Manfred Uekermann
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen! Wir sprechen heute über die Änderung des Landesjagdgesetzes. Es gibt zwar, habe ich jetzt gehört, einige, die es nicht begrüßen, aber ich muss ganz ehrlich sagen: Ich begrüße es, und ich stehe dazu. Wenn es heißt, wir suchen uns irgendwas aus, um irgendwas zu vernichten, dann ist das nicht richtig, sondern wir haben eine Option, handlungsfähig zu werden. Auch im Naturschutz ist die Prädatorenbekämpfung mittlerweile sehr hoch angesiedelt. Es gibt sogar Beispiele wie auf Hooge, wo man mit CO die 2 Ratten vergiftet hat. Da hat man auch nicht auf Männlein, Weiblein oder sonst irgendwas Rücksicht genommen, aber das Ziel ist erreicht worden. Die Hallig wird demnächst dementsprechend wieder bei geschützten Arten ein Vorzeigebereich sein. Das halte ich für hervorragend und gut. Da hat man auch keine Rücksicht auf eine Elternzeit genommen. Hier geht es aber bei der Elternzeit, das will ich einmal deutlich machen, Frau Redmann, darum, dass wir die Jäger schützen wollen. Ich sage Ihnen eins – ich bin selber Jäger –: Jäger gehen nicht raus, um irgendwelches Unheil anzurichten. Wenn es nicht nötig tut, dann machen sie das auch nicht. Sie haben die Auswahl, und jeder hat die Verantwortung für seinen eigenen Schuss. Aber vom Gesetzgeber her – wenn er nicht aus irgendwelchen Gründen in eine Situation gekommen ist, dass da was passiert ist, das muss man ganz ehrlich sagen – ist es beim Nutria vorgesehen, dass der Elternschutz aufgehoben ist. Das ist, meine ich, der wichtige Part, den wir da deutlich machen wollen. Emotionen sind drin, das wissen wir alle. Aber wir haben eine Ergänzung bei befriedeten Bezirken, was den Nutria, was den Waschbär und den Marderhund angeht – invasive Arten, wo wir jetzt tätig werden können; das war vorher nicht gegeben –, auch bei den Landesschutzdeichen, Bürokratieabbau, Gruppenabschusspläne, die drei Jahre gelten, Managementpläne übergreifend für das ganze Land, sodass nicht jeder Kreis für sich selber alleine etwas aufstellen muss. Es gibt auch weiterhin ein Monitoring, wir haben nachgefragt. Es gibt dementsprechend einiges, was das Aneignungsrecht angeht, das ist mit drin. Es ist vieles zur Sicherheit des Machbaren und der Jäger, die in der Verantwortung sind, hier geleistet worden, und das ist gut so. (Beifall CDU) Gerade beim Küstenschutz und Hochwasserschutz – ich nehme die Halligen da mit hinein – können wir froh sein, dass wir bestimmte Bereiche haben, (Manfred Uekermann) in denen wir handlungsfähig sind und nicht erst mal klären und Arbeitskreise bilden müssen, ob wir denn vielleicht wirklich mal etwas machen wollen. Nein, man kann was machen. Wir reden von Problemwölfen. Wir reden nicht davon, irgendwelche Rudel auszurotten. Wir wissen mittlerweile, wie viele Wölfe es gerade in Niedersachsen mittlerweile gibt. Das ist ja nur zustande gekommen, weil der Erhaltungszustand so gut ist. Deswegen ist man im Bundesgesetz so weit gegangen. Dem kommen wir jetzt nach. Wir haben Landesschutzdeiche von insgesamt 433 Kilometern. Da kann mir keiner sagen, dass wir die dementsprechend schützen können. Wir haben jetzt die Möglichkeit einer Entnahme bei den Problemwölfen – auch mit Rechtssicherheit. Das ist positiv. Damit schützen wir weiterhin die Pflege der Landesschutzdeiche gerade durch die Schafe: kurze Grasnarbe, vernünftiger Tritt, dass der Boden dementsprechend gefestigt ist.
