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Dr. Heiner Garg

FDP 27.08.2026 Sitzungen 20/124

Vielen Dank. – Herr Kollege, ich möchte nur darauf hinweisen, dass ich in der vergangenen Legislaturperiode die Zusage, die Sie mir jetzt unterstellen, nicht gemacht habe. Wir haben eine Rahmenvereinbarung aufgesetzt, in der klar war, dass das Land und die Kommunen hier in der Pflicht stehen; Sie haben selbst gesagt, es sei eine pflichtige Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Deswegen entließe ich die Kommunen auch nie aus dieser Pflicht. Wir fordern das im Übrigen auch in unserem Antrag nicht. Wir fordern keine Eins-zu-einsKompensation wegfallender Bundesmittel. Wir fordern ein Sicherungskonzept, damit die Leistungsfähigkeit des ÖGD über dieses Jahr und über das Jahr 2027 hinaus bestehen bleibt. Das liegt aber nicht vor, obwohl Sie es mitbeschlossen haben. – Nein. Der Beschluss, den wir getroffen haben, ist von 2025, Coronapandemiefolgen: Da haben wir in der Tat beschlossen, dass wir einen solchen Weg, den Sie gerade skizziert haben, einfordern. Meines Wissens – die Ministerin kann das gleich noch einmal ausführen – befindet sich die Landesregierung aktuell in Gesprächen mit den kommunalen Landesverbänden, um zu wägen, wie auch nach 2027 und darüber hinaus ein ÖGD in der von Ihnen genannten Form erhalten werden kann. Das ist total richtig so. Ich finde nur, dass wir diesen Gesprächen und den Dingen, die dort entwickelt werden – wir reden über große Programme wie Digitalisierung und so weiter –, nicht unbedingt mit einer Beschlusslage vorgreifen müssen, die wir an dieser Stelle treffen. Sie sollte im Einverständnis zwischen kommunalen Landesverbänden, Kommunen und Land bei uns in Schleswig-Holstein und idealerweise auch noch im Länderverbund auf den Weg gebracht werden, damit der ganze Bund an einem Strang zieht. Das ist die Idealvorstellung, die wir mit unserem Antrag begehren. (Beifall Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

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