landtag.ltsh.de ↗

Silke Backsen

GRÜNE 27.08.2026 Sitzungen 20/124

Ich bin in die Politik gegangen, damit ich einmal die Brille hier vorne tragen darf. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 2025 wurde der Status des Wolfes im EU-Parlament von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgesetzt. Die Bundesregierung beziehungsweise das Bundeslandwirtschaftsministerium und das Bundesumweltministerium haben 2026 darauf reagiert und dementsprechend einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes eingebracht. Dieser ist im April 2026 durch den Bundesrat gegangen, und damit ist das Bundesjagdgesetz geändert worden. Der Wolf bleibt, wie wir gerade schon gehört haben, weiterhin eine geschützte Art. Der günstige Erhaltungszustand muss erhalten bleiben; er darf eben nicht durch menschliches Handeln verschlechtert werden. Ich bin heute hier einmal ein bisschen ehrlicher. Wir machen das Landesjagdgesetz in dieser Legislatur zum zweiten Mal auf, und ich bin damit eher etwas unglücklich. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Trotzdem machen wir es, weil wir uns an die bundesjagdgesetzlichen Vorgaben zu halten haben. Ich möchte das aber trotzdem einmal ehrlich sagen dürfen. Während nach unserem aktuellen Landesrecht der Wolf eine jagdbare Art mit ganzjähriger Schonzeit ist, hat der Bund mehrheitlich entschieden, dass der Wolf bejagt werden soll und bejagt werden kann. Aus meiner Sicht, aus unserer Sicht, bleibt es tatsächlich abzuwarten, ob damit den Tierhalterinnen und Tierhaltern so geholfen wird, wie wir das hoffen und wie einige meinen. Es gibt dazu sehr unterschiedliche Haltungen. Ich möchte allerdings an dieser Stelle ehrlich betonen, dass ich die Tierhalter verstehen kann. Ich habe allergrößtes Verständnis für die Situation vor Ort. Auch ich bin hingefahren, wenn es Risse gab, und habe mir das angeguckt. Ich selbst war Tierhalterin. Es ist emotional wirklich fast nicht zu ertragen, und es ist natürlich auch ein ökonomischer Schaden. Man hat ein Tier nicht, weil es etwas ist, das man ersetzt bekommt, sondern weil man eine emotionale Bindung zu diesem Tier hat. Deshalb habe ich dafür allergrößtes Verständnis. Wir kommen trotzdem zu unterschiedlichen Schlüssen. Aus unserer Sicht ist es so, dass die anlasslose Bejagung von Wölfen die Risszahlen bei Weidetieren nicht unbedingt senkt oder senken wird oder zu einem Meidungsverhalten gegenüber den Herden führen wird. Das ist tatsächlich wissenschaftlich nicht unbedingt oder nicht ausreichend belegt; mehrere Studien ziehen es sogar in Zweifel. In Frankreich zum Beispiel wurden 2023 dreimal so viele getötete Nutztiere verzeichnet wie in Deutschland – trotz eines niedrigeren Wolfsbestandes und jährlichen Abschüssen bis im Umfang von circa 20 Prozent der Wolfspopulation. Die anlasslose Bejagung schafft aus meiner Sicht, aus unserer Sicht, ehrlicherweise nicht mehr Sicherheit für die Weidetierbetriebe, sondern kann durch die Zerstörung der Rudelstruktur der Wölfe insbesondere bei dem Abschuss der Elterntiere eben zu mehr Rissen führen und zu einer großen Unsicherheit der Welpen. Das ist für mich entscheidend. Aus meiner Sicht, aus unserer Sicht ist die Bejagung auf jeden Fall kein Ersatz für den Herdenschutz. Das hat meine Kollegin gerade gesagt. Denn es wird weiter Wolfsrudel geben. In Schleswig-Holstein gibt es übrigens noch sehr wenige. Es wird weiter durchziehende Einzeltiere geben, die zum Beispiel auf dem Weg nach Dänemark sind. Wir haben hier im Land ein sehr gutes Wolfsmanagement aufgebaut. Bei langsam steigenden Wolfszahlen ist die Zahl der Nutztierrisse tatsächlich rückläufig. Wenn die Nutztiere geschützt werden, suchen sich die Wölfe logischerweise die Wildtiere als Beute. Das entspricht ihrem natürlichen Verhalten. Dieses Verhalten erlernen die jungen Wölfe eben im Rudel. Sie erlernen es von den erfahrenen Leittieren oder von ihren Elterntieren; und sie werden es beibehalten. Lernen sie allerdings wiederholt, Nutztiere zu holen, lernen sie, über Zäune zu kommen, diese Zäune zu überwinden, dann wird auch dieses Verhalten tradiert. Dann müssen diese Wölfe aus unserer Sicht entnommen werden. Da gibt es überhaupt keine Zweifel. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) (Silke Backsen) Im Land wandert die Zuständigkeit für das Wolfsmanagement vom MEKUN zum MLLEV. Das MEKUN bleibt natürlich weiterhin zuständig für den Schutz von Tieren des Anhangs II der FFH-Richtlinie. Der Weg aus Beratung und Förderung beim Herdenschutz, die Entnahme einzelner Wölfe sowie die Entschädigung im Schadensfall – all dies in Kombination werden wir hoffentlich in SchleswigHolstein gemeinsam weiter mit den Tierhalterinnen und Tierhaltern umsetzen und zu guten Lösungen kommen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Sybilla Nitsch [SSW])

Alle Reden von Silke Backsen Protokoll ↗