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Anne Riecke

FDP 27.08.2026 Sitzungen 20/124

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir Freie Demokraten sehen diesen Gesetzentwurf eigentlich grundsätzlich positiv. (Beifall CDU und Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Zurufe) Denn er geht in eine Richtung, die längst überfällig ist: (Beifall CDU) mehr Handlungsmöglichkeiten, mehr Rechtssicherheit und vor allem mehr Schutz für das, was in Schleswig-Holstein geschützt werden muss. Besonders wichtig ist für uns dabei der Deichschutz. Nutrias sind längst nicht mehr nur ein Problem irgendwo draußen in der Landschaft, sie können Deiche und Hochwasserschutzanlagen erheblich schädigen. Hier liegt das Problem. Deshalb ist klar: Wer unsere Deiche schützt, schützt Menschenleben. Es ist deshalb richtig, dass die Bekämpfung der Nutria erleichtert wird und die Verantwortlichen vor Ort künftig schneller handeln können. Aber wir müssen bei invasiven Arten allumfassend denken. Das gilt auch für Waschbären und Marderhunde. Denn der Waschbär kennt keine Gemeindegrenzen. Er sitzt nicht nur im Wald oder auf dem Land, er ist längst mitten in unseren Städten angekommen, auf Dachböden, in Gärten, an Müllplätzen und in Wohngebieten. Deshalb kann es nicht sein, dass wir über effektive Regelungen reden, aber ausgerechnet dort an Grenzen stoßen, wo die Tiere die Schäden tatsächlich verursachen. Wenn ein Waschbär mitten in der Stadt Schäden verursacht, muss auch dort eine tierschutzgerechte Gefahren- und Schadensabwehr möglich sein. Genau deshalb begrüßen wir, dass der Gesetzentwurf die Möglichkeiten in befriedeten Bezirken erweitert. Eigentümer und Nutzungsberechtigte sollen Nutria‑, Waschbär- und Marderhunde dort künftig zur Schadensabwehr tierschutzgerecht fangen und töten können. Das ist ein wichtiger Schritt. (Beifall CDU und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Denn wir dürfen nicht erst reagieren, wenn der Schaden entstanden ist und sich anschließend durch mehrere Behördenzuständigkeiten gearbeitet werden muss. Wir brauchen einen Staat im Land, der handlungsfähig ist, wenn Handeln notwendig ist. (Vereinzelter Beifall CDU und Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Das gilt auch beim Wolf. Wir haben immer gesagt: Wenn Herdenschutz nicht funktioniert oder an seine (Anne Riecke) Grenzen stößt und Weidetiere gefährdet sind, muss eine Entnahme möglich sein. (Sybilla Nitsch [SSW]: Entnahme!) Gerade in Schleswig-Holstein haben wir mit unseren Deichen besondere Bedingungen. Unsere Schafe auf den Deichen sind nicht einfach nur Nutztiere. Sie erfüllen eine wichtige Aufgabe für den Küstenschutz. Deshalb muss dort, wo ein wirksamer Herdenschutz nicht möglich oder unverhältnismäßig ist, tatsächlich gehandelt werden können. Dass künftig besondere Weidegebiete ausgewiesen werden können, begrüßen wir deshalb ausdrücklich. Denn eins muss klar sein: Naturschutz und Landwirtschaft dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Artenschutz darf nicht bedeuten, dass wir den Schutz von Menschen, Nutztieren und unserer Infrastruktur vernachlässigen. (Beifall CDU) Wir brauchen einen pragmatischen Umgang mit den Herausforderungen vor Ort. Genau deshalb ist dieser Gesetzentwurf ein Schritt in die richtige Richtung: beim Deichschutz, beim Umgang mit invasiven Arten und beim Wolf. Jetzt kommt es darauf an, dass aus diesen gesetzlichen Möglichkeiten konsequentes Handeln wird. Schleswig-Holstein braucht nicht nur ein Recht, das gut klingt, sondern es muss auch umgesetzt werden. Wir brauchen Recht, das draußen funktioniert – auf dem Deich, auf dem Land, und genauso auch mitten in der Stadt. – Vielen Dank. (Beifall FDP und CDU)

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