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Jette Waldinger-Thiering

27.08.2026 Sitzungen 20/124

Mange tak! – Ich erteile nun für die Landesregierung der Finanzministerin Dr. Silke Schneider das Wort. Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Jeder demokratische Staat beruht auf dem unausgesprochenen Versprechen, dass wir nicht nur nebeneinander leben, sondern füreinander einstehen. Kein Gesetz kann mich dazu verpflichten, nachts freiwillig aufzustehen, um 50 Kilometer weit entfernt einen umgestürzten Baum von der Landstraße zu räumen. Kein Ministerium kann verordnen, dass ich nach Feierabend und am Wochenende noch unentgeltlich die F-Jugend meines lokalen Fußballvereins trainiere. Kein Parlament kann beschließen, dass ich meiner gesundheitlich angeschlagenen Nachbarin mit ihren Einkäufen helfen muss. Und doch geschieht all das jeden Tag. Es geschieht, weil Menschen bereit sind, mehr zu tun als das, was von ihnen verlangt wird. Es geschieht, weil sie Verantwortung übernehmen, ohne nach Zuständigkeiten zu fragen. Es geschieht, weil sie verstehen, dass Demokratie nicht allein von Rechten lebt, sondern auch von Bereitschaft. Das Ehrenamt ist deshalb Ausdruck einer zutiefst demokratischen Haltung; der Überzeugung, dass das Gemeinwesen nicht die Aufgabe der anderen ist, sondern unsere gemeinsame. Dahinter steht auch ein grundsätzlicher Optimismus. Unser Gemeinwesen, unsere Demokratie: Unser Staat ist es wert, dass wir uns für ihn engagieren, ohne dafür direkt und sofort etwas zurückzubekommen. (Beifall Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Annabell Krämer [FDP]) Meine Damen und Herren, die Ehrenamtspauschale wurde im Jahr 2007 eingeführt, um den Aufwand auszugleichen, der Ehrenamtlichen durch diese Tätigkeiten entsteht. Seitdem ist sie – das wurde hier auch öfters gesagt – mehrfach angepasst worden. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt sie jährlich 960 Euro. Die Übungsleiterpauschale, die etwa für Trainer_innen in Sportvereinen, für Chorleiter_innen oder für Ausbilder_innen bei der Freiwilligen Feuerwehr gilt und die damit gewissermaßen die große Schwester der Ehrenamtspauschale ist, liegt seit dem Jahreswechsel bei 3.300 Euro jährlich. Gegen eine weitere Anhebung bestehen aus steuerrechtlicher Sicht grundsätzlich keine Bedenken. Wie Sie wissen, hat die Landesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche künftig in größerem Umfang steuerfrei gestellt werden. Schleswig-Holstein hat dazu bereits 2022 eine Bundesratsinitiative sowohl zur Erhöhung der Ehrenamts- als auch der Übungsleiterpauschale auf den Weg gebracht. Hierüber wurde bislang leider noch nicht entschieden. Immerhin gingen die bisherigen gesetzlichen Anpassungen aber schon in die richtige Richtung. Darüber hinaus hat Schleswig-Holstein im vergangenen Oktober erfolgreich einen Antrag in den Bundesrat eingebracht, mit dem der Bund aufgefordert wurde, den in den Lohnsteuerrichtlinien festgelegten Pauschbetrag von derzeit 250 Euro pro Monat für Menschen in kommunalen und anderen öffentlichen Ehrenämtern, also beispielsweise Gemeindevertreter_innen, ehrenamtliche Bürgermeister_innen und Schöff_innen deutlich zu erhöhen. Dies wäre eine wichtige weitere Anerkennung, speziell für kommunalpolitische Ehrenämter. Hier liegt der Ball jetzt beim Bund. Meine Damen und Herren, mir ist noch ein Aspekt wichtig. Wir sollten die Diskussion um die Stärkung des Ehrenamtes keinesfalls nur auf die Höhe eines steuerlichen Freibetrages verengen. Denn von einer höheren Ehrenamtspauschale profitieren, und das ist hier auch schon angesprochen worden, ausschließlich diejenigen Ehrenamtlichen, die überhaupt eine entsprechende Vergütung erhalten. Die meisten Menschen, rund 80 Prozent, engagieren sich aber vollständig unentgeltlich. Die Ehrenamtspauschale soll eigentlich Aufwendungen pauschal ausgleichen. Je stärker wir den Freibetrag erhöhen, desto mehr stellt sich die Frage, und ich stelle das einfach in den Raum, ohne dass ich sie jetzt als entschieden und für mich festgelegt schon beantworten will, wo die Grenze zwischen Aufwandsersatz und Vergütung verläuft. Diese Diskussion wird ja seit Jahren unter dem Stichwort der Monetarisierung des Ehrenamtes schon geführt. Wissenschaftliche Untersuchungen weisen darauf hin, dass eine zunehmende Monetarisierung des Ehrenamts nicht nur Chancen hat, sondern durchaus auch Risiken mit sich bringt. Ich freue mich darauf, wenn auch das einmal mitdiskutiert wird. Sie verweisen in dem Gutachten auf mögliche Veränderungen der Motivation, auf Konkurrenz zwischen Organisationen und auf die Gefahr, dass Eh- (Ministerin Dr. Silke Schneider) renamt zunehmend als vergütete Tätigkeit verstanden wird. Meine Damen und Herren, bitte verstehen Sie mich nicht falsch, die Landesregierung hat sich in der Vergangenheit immer für eine steuerliche Entlastung von Ehrenamtler_innen eingesetzt und wird dies natürlich auch künftig tun. Wir sind hier also grundsätzlich alle einer Meinung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Aber es sollte keinesfalls der Eindruck entstehen, dass Engagement erst durch steuerfreie Zusatzeinnahmen attraktiv gemacht werden muss. Die große Mehrheit der Ehrenamtlichen engagiert sich, und dies sei hier noch einmal in großer Anerkennung betont, komplett ohne finanzielle Gegenleistung aus der Grundüberzeugung, dass sich ihr Einsatz trotzdem lohnt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich glaube, unser Staat kann nur deswegen funktionieren, weil die Mehrheit der Menschen diese Überzeugung noch teilt. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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