Sandra Redmann
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz macht Änderungen im Landesrecht notwendig. Das ist richtig. Ihr Gesetzentwurf geht allerdings an mehreren Stellen deutlich darüber hinaus. Da lohnt ein kritischer Blick. Man kann die Entscheidung des Bundes richtig oder falsch finden. Meine Haltung zum Wolf und zu dieser Entscheidung habe ich mehrfach deutlich gemacht. Ich sage es hier noch einmal: Ich halte das für den falschen Weg. Aber die neue bundesrechtliche Regelung ist da. Nun ist die Frage, was Schleswig-Holstein daraus macht. Denn es gibt Gestaltungsspielraum. Genau deshalb reicht es eben nicht, jetzt vor allem darüber zu reden, wann ein Wolf geschossen werden kann. Wichtig ist nämlich, was vorher und nachher passiert. Die Landesregierung muss Managementpläne erarbeiten und sie muss, wenn sie besondere Weidegebiete ausweisen will, festlegen und begründen, welche Gebiete tatsächlich als nicht oder nicht zumutbar wolfsabweisend zäunbar gelten. Da fehlt es ganz oft an einer Datengrundlage. Vor allem muss die Landesregierung begründen, wie sie zu diesen Entscheidungen kommt. Wir haben es in den letzten Monaten gesehen: Das klappt nicht immer. Die Datengrundlage, die Sie zitiert haben, gibt Ihrer Forderung eben gerade nicht recht. Eine neue rechtliche Möglichkeit ersetzt noch keine fachliche Strategie. Wer Wölfe töten will, muss erklären können, warum dort, warum zu diesem Zeitpunkt und mit welchem Ziel. Frau Kleinschmit, übrigens möchte ich eines ausdrücklich sagen: Es gibt bereits jetzt ein geordnetes Verfahren. Sie haben in Ihrem Redebeitrag eben eben emotionalisiert, obwohl das sonst immer kritisiert wird. Ich glaube, das hilft uns bei diesem Thema nicht. Ein vernünftiges Monitoring gehört für mich zwingend dazu. Erlegte Wölfe müssen weiterhin verlässlich untersucht und einschließlich der für das Monitoring notwendigen genetischen Untersuchungen beprobt werden. Wenn das bisherige Aneignungsverbot entfällt, muss sichergestellt sein, dass wissenschaftliche Untersuchungen und Dokumentationen Vorrang haben. Dazu haben Sie gar nichts gesagt.
