Annabell Krämer
Das ist sehr freundlich von Ihnen. – Sie meinen, dass sich an der Prüfpraxis nichts geändert hat. Dann frage ich mich, warum wir Ende des letzten Jahres schon so ein hohes Bewilligungsvolumen von wirklich 200 Anträgen hatten und die Bewilligung in diesem Jahr bisher komplett zum Erliegen gekommen ist. Wie kann das sein, wenn sich an der Bewilligungspraxis nichts geändert hat? Oder woran liegt das aus Ihrer Sicht? (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Er hat da keine Kenntnis drüber!) – Ich habe im Bildungsausschuss das Ministerium an der Stelle so verstanden, dass es da tatsächlich zu Unklarheiten kam und dass die Antragslage, die wir haben, beziehungsweise die Anträge zum Teil nicht vollständig waren. Das ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass zumindest einigen Kommunen unklar war, welche Nachweise sie zu liefern haben. Man muss auch noch dazu sagen, dass es ein Problem ist – das habe ich zumindest aus den Kommunen, mit denen ich mich unterhalten habe, erfahren –, dass ein ziemlich langer Zeitraum zwischen der ersten Beantragung, der Bearbeitung, weil da so viele Anträge waren, und sozusagen den Nachfragen, die dann von der IB.SH-Seite kamen, lag, was erneut zu bürokratischem Aufwand geführt hat, weil sich die Leute, die sozusagen Jahre voraus daran gearbeitet haben, noch mal in die Themen einarbeiten mussten. (Malte Krüger) All das glaube ich sicherlich. Aber es ging ja hier – so steht das in Ihrem Antrag – um die Änderung der Prüfpraxis. Zu all diesen Sachen hat das Bildungsministerium im Bildungsausschuss ausgeführt, dass es die so nicht gab; die IB.SH hat das so gesagt. Ich habe erst einmal keine Indizien dafür, dass das Bildungsministerium da etwas Falsches erzählt, und darum ging es mir. Sie haben das, wie ich fand, auch gerade ehrlicherweise in Ihrer Rede gesagt. Sie haben die ganze Zeit darüber gesprochen, dass es eine Konkretisierung über FAQs gab. Das ist aber etwas anderes als das, was in Ihrem Antrag steht. Das ist deswegen meiner Meinung nach ein Widerspruch, der bei Ihnen gerade entsteht.
