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Martin Balasus

CDU 27.08.2026 Sitzungen 20/124

Ich möchte gerne erst einmal fortfahren. (Zuruf: Oh!) Es wird ein Vertrauensbruch unterstellt. Genau dieser ist aber eben nicht geschehen. An der Förderfä- (Martin Balasus) higkeit hat sich nichts geändert. An der Prüfpraxis hat sich nichts geändert. Grundlage war, ist und bleibt die Förderrichtlinie vom 7. Juni 2024. Das Doppelnutzungsgebot galt damals und gilt heute. Auch der Anteil der tatsächlichen Ganztagsnutzung war von Beginn an maßgeblich. Die aktualisierten FAQs schaffen keine neuen Regeln. Sie erläutern bestehende Regeln und machen ihre Anwendung transparenter. Wer etwas anderes behauptet, verwechselt eine hilfreiche Klarstellung mit einer Kursänderung. Am Ende der Antragsfrist – das ist das, was die Kollegin Krämer eben sagte – im Dezember 2025 sind zahlreiche Anträge eingegangen. Insgesamt belief sich die beantragte Summe oder das Auftragsvolumen auf rund 885 Millionen Euro. Natürlich muss man bei solchen gigantischen Summen genau prüfen, ob eine Maßnahme tatsächlich dem Ganztag dient. Das ist kein Misstrauen gegenüber den Kommunen, sondern ein verantwortungsbewusster Umgang mit Steuergeld. Ich sagte es eben schon: Kein Antrag, bei dem Ganztag draufsteht und Ganztag drin ist, wird abgelehnt. Wo es aber Unklarheiten gibt, muss es natürlich erlaubt beziehungsweise eigentlich selbstverständlich sein, dass die IB.SH nachfragt. Die Zahlen zeigen, dass gearbeitet wird. Bis Ende Juli waren bereits 221 Anträge mit Landesmitteln mit Zusagen von rund 93 Millionen Euro bewilligt. Weitere 366 Anträge waren vorgeprüft. Die IB.SH hat ihr Personal aufgestockt und arbeitet auf Hochdruck. Bis Ende des Jahres sollen diese Anträge abgearbeitet sein. Werte Kolleginnen und Kollegen, wir investieren also nicht nur in Räume und Gebäude, sondern wir investieren in Bildungschancen, in Familien und in die Zukunft unserer Kinder. Darauf dürfen wir in Schleswig-Holstein doch stolz sein. – Vielen Dank. (Beifall CDU)

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