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Rixa Kleinschmit

CDU 27.08.2026 Sitzungen 20/124

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Anruf kam an einem Dienstagmorgen Anfang Januar. Ich war gerade in Kiel angekommen, als mich ein Schafhalter aus meinem Wahlkreis anrief. Er berichtete mir von einem vermeintlichen Wolfsriss an einem seiner Mutterschafe. Der Wolfsgutachter hatte sich für 11 Uhr angekündigt, und der Schafhalter fragte mich, ob ich kommen könne und dabei sein wolle. Ich bin sofort wieder losgefahren. Bei Minustemperaturen auf einer vollständig verschneiten Grünlandfläche lag das gerissene Schaf. Es war einige Meter durch den Schnee gezogen worden. Hier war es nur ein Schaf; oftmals sind es jedoch gleich mehrere. Der DNA-Test hat später bestätigt: Es war ein Wolfsriss. Dieses Bild, aber (Rixa Kleinschmit) vor allem die Betroffenheit dieses Schafhalters haben bei mir einen bleibenden Eindruck hinterlassen. Natürlich ist der Wolf wieder bei uns angekommen. Niemand spricht ernsthaft davon, ihn in Deutschland ausrotten zu wollen. Und niemand stellt grundsätzlich infrage, dass der Wolf seinen Platz hat. Aber unsere Weidetiere sind auch Tiere. Unsere Nutztiere sind die Grundlage unserer heimischen Landwirtschaft. (Beifall CDU) Hinter jedem Schaf, jedem Kalb, jedem Pferd und jedem Rind stehen Menschen, die Verantwortung übernehmen. Ein Riss bedeutet deshalb nicht nur einen wirtschaftlichen Schaden, sondern für viele Tierhalterinnen und Tierhalter auch ganz persönliches Leid. Besonders schwierig wird es dort, wo Herdenschutzmaßnahmen an ihre Grenzen kommen. Es gibt Flächen, auf denen ein wolfsabweisender Zaun möglich und sinnvoll ist. Es gibt aber auch unsere Deiche, besondere Landschaftsräume und andere Bereiche, in denen ein solcher Herdenschutz nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist. Gerade an unseren Küsten übernehmen Schäferinnen und Schäfer zugleich eine wichtige Aufgabe für den Küstenschutz. Wo Deiche beweidet und gepflegt werden, müssen deshalb Lösungen möglich sein, die Herden schützen und die die Funktionsfähigkeit unserer Deiche sichern. Die letzten Wochen an der Westküste haben deutlich gezeigt, dass Wölfe nicht auf unsere Deiche passen. Diese Realität dürfen wir nicht ausblenden. Wir müssen sie anerkennen und daraus die richtigen Konsequenzen ziehen. Die Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz und die nun notwendige Anpassung unseres Landesjagdgesetzes sind dafür die richtigen Schritte. Meine Damen und Herren, was ändert sich konkret? Der Wolf ist bundesrechtlich in die Liste der jagdbaren Wildarten aufgenommen worden. Gleichzeitig schafft das Bundesjagdgesetz klare Regelungen für ein zukünftiges Wolfsmanagement. In Schleswig-Holstein bedeutet das: Wir müssen unser Landesjagdgesetz an die neuen Regelungen anpassen. Entscheidend ist dabei, dass wir kein schrankenloses Jagdrecht in Bezug auf den Wolf schaffen. Wir sorgen vielmehr dafür, dass bei konkreten Konflikten gehandelt werden kann. Wir haben einen günstigen Erhaltungszustand, und ein Wolfsmanagement ist daher geboten. Gleichzeitig schafft das Bundesrecht die Möglichkeit, auf konkrete Schadensereignisse zu reagieren. Wenn ein Wolf einen funktionierenden Herdenschutz überwunden hat und dies durch einen Sachverständigen festgestellt wurde, kann unter den vorgesehenen Voraussetzungen innerhalb von sechs Wochen und in einem Umkreis von 20 Kilometern um das Schadensereignis eine Entnahme möglich sein. Das ist ein entscheidender Fortschritt, (Beifall CDU) denn damit schaffen wir einen Handlungsrahmen, mit dem auf tatsächliche Probleme vor Ort reagiert werden kann. Mit der Möglichkeit, Weidegebiete auszuweisen, schaffen wir zudem eine Perspektive für Regionen, in denen ein effektiver Herdenschutz aufgrund der natürlichen Gegebenheiten nicht oder nur sehr schwer möglich ist. Gerade unsere Küsten- und Deichbereiche müssen dabei besonders berücksichtigt werden. Dort geht es nicht allein um Weidetierhaltung, sondern eben auch um Küstenschutz. Für Schleswig-Holstein ist außerdem wichtig, dass die Zuständigkeit für einen Managementplan und die Ausweisung der Weidegebiete bei der obersten Jagdbehörde liegen sollen. Das ist sachgerecht. Denn ein Wolf hält sich nicht an Kreisgrenzen. Deshalb brauchen wir ein Management, das über kommunale Grenzen hinweg denkt. Um es klar zu sagen: Der Wolf ist in Schleswig-Holstein, und wir werden die bundesrechtlichen Möglichkeiten nutzen, um diesen zu managen. Meine Damen und Herren, mit der Novelle reagieren wir nicht nur beim Wolf auf konkrete Herausforderungen. Auch beim Nutria brauchen wir einen wirksamen Umgang mit einer invasiven Art, die Schäden an Ufern, Deichen und wasserbaulichen Anlagen verursachen kann. Deswegen passen wir die jagdrechtlichen Regelungen in Bezug auf Nutria entsprechend an. Mit der Anpassung des Landesjagdgesetzes schaffen wir einen praxistauglichen und verantwortungsvollen rechtlichen Rahmen für die aktuellen Herausforderungen. Ich bin dankbar, dass wir dieses emotionale Thema aufgrund der Zustimmung der SPD auf Bundesebene und auf Landesebene zusammen mit unserem Koalitionspartner auf den Weg bringen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

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