Kristina Herbst
Frau Abgeordnete, vielleicht geben wir erst mal der Ministerin die Chance, die erste Frage zu beantworten, und dann entscheidet die Ministerin, ob sie eine zweite zulässt. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Vielen Dank, Frau Pauls. In § 12 Absatz 2 des neuen Landeskrankenhausgesetzes steht tatsächlich nicht ausdrücklich Hitzeschutz drin. Aber es steht das Wort Nachhaltigkeit darin. Wir verstehen unter Nachhaltigkeit eben ein ganz breites Spektrum, wozu auch Hitzeschutz gehört. Wenn wir dann ein neues Standard-Raumprogramm haben, das wir gerade entwickeln, von dem ich dargelegt habe, dass wir unter anderem auf diesen Punkt sehr viel Wert legen werden – das machen wir ja unter Einbindung aller Akteure –, dann ist die Kombination von § 12 Absatz 2 mit dem neuen Standard-Raumprogramm schon eine Lösung. (Beifall Uta Wentzel [CDU], Wiebke Zweig [CDU], Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Bina Braun [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Zuruf)
