Annabell Krämer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist doch interessant, wie unterschiedlich man auf dieselbe Sache so blicken kann. (Vereinzelter Beifall SPD) Vor der Sommerpause haben wir bereits über den desaströsen Zustand unserer Schwimminfrastruktur – sofern natürlich regional überhaupt eine vorhanden ist – diskutiert. Es wurde deutlich, dass die Landesregierung über keine belastbare aktuelle Übersicht zu den vorhandenen Schwimmstätten in unserem Land verfügt. Die Datenlage sei – Zitat – „nicht auskömmlich“ und müsse „aktualisiert werden“. Zumindest diese Einsicht war gegeben. Bereits in der Großen Anfrage zur Schwimminfrastruktur wurde uns übrigens mitgeteilt, dass es beim Schulschwimmen erhebliche Einschränkungen gibt. Im Schuljahr 2023/2024 meldeten 61 Schulen Einschränkungen oder vollständigen Ausfall. Im Schuljahr 2024/2025 waren es 56 Schulen, davon 43, die das Angebot komplett eingestellt haben. Werte Kolleginnen und Kollegen, das bedeutet: In fast 75 Prozent der Schulen gab es im Schuljahr 2023/2024 und im Schuljahr 2024/2025 bei 68 Prozent Einschränkungen. Und bei 50 Prozent wurde das Angebot Schulschwimmen komplett eingestellt. Verharmlosend wurde dies von der Landesregierung als „‚weiße Flecken‘ der Schwimmausbildung“ zugestanden. Was ergab nun unsere Große Anfrage zum Schwimmunterricht im Detail? – Ich nehme es vorweg, Frau Ministerin: Es ist erschreckend. Die Landesregierung sagt selber, beim Erlernen des Schwimmens gelte die Grundregel: Je früher, desto besser, spätestens ab Jahrgangsstufe 3. Der eigene Anspruch ist, dass mindestens nach der sechsten Jahrgangsstufe jedes Kind das Bronzeabzeichen haben muss. – Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht; mir als Mutter von zwei Kindern war es ein Anliegen, dass meine Kinder spätestens mit sieben und nicht erst mit zwölf Jahren verlässlich schwimmen konnten. Gut, wie sieht aber angesichts dieses geringeren Anspruchs der Landesregierung die Realität aus? – Sie ist erschreckend. Am Ende der 3. Klasse kann nicht einmal die Hälfte der Schulkinder in unserem Land sicher schwimmen. Wird der Anspruch der Landesregierung zum Ende der 6. Klasse erfüllt? – Werte Kolleginnen und Kollegen, nahezu vier von zehn Kindern auf unseren Gemeinschaftsschulen können mit zwölf Jahren beziehungsweise nach Beendigung der 6. Klasse nicht schwimmen. Vier von zehn Kindern der Gemeinschaftsschulen! Bezieht man die Gymnasien mit ein, wo der Zustand etwas besser ist, sind es insgesamt 27 Prozent. Das Bildungsministerium verfehlt die selbst gesetzten minimalen Ziele somit krachend. Aber man kann ja daraus lernen: Folgt nun eine Strategie, wie man das in der Zukunft ändern will? – Um darauf eine Antwort zu geben, möchte ich Sie einmal mitnehmen; denn viele haben die Große Anfrage und die Antwort darauf vielleicht nicht gelesen. Hier folgt kleines Potpourri aus meiner Großen Anfrage. Erstens. „Wie viele Schülerinnen und Schüler erreiHierzu erhebt die Landesregierung keine Daten.“ Zweitens. halten Schwimmunterricht? … Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler wird nicht … erfasst.“ Drittens. „Wie viele Wochenstunden sind … pro JahrEs gibt keine vorgegebene Anzahl an Wochenstunden. Viertens. „Wie viele Wochenstunden Schwimmunterricht werden tatsächlich pro Jahrgangsstu… landesweite Zahlen … liegen nicht vor.“ „Wie hoch ist die Abweichung zwischen vorgesehenem und tatsächlich erteiltem Antwort: Es gibt keine zentral erhobenen Daten. (Annabell Krämer) Außerdem haben wir gefragt, ob es religiös bedingte Fehlzeiten gibt. Antwort: Das erheben wir nicht. „Wie viele und welche Schulen erteilen … Blockunterricht bspw. in Form einer Projektwoche?“ Antwort: Dazu haben wir keine Daten. (Zuruf Martin Balasus [CDU]) „Wie hat sich der Umfang des Schwimmunterrichtes in den Schuljahren seit 2022 entwickelt?“ Antwort: Verlässliche landesweite Daten liegen nicht vor. Es gibt „keine zentral erhobenen validen Daten“. „Wie viele Unterrichtsstunden Schwimmunterricht fallen jährlich aus?“ Jetzt kommt der Hammer: nicht erfasst.“ Auch dem Letzten, der das hier noch auf die leichte Schulter nimmt und vielleicht ein bisschen belächelt, sei gesagt, Herr Kollege Balasus: Das gilt für jedes Fach, und das sollte allen Bildungspolitikern zu denken geben. Es wird kein fachbezogener Unterrichtsausfall in diesem Land erfasst. Und weiter: „Wie viele und welche Schulen melden regelmäßige Ausfälle von Schwimmunterricht?“ Wer kann es wiederholen? – Richtig, die Antwort lautet: nicht erfasst.“ Jetzt meine Lieblingsfrage: „Welcher Umfang an Schwimmunterricht muss gegeben sein, damit Schwimmunterricht in einer Schule als erteilt gilt?“ Um den Spannungsbogen jetzt ein bisschen hochzuhalten, erinnere ich daran, dass im letzten Bericht zum Schwimmunterricht an Schulen von der Bildungsministerin – damals noch von Karin Prien – gesagt wurde, dass an 97 Prozent der Schulen Schwimmunterricht gegeben wird. So, die Antwort auf die Frage lautet – ich zitiere das, weil es so schön ist –: „Der Schwimmunterricht gilt als erteilt, wenn er als verbindlicher Teil des Sportunterrichts tatsächlich stattfindet.“ Werte Kolleginnen und Kollegen, das bedeutet nichts anderes als: Es ist ausreichend, wenn einmalig im Schuljahr ein Bad besucht wird. Es gibt keine – ich betone: keine! – quantitativen Mindestanforderungen, um diese Statistik zu schönen. Es gibt sie nicht. – Frau Ministerin, ganz ehrlich, das ist ein ziemlicher Skandal. Nun die Gretchenfrage – ich meine, man kann Ziele verfehlen; machen wir alle mal –: „Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung daraus für die zukünftige Ausgestaltung des Schwimmunterrichts?“ Antwort: Die Landesregierung zieht „keine weiteren Schlussfolgerungen für die zukünftige Ausgestaltung des Schwimmunterrichts.“ Man kann und darf seine eigenen Ziele verfehlen, wenn man Maßnahmen plant und ergreift, wie diese in Zukunft erreicht werden könnten. Aber, Frau Ministerin, zu sagen, Sie wollen nichts ändern – das muss ich ehrlich sagen –, ist Ignoranz, die zum Himmel schreit. (Beifall FDP) Eine erste Maßnahme wäre doch, dass sämtliche Sportlehrer, die die Schwimmlehrbefähigung haben, diese auch dauerhaft haben. Natürlich, diese muss zu Beginn der Lehrtätigkeit erworben werden, aber – das ist vielleicht vielen nicht bekannt – sie muss alle vier Jahre erneuert werden. Im Schuljahr 2024/2025 gab es in unserem Land 4039 Sportlehrer. 125 Lehrkräfte davon haben beim IQSH im Schuljahr 2023/2024 ihre Qualifikation erworben oder erneuert. Insgesamt haben seit 2022 181 Personen an Lehrgängen zum Erwerb der Schwimmlehrbefähigung teilgenommen. Das sind durchschnittlich 36 Personen pro Jahr. Wer eben zugehört hat, weiß: Wir haben etwa 4.000 Lehrer. Alle vier Jahre muss erneuert werden. Nach Adam Riese müssten also 1.000 Lehrer pro Jahr ihre Schwimmlehrbefähigung erneuern oder auffrischen. Auf meine Frage, welche Mittel das Land für den Schwimmunterricht in Schulen zur Verfügung stellen würde – jetzt denken wir einmal an Projektkosten, Transportkosten und Sonstiges –, erhielt ich folgende Antwort – ich zitiere auch hier –: „Die Durchführung des Schwimmunterrichts erfolgt im Rahmen der regulären Unterrichtsverpflichtung … Entsprechend werden keine (Annabell Krämer) gesonderten Mittel für den Schwimmunterricht bereitgestellt … … Die Finanzierung der Kosten für den Transport der Schülerinnen und Schüler … obliegt dem Schulträger.“
