Malte Krüger
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Jetzt ist er endlich da, der Ganztag. Hurra! Darauf warten wir nun wirklich schon sehr lange. Der Rechtsanspruch für Ganztagsbetreuung gilt ab diesem Monat. Ich habe mich ehrlicherweise schon lange gefragt, warum wir im Landtag so oft intensive Debatten darum führen. Das liegt natürlich daran, dass es um sehr viel Geld geht. Ich habe jetzt aber auch festgestellt, dass beide bildungspolitischen Sprecher, die Martin heißen, Kinder haben, die gerade in der 1. Klasse sind. (Zuruf Martin Balasus [CDU]) Das mag vielleicht auch noch einmal dazu beitragen, dass es beiden sehr wichtig ist, dass wir den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung voranbekommen, denn beide Kinder profitieren davon. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Martin Balasus [CDU] und Martin Habersaat [SPD]) Es ist das größte Bildungsprojekt, das in dieser Legislatur deutschlandweit auf die Beine gestellt wurde: acht Stunden Betreuung. Ich möchte noch kurz auf die Geschichte eingehen und diejenige zitieren, die inzwischen von einigen eigentlich viel zu selten zitiert wird. Angela Merkel hat schon 2013 gesagt: „… wenn Schulkinder ‚frohgelaunt um 10.45 Uhr vor der Haustür‘ stünden, sei das ‚mit Sicherheit nicht das, was man unter Vereinbarkeit von Familie und Beruf versteht‘.“ Ich finde, damit hat sie recht. Deswegen ist es umso wichtiger, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab diesem Monat losgeht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Es geht da natürlich um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, aber es geht auch um Bildungsgerechtigkeit. Das ist für Schleswig-Holstein noch einmal besonders wichtig. Ich habe das bei allen Debatten zum Ganztag hier immer wieder gesagt und werde es auch heute wiederholen. Wenn wir uns den Ländervergleich und insbesondere die Prognosen der Elternbedarfe für Ganztagsplätze anschauen, dann sehen wir, dass Schleswig-Holstein immer mindestens im oberen Drittel, wenn nicht sogar im höheren Bereich liegt. Für uns sind das zentrale Fragen. Und das ist einer der Gründe, warum wir so ein großes Interesse haben, dass dort eben viele Finanzmittel hineinfließen und dass wir den Rechtsanspruch auf Ganztag auch mit den finanziellen Mitteln hinterlegen, wie wir es tun. Es geht ja darum, dass wir nachher ein hohes Wohlbefinden von Schülerinnen und Schülern haben, weil wir wissen: Wenn wir ein hohes Wohl- (Malte Krüger) befinden von Schülerinnen und Schülern auch im Ganztag haben, dann haben wir im Endeffekt bessere Schülerinnen und Schüler und wir sorgen für mehr Bildungsgerechtigkeit, und das ist das, was wir wollen. (Beifall Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Konkret, das hat der Kollege Balasus schon gesagt, geht es um über 700 Millionen Euro für den Ausbau von Räumlichkeiten. 75 Prozent der Betriebskosten werden zum Beispiel für das pädagogische Personal übernommen. Es geht um Mittel – das hat er, glaube ich, noch nicht gesagt – für Weiterbildung, auch für Inklusion, auch für außerschulische Partner. Auch da werden natürlich Gelder zur Verfügung gestellt, und ich finde ehrlicherweise, ziemlich üppig, auch wenn man sich das im länderweiten Vergleich anguckt. Also das Land steht da zu seiner Verantwortung, zu einer Verantwortung, die ja nicht alleine das Land trägt, sondern da sind alle, Kommunen, Land und Bund, eben mit drin. Konkret zum Antrag der FDP. Zu den Änderungen der Förderbedingungen haben wir im Bildungsausschuss schon Diskussionen geführt, und da wurden diese Fragen ja auch schon gestellt. Ich habe ehrlicherweise die IB.SH und das Bildungsministerium so verstanden, dass es dort keine Änderungen gab. Ich habe keine Erkenntnis, dass der zweite Punkt, den Sie in Ihrem FDP-Antrag formuliert haben, eigentlich ein wirkliches Problem ist. Ich habe auch ehrlicherweise keine Kenntnis, dass es eine Änderung der Prüfpraxis gibt. (Lachen Christopher Vogt [FDP]) Sie haben das ja gerade selbst gesagt. Es geht um die Konkretisierung von Abfragen, weil es da Unklarheiten gab. Das kann ich verstehen. (Zuruf Christopher Vogt [FDP] – Dr. Bernd
