Sandra Redmann
Nein. – Wer beim Wolf stärker eingreifen will – das wisst ihr doch –, braucht nicht weniger, sondern mehr Daten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der aus meiner Sicht noch schwierigere Teil dieses Gesetzentwurfes betrifft die Nutria. Schwarz-Grün will zukünftig erlauben, auch diejenigen Elterntiere zu töten, die für die Aufzucht ihrer Jungen notwendig sind. Ich möchte es betonen: Das kann man nicht auf den Bund schieben. Das ist eine eigenständige Entscheidung von CDU und Grünen in Schleswig-Holstein. Der Elterntierschutz gehört seit Jahrzehnten zu den grundlegenden Tierschutzprinzipien des Jagdrechts. (Beifall SPD, FDP und SSW) Es gilt seit Jahrzehnten aus einem sehr einfachen Grund: damit Jungtiere nicht verhungern, nicht verdursten oder elendig eingehen, weil ihre Elterntiere getötet wurden. Aber das scheint keine Betroffenheit auszulösen. Besonders bemerkenswert finde ich, dass Schleswig-Holstein die Nutriajagd erst vor wenigen Jahren neu geregelt hat. Damals wurde die ganzjährige Bejagung eingeführt – ausdrücklich unter Beibehaltung des Elterntierschutzes. Ich empfehle, in der Rede von Werner Schwarz nachzulesen. Damals also war das noch selbstverständlich. Heute soll genau dieses Selbstverständliche gestrichen werden. Ich frage mich: Was hat sich seitdem eigentlich fachlich so grundlegend verändert? Denn auf meine Kleine Anfrage konnte die Landesregie- (Sandra Redmann) rung keinen einzigen Nutriaschaden benennen. Bei den Binnen- und Mitteldeichen sowie anderen wasserwirtschaftlichen Anlagen liegen ihr nach eigenen Aussagen keine entsprechenden Informationen vor. Ich sage ausdrücklich nicht, dass es diese nicht gibt. Die gibt es; das wissen wir. Natürlich hören wir davon. Wir müssen auch etwas tun. Aber als Landesregierung, die keine Datengrundlage dazu kennt, so ein Mittel anzuwenden und so einen grundlegenden Schutzmechanismus fallen zu lassen, halte ich für sträflich. (Beifall SPD) Bestände müssen gemanagt werden, aber aus der Einordnung als invasive Art folgt doch nicht automatisch, dass jedes Mittel recht ist. Ich empfehle den Blick nach Hessen, denn andere Bundesländer zeigen, dass man diesen Konflikt durchaus differenzierter lösen kann und darüber reden kann. Es geht nämlich um das Spannungsverhältnis zwischen notwendigem Bestandsmanagement und Tierschutz. Eine ganzjährige Jagdzeit ist eben nicht dasselbe wie die Erlaubnis, führende Elterntiere zu töten. Gerade von den Grünen hätte ich erwartet, dass dieser Unterschied eine Rolle spielt. Mich enttäuscht, dass bei einer so dünnen nachgewiesenen Schadenslage ausgerechnet bei einem zentralen Tierschutzgrundsatz die weitestgehende Möglichkeit gewählt wird. Ich könnte jetzt noch etwas zu den befriedeten Bezirken sagen: Auch da muss man vorher prüfen, wie wir das überhaupt anwenden wollen. Das können wir im Ausschuss tun. Da wird es ja eine Anhörung geben. Aber liebe Kolleginnen und Kollegen, Tierschutz darf doch nicht nur dann ein hoher Wert sein, wenn uns die Tiere recht sind, und es bequem ist. Für mich hat dieser Gesetzentwurf wenig mit einer durchdachten politischen Lösung zu tun, sondern eher mit einem politischen Schnellschuss. Daher setze ich meine Hoffnung wirklich auf die Anhörung. – Vielen Dank. (Beifall SPD, FDP und SSW)
