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Peer Knöfler

CDU 27.08.2026 Sitzungen 20/124

Kollegin Krämer, ist Ihnen bekannt, dass die Zahlen, mit denen Sie eben bezüglich des IQSH um sich geworfen haben, Fortbildungen betreffen? – Ja, natürlich. Erste Frage. Zweite Frage oder Anmerkung: Um meine Schwimmunterrichtsfähigkeit zu erhalten – das ist mein Kenntnisstand; habe ich mir gerade verifizieren lassen –, muss ich die Rettungsfähigkeit nachweisen. Das taucht darin nicht auf, wenn ich das privat, angewiesen durch meinen Schulleiter, durchführe. Entsprechend ist es keine IQSH- Fortbildung, und die Zahlen, mit denen Sie dort operieren, stimmen überhaupt nicht. (Vereinzelter Beifall CDU) – Gut, das mag sein, dann habe ich mich da in die Irre führen lassen. Dann frage ich mich aber, warum auf meine Frage im Rahmen der Großen Anfrage, wie viele die Sportlehrer die Schwimmlehrfähigkeit haben, nicht die Antwort gegeben wurde, wie viele von diesen 4.036 Sportlehrern heute noch die Schwimmlehrbefähigung haben. Darauf habe ich abgezielt. Wenn man dann Fortbildungsmaßnahmen beim IQSH nennt, ist das eine schwammige Antwort, die ich falsch verstanden habe. Ich frage mich aber, warum meine Frage nicht beantwortet wurde. (Peer Knöfler [CDU]: Oder man muss die richtige Frage stellen!) Wo waren wir denn jetzt? Was jetzt kommt, muss ich ehrlich sagen, schlägt dem Fass den Boden aus. Ich erinnere noch einmal daran – ich finde, das ist wirklich ernst –: Vier von zehn Gemeinschaftsschülern können nach der 6. Klasse nicht schwimmen; es sind Nichtschwimmer. Und das Land macht keine Erhebung und hat auch keine Erhebung geplant, wie viel Schwimmunterricht in unserem Land gegeben wird. Auf die Frage, welche Änderungen im Hinblick auf die Durchführung von Schwimmunterricht seitens der Landesregierung geplant seien, kommt folgende unfassbare Antwort – die möchte ich gerne mit Ihnen teilen; ich zitiere –: „Die Landesregierung plant keine Änderungen im Hinblick auf die Durchführung des Schwimmunterrichts.“ Und weiter: „Die Landesregierung plant keine weiteren Änderungen im Hinblick auf die Ausgestaltung und Durchführung des Schwimmunterrichts. Landesweite Datenerhebungen zur Durchführung des Schwimmunterrichts sind … nicht geplant.“ Der Zustand an den Schulen bezüglich des Schwimmunterrichts interessiert Sie augenscheinlich nicht, Frau Ministerin. Wie kann es übrigens angehen, dass das Ministerium es zulässt – noch einmal: es handelt sich nicht um eine Kleine Anfrage, sondern um eine Große Anfrage –, dass eine hohe Anzahl von Schulen erst gar keine Rückmeldung zum Thema Schwimmen gibt? Haben Sie da nicht nachgefragt, oder ignorieren die Schulen grundsätzlich Anfragen des Bildungsministeriums? Sie hatten Monate Zeit für die Beantwortung meiner Großen Anfrage. Dann akzeptiere ich nicht die Antwort: „Keine Angabe“. Die Antworten in der Großen Anfrage zeigen in aller Deutlichkeit, dass diese Landesregierung es hinnimmt, dass über ein Viertel unserer Schüler mit Ablauf des zwölften Lebensjahres nicht schwimmen kann. – Frau Ministerin, bei den Gemeinschaftsschulen sind es vier von zehn Kindern, und Sie sind mit diesem Zustand zufrieden. Sie wollen nichts ändern; das haben Sie mehrfach gesagt. Ich sage es immer wieder: Das Erlernen des Schwimmens ist keine Nebensache, sondern eine elementare Lebenskompetenz. Schwimmen zu lernen und es sicher zu beherrschen, müssen wir jedem Kind in unserem Land ermöglichen. Genau hier versagt das Bildungsministerium. Ich sage es noch einmal: Man kann und darf Ziele verfehlen, aber man muss doch willens sein, Maßnahmen zu ergreifen, diese in Zukunft zu erreichen. Das wollen Sie nicht, und das ist aus meiner Sicht und aus Sicht meiner Fraktion ein Skandal. 40 Pro- (Annabell Krämer) zent Nichtschwimmer in den Gemeinschaftsschulen sind das Ergebnis dieser Bildungspolitik. Das Erreichen einer hundertprozentigen Schwimmfähigkeit in unserem Land ist kein FDP-Fetisch, sondern sollte unser aller Ziel sein. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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