Peter Lehnert
Für die Landesregierung erteile ich das Wort der zuständigen Ministerin, Frau Professorin Dr. von der Decken. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Öffentliche Gesundheitsdienst ist ein zentraler Baustein unserer Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Das ist uns insbesondere während der Coronapandemie mehr als bewusst geworden. Umso erfreulicher ist es, dass wir in SchleswigHolstein den ÖGD-Pakt erfolgreich umsetzen konnten. Die Länder haben sich gegenüber dem Bund wiederholt und konsequent für die Fortführung des ÖGD-Paktes eingesetzt. Zuletzt haben sie auf der Gesundheitsministerkonferenz im Juni 2026 einen einstimmigen Beschluss zur Weiterentwicklung des ÖGD nach 2026 gefasst. Ziel dieses Beschlusses ist die Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit, die Aufrechterhaltung der Resilienz im gesundheitlichen Krisenmanagement und im Bevölkerungsschutz. Mit Schreiben des Bundeskanzlers vom 10. März 2026 hat der Bund unmissverständlich und abschließend eine Fortsetzung des 2026 auslaufenden ÖGD-Paktes abgelehnt. Dass der Bund den Ländern für 2027 noch einmal 750 Millionen Euro zur Weiterverfolgung der Ziele (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) des ÖGD-Paktes zur Verfügung stellen will, wie es im Antrag von FDP, SSW und SPD steht, ist eine erfreuliche Nachricht. Aber ganz ehrlich, uns ist diese Nachricht unbekannt. Nach den uns vorliegenden Informationen hat das Bundeskabinett gestern beschlossen, zur abschließenden Umsetzung des ÖGD-Paktes den Umsatzsteuerfestbetrag der Länder für das Jahr 2026 um 750 Millionen Euro zu erhöhen. Wir werden noch einmal nachfragen, ob wir tatsächlich für das Jahr 2027 einen Nachschlag bekommen. Nach den uns vorliegenden Informationen ist das leider nicht der Fall; aber wir fragen noch einmal nach. (Christian Dirschauer [SSW]: Umso wichtiger ist unser Antrag!) Wir müssen daher andere Möglichkeiten finden, den ÖGD zukunftsfähig aufzustellen und ihn weiterzuentwickeln. Im Mittelpunkt muss die gemeinsame Erarbeitung strategischer Grundlagen und konkreter Maßnahmen durch Land und Kommunen stehen. Diesen Weg haben wir eingeschlagen. Seit Langem analysieren und erörtern wir gemeinsam mit den Kommunen, welche konkreten Auswirkungen und Risiken mit dem Ende des ÖGDPaktes zu erwarten sind. Schon während der Paktlaufzeit hat mein Haus das Projekt „MJG als Impulsgeber“ ins Leben gerufen. Es ist ein Projekt, in dem das Ministerium zusammen mit den Kommunen strategisch essenzielle Grundlagen für die Weiterentwicklung und Handlungsfähigkeit des Öffentlichen Gesundheitsdienstes erarbeitet. Wir arbeiten dabei ganz eng mit den Kreisen und kreisfreien Städten zusammen. Derzeit fokussiert sich unsere Zusammenarbeit auf alle Bereiche der Digitalisierung. Es geht unter anderem um eine einheitliche Fachanwendungslandschaft für den ÖGD und um die IT-Sicherheit. Aber wir diskutieren auch Aktualisierungen gesetzlicher Regelungen, die zur Debatte stehen. Dazu zählt zum Beispiel die Überlegung zu entsprechenden Anpassungen des Gesundheitsdienstgesetzes. Meine Damen und Herren, die finanziellen Mittel des Bundes aus dem ÖGD-Pakt haben in unseren Strukturen viel Gutes bewirkt. Wir sind dankbar für die positiven Veränderungen, die der ÖGD-Pakt hervorgebracht hat. Wir müssen nun nach vorne schauen. Der Ruf nach weiteren Mitteln des Bundes erscheint nicht mehr zielführend. Im Landeshaushalt 2027 sind derzeit keine Mittel für den ÖGD-Pakt vorgesehen.
