis um rund vier Prozent senken. Die Abregelung von Anlagen könnte in Schleswig-Holstein um rund 75 Prozent zurückgehen. Zudem würden wir mit dem neuen Marktdesign auch die Wettbewerbsfähigkeit und die Wertschöpfung der grünen Wasserstoffproduktion in Schleswig-Holstein stärken. Durch einen erneuerbaren Anteil von dauerhaft über 90 Prozent könnten Elektrolyseure perspektivisch mehr als 5.000 Volllaststunden erreichen. Es wurde schon gesagt: Die Studie hält auch ein Preisniveau für heimischen grünen Wasserstoff von etwa drei bis fünf Euro pro Kilogramm für möglich. Insgesamt wäre die Reform ein extrem wichtiger Schritt, damit die Energiewende gelingen kann, damit die Wirtschaft und die privaten Haushalte entlastet werden. (Beifall FDP) Aber wir sind ja nicht im luftleeren Raum unterwegs – hier manchmal schon, aber in der Politik nicht –, da müssen noch sehr dicke Bretter gebohrt werden. Die schwarz-rote Bundesregierung will an einer einheitlichen deutschen Strompreiszone bisher festhalten. Die Landesregierung muss deshalb viel lauter werden. Es reicht nicht, wenn der Ministerpräsident, Herr Madsen und Herr Goldschmidt auf jeder zweiten Veranstaltung erklären, es wäre so schön, wenn man mehr grünen Strom auch in Schleswig-Holstein selbst nutzen könnte. CDU und Grüne müssen jetzt vor allem in Süddeutschland bei ihren Parteifreunden Überzeugungsarbeit leisten: Die Grünen müssen Cem Özdemir davon überzeugen, und Daniel Günther muss seinen Busenfreund Markus Söder überzeugen. (Unruhe) Schleswig-Holstein darf nicht weiter unter einer zutiefst zerstrittenen Union leiden. Insofern: Auf geht’s, meine Damen und Herren! (Beifall FDP und SSW – Unruhe)

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Beate Raudies

Für die SSW-Fraktion hat die Abgeordnete Sybilla Nitsch das Wort.

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Sybilla Nitsch SSW

Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Vor etwa einem Jahr haben wir genau an dieser Stelle als SSW einen ähnlich lautenden Antrag zum Thema Stromgebotszone mit folgendem Wortlaut vorgelegt: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, dass die Aufteilung der deutsch-luxemburgischen Stromgebotszone gemäß den Vorschlägen der europäischen Übertragungsnetzbetreiber schnellstmöglich durch die Bundesregierung umgesetzt wird.“ Die Koalition legte einen Alternativantrag vor, in dem etwas blumig von Preissignalen und Kupferplatten gesprochen wurde. Der Kollege Hein nutzte alle seine Umschiffungskunst und hat es im letzten Sommer geschafft, in seiner Rede nicht einmal das Wort Stromgebotszone zu benutzen. Heute hat er es dreimal benutzt, immerhin. Nun, ein Jahr später, legt die Koalition einen Antrag vor, in dem es heißt: „Der Landtag bittet die Landesregierung: … sich auf Bundes- und EU-Ebene aktiv für eine Reform der deutsch-luxemburgischen Stromgebotszone einzusetzen;“ Ich persönlich habe ein Déjà-vu. Letztes Jahr haben Sie unseren Antrag niedergestimmt, wir konnten uns nicht einmal auf eine Ausschussüberweisung verständigen, stattdessen haben wir uns auf einen Antrag mit blumigen Worten geeinigt, der niemandem parteipolitisch unangenehm sein musste. Wir haben folgender Formulierung zugestimmt: „Der Landtag bittet die Landesregierung, … dafür einzutreten, eine wissenschaftlich fundierte, ergebnisoffene und zügige Überprüfung der einheitlichen Stromgebotszone Auf dieser Grundlage sollte ein Konzept für eine räumlich differenzierte Preisbildung auf den Weg gebracht werden. Ich frage Sie jetzt einmal: Haben Sie ein Ergebnispapier dazu wahrgenommen? An mir ist das vorbeigegangen, aber ich lasse mich gerne belehren. Oder wie kommt es, dass wir uns nun darauf einigen können, dass eine Reform der einheitlichen Stromgebotszone überfällig ist, obwohl letztes Jahr noch eine umfassende Studie benötigt wurde, die nie kam? Ich wundere mich ein wenig, vor allem über die Grünen, denen ich schon im letzten Jahr mehr (Sybilla Nitsch) Mut zugetraut hätte. Aber für mich ist die Hauptsache, dass wir uns heute darauf verständigen können, wie wichtig die Aufteilung der deutsch-luxemburgischen Stromgebotszone ist, für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien, aber auch für die Preisstabilität und die Senkung der RedispatchKosten. (Beifall SSW – Unruhe – Glocke Präsidentin) Die von der IHK im Frühsommer 2026 vorgestellte Idee einer gemeinsamen Stromzone mit Hamburg und Westdänemark erscheint uns dabei besonders interessant, da sich dadurch verschiedene Stromerzeuger und Verbraucher in einer ausreichend großen Stromgebotszone ergänzen. In einem solchen Szenario könnten die Stunden mit negativen Strompreisen die Investitionen in die Energiewende ausbremsen und bis zu 35 Prozent reduziert werden. Die Preisstabilität würde sich damit deutlich erhöhen. Zudem würden marktbedingte Abschaltungen drastisch zurückgehen, und Netzengpässe würden kaum noch eine Rolle spielen. Darüber hinaus böte eine Zone mit diesem regionalen Zuschnitt die Chance, den Hochlauf der grünen Wasserstoffproduktion endlich voranzubringen. Fakt bleibt aber, dass sich die süddeutschen Länder weiter gegen eine Reform der einheitlichen Stromgebotszone wehren werden. Hier müssen wir auf Rückenwind aus Brüssel hoffen, wo man mit Blick auf den gesamteuropäischen Strommarkt hoffentlich auf eine Reform der einheitlichen deutschluxemburgischen Stromgebotszone hinwirken wird. Aktuell nehmen wir im Land leider eine zunehmende Ausbaumüdigkeit bei den Menschen wahr. Immer öfter stellen Bürgerinitiativen bei Windparkplanungen die Frage: Was haben wir davon? Uns stellt man das Windrad vor die Tür, und woanders sinken die Preise. Was sollen wir mit dem erneuerbaren Strom, wenn wir ihn nicht im Land brauchen? Warum bauen wir die erneuerbaren Energien weiter aus, wenn dadurch doch nur die Redispatch-Kosten weiter steigen? Eine regionale Strompreiszone würde zu deutlichen Preissenkungen führen. Das würde die Akzeptanz für die Energiewende wieder erhöhen, weil die Menschen bei uns im Land endlich spürbar profitieren würden. Das ist längst überfällig. – Vielen Dank für den gemeinsamen Antrag. (Beifall SSW und FDP – Unruhe)

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Beate Raudies

Vielen Dank. – Ich freue mich über die gute Stimmung im Plenum, würde mir aber trotzdem wünschen, dass die Anwesenden den Rednerinnen und Rednern die Aufmerksamkeit schenken, die ihnen gebührt. Wenn Gespräche zu führen sind, dann bitte ich, die draußen vor der Tür zu führen. Für die Landesregierung erteile ich nun das Wort dem Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur, Tobias Goldschmidt. Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Woche ging gut los. In Galmsbüll haben wir gefeiert, dass ein Bürgerwindpark in Betrieb genommen wurde. (Anhaltende Unruhe)

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Beate Raudies

Entschuldigung, Herr Minister. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe darum gebeten, aufmerksam zu sein. Es ist schon wieder so unruhig im Saal, das finde ich nicht in Ordnung. Ich bitte noch einmal um Aufmerksamkeit; die letzte Stunde kriegen wir noch rum. Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Ich brauche auch nicht so lange. – Die Woche ging gut los: Wir haben gefeiert, dass wir bei der Windkraft an Land zehn Gigawatt erreicht haben. Das ist ein Ziel, das wir uns einmal vorgenommen haben, das die Politik angepeilt hat, das kann man erreichen. Was wir erreicht haben, ist eine richtig gute Nachricht fürs Land, fürs Klima, für die Energieversorgungssicherheit, aber auch für die regionale Wirtschaft. 7 Milliarden Euro sind in dezentrale Windkraftanlagen investiert worden. Das ist gut für Schleswig-Holstein und eine große Leistung. Auf der Veranstaltung ist noch einmal klar geworden, dass die erneuerbaren Energien jetzt bereit sind für mehr Markt, für den nächsten Schritt, für das nächste Kapitel der Energiewende, aber Märkte brauchen eben auch funktionierende Preissignale, die die Wahrheit sagen. Die Energiewende braucht diese Preissignale ebenfalls: Preissignale, die eine regionale Steuerung übernehmen, und Preissignale, die eine betriebliche Steuerung übernehmen. All diese Preissignale sind nicht da, und deshalb wird gerade über Hilfsinstrumente gesprochen, die unserer Energiewirtschaft große Sorgen machen: Denn der Redispatch-Vorbehalt, über den gespro- (Minister Tobias Goldschmidt) chen wird, ist nichts anderes als der Versuch, eine regionale Steuerung vorzunehmen. Das ist ein Versuch, der Investitionen verhindert. Die Diskussion über das Referenzertragsmodell ist nichts anderes als der Versuch, Windkraftanlagen an Standorten wirtschaftlich zu machen, wo sie nicht wirtschaftlich sind, weil es da zu wenig Wind gibt. Das StromVKG ist nichts anderes als der Versuch, Gaskraftanlagen in Süddeutschland über Subventionen in die Wirtschaftlichkeit zu bringen, wo sie nicht wirtschaftlich sind. Baukostenzuschüsse im Netzentgeldsystem, Netzengpassgebiete, Kraftwerkssicherungsgesetz, all das sind Instrumente eines Rumdokterns an einem System, all das ist Bürokratismus, Dirigismus und Überregulierung, die wir an dieser Stelle wirklich nicht brauchen. Wir brauchen stattdessen Marktsignale und mehr Markt im Energiesystem. Aber darüber wird leider gerade auf Bundesebene nicht gesprochen, weil der Koalitionsvertrag dem im Weg steht. Wer also möchte, dass die Energiewende marktnäher wird, wer echte Preissignale will, wer Kosteneffizienz im Gesamtsystem will und das über partikulare regionale Interessen stellen will, der kommt an der Teilung der deutschen Gebotszone nicht vorbei. Deswegen bin ich dankbar für den ausgesprochen guten und neuen Vorschlag der Industrie- und Handelskammern, darüber zu diskutieren, ob Schleswig-Holstein und Dänemark eine gemeinsame Preiszone bilden können. Das brächte Wohlfahrtsgewinne für alle, nicht nur für den Norden. Das ist ein interessanter, grenzüberschreitender Vorschlag, ein wichtiges europäisches Signal, das auch ein Zeichen setzen könnte, dass wir unsere Energiewende nicht als Ego-Show begreifen, sondern sie in guter Nachbarschaft, auch zu den skandinavischen Partnern, umsetzen wollen. Das ist ein Vorschlag, der die Erzeugung von grünem Wasserstoff in Norddeutschland und Nordeuropa erleichtern und unbürokratischer machen würde, weil wir damit über 90 Prozent Erneuerbare hier in der Preiszone hätten, so wie es übrigens auch Österreich und Dänemark schon jetzt hätten. Wir könnten mit grünem Wasserstoff einen Versorgungsbeitrag für ganz Deutschland leisten. Deswegen bin ich sehr, sehr dankbar und auch glücklich gewesen, dass ich in Brüssel mit anderen für diese wirklich hervorragende Idee werben konnte. Es ist nicht so, dass niemand die Neukonfiguration der Preiszone will. Es ist ganz im Gegenteil so, dass die Allianz derjenigen, die das einsehen, wächst. Wir haben die EU-Kommission an unserer Seite. Es ist noch einmal sehr klar gesagt worden, wie die Kommission darauf schaut. Auch Kommissar Dan Jørgensen hat sich klar positioniert. Wir haben die Wissenschaft, die Energiewissenschaft und die Energieökonomen an unserer Seite; wir haben die Kammern hier im Norden an unserer Seite; und vor allen Dingen haben wir die Physik an unserer Seite. Das ist ein ganz, ganz wichtiges Pfund. Ich würde mich sehr freuen, wenn es dazu kommt, was der Abgeordnete Vogt gerade angekündigt hat, dass sich gleich auch die Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtags geschlossen an unsere Seite stellen. Das gibt noch einmal Rückenwind für die Diskussion. Denn die Diskussion ist für unseren Standort hier in Schleswig-Holstein sehr wichtig. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Michael Schunck [SSW])

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Annabell Krämer FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen und Kolleginnen! Wer als Land von seinen Kommunen erwartet, dass sie Millionen investieren, Ganztagsbetreuung organisieren und damit die Voraussetzungen dafür schaffen, dass der Rechtsanspruch erfüllt werden kann, der muss ihnen vor allem eins bieten, und das ist Verlässlichkeit. (Beifall FDP und Christian Dirschauer [SSW]) Genau darin fehlt es beim Ganztagsausbau inzwischen erheblich. Zum Ende der Antragsfrist für das Förderprogramm Ganztagsausbau lagen 633 Förderanträge mit einem Volumen von rund 890 Millionen Euro vor. Nach wie vor besteht hier eine Finanzierungslücke von 170 Millionen Euro. Vor diesem Hintergrund muss man sich sehr genau anschauen, was eigentlich seit Ende der Antragsfrist passiert ist: Bis Januar waren bereits rund 200 Anträge bewilligt. Danach kam die Bewilligung der verbliebenen mehr als 400 Anträge praktisch zum Erliegen. Von Januar bis Mai wurden gerade einmal sechs weitere Anträge bewilligt. Sechs Anträge in vier Monaten, werte Kollegen! Als Erklärung für die Verzögerung wurde darauf hingewiesen, dass Antworten der Kommunen auf Rückfragen der IB.SH noch ausstünden. – Hört, hört. Die Antwort der Landesregierung auf unsere Kleine Anfrage aus dem Juli zeichnete allerdings ein anderes Bild. Viele dieser Rückfragen wurden nämlich erst Ende Juni oder Anfang Juli gestellt. (Martin Habersaat [SPD]: Na so was!) Bei 165 Anträgen, Kollege Habersaat, waren zu diesem Zeitpunkt seitens der IB.SH sogar noch gar keine Rückfragen gestellt. (Martin Habersaat [SPD]: Das gibt es ja gar nicht! – Christopher Vogt [FDP]: Ach!) Man kann den Kommunen aber schlecht im Mai vorhalten, sie hätten Fragen noch nicht beantwortet, wenn ein wesentlicher Teil dieser Fragen erst nach Einreichen meiner Kleinen Anfrage gestellt wird. (Beifall FDP und vereinzelt SPD – Zurufe FDP und SPD) Auffällig ist, dass genau in diesem Zeitraum – ja, ja, so war es – auch die FAQs zur Förderrichtlinie überarbeitet wurden. Auch in den Nachfragen der IB.SH an die Kommunen heißt es ausdrücklich: „Wir weisen darauf hin, dass das Land zum 24.06.2026 neue FAQ veröffentlicht hat, die die Anforderungen an die Antragstellung in Teilen konkretisieren.“ Die Landesregierung hält gleichzeitig an der Darstellung fest, dass die Förderrichtlinie selbst und damit die Förderpraxis nicht verändert worden sei. Dabei hat sie noch im Januar auf eine Kleine Anfrage des Kollegen Habersaat selbst dargelegt, dass die FAQ für die tatsächliche Antragsbearbeitung relevant seien. Damals schreibt sie, die IB.SH werde sich auch bei der Auswertung an den Rahmenbedingungen orientieren, die in der Förderrichtlinie und in den FAQ hinterlegt seien. Was sich durch die neuen FAQ verändert hat, macht ein Beispiel besonders deutlich: Nach den ursprünglichen Vorgaben musste ein Schulträger darlegen, warum eine Doppelnutzung von Unterricht und Ganztag im konkreten Fall nicht möglich sei – ohne weitere Anforderungen. Das finde ich völlig okay. Auf dieser Grundlage haben die Kommunen geplant und ihre Förderanträge eingereicht. Unter Geltung dieser Vorgaben sind bereits mehr als 200 Anträge genehmigt worden. (Martin Habersaat [SPD]: Hört, hört!) In den neuen FAQ hingegen wird nun wesentlich konkreter vorgegeben, in welcher Form und mit welchen Inhalten diese Darlegung zu erfolgen hat und anhand welcher Nutzungsquoten die Bewilligungsstelle sie nachvollziehen können soll. Werte Kollegen, wenn plötzlich zusätzliche Angaben und Nachweise verlangt werden, die vorher so nicht gefordert waren, dann ist das für die betroffenen Kommunen eben mehr als eine bloße redaktionelle Klarstellung. (Beifall FDP) Man muss schon sehr viel – sehr viel! – Vertrauen in Zufälle haben, um die Finanzierungslücke von mehr als 170 Millionen Euro und diese nachträgliche Verschärfung der Anforderungen völlig unab- (Annabell Krämer) hängig voneinander zu betrachten. Man kann diese Anforderungen für fachlich sinnvoll halten oder nicht, aber darum geht es heute gar nicht. Die entscheidende Frage lautet: Welche Maßstäbe gelten für einen Antrag, der fristgerecht unter den damals veröffentlichten Bedingungen gestellt worden ist? (Beifall und SSW – Zuruf SPD: So ist es!) Die Kommunen müssen sich darauf verlassen können, dass für alle dieselben Spielregeln gelten. Wenn mehr als 200 Anträge bereits nach einer bestimmten Auslegungs- und Verwaltungspraxis bewilligt worden sind, darf man die verbleibenden Antragsteller nicht Monate später mit zusätzlichen Konkretisierungen konfrontieren und anschließend behaupten, für sie habe sich eigentlich gar nichts geändert. – Gott, ist das dunkel hier im Saal. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf: Halten Sie die gegenüber den Kommunen gemachten Zusagen ein. Prüfen Sie die Anträge nach den Bedingungen und der Prüfpraxis, die zum Zeitpunkt der Antragstellung galten. Sorgen Sie dafür (Das Licht geht an) – Danke schön –, dass den Schulträgern aus Verzögerungen oder Änderungen, die in der Verantwortung des Landes oder der Bewilligungsstelle liegen, keine finanziellen Nachteile entstehen. Bringen Sie die offenen Verfahren endlich zur Bescheidreife und sorgen Sie für zeitnahe Entscheidungen; (Beifall FDP, SPD und SSW) denn das Bauen wird stündlich teurer. Meine Damen und Herren, die Kommunen haben ihren Teil geleistet. Jetzt ist das Land am Zug. Förderbedingungen dürfen kein bewegliches Ziel und schon gar keine Zielwertsuche mit vorhandenen finanziellen Mitteln sein. Wer Verlässlichkeit von seinen Kommunen erwartet, muss selbst verlässlich handeln. Wer Förderungen in Aussicht stellt, darf nach Antragstellung nicht die Spielregeln verändern. Wenn ich höre, dass es mittlerweile eine Abstimmungsrunde gibt, wonach die IB.SH keine Genehmigungen mehr hinausschicken darf, die über 1,5 Millionen betreffen, bevor eine Abstimmungsschleife mit dem Ministerium erfolgt ist, stärkt das nicht mein Vertrauen. Denn ich glaube, das gab es im letzten Jahr –

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Beate Raudies

Frau Abgeordnete, kommen Sie bitte zum Schluss.

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Annabell Krämer FDP

– nicht. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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Beate Raudies

Für die CDU-Fraktion hat nun der Abgeordnete Martin Balasus das Wort. (Unruhe) So, das Wort hat jetzt der Abgeordnete Balasus, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Zurufe) – Ja, ich würde mich aber freuen, wenn wir, gerade weil wir die Rede noch nicht kennen, dem Kollegen Balasus die nötige Aufmerksamkeit zukommen lassen. – Danke schön.

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Martin Balasus CDU

Vielen Dank, werte Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine neue Ära hat begonnen. (Zuruf: Ja! – Heiterkeit) Seit dem 1. August 2026 gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für die 1. Klassenstufe. Das war bei mir zu Hause auch gerade ein Riesenthema – heute Morgen habe ich von der Einschulung berichtet –, und wir haben natürlich intensiv zu Hause besprochen, welche Kurse meine Tochter im Ganztag wählt. Es beginnt jetzt nicht nur in meiner Familie, sondern für alle Kinder in Jahrgangsstufe 1 eine der größten bildungspolitischen Veränderungen der vergangenen Jahrzehnte. Ich finde, wir können diesen Ganztag heute mal richtig feiern. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wer heute über den Ganztag spricht, sollte deshalb nicht zuerst Probleme herbeireden, die sich bei näherer Betrachtung in Luft auflösen, sondern anerkennen, welche gewaltigen Kraftanstrengungen alle Beteiligten für die Kinder und Familien leisten. Schleswig-Holstein ist gut vorbereitet. Im neuen Schuljahr bieten 645 Schulen ein Ganztagsangebot an, und schon seit einigen Jahren sind deutlich über 90 Prozent unserer Grundschulen dabei. Jedes (Martin Balasus) Kind, das Anspruch auf einen Platz hat, erhält auch ein Angebot. Das ist das Ergebnis jahrelanger gemeinsamer Arbeit von Land, Kommunen, Schulen und vielen engagierten Trägern. Rund 716 Millionen Euro stellen wir insgesamt für Mensen, für Lernräume, für Bewegungsflächen, für Umbauten, für moderne Ausstattung und so weiter und damit für unsere Schulen bereit. Allein im Nachtragshaushalt 2026 haben wir noch einmal 250 Millionen Euro zusätzlich mobilisiert. (Annabell Krämer [FDP]: Bingo!) – Das haben Sie eben schon reingerufen. Es stimmt aber auch, was Sie reingerufen haben. Keine Landesregierung zuvor hat so viel Geld für Investitionen in unsere Schulen aufgewendet. (Beifall CDU – Annabell Krämer [FDP]: Noch ein Bingo!) Das ist einmalig, auch wenn ich wahrscheinlich in Ihrem Bingo jetzt das Richtige gesagt habe. Das Land steht zu seinem Wort. Wir übernehmen 85 Prozent aller förderfähigen Investitionskosten. 85 Prozent war von vornherein die Zusage, die gehalten wird. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Darüber hinaus tragen wir 75 Prozent der Betriebskosten nach Abzug der Elternbeiträge. Im Endausbau sind das mehr als über 200 Millionen Euro jedes Jahr. Hinzu kommen jährlich über 20 Millionen Euro für Kooperationen zum Beispiel mit Sportvereinen, Musikschulen und weiteren Partnern sowie aufwachsende Mittel für Qualifizierung von Beschäftigten; wir wollen ja, dass diejenigen, die im Ganztag arbeiten, konsequent weiterqualifiziert werden. Der Ganztag ist kein bloßes Betreuungsprogramm, sondern er ist eine echte Bildungsreform. Ganztag bedeutet mehr Chancengerechtigkeit, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, mehr Raum, Talente zu entdecken, mehr Raum für ganzheitliches Lernen. Unterricht und ergänzende Angebote sollen eine pädagogische Einheit bilden. Kinder sollen lernen, sie sollen leben, sie sollen lachen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Was ist denn jetzt los?) – Ich habe gesagt, ich feiere das. Es ist auch absolut angemessen, das zu tun. – Dazu gehört auch, Räume intelligent zu nutzen und Schule zu einem gemeinsamen Lern- und Lebensort zu entwickeln. Klassenräume, Fachräume, Mensen und Sporthallen sind keine getrennten Welten für Vormittag und für Nachmittag. Das Doppelnutzungsangebot ist deshalb nicht nur wirtschaftlich vernünftig, sondern es folgt auch unserem pädagogischen Anspruch. Das haben wir von vornherein gesagt: Doppelnutzungsstrukturen sind geboten. Vor diesem Hintergrund ist der FDP-Antrag nicht nur überflüssig, sondern er ist in meinen Augen auch eine durchschaubare Provokation. Der Titel „Verlässlichkeit statt Vertrauensbruch“ enthält schon eine Unterstellung, für die es keine sachliche Grundlage gibt.

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Beate Raudies

Herr Abgeordneter, gestatten Sie der Frau Kollegin Krämer eine Zwischenfrage?

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Annabell Krämer FDP

Herr Kollege, Sie sagen, dass unser Antrag überflüssig sei. Habe ich geträumt? Haben wir aktuell keine Finanzierungslücke von 170 Millionen Euro, also sprich: zwischen zur Verfügung gestellten Mitteln und beantragten Mitteln seitens der Kommunen? – Ob Sie geträumt haben, weiß ich nicht. Es ist aber in der Tat so, dass mehr beantragt wurde. 800 irgendwas Millionen Euro: Richtig, es steht so und so viel Geld zur Verfügung. Aber es ist selbstverständlich ganz klar, dass natürlich geprüft wird, wofür das Geld aufgewendet wird. Schulen haben jede Menge Dinge beantragt, und der Grundsatz muss doch sein: „Wo Ganztag draufsteht, muss auch Ganztag drin sein“, und dann gibt es Geld für die Dinge, die für den Ganztag wichtig sind. Ganz klar. (Beifall CDU)

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Beate Raudies

Gestatten Sie der Kollegin Krämer eine weitere Frage?

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Martin Balasus CDU

Ich möchte gerne erst einmal fortfahren. (Zuruf: Oh!) Es wird ein Vertrauensbruch unterstellt. Genau dieser ist aber eben nicht geschehen. An der Förderfä- (Martin Balasus) higkeit hat sich nichts geändert. An der Prüfpraxis hat sich nichts geändert. Grundlage war, ist und bleibt die Förderrichtlinie vom 7. Juni 2024. Das Doppelnutzungsgebot galt damals und gilt heute. Auch der Anteil der tatsächlichen Ganztagsnutzung war von Beginn an maßgeblich. Die aktualisierten FAQs schaffen keine neuen Regeln. Sie erläutern bestehende Regeln und machen ihre Anwendung transparenter. Wer etwas anderes behauptet, verwechselt eine hilfreiche Klarstellung mit einer Kursänderung. Am Ende der Antragsfrist – das ist das, was die Kollegin Krämer eben sagte – im Dezember 2025 sind zahlreiche Anträge eingegangen. Insgesamt belief sich die beantragte Summe oder das Auftragsvolumen auf rund 885 Millionen Euro. Natürlich muss man bei solchen gigantischen Summen genau prüfen, ob eine Maßnahme tatsächlich dem Ganztag dient. Das ist kein Misstrauen gegenüber den Kommunen, sondern ein verantwortungsbewusster Umgang mit Steuergeld. Ich sagte es eben schon: Kein Antrag, bei dem Ganztag draufsteht und Ganztag drin ist, wird abgelehnt. Wo es aber Unklarheiten gibt, muss es natürlich erlaubt beziehungsweise eigentlich selbstverständlich sein, dass die IB.SH nachfragt. Die Zahlen zeigen, dass gearbeitet wird. Bis Ende Juli waren bereits 221 Anträge mit Landesmitteln mit Zusagen von rund 93 Millionen Euro bewilligt. Weitere 366 Anträge waren vorgeprüft. Die IB.SH hat ihr Personal aufgestockt und arbeitet auf Hochdruck. Bis Ende des Jahres sollen diese Anträge abgearbeitet sein. Werte Kolleginnen und Kollegen, wir investieren also nicht nur in Räume und Gebäude, sondern wir investieren in Bildungschancen, in Familien und in die Zukunft unserer Kinder. Darauf dürfen wir in Schleswig-Holstein doch stolz sein. – Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Beate Raudies

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Malte Krüger das Wort.

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Malte Krüger GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Jetzt ist er endlich da, der Ganztag. Hurra! Darauf warten wir nun wirklich schon sehr lange. Der Rechtsanspruch für Ganztagsbetreuung gilt ab diesem Monat. Ich habe mich ehrlicherweise schon lange gefragt, warum wir im Landtag so oft intensive Debatten darum führen. Das liegt natürlich daran, dass es um sehr viel Geld geht. Ich habe jetzt aber auch festgestellt, dass beide bildungspolitischen Sprecher, die Martin heißen, Kinder haben, die gerade in der 1. Klasse sind. (Zuruf Martin Balasus [CDU]) Das mag vielleicht auch noch einmal dazu beitragen, dass es beiden sehr wichtig ist, dass wir den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung voranbekommen, denn beide Kinder profitieren davon. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Martin Balasus [CDU] und Martin Habersaat [SPD]) Es ist das größte Bildungsprojekt, das in dieser Legislatur deutschlandweit auf die Beine gestellt wurde: acht Stunden Betreuung. Ich möchte noch kurz auf die Geschichte eingehen und diejenige zitieren, die inzwischen von einigen eigentlich viel zu selten zitiert wird. Angela Merkel hat schon 2013 gesagt: „… wenn Schulkinder ‚frohgelaunt um 10.45 Uhr vor der Haustür‘ stünden, sei das ‚mit Sicherheit nicht das, was man unter Vereinbarkeit von Familie und Beruf versteht‘.“ Ich finde, damit hat sie recht. Deswegen ist es umso wichtiger, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab diesem Monat losgeht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Es geht da natürlich um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, aber es geht auch um Bildungsgerechtigkeit. Das ist für Schleswig-Holstein noch einmal besonders wichtig. Ich habe das bei allen Debatten zum Ganztag hier immer wieder gesagt und werde es auch heute wiederholen. Wenn wir uns den Ländervergleich und insbesondere die Prognosen der Elternbedarfe für Ganztagsplätze anschauen, dann sehen wir, dass Schleswig-Holstein immer mindestens im oberen Drittel, wenn nicht sogar im höheren Bereich liegt. Für uns sind das zentrale Fragen. Und das ist einer der Gründe, warum wir so ein großes Interesse haben, dass dort eben viele Finanzmittel hineinfließen und dass wir den Rechtsanspruch auf Ganztag auch mit den finanziellen Mitteln hinterlegen, wie wir es tun. Es geht ja darum, dass wir nachher ein hohes Wohlbefinden von Schülerinnen und Schülern haben, weil wir wissen: Wenn wir ein hohes Wohl- (Malte Krüger) befinden von Schülerinnen und Schülern auch im Ganztag haben, dann haben wir im Endeffekt bessere Schülerinnen und Schüler und wir sorgen für mehr Bildungsgerechtigkeit, und das ist das, was wir wollen. (Beifall Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Konkret, das hat der Kollege Balasus schon gesagt, geht es um über 700 Millionen Euro für den Ausbau von Räumlichkeiten. 75 Prozent der Betriebskosten werden zum Beispiel für das pädagogische Personal übernommen. Es geht um Mittel – das hat er, glaube ich, noch nicht gesagt – für Weiterbildung, auch für Inklusion, auch für außerschulische Partner. Auch da werden natürlich Gelder zur Verfügung gestellt, und ich finde ehrlicherweise, ziemlich üppig, auch wenn man sich das im länderweiten Vergleich anguckt. Also das Land steht da zu seiner Verantwortung, zu einer Verantwortung, die ja nicht alleine das Land trägt, sondern da sind alle, Kommunen, Land und Bund, eben mit drin. Konkret zum Antrag der FDP. Zu den Änderungen der Förderbedingungen haben wir im Bildungsausschuss schon Diskussionen geführt, und da wurden diese Fragen ja auch schon gestellt. Ich habe ehrlicherweise die IB.SH und das Bildungsministerium so verstanden, dass es dort keine Änderungen gab. Ich habe keine Erkenntnis, dass der zweite Punkt, den Sie in Ihrem FDP-Antrag formuliert haben, eigentlich ein wirkliches Problem ist. Ich habe auch ehrlicherweise keine Kenntnis, dass es eine Änderung der Prüfpraxis gibt. (Lachen Christopher Vogt [FDP]) Sie haben das ja gerade selbst gesagt. Es geht um die Konkretisierung von Abfragen, weil es da Unklarheiten gab. Das kann ich verstehen. (Zuruf Christopher Vogt [FDP] – Dr. Bernd

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Herr Kollege, Sie sagen, dass Sie keine Kenntnis haben?) – Ich rede mit den Kommunen, Herr Vogt. (Wortmeldung Annabell Krämer [FDP]) – Ich will zum letzten Punkt kommen.

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Malte Krüger GRÜNE

Ich will zum letzten Punkt der FDP – – Den letzten Punkt der FDP will ich gerade vielleicht noch einmal kurz machen – –

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Beate Raudies

Nee, Herr Abgeordneter, wenn ich Sie anspreche, dann warten Sie und reden mit mir. (Zuruf: So ist das!) Herr Abgeordneter Krüger, gestatten Sie der Kollegin Krämer eine Zwischenfrage oder möchten Sie Ihren Gedanken zu Ende führen und dann die Frage beantworten?

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Malte Krüger GRÜNE

Jetzt wurde ich ja schon unterbrochen. Ich nehme die Frage also gerne entgegen.

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Annabell Krämer FDP

Das ist sehr freundlich von Ihnen. – Sie meinen, dass sich an der Prüfpraxis nichts geändert hat. Dann frage ich mich, warum wir Ende des letzten Jahres schon so ein hohes Bewilligungsvolumen von wirklich 200 Anträgen hatten und die Bewilligung in diesem Jahr bisher komplett zum Erliegen gekommen ist. Wie kann das sein, wenn sich an der Bewilligungspraxis nichts geändert hat? Oder woran liegt das aus Ihrer Sicht? (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Er hat da keine Kenntnis drüber!) – Ich habe im Bildungsausschuss das Ministerium an der Stelle so verstanden, dass es da tatsächlich zu Unklarheiten kam und dass die Antragslage, die wir haben, beziehungsweise die Anträge zum Teil nicht vollständig waren. Das ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass zumindest einigen Kommunen unklar war, welche Nachweise sie zu liefern haben. Man muss auch noch dazu sagen, dass es ein Problem ist – das habe ich zumindest aus den Kommunen, mit denen ich mich unterhalten habe, erfahren –, dass ein ziemlich langer Zeitraum zwischen der ersten Beantragung, der Bearbeitung, weil da so viele Anträge waren, und sozusagen den Nachfragen, die dann von der IB.SH-Seite kamen, lag, was erneut zu bürokratischem Aufwand geführt hat, weil sich die Leute, die sozusagen Jahre voraus daran gearbeitet haben, noch mal in die Themen einarbeiten mussten. (Malte Krüger) All das glaube ich sicherlich. Aber es ging ja hier – so steht das in Ihrem Antrag – um die Änderung der Prüfpraxis. Zu all diesen Sachen hat das Bildungsministerium im Bildungsausschuss ausgeführt, dass es die so nicht gab; die IB.SH hat das so gesagt. Ich habe erst einmal keine Indizien dafür, dass das Bildungsministerium da etwas Falsches erzählt, und darum ging es mir. Sie haben das, wie ich fand, auch gerade ehrlicherweise in Ihrer Rede gesagt. Sie haben die ganze Zeit darüber gesprochen, dass es eine Konkretisierung über FAQs gab. Das ist aber etwas anderes als das, was in Ihrem Antrag steht. Das ist deswegen meiner Meinung nach ein Widerspruch, der bei Ihnen gerade entsteht.

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Beate Raudies

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Krüger. – Die Kollegin Krämer möchte Ihnen eine weitere Frage stellen, wenn Sie es gestatten.

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Annabell Krämer FDP

Sehr freundlich. – Eins verstehe ich dann noch nicht ganz. Wenn es heißt, 97 Prozent aller Anträge waren vorgeprüft, warum haben dann noch über 160 Kommunen so lange auf die Nachfragen warten müssen? Warum wurden die Nachfragen nicht rausgeschickt? Das ist doch eine Änderung des Prüfverfahrens. Haben Sie eine Erklärung dafür, warum es heißt, dass, obwohl 97 Prozent vorgeprüft sind, dann, wenn man der Meinung ist, dass es unvollständig ist, die Nachfragen an die Kommunen nicht rausgegangen sind? (Zurufe Martin Balasus [CDU] und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) – Wie gesagt, das Bildungsministerium wird ja gleich auch noch zu diesem Thema sprechen. Das können Sie dann das Bildungsministerium gerne noch mal fragen. Wie gesagt, ich habe das Bildungsministerium, und das war jetzt gerade der Punkt, wo wir sozusagen den Dissens haben, so verstanden, dass an der Prüfpraxis nichts geändert wurde und dass das nicht der Grund sein kann, warum das so lange gedauert hat, dass es dafür andere Faktoren geben muss. Aber ich schlage vor, dass Sie die Frage gleich noch einmal an das Bildungsministerium stellen, wobei wir, wie gesagt, die Diskussion eigentlich im Bildungsausschuss schon sehr ergiebig hatten. Ich habe für meinen Teil zumindest keine weiteren Fragen mehr dazu. Ich würde jetzt gerne zu dem letzten Punkt des FDP-Antrages kommen, den ich noch ansprechen wollte. Da gibt es ja noch den Punkt, dass das alles noch viel schneller gehen soll. Da sind wir, meine ich, einer Meinung. Ich glaube, wir alle haben ein Interesse daran, dass sozusagen die letzten Anträge dann zeitnah beschieden werden. Ich habe ja gerade schon ausgeführt, dass die Kommunen, weil es zu einem großen Delta zwischen der ersten Beantragung und dem Zeitpunkt, zu dem sie eine Rückmeldung bekommen haben, gekommen ist, davon sprechen, dass es einen ziemlichen Aufwand gab. Aber ich glaube, das gibt es ehrlicherweise auch bei vielen Anträgen in solchen Formen. Da müssen wir, glaube ich, alle insgesamt besser werden, dass da eben nicht so viel Zeit zwischen ist. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Beate Raudies

Für die SPD-Fraktion hat nun der Abgeordnete Martin Habersaat das Wort.

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Ausgangslage war eine Zusage unseres Ministerpräsidenten an die Kommunen, das Land Schleswig-Holstein übernimmt mithilfe der Bundesmittel und eigener Mittel 85 Prozent der Investitionskosten. Danach hat der Ministerpräsident das Interesse an den Details verloren, und diese Details sind verschiedenen Menschen im Laufe der Zeit immer wieder auf die Füße gefallen. (Zuruf Martin Balasus [CDU]) Da müssen Sie nicht „boah“ sagen, Herr Kollege Balasus. Das betraf zunächst die Ministerin Prien, (Zuruf: Genau!) die als Erstes versuchte, diese 85 Prozent insofern einzufangen, als sie einen Höchstbetrag definierte, der zur Verfügung gestellt wird, und die Mittel im Windhundverfahren auskehren wollte. Das kritisierte nicht nur ich, sondern unter anderem auch der damalige Preetzer Bürgermeister. Ich erinnere mich an einen Ordnungsruf, den ich bekommen habe, (Martin Habersaat) weil ich den damals in der Landtagsdebatte angesprochen habe. Dann kam der zweite Versuch. Der zweite Versuch der Ministerin Prien war, wenn kein Windhundverfahren, dann ein Deckel insofern, als man eine Kostenobergrenze pro Schülerin und Schüler einführt. Wieder großer Aufruhr in der kommunalen Szene, ja auch bei CDU-Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, nicht nur bei irgendwelchen Oppositionsabgeordneten. Das mussten Sie auch wieder einsammeln. Das Kernproblem, an dem sie bis heute laborieren, ist schlicht, Sie hatten keine Ahnung, wie die Schulen eigentlich zu Beginn des Verfahrens aussahen und wie sie am Ende des Verfahrens aussehen sollten. Man müsste wissen, welche Ausbaumittel insgesamt gebraucht werden. Hierzu sind die Ausgangslage und die Endlage zu definieren. Das haben Sie aber nicht gemacht. Im September 2024 begann dann das Antragsverfahren. Wir erinnern uns alle gerne, 1. September 2024, Mitternacht. Die Kommunen stehen des Nachts am Briefkasten und werfen ihre Anträge ein. Später soll anhand der Schichtung herausgefunden werden, in welcher Reihenfolge die eingegangen sind. Dann passierte für viele Antragsteller erst einmal etwas Interessantes, nämlich nichts. Jahrelang nichts. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Was? Das kann ich mir nicht vorstellen!) Dafür haben wir in der Zeit hier im Landtag eine neue Dokumentenart kennengelernt, nämlich Erläuterungen der kommunalen Landesverbände zu Äußerungen der Landesregierung. Das kannten wir in der Form bisher auch nicht. Da haben uns die kommunalen Landesverbände ihre Erinnerung an die Gespräche mit dem Ministerpräsidenten geschrieben. Sie haben uns geschrieben, wie aus ihrer Sicht die Finanzen auf Grundlage dieser Vereinbarung gestaltet werden müssten. Zuletzt haben uns die kommunalen Landesverbände geschrieben, dass sie sich dagegen verwahren, dass eventuelle Verzögerungen den Kommunen, die überhaupt gar nichts dafür können, in die Schuhe geschoben werden, weil sie Fragen nicht beantwortet haben, die sie noch gar nicht kannten. Beispiel Lübeck. Im September und Oktober 2024 hat die Hansestadt Lübeck Anträge über 6,2 Millionen Euro gestellt. Die sind bis heute nicht beschieden. Zwei Jahre später kann man davon ausgehen, dass bei ungefähr vier Prozent Kostensteigerung im Jahr eine halbe Million Euro Mehrkosten entstanden sind. Nun könnten Sie sagen, ja, vorzeitiger Maßnahmebeginn wäre ja möglich, Lübeck hätte ja schon längst bauen können. Das ist aber bei der Lübecker Haushaltslage nicht so ganz einfach. Weil das aber ein sozialdemokratischer Bürgermeister ist und weil ich mir dachte, dass Sie das sagen, Herr Kollege Koch, habe ich mir noch die Gemeinden Brokstedt und Wrist herausgesucht. Da sind wir bei CDU-Kollegen: Brokstedt 3,19 Millionen, Wrist 1,22 Millionen. Die haben ihre Anträge am 1. September 2024 gestellt. Die waren um Mitternacht am Briefkasten dabei, nicht selber, sondern die haben freundlicherweise das Amt Kellinghusen geschickt, aber immerhin, die waren dabei. Die haben zwei Jahre lang nichts gehört. (Annabell Krämer [FDP]: Skandalös!) Die Baukosten sind inzwischen um mehrere Hunderttausend Euro gestiegen. Sie können doch von einer 2.000-Einwohner-Gemeinde nicht ernsthaft verlangen, auf Verdacht 3,19 Millionen Euro vorzuschießen. Das geht doch schlicht nicht. Da waren auch noch freie Träger dabei. Der dänische Schulverein hat zig Anträge offen. Die gehen pleite, wenn sie das am Ende nicht bekommen. Die können nicht auf Verdacht vorher investieren. Da liegt genau das Problem. Im Ausschuss haben wir gehört, dass die später eingegangenen Anträge irgendwie schlechter geworden sind als die ersten, was insofern erstaunlich ist, als wir über Anträge reden, die da seit zwei Jahren liegen und reifen. Die sind gar nicht später, sondern gleichzeitig wie viele andere eingegangen. Und wir haben gehört, dass es eine Arbeitsgruppe für Anträge über 1,5 Millionen Euro gibt. Aber diese Arbeitsgruppe hat natürlich nicht das Ziel, die Antragssumme in irgendeiner Form zu deckeln. Das glaube, wer will. Meine Damen und Herren, wer etwas verspricht, muss es auch halten, auch wenn es mühselig ist. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, FDP und Dr. Michael Schunck [SSW])

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Beate Raudies

Für die SSW-Fraktion hat nun die Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering das Wort.

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Jette Waldinger-Thiering SSW

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Als Erstes möchte ich klarstellen, (Jette Waldinger-Thiering) dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung eine wichtige Investition in unser Bildungssystem ist. Die Ganztagsbetreuung steigert Chancengleichheit und erleichtert für Väter und Mütter die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. In erster Linie sind es hier die Kommunen und freie Schulträger, die für die Umsetzung und das Gelingen der Ganztagsbetreuung verantwortlich sind und den Rechtsanspruch gewährleisten müssen. In welcher Form oder in welcher Qualität es den Schulträgern gelingen kann, die Ansprüche des Rechtsanspruchs zu erfüllen, hängt auch von der Zusammenarbeit mit den Zuständigen auf der Landesebene ab. Die Zusammenarbeit muss von Verlässlichkeit und Vertrauen geprägt sein, um gemeinsam diese Mammutaufgabe des Ganztagsausbaus zu wuppen. Denn es geht hier nicht nur um viel Geld, sondern es geht auch um Verlässlichkeit für Schülerinnen und Schüler. (Beifall SSW, SPD und FDP) Ohne finanzielle Sicherheit werden die Kommunen und freien Schulträger den Ganztagsausbau nur bedingt vorantreiben. Dabei gilt der Rechtsanspruch bereits jetzt. Nun scheint es vermehrt in der Zusammenarbeit zwischen Schulträgern und Land zu rumoren, und Kritik am Antragsverfahren wird laut. Ich frage mich allerdings nach wie vor, warum es trotz der vorhandenen Mittel und klaren Förderrichtlinien nicht funktioniert. Auch der uns hier vorliegende Antrag weist darauf hin, dass die Zusammenarbeit zwischen den kommunalen Schulträgern und dem Ministerium nicht ganz reibungslos verläuft. Die verschiedenen Konfliktpunkte wurden letzte Woche ausführlich im Bildungsausschuss erörtert. Wir bekommen Beschwerden von kommunalen Schulträgern, die im Oktober 2024 ihre Anträge zum Ganztagsausbau abgeschickt haben und jetzt, nach über eineinhalb Jahren, eigentlich nach fast zwei Jahren – wie auch immer –, bekommen sie eine Antwort mit der Bitte, Rückfragen zu beantworten und fehlende Unterlagen einzureichen, mit einer Rücklauffrist von vier Wochen kurz vor den Sommerferien. Auch wenn die Rücklauffristen nachträglich bei Bedarf verlängert werden konnten, kann ich gut verstehen, dass solche Abläufe zu großem Unmut bei den Kommunen führen. (Beifall SSW, SPD und FDP) Was ist in den fast zwei Jahren passiert, dass erst jetzt nachgefragt und geprüft wird? Die Förderrichtlinien sollen eigentlich seit der letzten Änderung gleichgeblieben sein. Die Dauer zwischen Antragseinreichung und Antwort wirft Fragen auf. Immerhin herrscht in der Zeit vor der Bewilligung Stillstand. Auch die Aussage seitens der IB.SH im Bildungsausschuss, die Schulträger hätten ja schon mal mit dem Bauen beginnen können, auch gerne bevor die Bewilligungsbescheide kommen, hat mich sehr verwundert. Da teile ich die Ansicht des Abgeordneten Martin Habersaat. Wer kann es sich leisten, anfangen zu bauen, wenn er nicht wirklich weiß, ob er tatsächlich die beantragte Summe kriegt? (Beifall SSW, SPD und FDP) Ich denke nicht, dass sich in der aktuellen Situation ein Schulträger traut, das Geld auszugeben und zu bauen, ohne zu wissen, ob die Rechnung tatsächlich bezahlt wird. Die kommunale Familie hat uns in einer schriftlichen Stellungnahme dargestellt, dass sie nicht weiß, wie der Inflations-Gap zwischen der beantragten Summe und der heutigen Bausumme finanziert werden kann. Insofern glaube ich, dass die beantragten Sachen der Schulträger anders gebaut werden müssen, weil die Summe, die sie beantragt haben, gar nicht hinhaut. Ich komme zum Schluss. Es ist gut, dass wir junge Väter haben, dessen Kinder jetzt in den Ganztag gekommen sind. Ich als Oma freue mich, wenn das alles funktioniert. Dann freuen sich auch meine Kinder zu Hause und nicht nur meine Enkelkinder, sondern dann können meine Kinder, die wohnen ja nicht mehr zu Hause, Gott sei Dank (Heiterkeit und Beifall ganzes Haus) – das haben sie jetzt gehört, aber das darf man auch so sagen; sie gehen erfolgreich zur Arbeit –, meinen Enkelkindern einen verlässlichen Ganztag bieten. Ich finde, wir sollten jetzt mal dafür Sorge tragen, dass das letzte Geld ausgekehrt wird. Nebenbei: Ich liebe meine Kinder, auch wenn sie nicht mehr zu Hause sind. – Vielen Dank. (Heiterkeit und Beifall SSW, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP)

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Beate Raudies

Für die Landesregierung erteile ich der Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Dr. Dorit Stenke, das Wort. Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich freue mich vor allen Dingen für all die Kinder in Schleswig-Holstein, die in diesem Schuljahr und in den kommenden Schuljahren vom Rechtsanspruch auf Ganztag profitieren und ihn sicherlich sehr, sehr gut nutzen werden. Ich freue mich auch für all die Eltern, die eine höhere Verlässlichkeit haben, da sie wissen, dass ihr Kind einen Ganztagsplatz hat, dass dieser Ganztagsplatz von hoher Qualität sein wird, dass er den Kindern viele, viele Erfahrungen zusätzlich zum Schulunterricht ermöglichen wird, dass er vom gut ausgebildeten Fachpersonal begleitet wird und dass sehr viele außerschulische Träger mit ihren Angeboten dort ebenfalls Angebote machen werden, zum Beispiel die Sportverbände, die Sportvereine vor Ort, aber auch die kulturellen Einrichtungen in unserem Land, die sich dort engagieren werden und die wir ebenfalls – das möchte ich auch noch mal sagen – mit zusätzlichen finanziellen Mitteln unterstützen, die sich sehr intensiv schon auf den Weg gemacht haben, Angebote zu unterbreiten. Ich freue mich auch darüber, dass die Musikschulen Angebote machen können und werden, sodass noch mehr Kinder im Ganztag zukünftig ein Instrument lernen oder musizieren oder gemeinsam singen können. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn, sehr geehrte Damen und Herren, auch das gehört zum Ganztag dazu. Es wird finanziert. 75 Prozent der Betriebskosten werden von Landesseite übernommen. Auch ich erspare es Ihnen nicht, noch einmal diese Zahl zu hören. Es werden 200 Millionen in der Ausbaustufe sein, es sind im kommenden Jahr 57 Millionen. Das kommt unseren Kindern ganz, ganz unmittelbar zugute. Wir wissen jetzt schon, dass das gut funktionieren wird, weil die Kinder sind ja jetzt schon in der Schule angekommen und in Klassenstufe 1. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist der erste Teil der Verlässlichkeit. Der zweite Teil der Verlässlichkeit ist, dass wir ebenfalls zu unserem Wort stehen, was die Erstattung der Investitionskosten angeht. Hier geht es um 85 Prozent der förderfähigen Mittel. Ich betone: förderfähig. Das ist überhaupt nichts Ungewöhnliches, das ist überhaupt nichts Neues. Es ist bei jedem Förderverfahren so, dass man sich die Anträge anschaut, dass man die Anträge prüft und dass man feststellt, ob die beantragten Mittel in die Förderrichtlinie hineinpassen. (Beifall CDU)

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Beate Raudies

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Vogt? Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Im Moment nicht. Ich würde gerne noch einmal ausführen, und dann können wir das vielleicht danach noch einmal besprechen. Was ist jetzt passiert? Wir haben das ja gerade eben schon gehört. Wir hatten eine Phase, in der die Mittel überzeichnet waren, und zwar zum Zeitpunkt Ende des Jahres 2025. Auch das gehört zur Wahrheit dazu; ich streite das überhaupt nicht ab: Sie waren zu diesem Zeitpunkt massiv überzeichnet, aber die Anträge waren auch erst in den letzten zwei Wochen der Antragsfrist eingegangen. Das heißt, da musste natürlich erst einmal ein Prüfgeschehen neu beginnen, dieses musste neu aufgenommen werden, und das hat natürlich Zeit gedauert. Wir hatten zu dem Zeitpunkt – auch das räume ich hier ausdrücklich ein, weil wir darüber auch schon oft gesprochen haben – nicht damit gerechnet, dass das Antragsvolumen so hoch sein würde; das ist so. Das haben wir auch immer gesagt. Was haben wir getan? Wir haben Anstrengungen unternommen, um zusätzliche Mittel bereitzustellen. Genau das haben wir gemacht. Und was passiert in einer solchen Phase? In einer solchen Phase erstellt eine I-Bank keine Förderbescheide, weil sie nämlich nicht die Rechtsgrundlage dafür hat, dieses Geld bescheiden zu können. In dem Moment, in dem diese Rechtsgrundlage wieder geschaffen war, indem wir nämlich die Förderrichtlinie neu auf den Weg gebracht haben, und zwar nur in Bezug auf die zusätzlichen Mittel, die wir ergänzt haben, wurde dann auch weiter geprüft, und es wurde weiter beschieden, und es wurden eben auch Rückfragen an die Träger gestellt. Auch das ist sehr normal und überhaupt kein ungewöhnliches Geschehen; das ist in der ersten Phase des Förderns auch schon passiert. (Ministerin Dr. Dorit Stenke) Was ebenfalls schon auch in der ersten Phase passiert ist – das basiert auf einer Vereinbarung oder auf einer Absprache, wie man das jetzt auch immer nennen will, mit den kommunalen Landesverbänden –: Wir haben gesagt: Wir schauen uns alle hohen Förderanträge gemeinsam an. – Das war eine Absprache, die wir mit den kommunalen Landesverbänden getroffen haben, um sicher sein zu können, dass wir einen gleichen Blick auf die Themen haben und dass wir ein gleiches Verständnis davon haben, was in einem Ganztag tatsächlich notwendig ist und was tatsächlich gefördert werden soll. Das war eine Absprache, die von Anfang an bestanden hat, und diese Absprache haben wir eingelöst. Auf dieser Absprache basiert eben auch, dass wir das jetzt weiterhin tun. Auch da sind wir verlässlich, verlässlich gegenüber den kommunalen Landesverbänden, mit denen die Förderrichtlinie und mit denen die entsprechenden Rahmenbedingungen vereinbart wurden. Wir sind eben auch verlässlich gegenüber denjenigen, die jetzt damit rechnen können, dass ihre Anträge nun beschieden werden. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir stehen jetzt an dem Punkt, an dem bereits über 40 Prozent der Kommunen ihre Antworten auf die Nachfragen der I-Bank gegeben haben. Es wird in den kommenden Wochen sehr, sehr viele Kommunen geben, die ihre Förderbescheide erhalten. Ich finde es, ehrlich gesagt, zulässig, auf einen vorzeitigen Maßnahmebeginn zu verweisen, denn auch das ist ein Wunsch, den alle Kommunen hatten. Sie hätten auch davon Gebrauch machen können. Ich sehe, dass es Einzelne gibt, die das vielleicht nicht hätten tun können. Aber die werden jetzt ihren Bescheid bekommen, und die werden dann ihre Vorhaben umsetzen können. Auch deswegen kann an dieser Stelle von einem Vertrauensbruch – es tut mir wirklich leid – keine Rede sein. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich finde, es ist auch dem ganzen Vorgehen, was wir hier jetzt vereinbart haben, nicht angemessen, es immer in diesen Begrifflichkeiten und unter negativen Vorzeichen zu diskutieren, denn ich glaube, es vermittelt im Land ein völlig falsches Bild. (Vereinzelt Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir bringen ungeheuer viel Geld auf die Straße. Dass wir das machen, finde ich ganz großartig. Dazu, dass es ein Geschehen ist, was jetzt Zeit braucht, um das Geld sorgfältig und gut auszugeben, stehe ich absolut. Wir können gerne weiter in regelmäßigen Abständen darüber berichten, und wir werden weiter regelmäßig im BiA berichten. (Sandra Redmann [SPD]: So nett!) Dann werden wir sehen, dass das alles sehr, sehr, sehr gut werden wird. – Vielen Dank.

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Beate Raudies

Die Ministerin hat die vereinbarte Redezeit um eine Minute und 47 Sekunden erweitert. Diese Zeit steht jetzt, wenn der Wunsch besteht, den Fraktionen zur Verfügung. Den Wunsch nach einem Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Christopher Vogt.

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Christopher Vogt FDP

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Den Stil der Vorgängerin haben Sie, Frau Ministerin, schon übernommen: Wenn es unangenehm wird, werden Zwischenfragen einfach nicht zugelassen. Aber das hilft nicht, weil es ja Dreiminutenbeiträge gibt. (Zurufe CDU: Oah!) Ich glaube, ehrlich gesagt, wenn man schon solche Behauptungen hier in den Raum stellt, dass sich nichts geändert hat, dass alles nur falsch verstanden wird, sollte man souveräner damit umgehen. (Beifall FDP) Frau Ministerin, das Grundproblem ist doch, Frau Prien und Sie als Staatssekretärin haben den Ganztagsausbau erst verschlafen und sind dann hineingestolpert. Sie haben dann ein Programm gestartet, wo nicht klar war: Was soll eigentlich in welchen Räumen wann genau passieren? Wer soll das machen? (Beifall FDP) Dann haben Sie irgendwann gesagt: Fangt mal an zu bauen! Wir bezahlen 85 Prozent. Der Kollege Habersaat hat ja die Genese noch mal dargestellt. Sie haben die Frage angesprochen, was förderfähig ist. Das ist die entscheidende Frage, genau. Bei den ersten 200 Bewilligungen, so höre ich es von den ganzen Kommunen bei uns in der Gegend, mit denen ich und auch Koalitionsabgeordnete kürzlich wieder gesprochen haben, wurden immer 85 Prozent der Baukosten pauschal anerkannt. Da wurde nicht gefragt: Was macht ihr genau und so weiter? (Christopher Vogt) Es wurde beantragt, es wurde gebaut, und 85 Prozent der Baukosten hat das Land übernommen. Jetzt, in demselben Förderverfahren, werden in der Regel nur noch rund 50 Prozent der Räumlichkeiten für die Ganztagsbetreuung anerkannt. Das heißt also, die 85 Prozent gelten für 50 Prozent und nicht für 100 Prozent der Räumlichkeiten. Das sind bei millionenteuren Bauten gewaltige Summen, die die Kommunen jetzt plötzlich innerhalb ein- und desselben Förderverfahrens selbst stemmen müssen. Und da Sie sagen: „Es hat sich nichts geändert“? Und Sie wundern sich, dass die sauer sind, dass sie jetzt auf den Kosten hängenbleiben, weil diese 85 Prozent eben keine 85 Prozent, sondern nur noch die Hälfte sind? Frau Ministerin, ich höre das von verschiedenen Kommunen. Diese stellen mir das alle gleich dar. Und Sie tun so, als hätte sich nichts verändert. Sie sind da hineingestolpert, dann ist zu schnell zu viel von ihrem Etat abgeflossen, weil Sie es schlecht geplant hatten, und ausbaden sollen es jetzt die Kommunen, die später dran sind. (Beifall FDP) Frau Ministerin, ich warne Sie davor, weiterhin zu behaupten, dass die das einfach alles falsch verstehen und irgendwie zu blöd sind und dass Sie alles richtig machen und nichts verändert haben. Das entspricht nicht der Realität. (Martin Balasus [CDU]: Das hat sie nicht gesagt!) – Das ist das Ergebnis von dem, was sie gesagt hat. – Das entspricht nicht der Realität, Herr Kollege, und Sie werden in den nächsten Wochen und Monaten noch sehen: Die Kommunen werden diese Story so nicht akzeptieren; denn natürlich haben Sie das innerhalb des Förderverfahrens zulasten der Kommunen komplett verändert, und das ist ein Riesenskandal. (Beifall FDP)

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Seyran Papo CDU

Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Seit dem 30. April dieses Jahres ist die Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Schleswig-Holstein im Grunde flächendeckend eingeführt. Damit folgen wir in Schleswig-Holstein zum einen dem Beschluss von Bund und Ländern aus dem Jahre 2023. Zum anderen schließen wir zu Ländern wie Hamburg und Niedersachsen auf, in denen die Bezahlkarte bereits länger in flächendeckendem Einsatz ist. Schließlich tragen wir damit dem expliziten Wunsch der Kommunen Rechnung, in Schleswig-Holstein ein landesweit einheitliches System zu schaffen. Nun debattieren wir vier Monate nach Einführung derselben in Schleswig-Holstein über einen Antrag der SPD-Fraktion auf Opt-Out-Option für die Kommunen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, gerne zitiere ich Ihnen die SPDgeführten Hamburger Sozialbehörden: Die Einführung der Bezahlkarte hat dort zu spürbaren praktischen Verbesserungen, geringeren Wartezeiten und einheitlicher Digitalisierung von Leistungsbezügen geführt. Gerne zitiere ich Ihnen das SPD-geführte niedersächsische Innenministerium: Die Einführung der Bezahlkarte gestaltet dort staatliche Leistungen zielgerichtet und transparent und vereinheitlich zentrale Verwaltungsabläufe. Nehmen Sie es mir daher nicht übel, wenn mich ihr Antrag doch etwas verwundert. Denn offenbar bewerten ihre eigenen Parteifreunde in Hamburg und Niedersachsen die Bezahlkarte deutlich anders als Sie hier in Schleswig-Holstein. Offenkundig hinken Sie mit Ihren Informationen sowohl mir als auch Ihren Kolleginnen und Kollegen aus Hamburg und Niedersachsen hinterher. Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, schon jetzt ist es möglich, bestimmte Gruppen von der Bezahlkarte auszunehmen. Schon jetzt ist es möglich, in begründeten Fällen vor Ort abweichende und flexible Lösungen zu finden. Sie fordern nun pauschale Ausnahmen und riskieren damit einen uneinheitlichen Flickenteppich in Schleswig-Anhang Protokoll Holstein. Und Sie tun dies nicht nach zwei Jahren Prüfung. Sie stellen diesen Antrag auch nicht nach einem Evaluationsverfahren. Sie haben ihn im Mai nach buchstäblich fünf Wochen gestellt! Da muss ich schon sagen: Nach gerade einmal fünf Wochen bereits zu wissen, dass dieses System nicht funktioniert, finde ich schon bemerkenswert. Die schleswig-holsteinische Landesregierung schnackt nicht lange, sondern sie packt an. Deshalb verändern wir Dinge. In Veränderung muss man sich eben manchmal einarbeiten, das ist wohl so. Unser Land lebt nämlich eben nicht von denen, die stehenbleiben. Unser Land lebt auch nicht von denen, die Veränderung nicht aushalten, sondern es lebt von denen, die bereit sind, neue Wege zu gehen. Die Bezahlkarte gibt einen solchen neuen Weg vor: Einheitliche Regelungen im ganzen Land, schlanke Strukturen in der Verwaltung und die Verminderung von Anreizen, nach Schleswig-Holstein zu kommen. Lassen Sie uns als CDU und Grüne auch weiterhin Projekte angehen, die Dinge verändern. Insofern empfehle ich Ihnen die Ablehnung der SPD-Vorlage. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Ich werde hier nichts beschönigen. Ich bin kein Fan der Bezahlkarte, das ist bekannt und hat sich auch nicht geändert. Die Kritik der Vereine und der Zivilgesellschaft ist nicht nur wichtig, ich teile sie auch ausdrücklich. Die Einführung war und ist ein Kompromiss der Koalition und aus Sicht meiner Fraktion ein sehr harter Kompromiss. Der Druck zur Einführung kam 2023/2024 über die Ministerpräsidentinnenkonferenz. Die Bundesländer einigten sich im November 2023 mit dem damaligen Bundeskanzler Olaf Scholz auf die bundesweite Einführung. Der Bundestag hat die entsprechende Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes im April 2024 auf den Weg gebracht, und der Bundesrat hat zugestimmt. Der Druck hier im Land kam auch, so viel gehört zur Wahrheit dazu, von Teilen der Opposition und eben auch am Ende von der Partei, die uns heute auffordert, die OptOut-Option umzusetzen, nämlich der SPD. Die SPD hat uns Grünen hier im Landtag im Februar 2024 noch vorgeworfen, die Einführung nicht schnell genug voranzutreiben. Das hat unsere Ver- (Catharina Johanna Nies) handlungsposition nicht gerade gestärkt. Ich zitiere – mit Erlaubnis der Präsidentin – die Kollegin Serpil Midyatli aus der Debatte im Februar 2024: „Wenn Sie wollten, hätten Sie die Bezahlkarte schon eingerichtet haben können. Das müssen wir einmal so festhalten. Der Vorwurf, man brauche noch eine bundeseinheitDer Vorschlag von Hubertus Heil liegt schon länger auf dem Tisch. Ich stelle allerdings fest, dass die Grünen im Bund hier auf einmal beschlossen haben, doch zu blockieren.“ Kommunale Verbände wie der Deutsche Landkreistag setzten sich 2023 frühzeitig für die Einführung ein, und der Deutsche Städtetag forderte eine einheitliche und verpflichtende Einführung in den Kommunen, um einen „Flickenteppich“ zu vermeiden. Auch die landesweit einheitliche Einführung in Schleswig-Holstein war ausdrücklicher Wunsch unserer Kommunen. Diese wurde erst zum April 2026 technisch abgeschlossen. Das heißt, viele Kommunen in Schleswig-Holstein sammeln erst seit wenigen Monaten praktische Erfahrungen mit der Bezahlkarte. Sollte die kommunale Ebene ihre Haltung zur Anwendung der Bezahlkarte ändern, möchte ich sie ermutigen, dies klar und deutlich an das Land zu kommunizieren. Ich wäre aufgeschlossen, die kommunale Selbstbestimmung in der Frage der Ausgestaltung zu stärken. Ich wäre auch aufgeschlossen, es in die Entscheidungsfreiheit der Kommunen zu legen, ob sie die Bezahlkarten anwenden. Wir können diese Entscheidung und diese Diskussion hier im Parlament so oft führen,wie wir wollen. Die umsetzenden Kommunen und Leistungsbehörden sind diejenigen, die klar Stellung beziehen müssen. Denn die Migrationspolitik des Landes wurde die letzten vier Jahre gut abgestimmt mit den Kreisen, Städten, Gemeinden und Ämtern, und es wird uns als Koalition auch künftig ein großes Anliegen sein, die Aufnahme und Integration geflohener Menschen in Schleswig-Holstein gemeinsam zu gestalten. Aus meiner Sicht muss jetzt Folgendes passieren: Die praktische Umsetzung der Bezahlkarte sollte von den Kommunen eng begleitet und evaluiert werden. Hierbei sollten die Kommunen insbesondere die Bargeldbegrenzung, den Umgang mit Mehrbedarfen, die Whitelist mit der Einschränkung von eigenständigen Überweisungen und die fehlende Kontoverknüpfung kritisch überprüfen. Es wäre äußerst hilfreich, wenn die kommunale Seite an das Land rückmelden würde, welche Herausforderungen vor Ort entstehen, nicht nur für die Behörden, sondern auch für die Menschen, wie Mahnkosten bei verzögerten Überweisungen, fehlende Zugänge zu Tickets im ÖPNV, weil keine Abos abgeschlossen werden können, oder Schwierigkeiten für Lehrkräfte auf Klassenfahrten, wenn Kinder kein Bargeld haben. Das Land ist darauf angewiesen, dass sich Kreise, Ämter und Städte mit konkreten Vorschlägen zur Erweiterung der Whitelist und anderen Verbesserungsmöglichkeiten zurückmelden, um Menschen und Behörden den Umgang mit der Bezahlkarte zu erleichtern. Ich bitte die Landesregierung, weiterhin im guten Austausch mit der kommunalen Ebene zu bleiben, sich regelmäßig mit den Leistungsbehörden auszutauschen und festgestellte Bedarfe und Erfahrungswerte aufzunehmen und gemeinsam zu bearbeiten. Die Zielvorgabe der Umsetzung, die im Landtagsbeschluss vom April 2024 festgelegt wurde, dass die Ausgestaltung der Karte zu einem Verwaltungsabbau führen soll, bleibt bestehen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

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Serpil Midyatli SPD

Frau Präsidentin! Ich bleibe dabei: Ich lehne die Bezahlkarte für Geflüchtete ab! Gerade heute oder gestern hat der Flüchtlingsrat noch einmal eine breite Sammlung an entsprechenden Belegen vorgestellt. Das sollte uns mahnen: dass es zumindest eine Option braucht. Deshalb sehe ich in unserem Antrag ein Kompromissangebot. Die Günther-Regierung hatte sich unter Federführung von Ministerin Touré sehr bewusst trotz aller Gegenargumente für eine Bezahlkarte entschieden. Mit welchem Ergebnis? Mehr als zwei Jahre Vorbereitung. Monatelange Einführungsverfahren in den Kommunen. Mehr Verwaltungsaufwand, mehr Personalbedarf, höhere Kosten in vielen Behörden. Das nennen Sie also bürokratiearm! Mehraufwand durch zusätzliche Anhörungsverfahren, Administrierung, Fragen in Abgrenzungs- und Einzelfallentscheidungen in Leistungsfällen, im schlimmsten Fall Beschäftigung der Gerichte. Mit dieser Bezahlkarte lösen Sie keine Probleme. Sie schaffen neue. Sie haben keine Bürokratie abgebaut. Sie haben neue Bürokratie geschaffen. Und das, obwohl doch gerade dieser Ministerpräsident kaum eine Gelegenheit auslässt, um über Bürokratieabbau zu reden. Das Ergebnis Ihrer Regierung: mehr Verwaltung, mehr Kosten. Das ist Kern des Problems: Kitas müssen gestärkt werden, Schulen unterstützt und Integrationsange- (Serpil Midyatli) bote ausgebaut – aber Sie beschäftigen die Verwaltungen mit der Bezahlkarte. Dabei sollte uns ein Ziel verbinden: Menschen in Arbeit zu bringen und ihnen ein selbständiges Leben zu ermöglichen. Aber auch hier entsteht wegen der Bezahlkarte zusätzlicher Aufwand. Wie wäre es, wenn wir das zusätzliche Geld und den Aufwand in die Integration in Arbeit gesteckt hätten? Geld in Integration! Jetzt gibt es das Argument, dass eine Opt-Out-Option bei der Bezahlkarte zu einem Flickenteppich führen würde. Das überzeugt mich nicht. Erstens gibt es schon jetzt unterschiedliche Regelungen im Hamburger Rand, weil ein Lebensraum eben bekanntlich nicht an Landesgrenzen Halt macht. Und zum anderen ist die Welt in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz auch nicht untergegangen. Da nutzen immer weitere Kommunen die Opt-OutMöglichkeit! Wenn die Bezahlkarte ein großer Wurf wäre, gäbe es ja keine Kommunen, die sie wieder abschaffen wollen. Frau Ministerin, Ihr Erlass, Ihre Regeln sind unverhältnismäßig streng – so bewertet es der Flüchtlingsrat. Ein Verwaltungsmonster nennt Ihr System die Geschäftsführerin des Flüchtlingsrates. Es mache das Leben unnötig schwer und sei obendrein für uns ein bürokratisches Monster, berichtet Kiels Sozialdezernent Gerwin Stöcken. Am Ende geht es ja um weit mehr als um Bürokratie: Für Geflüchtete geht es um Teilhabe und Selbstbestimmung. Stattdessen werden sie gegängelt. Ich werbe für Vertrauen statt Misstrauen. Geflüchtete können mit der Bezahlkarte eben nicht überall zahlen. Überweisungen und Lastschriftmandate sind eingeschränkt, Online-Bestellungen. Dabei gäbe es eine Alternative bei der örtlichen Sparkasse. Sie aber belasten damit die Kommunen. Deshalb gilt es jetzt, den Kommunen zu ermöglichen, einen anderen Weg zu gehen. Wir fordern Sie auf, Kommunen in Schleswig-Holstein bezüglich der Bezahlkarte für Geflüchtete eine Opt-Out-Option anzubieten. Wenn es schon eine Bezahlkarte geben muss, dann doch bitte zumindest flexibel und nicht auf Zwang. Geben Sie den Kommunen die Freiheit, funktionierende Lösungen beizubehalten, statt sie in ein System zu zwingen, das im Alltag scheitert. Lassen Sie uns keine Symbolpolitik machen, sondern nach dem wirklichen Nutzen fragen. Lassen Sie uns Integration finanzieren statt Bürokratie. Vertrauen statt Misstrauen.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir als FDP unterstützen die Bezahlkarte, das ist nichts Neues. Denn es geht bei ihrer Einführung nicht darum, Menschen zu schikanieren. Es geht darum, sicherzustellen, dass staatliche Unterstützungsleistungen ihrem eigentlichen Zweck dienen: dem Lebensunterhalt hier in Deutschland. Dazu gehört auch, Anreize zu reduzieren, die unser Sozialsystem im europäischen Vergleich besonders attraktiv machen können. Und dazu gehört aus unserer Sicht auch, die Möglichkeit zu begrenzen, staatliche Leistungen in größerem Umfang ins Ausland zu transferieren. Genau deshalb ist eine möglichst einheitliche Anwendung entscheidend. Wenn die Bezahlkarte in einer Kommune gilt und in der Nachbarkommune nicht, entstehen neue Ausweichmöglichkeiten. Dann wird genau der Effekt abgeschwächt, den wir mit der Bezahlkarte erreichen wollen. Die Landesregierung hat sich für eine einheitliche Umsetzung entschieden und ausdrücklich keine Opt-Out-Regelung vorgesehen. Das halten wir für richtig. Aber – und das gehört genauso zur Wahrheit – die Landesregierung muss dann auch dafür sorgen, dass dieses Instrument funktioniert. Denn beim Rollout der Bezahlkarte läuft längst nicht alles rund. Trotz mehrfacher Fristverlängerungen ist die flächendeckende Umsetzung nach unserer Kenntnis bis heute nicht abgeschlossen. Das wirft die Frage auf, wie ernst die Landesregierung die eigene Entscheidung eigentlich nimmt. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die praktische Umsetzung bislang nicht überzeugt. Das Sozialministerium hat die Einführung nicht mit der notwendigen Konsequenz begleitet. Dadurch sind Probleme entstanden, die weder im Interesse der Kommunen noch der Betroffenen liegen. Besonders die Schwierigkeiten bei Lastschriftverfahren und einzelnen alltäglichen Zahlungsvorgängen zeigen, dass technische und organisatorische Nachbesserungen erforderlich sind. Eine funktionierende Bezahlkarte muss selbstverständlich die Teilnahme am gesellschaftlichen Alltag ermöglichen. Diese Mängel sprechen aus unserer Sicht jedoch nicht gegen die Bezahlkarte als Instrument, sondern dafür, ihre Umsetzung zu verbessern. Statt den Kommunen den Ausstieg zu ermöglichen, sollte das Land die bestehenden Probleme zügig beheben und für einheitliche und praxistaugliche Rahmenbedingungen sorgen. Wir wollen eine einheitliche Regelung, klare Regeln und eine praxistaugliche Umsetzung, und wir erwarten von der Landesregierung, dass sie dies endlich mit dem notwendigen politischen Willen angeht. Denn die Bezahlkarte kann (Dr. Bernd Buchholz) ihren Zweck nur erfüllen, wenn sie konsequent und einheitlich umgesetzt wird.

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Sybilla Nitsch SSW

Frau Präsidentin! Ich erinnere mich noch gut an die Debatten, die wir hier zur Bezahlkarte geführt haben. Eine aufgeheizte bundespolitische Stimmung wurde in den Landtag getragen. Es wurde über die Köpfe derer geredet und entschieden, die bei uns Schutz vor Krieg und Vertreibung suchen und unter dem Existenzminimum leben. Dabei war sie doch vor allem eines: Symbolpolitik, die auf dem Rücken derer ausgetragen wurde, die am wenigsten haben. 2023 vereinbarten die Ministerpräsidenten und der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz die flächendeckende Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete. Im Frühjahr 2024 erarbeitete eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe dementsprechende Grundpfeiler und Standards, und im April 2024 beschloss der Deutsche Bundestag die rechtliche Änderung im Asylbewerberleistungsgesetz, um die Karte bundesweit zu ermöglichen. Die FDP hatte, enthusiastisch für das Vorhaben, bereits im Februar einen in der Ausführung recht strengen Antrag zur Umsetzung der Bezahlkarte gestellt. Wir als SSW waren von Anfang an gegen die Einführung, waren uns aber absolut im Klaren darüber, dass sie kommen wird, und stellten daher einen Antrag, die Bezahlkarte möglichst diskriminierungsarm und im Sinne der Geflüchteten mit einem großen Handlungsspielrahmen umzusetzen. Unser Antrag wurde abgelehnt. Schlussendlich wurde einem Antrag der Koalition mit den Stimmen von CDU, Grünen und SPD zugestimmt und die Umsetzung der Bezahlkarte in Schleswig-Holstein offiziell gestartet. Von daher muss ich leider feststellen: Hätte die SPD-Fraktion 2024 gegen die Einführung einer Bezahlkarte gestimmt, wäre dieser Antrag glaubwürdiger. Nach einem zweijährigen Prozess, nach dem, Stand Mai, rund 80 von 103 zuständigen Leistungsbehörden an das Bezahlkarten-System angeschlossen sind, nun auf einmal doch noch die Möglichkeit einer OptOut-Option zu suggerieren, finde ich weder seriös noch fair. Stattdessen sollte es nun aus Sicht des SSW darum gehen, ganz genau darauf zu schauen, wo es Probleme im Alltag mit den Bezahlkarten gibt. Uns erreichen immer wieder Fälle, vor allem aus kleineren Gemeinden, wo es einschränkende Momente gibt. Das waren in Einzelfällen Schwimmbäder, an denen Kinder mit der Bezahlkarte keine Eintrittskarten kaufen konnten oder Kioske oder kleine Supermärkte, die Kartenzahlungen erst ab einem gewissen Betrag akzeptieren oder deren Kartenlesegerät dauerhaft „vorübergehend außer Betrieb“ zu sein scheint. Hier kommt es tatsächlich zu Ausgrenzungen, und das darf nicht sein. Geflüchtete, Kinder wie Erwachsene, sollten, solange sie eine Bezahlkarte nutzen, Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe wahrnehmen können. Dies zu garantieren, muss Aufgabe des Ministeriums gemeinsam mit den Kommunen sein, und darauf sollten wir unsere Aufmerksamkeit lenken.

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