Annabell Krämer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen und Kolleginnen! Wer als Land von seinen Kommunen erwartet, dass sie Millionen investieren, Ganztagsbetreuung organisieren und damit die Voraussetzungen dafür schaffen, dass der Rechtsanspruch erfüllt werden kann, der muss ihnen vor allem eins bieten, und das ist Verlässlichkeit. (Beifall FDP und Christian Dirschauer [SSW]) Genau darin fehlt es beim Ganztagsausbau inzwischen erheblich. Zum Ende der Antragsfrist für das Förderprogramm Ganztagsausbau lagen 633 Förderanträge mit einem Volumen von rund 890 Millionen Euro vor. Nach wie vor besteht hier eine Finanzierungslücke von 170 Millionen Euro. Vor diesem Hintergrund muss man sich sehr genau anschauen, was eigentlich seit Ende der Antragsfrist passiert ist: Bis Januar waren bereits rund 200 Anträge bewilligt. Danach kam die Bewilligung der verbliebenen mehr als 400 Anträge praktisch zum Erliegen. Von Januar bis Mai wurden gerade einmal sechs weitere Anträge bewilligt. Sechs Anträge in vier Monaten, werte Kollegen! Als Erklärung für die Verzögerung wurde darauf hingewiesen, dass Antworten der Kommunen auf Rückfragen der IB.SH noch ausstünden. – Hört, hört. Die Antwort der Landesregierung auf unsere Kleine Anfrage aus dem Juli zeichnete allerdings ein anderes Bild. Viele dieser Rückfragen wurden nämlich erst Ende Juni oder Anfang Juli gestellt. (Martin Habersaat [SPD]: Na so was!) Bei 165 Anträgen, Kollege Habersaat, waren zu diesem Zeitpunkt seitens der IB.SH sogar noch gar keine Rückfragen gestellt. (Martin Habersaat [SPD]: Das gibt es ja gar nicht! – Christopher Vogt [FDP]: Ach!) Man kann den Kommunen aber schlecht im Mai vorhalten, sie hätten Fragen noch nicht beantwortet, wenn ein wesentlicher Teil dieser Fragen erst nach Einreichen meiner Kleinen Anfrage gestellt wird. (Beifall FDP und vereinzelt SPD – Zurufe FDP und SPD) Auffällig ist, dass genau in diesem Zeitraum – ja, ja, so war es – auch die FAQs zur Förderrichtlinie überarbeitet wurden. Auch in den Nachfragen der IB.SH an die Kommunen heißt es ausdrücklich: „Wir weisen darauf hin, dass das Land zum 24.06.2026 neue FAQ veröffentlicht hat, die die Anforderungen an die Antragstellung in Teilen konkretisieren.“ Die Landesregierung hält gleichzeitig an der Darstellung fest, dass die Förderrichtlinie selbst und damit die Förderpraxis nicht verändert worden sei. Dabei hat sie noch im Januar auf eine Kleine Anfrage des Kollegen Habersaat selbst dargelegt, dass die FAQ für die tatsächliche Antragsbearbeitung relevant seien. Damals schreibt sie, die IB.SH werde sich auch bei der Auswertung an den Rahmenbedingungen orientieren, die in der Förderrichtlinie und in den FAQ hinterlegt seien. Was sich durch die neuen FAQ verändert hat, macht ein Beispiel besonders deutlich: Nach den ursprünglichen Vorgaben musste ein Schulträger darlegen, warum eine Doppelnutzung von Unterricht und Ganztag im konkreten Fall nicht möglich sei – ohne weitere Anforderungen. Das finde ich völlig okay. Auf dieser Grundlage haben die Kommunen geplant und ihre Förderanträge eingereicht. Unter Geltung dieser Vorgaben sind bereits mehr als 200 Anträge genehmigt worden. (Martin Habersaat [SPD]: Hört, hört!) In den neuen FAQ hingegen wird nun wesentlich konkreter vorgegeben, in welcher Form und mit welchen Inhalten diese Darlegung zu erfolgen hat und anhand welcher Nutzungsquoten die Bewilligungsstelle sie nachvollziehen können soll. Werte Kollegen, wenn plötzlich zusätzliche Angaben und Nachweise verlangt werden, die vorher so nicht gefordert waren, dann ist das für die betroffenen Kommunen eben mehr als eine bloße redaktionelle Klarstellung. (Beifall FDP) Man muss schon sehr viel – sehr viel! – Vertrauen in Zufälle haben, um die Finanzierungslücke von mehr als 170 Millionen Euro und diese nachträgliche Verschärfung der Anforderungen völlig unab- (Annabell Krämer) hängig voneinander zu betrachten. Man kann diese Anforderungen für fachlich sinnvoll halten oder nicht, aber darum geht es heute gar nicht. Die entscheidende Frage lautet: Welche Maßstäbe gelten für einen Antrag, der fristgerecht unter den damals veröffentlichten Bedingungen gestellt worden ist? (Beifall und SSW – Zuruf SPD: So ist es!) Die Kommunen müssen sich darauf verlassen können, dass für alle dieselben Spielregeln gelten. Wenn mehr als 200 Anträge bereits nach einer bestimmten Auslegungs- und Verwaltungspraxis bewilligt worden sind, darf man die verbleibenden Antragsteller nicht Monate später mit zusätzlichen Konkretisierungen konfrontieren und anschließend behaupten, für sie habe sich eigentlich gar nichts geändert. – Gott, ist das dunkel hier im Saal. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf: Halten Sie die gegenüber den Kommunen gemachten Zusagen ein. Prüfen Sie die Anträge nach den Bedingungen und der Prüfpraxis, die zum Zeitpunkt der Antragstellung galten. Sorgen Sie dafür (Das Licht geht an) – Danke schön –, dass den Schulträgern aus Verzögerungen oder Änderungen, die in der Verantwortung des Landes oder der Bewilligungsstelle liegen, keine finanziellen Nachteile entstehen. Bringen Sie die offenen Verfahren endlich zur Bescheidreife und sorgen Sie für zeitnahe Entscheidungen; (Beifall FDP, SPD und SSW) denn das Bauen wird stündlich teurer. Meine Damen und Herren, die Kommunen haben ihren Teil geleistet. Jetzt ist das Land am Zug. Förderbedingungen dürfen kein bewegliches Ziel und schon gar keine Zielwertsuche mit vorhandenen finanziellen Mitteln sein. Wer Verlässlichkeit von seinen Kommunen erwartet, muss selbst verlässlich handeln. Wer Förderungen in Aussicht stellt, darf nach Antragstellung nicht die Spielregeln verändern. Wenn ich höre, dass es mittlerweile eine Abstimmungsrunde gibt, wonach die IB.SH keine Genehmigungen mehr hinausschicken darf, die über 1,5 Millionen betreffen, bevor eine Abstimmungsschleife mit dem Ministerium erfolgt ist, stärkt das nicht mein Vertrauen. Denn ich glaube, das gab es im letzten Jahr –
