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Seyran Papo

CDU 27.08.2026 Sitzungen 20/124

Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Seit dem 30. April dieses Jahres ist die Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Schleswig-Holstein im Grunde flächendeckend eingeführt. Damit folgen wir in Schleswig-Holstein zum einen dem Beschluss von Bund und Ländern aus dem Jahre 2023. Zum anderen schließen wir zu Ländern wie Hamburg und Niedersachsen auf, in denen die Bezahlkarte bereits länger in flächendeckendem Einsatz ist. Schließlich tragen wir damit dem expliziten Wunsch der Kommunen Rechnung, in Schleswig-Holstein ein landesweit einheitliches System zu schaffen. Nun debattieren wir vier Monate nach Einführung derselben in Schleswig-Holstein über einen Antrag der SPD-Fraktion auf Opt-Out-Option für die Kommunen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, gerne zitiere ich Ihnen die SPDgeführten Hamburger Sozialbehörden: Die Einführung der Bezahlkarte hat dort zu spürbaren praktischen Verbesserungen, geringeren Wartezeiten und einheitlicher Digitalisierung von Leistungsbezügen geführt. Gerne zitiere ich Ihnen das SPD-geführte niedersächsische Innenministerium: Die Einführung der Bezahlkarte gestaltet dort staatliche Leistungen zielgerichtet und transparent und vereinheitlich zentrale Verwaltungsabläufe. Nehmen Sie es mir daher nicht übel, wenn mich ihr Antrag doch etwas verwundert. Denn offenbar bewerten ihre eigenen Parteifreunde in Hamburg und Niedersachsen die Bezahlkarte deutlich anders als Sie hier in Schleswig-Holstein. Offenkundig hinken Sie mit Ihren Informationen sowohl mir als auch Ihren Kolleginnen und Kollegen aus Hamburg und Niedersachsen hinterher. Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, schon jetzt ist es möglich, bestimmte Gruppen von der Bezahlkarte auszunehmen. Schon jetzt ist es möglich, in begründeten Fällen vor Ort abweichende und flexible Lösungen zu finden. Sie fordern nun pauschale Ausnahmen und riskieren damit einen uneinheitlichen Flickenteppich in Schleswig-Anhang Protokoll Holstein. Und Sie tun dies nicht nach zwei Jahren Prüfung. Sie stellen diesen Antrag auch nicht nach einem Evaluationsverfahren. Sie haben ihn im Mai nach buchstäblich fünf Wochen gestellt! Da muss ich schon sagen: Nach gerade einmal fünf Wochen bereits zu wissen, dass dieses System nicht funktioniert, finde ich schon bemerkenswert. Die schleswig-holsteinische Landesregierung schnackt nicht lange, sondern sie packt an. Deshalb verändern wir Dinge. In Veränderung muss man sich eben manchmal einarbeiten, das ist wohl so. Unser Land lebt nämlich eben nicht von denen, die stehenbleiben. Unser Land lebt auch nicht von denen, die Veränderung nicht aushalten, sondern es lebt von denen, die bereit sind, neue Wege zu gehen. Die Bezahlkarte gibt einen solchen neuen Weg vor: Einheitliche Regelungen im ganzen Land, schlanke Strukturen in der Verwaltung und die Verminderung von Anreizen, nach Schleswig-Holstein zu kommen. Lassen Sie uns als CDU und Grüne auch weiterhin Projekte angehen, die Dinge verändern. Insofern empfehle ich Ihnen die Ablehnung der SPD-Vorlage. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Ich werde hier nichts beschönigen. Ich bin kein Fan der Bezahlkarte, das ist bekannt und hat sich auch nicht geändert. Die Kritik der Vereine und der Zivilgesellschaft ist nicht nur wichtig, ich teile sie auch ausdrücklich. Die Einführung war und ist ein Kompromiss der Koalition und aus Sicht meiner Fraktion ein sehr harter Kompromiss. Der Druck zur Einführung kam 2023/2024 über die Ministerpräsidentinnenkonferenz. Die Bundesländer einigten sich im November 2023 mit dem damaligen Bundeskanzler Olaf Scholz auf die bundesweite Einführung. Der Bundestag hat die entsprechende Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes im April 2024 auf den Weg gebracht, und der Bundesrat hat zugestimmt. Der Druck hier im Land kam auch, so viel gehört zur Wahrheit dazu, von Teilen der Opposition und eben auch am Ende von der Partei, die uns heute auffordert, die OptOut-Option umzusetzen, nämlich der SPD. Die SPD hat uns Grünen hier im Landtag im Februar 2024 noch vorgeworfen, die Einführung nicht schnell genug voranzutreiben. Das hat unsere Ver- (Catharina Johanna Nies) handlungsposition nicht gerade gestärkt. Ich zitiere – mit Erlaubnis der Präsidentin – die Kollegin Serpil Midyatli aus der Debatte im Februar 2024: „Wenn Sie wollten, hätten Sie die Bezahlkarte schon eingerichtet haben können. Das müssen wir einmal so festhalten. Der Vorwurf, man brauche noch eine bundeseinheitDer Vorschlag von Hubertus Heil liegt schon länger auf dem Tisch. Ich stelle allerdings fest, dass die Grünen im Bund hier auf einmal beschlossen haben, doch zu blockieren.“ Kommunale Verbände wie der Deutsche Landkreistag setzten sich 2023 frühzeitig für die Einführung ein, und der Deutsche Städtetag forderte eine einheitliche und verpflichtende Einführung in den Kommunen, um einen „Flickenteppich“ zu vermeiden. Auch die landesweit einheitliche Einführung in Schleswig-Holstein war ausdrücklicher Wunsch unserer Kommunen. Diese wurde erst zum April 2026 technisch abgeschlossen. Das heißt, viele Kommunen in Schleswig-Holstein sammeln erst seit wenigen Monaten praktische Erfahrungen mit der Bezahlkarte. Sollte die kommunale Ebene ihre Haltung zur Anwendung der Bezahlkarte ändern, möchte ich sie ermutigen, dies klar und deutlich an das Land zu kommunizieren. Ich wäre aufgeschlossen, die kommunale Selbstbestimmung in der Frage der Ausgestaltung zu stärken. Ich wäre auch aufgeschlossen, es in die Entscheidungsfreiheit der Kommunen zu legen, ob sie die Bezahlkarten anwenden. Wir können diese Entscheidung und diese Diskussion hier im Parlament so oft führen,wie wir wollen. Die umsetzenden Kommunen und Leistungsbehörden sind diejenigen, die klar Stellung beziehen müssen. Denn die Migrationspolitik des Landes wurde die letzten vier Jahre gut abgestimmt mit den Kreisen, Städten, Gemeinden und Ämtern, und es wird uns als Koalition auch künftig ein großes Anliegen sein, die Aufnahme und Integration geflohener Menschen in Schleswig-Holstein gemeinsam zu gestalten. Aus meiner Sicht muss jetzt Folgendes passieren: Die praktische Umsetzung der Bezahlkarte sollte von den Kommunen eng begleitet und evaluiert werden. Hierbei sollten die Kommunen insbesondere die Bargeldbegrenzung, den Umgang mit Mehrbedarfen, die Whitelist mit der Einschränkung von eigenständigen Überweisungen und die fehlende Kontoverknüpfung kritisch überprüfen. Es wäre äußerst hilfreich, wenn die kommunale Seite an das Land rückmelden würde, welche Herausforderungen vor Ort entstehen, nicht nur für die Behörden, sondern auch für die Menschen, wie Mahnkosten bei verzögerten Überweisungen, fehlende Zugänge zu Tickets im ÖPNV, weil keine Abos abgeschlossen werden können, oder Schwierigkeiten für Lehrkräfte auf Klassenfahrten, wenn Kinder kein Bargeld haben. Das Land ist darauf angewiesen, dass sich Kreise, Ämter und Städte mit konkreten Vorschlägen zur Erweiterung der Whitelist und anderen Verbesserungsmöglichkeiten zurückmelden, um Menschen und Behörden den Umgang mit der Bezahlkarte zu erleichtern. Ich bitte die Landesregierung, weiterhin im guten Austausch mit der kommunalen Ebene zu bleiben, sich regelmäßig mit den Leistungsbehörden auszutauschen und festgestellte Bedarfe und Erfahrungswerte aufzunehmen und gemeinsam zu bearbeiten. Die Zielvorgabe der Umsetzung, die im Landtagsbeschluss vom April 2024 festgelegt wurde, dass die Ausgestaltung der Karte zu einem Verwaltungsabbau führen soll, bleibt bestehen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

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