Jan Kürschner
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Politik sollte dafür sorgen, dass nicht der Eindruck erweckt wird, dass sich die da oben auf Kosten der Steuerzahlenden die Taschen vollmachen können. Genauso sieht es nämlich bei Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäften aus. Bei CumEx war oder ist vielleicht auch noch das Steuerschlupfloch groß wie ein Scheunentor, geschickt in den Bundestag hineinlobbyiert und mit Gefälligkeitsrechtsgutachten untermauert. Ob das schon geschlossen ist, wage ich zu bezweifeln. Es gibt eben eine ganze Industrie, die nicht nur legale Vermögensanlage und Steuervermeidung, sondern auch perfekten und international organisierten Steuerbetrug zulasten der Länder und zulasten aller Steuerzahlenden betreibt. Das ist existent. Unsere Steuerverwaltungen müssen in der Lage sein, da schnell und wirksam aufzupassen. Die volkswirtschaftlichen Schäden durch Kriminalität sind sowieso die bei Weitem größten Schäden in Deutschland, und Kriminalität wollen wir ja alle nicht. Jetzt zu Cum-Cum. Die Bundesregierung berichtet gerade, dass von 54 Instituten, die Cum-Cum-Geschäfte zugegeben haben, 21 in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft sind. Es waren also nicht nur raffgierige Private, sondern eben auch ÖffentlichRechtliche. Die sollten eigentlich dem Gemeinwohl verpflichtet sein, statt sich an so einem Raubzug recht schamlos zu beteiligen. Das wirft ein äußerst schlechtes Licht auf die Öffentlich-Rechtlichen. Die Schadenssumme der Fälle, die der BaFin jetzt gemeldet worden sind, beträgt 4,8 Milliarden Euro, und das dürfte nur die Spitze des Eisbergs sein. Der geschätzte Schaden durch Cum-Cum-Gestaltungen in Deutschland beläuft sich auf insgesamt 28 Milliarden Euro. Wer zahlt das am Ende, meine Damen und Herren? – Das ist der berühmte kleine Mann von der Straße. Was bedeutet das dann eigentlich am Ende für die Menschen draußen im Land? Wenn Arbeitnehmer_innen bei ihrer Steuererklärung 50 Euro vergessen anzugeben, dann wird jeder Cent penibel (Jan Kürschner) nachgerechnet. Aber wenn Banken und Superreiche über Jahre Geld am Fiskus vorbeischleusen, wird zugeschaut und ganz lange nicht reagiert. Das ist ungerecht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW – Annabell Krämer [FDP]: Es wird doch nicht zugeschaut!) Diese Riesensummen fehlen doch nicht irgendwo in einer Excel-Tabelle, sondern das Geld fehlt ganz konkret, um Schulen zu sanieren, für verlässliche Betreuung in Kitas und für eine funktionierende Infrastruktur. Wer seine Steuern ehrlich zahlt, darf von der Bundesregierung erwarten, dass sie Steuerhinterziehung von Banken und Superreichen genauso konsequent verfolgen lässt. Cum-Cum bedeutet – ich erkläre das einmal in Kurzform; so kompliziert ist das nämlich gar nicht –: Wenn ein ausländischer Aktionär eine Dividende bekommt, muss er in Deutschland darauf Kapitalertragsteuer zahlen. Deswegen gibt er die Aktie kurz vor dem Dividendenstichtag einer Institution, die über das Privileg verfügt, die Kapitalertragsteuer auf diese Dividende mit ihrer Körperschaftssteuer verrechnen zu können oder sogar eine Erstattung zu bekommen. Das gilt zum Beispiel Beispiel für Pensionsfonds. Die deutschen Otto Normalverbraucher haben dieses Privileg nicht. Danach gibt der Privilegierte dem Steuerausländer seine Aktie zurück, und beide teilen sich die Beute, die sie zulasten der Allgemeinheit gemacht haben. Solche Steuergestaltungen sind strafbar, sie fallen nur zu selten auf. Die Steuerverwaltung soll das jetzt genauer im Blick nehmen. Aber dann werden diese Leute mit Sicherheit auf noch kompliziertere Ausgleichsgeschäfte ausweichen, die sie dann irgendwo auf der Welt außerhalb unserer Reichweite und ohne, dass es nachvollziehbar wäre, machen. Da haben wir und unsere Behörden in Wahrheit überhaupt keine Chance. Die Frage, die man stellen muss, lautet: Wieso gibt dieses Privileg, die Kapitalertragsteuer zu verrechnen, überhaupt? – Dafür gibt es ja eigentlich gar keinen Grund. Stellt der Bund das ab, dann gibt es dieses Geschäftsmodell, dieses kriminelle Geschäftsmodell nicht mehr. Das muss geschehen – egal, was die Bankenlobby dazu sagt – und zwar genau so, wie der wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums es schon im August 2025 ganz konkret vorgeschlagen hat. Wenn man den Weg dahin nicht findet, will man es vielleicht nicht genug. Das kommt dann nicht gut. Wir haben konsequente Schritte für den Kampf gegen Steuerkriminalität in petto. Diese betreffen das Reverse-Charge-Verfahren auf EU-Ebene, eine zentrale Organisationseinheit auf Bundesebene, Rechtssicherheit beim Ankauf steuerlich relevanter Daten, Schwarzarbeit, die Haftung von Subunternehmerketten und die Verpflichtung zu mindestens einer Möglichkeit zum digitalen Bezahlen. Sie betreffen für besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung einen Verbrechenstatbestand – Verfahren zu Verbrechen können im Gegensatz zu denen bei Vergehen nämlich nicht so einfach eingestellt werden – und eine Anhebung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege auf 15 Jahre – das wäre ideal –, genauso wie eine Registrierkassenpflicht für Betriebe, vielleicht ab einem Jahresumsatz von über 25.000 Euro. Ich bitte um Überweisung an den Finanzausschuss, aber auch mitberatend an den Innen- und Rechtsausschuss. An alle, die dann dabei sind: Schauen Sie sich bis dahin gerne die Serie „Die Affäre Cum-Ex“ an. Sie ist äußerst sehenswert. – Vielen Dank.
